Die Postbank informiert ihre Kundschaft:
Den gesamten Text gibt es hier (PDF).
Kurzer Auszug:
Für Fragen zur steuerlichen Ansässigkeit sollten Bankkunden fachkundige Beratung (Steuerberater, Rechtsanwalt) in Anspruch nehmen oder eine Klärung mit den zuständigen lokalen Steuerbehörden herbeiführen.
Ich finde es bemerkenswert, wie es der Finanzverwaltung immer wieder gelingt, Steuerrecht so zu gestalten, daß Steuerberater und Rechtsanwälte nicht in die Gefahr eines Vermögensverfalls geraten können. Und wer die fachkundige Beratung der Steuer- und Zivilrechtler nicht in Anspruch nehmen möchte, kann sich dann in die Warteschlange vor den Kanzleien der Strafverteidiger einreihen.
Ich versteh den Beitrag vom Sinn her nicht.
Wo ist denn da jetzt das Problem?