Ordentliche Anhörung

Es gibt sie noch, die fairen Textbausteine. Hier einmal einer, an dem auch ein pingeliger Strafverteidiger kaum was auszusetzen hat.

Unser Mandant hat Post bekommen von der Polizei. Ihm wird zur Last gelegt:

Sie verursachten einen Verkehrsunfall mit Sachschaden, indem Sie mit dem von ihnen geführten Pkw den vor ihnen abgestellten Pkw beschädigten. lm Anschluss entfernten sie sich unerlaubt vom Unfallort.

Dieser Vorwurf muß einem Beschuldigten bekannt gegeben werden, damit er sich dagegen verteidigen kann. Und was er sonst noch so machen kann, darauf weist dieser Textbaustein hin:

Anhörung

Alles drin, alles dran.

Nun mußte ich dem Mandanten nur noch erklären, was der erste Satz dieser Anhörung bedeutet:

Er bekommt die Gelegenheit, sich zu äußern. Diese Gelegenheit kann er nutzen oder nicht. Eine Verpflichtung zur Äußerung hat er als Beschuldigter nämlich nicht.

Das ist einfach verständlich, genauso wie der Rat, von dieser Gelegenheit erst einmal keinen Gebrauch zu machen. Bevor er nicht ganz genau weiß, wer und was ihm dieses Verfahren einbrockt hat, kann er sich auch nicht sinnvoll verteidigen. Deswegen gilt der eiserne Grundsatz:

Erst die Akteneinsicht, dann die Stellungnahme zu den Tatvorwürfen.

NIEMALS umgekehrt.

Zum Schluß habe ich unseren Mandanten dann noch auf unsere Sofortmaßnahmen hingewiesen, die er sich entspannt anschauen kann, bis wir die Ermittlungsakte bekommen. Dann sehen wir weiter, ob und ggf. wie eine Stellungnahme abgegeben werden soll.

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2 Antworten auf Ordentliche Anhörung

  1. 1
    TG says:

    Was für eine armselige Rechtschreibung der Polizei, das erste „Sie“ ist richtig geschrieben und danach sind für „ihnen“ und „sie“ die Großbuchstaben ausgegangen?

  2. 2
    Charlie says:

    @TG:
    Wobei in den Absätzen (Textbausteinen), die per Copy&Paste übernommen wurden, alles in Ordnung ist … anders als in dem zuerst zitierten (kursiv gesetzten) Textteil.
    @CRH: Deshalb bitte ein „(sic!)“ nachreichen … oder korrigieren … ;-)
    SCNR