Eine Alternative zur effektiven Verteidigung durch Schweigen hat dieser Beschuldigte entwickelt: Die Verteidigung durch Grinsen.
Nun, einerseits hat der Vernehmungsbeamte schon einen Bock geschossen, als er den 15-jährigen einfach mal so, ohne Information seiner (mitbeschuldigten) Eltern, befragt hat. Andererseits hat er die Situation aber durch den Abbruch der Vernehmung wieder einigermaßen gerettet.
Manchmal sind unsere Kleinen ganz schön raffiniert.
Mich suchen Zweifel heim, ob ein Polizist im Allgemeinen die (intellektuelle) Befähigung besitzt, beurteilen zu können, ob (s)ein Gegenüber etwas „überblickt“.
Im vorliegenden Fall liegt ein intellektuelles Jung-Alt-Gefälle dokumentiert vor.
Diesem Polizisten muss zumindest attestiert werden, sich einsichtig gezeigt und seine Chancenlosigkeit als Auslöser für eine aktendeckliche Exit-Strategie quasi notwehrlich erfolgreich genutzt zu haben.
Ich möchte allerdings nicht verschweigen, dass die skizzierte Familie einem unweigerlich implizit anheim stellt, zu vermuten, tischlermeisterlich Kerbhölzer in ungeahntem Umfang regelmäßig zu bebeilen.
Na, ganz so rafiniert ist er nicht – er macht dann ja doch eine Äußerung zur Sache. Die richtige Antwort wäre gewesen:
„Ich grinse, weil ich mich darüber amüsiere, dass ein anscheinend ausgebildeter Polizist die Bedeutung das Satzes „Ich mache keine Angaben zur Sache“ nicht versteht und munter weiter fragt.“ :-).
@OscarTheFish: Der Kommentar ist ein Genuß. ;-)
Der Beschuldigte sollte sich bei so was allerdings sicher sein, dass das Verfahren gegen ihn nach § 170 II StPO einzustellen ist. Die Jugendrichter die ich so kennen reagieren auf ein solches Verhalten (besondere Witzigkeit im Ermittlungsverfahren) regelmäßig ziemlich angepisst.