Ein Vierteiler:
Samstag, 19:42 Uhr
Mandant ruft an und bittet um telefonische Mitteilung unserer Bankverbindung, damit er unsere Rechnung bezahlen kann. Seine Rufnummer hatte er nicht zur Hand.
Samstag, 19:45 Uhr
Mandant ruft erneut an, um seine Rufnummer mitzuteilen. Aus der Telefonnotiz:
Er hatte sie erneut nicht zur Hand.
Samstag, 19:49 Uhr
Mandant ruft nochmal an und teilt seine Telefonnummer mit.
Samstag, 22:06 Uhr
Mandant teilt mit, daß er die Bankverbindung gefunden habe, aber keine IBAN-Nummer. Aus der Telefonnotiz:
Er wurde sehr laut, als ich ihm diese nicht sofort nennen konnte, da er meinte bereits im Rückstand zu sein.
Frage
Welchen Verstoß hat die Staatsanwaltschaft dem Mandanten zur Last gelegt?
Diebstahl geringwertiger Sachen
Eingehungsbetrug?
Oder irgendwas mit mäßig ausgeprägter Impulskontrolle…
§ 4 GewSchG
§ 263 StGB – definitiv ohne Absatz 3 oder 5.
29 BtMG.
Ich tippe auf Beleidigung.
Ich finde es schon etwas merkwürdig, wie – wenn auch anonymisiert – hier belustigt die Geschichten der MAndanten zum Besten gegeben werden. Sowas kann man auf der Weihnachtsfeier erzählen aber man kommt sich schon etwas verarscht vor als MAndant. Muss ich jetzt bei jedem Anruf denken, dass ich mich auf der Homepage wiederfinde, wenn es für irgendwen lustig werden könnte?
Eingehungsbetrug wird es wohl gewesen sein. Und zur Last legt die StA ihm dieses sicher erst nach einer Strafanzeige des RA….
Das wissen Sie nicht, lieber Herr Hönig. Der Herr ist nicht Ihr Mandant.
Ich fand es interessant, letzte Woche einmal selbst Ihren Notdienst angerufen zu haben…
§ 240 Abs. 1 StGB, 185 StGB – witzig wäre auch §201 Abs. 1 Nr. 1 StGB
Es kommt auf die vermutlich noch folgenden Probleme an: Wird das Überweisungsformular von der Bank angeblich als unleserlich zurückgeschickt; geht der Überweisungsauftrag verloren, obwohl er persönlich in den Bankbriefkasten geworfen wurde?
Tritt anschließend Totenstille ein, die erst nach sehr vielen Monaten von einem aufgebrachten Beschwerdeanruf über den dreisten Besuch des Gerichtsvollziehers beendet wird?
§238 StGB?
(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich
(…)
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
undsoweiter …
Vermutlich bucht die Bank das Geld noch dreimal zurück, weil die dusselige Kanzleimitarbeiterin so undeutlich gesprochen hat und er deshalb die IBAN falsch notiert hat.
Nur ein ganz schlechter Anwalt würde in so einem Fall die Vertretung einstellen. Wo der Mandant doch so unbedingt zahlungswillig ist.
Die hier in Frage kommende Straftat ist natürlich irgendwas aus dem Bereich Betrug.
Samstagabend mit zunehmender Lautstärke… klingt irgendwie nach § 316 StGB oder § 323a StGB ;-)
[…] loser Reihenfolge berichtet der Kollege Hoenig über Anrufe auf seiner Notfallnummer. Das ist viel Schönes dabei. (Na, wer […]