„Pitbull“ und „Großmaul“

Sven Mary, flämischer Strafverteidiger aus Belgien, spricht der Wirtschaftswoche zufolge über seinen Mandanten:

… ein kleines Arschloch aus Molenbeek, hervorgegangen aus der Kleinkriminalität, eher ein Mitläufer als ein Anführer.

und

Er hat die Intelligenz eines leeren Aschenbechers, er ist von einer abgrundtiefen Leere.

Unter der Berücksichtung des – zumindest in Kreuzberg – geltenden Berufsrechts der Rechtsanwälte könnte man die Ansicht vertreten, daß Sven Mary kein kleines Arschloch ist.

Dieser Beitrag wurde unter Rechtsanwälte veröffentlicht.

14 Antworten auf „Pitbull“ und „Großmaul“

  1. 1
    Andy says:

    Das ehemalige Nachrichtenmagazin spekuliert dazu online:

    >> Die Äußerungen des Anwalts muss man allerdings vorsichtig beurteilen. Sie könnten auch Teil einer Verteidigungsstrategie sein, die Abdeslam bewusst als kleines Licht innerhalb der Terrorszene darstellen möchte.

    Das glaube ich allerdings eher weniger. Es sprach ja der belgische Anwalt der jetzt nach Überstellung vermutlich erstmal durch ist mit dem Thema und den schwarzen Peter an seinen französischen Kollegen weitergereicht. Denn die schwersten Vorwürfe werden ja sicher vor einem franz. Gericht zur Anklage kommen.

    Ich hab daher noch einen Spekulatius… da will einer der in Sachen rechtlicher Beistand wohl den kurzen Strohhalm gezogen hat dafür sorgen das seine Karriere nicht den Bach runtergeht weil er in Zukunft ewig als der „Terroristenanwalt“ verschrien ist. Daher am besten gleich mal gegen den ehemaligen Mandanten schiessen und das Beste hoffen…

  2. 2
    Drucker says:

    Wieso sollte die Karriere deshalb den Bach runtergehen, weil man Terroristen verteidigt? Es gibt durchaus Leute, die mit solch einem Eintrag in ihrer Vita später Bundesminister wurden.

  3. 3
    Andy says:

    Terror ist nicht gleich Terror. Die RAF hatte über einen langen Zeitraum beträchtlich viele Sympathisanten. Das ist mit dem total ziellosen Terror wie er in Frankreich und Belgien stattfindet nicht zu vergleichen. Diese Täter will der Volkszorn durch die Bank weg hängen sehen… sicher nicht die beliebteste Klientel veim Verteidiger…

  4. 4
    rediktio says:

    Andere Terroristen werden ihn nicht mehr als Pflichtverteidiger haben wollen.
    Die Behörde wird ihn nicht mehr verpflichten.

  5. 5
    Dieter says:

    Hm, wollt Ihr (Andy und rediktio) Euch den verlinkten Artikel nochmals durchlesen?

    http://www.n-tv.de/politik/Sven-Mary-der-exzellente-Pitbull-article17285891.html

    Ich kann da nicht entnehmen, dass es sich um ein Pflichtverteidigermandat handelt.

  6. 6
    David says:

    Ich wusste, als ich die Nachricht gelesen habe, dass Sie einen Blog-Beitrag schreiben werden. ;-)

  7. 7
    Miraculix says:

    Er hat die Intelligenz eines leeren Aschenbechers, er ist von einer abgrundtiefen Leere.

    Möglicherweise ist das ja einfach nur eine Tatsachenbehauptung?

  8. 8
    Mitleser says:

    @Andy, #1, 3 @Dieter, #5
    Ich bin da bei Ihnen: Im heutigen Klima der aufgeheizten ‚political correctness‘ scheint es durchaus ratsam, nicht als Helfershelfer der ‚falschen‘ Seite zu gelten – egal ob man der AfD Veranstaltungsorte zur Verfügung stellen will (erwartbares Resultat: „ANTI“FA-Terror) oder Islamisten verteidigen (erwartbares Resultat: Rechts-Terror).

  9. 9
    Dieter says:

    @Mitleser: Was Du so alles aus meinem Beitrag herausgelesen haben willst, um sagen zu können, Du wärest da ganz bei mir. Das Lesen und Verstehen scheint mir ein wenig schief gelaufen zu sein.

  10. 10
    Mitleser says:

    @Dieter, #9

    :( mein Fehler, ich meinte „@rediktio, #4“.
    Sorry, ich wollte Sie nicht als mit Beobachtungsgabe und Abstraktionsvermögen begabt bezeichnen… :p

  11. 11
    RA JM says:

    Naja, nicht nett! Aber einmal unterstellt, dass der (ansonsten hoch gelobte) belgische Kollege trotz Überstellung des Delinquenten nach Fronkreisch weiter an dessen Verteidigung beteiligt ist, wohl ein Schachzug, um diesen in den Bereich der §§ 20, 21 StGB (bzw. entsprechender Normen des französischen Strafrechts) zu rücken.

  12. 12
    Dr.Klusenbreuker says:

    Ich kenne zwar den hippokratischen Eid, nach dem jeder Arzt verpflichtet ist, zu helfen, einen hypokritischen Eid der Anwälte, der sie als Pflichtverteidiger vepflichtet, kenne ich nicht. Man belehre mich eines besseren.

  13. 13
    RA Jörg Jendricke says:

    @12: § 49 BRAO

  14. 14
    Dr.Klusenbreuker says:

    Der Rechtsanwalt kann beantragen, die Beiordnung aufzuheben, wenn hierfür wichtige Gründe vorliegen.

    http://dejure.org/gesetze/BRAO/48.html