Der Vorfall in Hameln bewegt die Gemüter. Da soll ein Mann seiner ehemaligen Partnerin einen Strick um den Hals gelegt, sie damit an sein Auto gebunden und anschließend durch die Stadt geschleift haben. Die Frau soll dabei lebensgefährlich verletzt worden sein.
Die Ermittlungen dauern an, gegen den Mann wird – wohl gem. § 112 Abs. 3 StPO – die Untersuchungshaft vollstreckt.
Eine grauselige Tat, deren Einzelheiten von den Ermittlungsbehörden weiter aufgeklärt werden muß, bevor die Staatsanwaltschaft voraussichtlich eine Anklage erheben und anschließend eine Schwurgerichtskammer darüber verhandeln wird.
Sehr viel später und nach einem rechtsstaatlichen Verfahren wird dann irgendwann ein rechtskräftiges Urteil stehen. Wie das ausfallen und wie es begründet wird, kann man mit diesem Werkzeug präzise vorhersagen.
So etwas braucht Rainer Wendt nicht! Er ist der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft und weiß jetzt schon, was am Ende hinten rauskommt.
Es wird sich ein Richter finden, der ihm auch jetzt wieder eine positive Sozialprognose geben wird.
zitiert SPON den polizeiverbeamteten Wahrsager. Das ist das hinreichend bekannte dumme Geschwätz dieses Herrn und nicht weiter ernst zu nehmen.
Aber Wendt legt noch eine Schippe drauf und versteigt sich zu dem Ratschlag
die Ausbildung und Berufung von Richtern zu überprüfen.
Was glaubt der Kerl eigentlich von sich selbst? Ich verteidige ja nicht oft die Richterschaft. Aber daß ein beschlipster ehemaliger Schutzpolizist sich anzumaßen versucht, an der Ausbildung von Richtern herumnörgeln zu müssen, geht doch ein erhebliches Stück zu weit.
Die volle Härte des Gesetzes heißt heute oft, wir stellen von Straftätern die Personalien fest, und Richter lassen sie wieder frei.
dreht der populistisierende Politpolizist frei und zeigt damit, daß er das Ding, auf das er einen Eid geschworen hat, trotz seines fortgeschrittenen Alters bis heute nicht begriffen hat. Das Ding? Es nennt sich EMRK, Verfassung, Grundgesetz und Rechtsstaat.
Der juristisch dilettierende Gewerkschaftsboß fabuliert in dem Spiegel Artikel über den Freispruch des Landgerichts Wuppertal – immerhin besetzt u.a. mit drei gestandenen Volljuristen. Ohne Aktenkenntnis, ohne den Verlauf der Hauptverhandlung zu kennen, aus dem Bauch und seinem gesunden Volksempfinden heraus.
Ach was! Ein Polizeihauptkommissar als Dienstgruppenleiter braucht keine Hauptverhandlung, keine Ermittlungsergebnisse, keine kontradiktorische Beweisaufnahme, keine Urteilsberatung, keine Überprüfung durch ein Rechtsmittelgericht. Das macht so einer wie Rainer Wendt, ein deutscher Polizist und seit 2007 Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, vollkommen freihändig.
Gibt es eigentlich keine Vorschriften, die die geistige Bildung eines Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft regulieren?
Dass er [Rainer Wendt] ein gespanntes Verhältnis zu Menschen hat, die ihre demokratischen Grundrechte wahrnehmen, hat er mehrfach zum Ausdruck gebracht.
schrieb Matthias Altenburg bereits 2012. Wird ein „normaler“ Mensch mit zunehmendem Alter weiser, scheint Wendt einen anderen Weg zu gehen. Aber das/der paßt ja gut in die aktuelle Gauland-Trump-Zeit.
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Bild: © Thomas Max Müller / pixelio.de
Mit Prognosen ohne Aktenkenntnis sollte man sich ja etwas zurückhalten. Allerdings würde ich auf Basis der in der Presseberichterstattung genannten Tatsachen davon ausgehen, dass eine Verurteilung wegen versuchten Mords (Mordmerkmal: Graumsamkeit) in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung (möglicherweise auch schwerer Köprerverletzung) in Betracht kommt. Dann stellt sich nur noch die Frage, ob und wieweit die lebenslange Freiheitsstrafe nach § 49 Abs. 1 StGB wegen mangelnder Vollendung abgemildert wird. Nach meiner Ansicht kommt eine Milderung des Strafrahmens hier wohl kaum in Betracht. Vielmehr dürfte eine Prüfung naheliegen, ob nicht die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld angebracht sein könnte.
Der Herr Wendt mal wieder …
Herzlichen Glückwunsch für die Auswahl dieses ausnehmend passenden Fotos!
Danke!
Ich bin ja sonst eher pro Polizei und Ermittlungsbehörden. Aber wenn man die Statements von Rainer Wendt liest, läuft es mir kalt den Rücken runter. Und man kann ja bei seiner Ausbildung und dem Umstand, dass er sich tagtäglich mit dieser Materie auseinandersetzt nicht von mangelnder Sachkenntnis oder sonstiger Unwissenheit ausgehen.
Er ist ein schlimmer Populist, der aufgrund seines Amts einen erheblichen Schaden gerade im Verhältnis der Polizei zur Justiz (und natürlich auch umgekehrt) anrichten kann. Aber offenbar sieht ja niemand Anlass dafür, ihn mal durch einen brauchbaren Vertreter seiner Zunft zu ersetzen. Schade.
Dieser Gewerkschaftsfunktionär kann von mir aus schwafeln, was er will. Ich verstehe nur nicht, warum auch sog. Qualitätsmedien diese von jeglicher Sachkenntnis befreiten Ergüsse regelmäßig abdrucken. Wenn ein Funktionär von IG Metall oder Verdi sich zur Wirtschaftspolitik äußert, kräht kein Hahn danach.
PS: Die Polizeigerkschaft ist kleiner als die konkurrierende Gewerkschaft der Polizei
„polizeiverbeamteten Wahrsager“, „dumme Geschwätz dieses Herrn“ , „der Kerl“ , „beschlipster ehemaliger Schutzpolizist“ , „populistisierenfe Politpolizist“ , „juristisch dilettierene“ , „geistige Bildung“
Was sollen so dümmlich-sinnlose Beleidigungen eigentlich immer ? Gerade wenn man Rech hat, sollte es doch eigentlich auch ohne gehen…
Und schon gibt es erste Gegenstimmen, auch aus den eigenen Reihen: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/rainer-wendt-kritik-an-chef-der-deutschen-polizeigewerkschaft-a-1122781.html
@Tobias:
Polemik (den Begrifff dürfen sie gerne googeln und dann bei Wikipedia z.B. den Absatz „Kennzeichen“ aufmerksam lesen, v.a. ab „Häufig wird mit den Mitteln…“) ist ein gängiges und durchaus übliches Mittel der Diskussion. Das hat keineswegs (auch hier nicht) etwas mit „Beleidigung“ gemeinsam. Wenn sie mitdiskutieren möchten, sollten sie doch einige Grundkenntnisse in dieser Disziplin mit einbringen. Die örtliche VHS bietet da sicherlich tolle Kurse an…
Deutsche Urteile sind des Öfteren viel zu lasch und wirkend nicht abschreckend, auch schützen Sie die Bevölkerung nicht.
Das kann man auch sehen wie man will.
Fakt ist aber, dass man sich mit dem gegenwärtigen Strafgeist nicht wundern muss, wenn die Bevölkerung kein Vertrauen in den Rechtsstaat hat. Die gegenwärtigen Tendenzen nach rechts und links außen werden so auf jeden Fall zementiert.
Die Bemerkung von Herrn Wendt bezüglich eines Richters, der sicher wieder eine günstige Sozialprognose stellt, ist natürlich provokant gemeint, das sollte auch jedem Kritiker dieses Herrn klar sein.
Die provokante Kritik am Rechtsstaat halte ich für durchaus angebracht. Nicht nur in diesem Fall ist nun mittlerweile ein Intensivstraftäter so weit ausgetickt, dass selbst der mildeste Richter nicht mehr umhin kommt, ein nicht mehr so mildes Urteil zu fällen.
Fragen Sie doch mal Polizisten im täglichen Einsatz, vorzugsweise in Problemvierteln, ob sie eher Ihrer Kritik oder der Meinung von Herrn Wendt folgen können. Das Ergebnis der Befragung können Sie sich sicher vorstellen?
„beschlipster ehemaliger Schutzpolizist“
Und ich lese im ersten Durchgang „beschwipster“. ;)
Aber das liegt wohl nur daran, dass ich einfach eine Erklärung dafür gesucht habe, warum der Streifenpolizist so einen geistigen Durchfall von sich gibt und niemand ihn endlich von der Fahne schubst.
Abgesehen von der Faktenverdreherei zur „Gewaltkarriere“ des Tatverdächtigen ist es tatsächlich reine Dummschwätzerei, wenn Herr Wendt etwas von „Sozialprognose“ faselt. Bei dem Delikt und dem Strafrahmen, um die es hier geht, dürfte die Frage, ob man überhaupt bei 2 Jahren oder weniger landet, recht eindeutig zu verneinen sein, da wird sich niemand mit der Sozialprognose befassen.
Aber wenigstens findet der Richterbund mal deutliche Worte. Wendt als „Donald Trump der deutschen Innenpolitik“ ist für diesen Verein ja schon sehr kreativ.
@Tobias:
RA Hoenig macht von seinem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 GG) Gebrauch. Und als erfahrener Strafrechtler wird er ja aicher wissen, wo die Grenze zur Beledigung/ Schmähkritik ist (auch wenn seine Äußerungen manchmal durchaus recht deftig sind.)
Und: „beschlipster ehemaliger Schutzpolizist“ ist z. Bsp. eine rein sachliche – inhaltlich korrekte Festellung, also keinesfalls eine sinnlose Beleidigung. Und immerhin hat RA Hoenig sogar ein neues Wort erschaffen: „populistisierender“, also eine sprachlich keative Leistung (wenngleich das wohl eher ein zufälliges Nebenprodukt seiner Wut auf die Äußerungen von Rainer Wendt war.)
Vor allem aber sollten wir wohl mal der schwerverletzten Frau die Daumen drücken, die ja leider immer noch in Lebensgefahr schwebt.
Ich arbeite selber in einer (größeren) Ermittlungsbehörde. Der Sprechdurchfall des R. Wendt sorgt bei den Kollegen bestenfalls noch für Kopfschütteln. Nicht umsonst kann man Mitglieder der DPolG hierzulande mit der Lupe suchen. Dieser Bundeshohlsitzende schadet mit seinem Dummfug (wir erinnern uns, auf den Seiten der DPolG auch immer noch abrufbar, an den Vorschlag: Google Street View für virtuelle Streifenfahrten nutzen) ganz enorm der Glaubhaftigkeit jedes Kollegen.
Wird Zeit, dass er abtritt.
@ Thorsten von Stein, # 10:
Können Sie diese Behauptung belegen? Beispielsweise in dem von mir zu # 7 verlinkten Artikel wird der Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover mit der Feststellung zitiert, dass bei dem Täter „keine Anhaltspunkte“ für eine Gewaltkarriere vorlägen. Woher haben Sie bessere Erkenntnisse als die zuständige Ermittlungsbehörde?
Offenkundig wird es hier bei einer- unterstellten- Verurteilung des Beschuldigten zu einer mehr als zweijährigen FS kommen. Die positive Sozialprognose spielt also ohnehin gar keine Rolle.
Vielleicht sollte Herr W. mal seinen Laden hinterfragen: und mal thematisieren warum die Ermittlungsressourcen umfangreich im Bagtellbereich verschwendet werden. Wer z.B. Beschuldigter einer Unfallflucht ist dem droht die ganz große Ermittlungskeule, wohingegen schwere Straftaten eher stiefmütterlich bearbeitet werden und es ewig dauert bis zu einer Anklage.
Herr Wendt haut gerne mal Äußerungen raus, bei denen man sich fragen kann, ob in dem Adjektiv beschlipst nicht ein Vertipper (l=w) enthalten sein könnte.
In dem spezifischen Fall kann ich allerdings nicht erkennen, inwieweit er sich vom Boden des Grundgesetzes entfernt. Weder ist die Richterausbildung in Stein gemeißelt, noch wäre es per se verfassungswidrig, wenn Gerichte den ihnen obliegenden Spielraum bei der Strafzumessung weiter nach oben ausreizen würden. Wir leben aktuell was das anbetrifft ja durchaus auch in regional unterschiedlichen „Bestrafungsräumen“. Es lässt sich ja statistisch nachweisen, dass es hier ein Nord-Süd Gefälle gibt und wohl auch ein Stadt-Land Gefälle in manchen Gegenden.
Er hat das so gar nicht gesagt. Sagt er. Jetzt.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/rainer-wendt-ueber-populismus-justizschelte-und-das-verbrechen-in-hameln-a-1122926.html
@ Tobias:
Die inkriminierten Bezeichnungen sind keine „Beleidigungen“, sondern Tatsachen(behauptugen).
Die als „dümmlich-sinnlos“ abzuqualifizieren, ist allerdings eine Beleidigung.
;-)
@crh: vielen Dank für die klaren Worte, auch für den Nachsatz im #10: „Bei Rainer Wendt bin ich mir nicht sicher, was für eine Staatsform er sich wünscht.“. Im Hinblick auf diese Ungewissheit kann man nur hoffen, dass er mit seinem letzten Satz in dem in #18 verlinkten Interview recht behält:
„Wendt: Darüber muss ich schmunzeln. Donald Trump ist immerhin gewählter Präsident in den USA. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich jemals eine vergleichbare Rolle in Deutschland spielen werde.“
Das kann und wil ich mir auch nicht vorstellen…
[…] den Treibjäger Rainer Wendt und was ich von ihm halte, habe ich am vergangenen Mittwoch geschrieben. Es ging um die unsäglichen Äußerungen dieses großmäuligen Chefs einer Kleinstgewerkschaft im […]
[…] Rainer Wendt mal wieder, dazu passt: Polemischer Dreisprung, […]