In einer umfangreichen Wirtschaftsstrafsache hat ein fleißiger Staatsanwalt lange Zeit ermittelt. Der Tiger endete jedoch als Bettvorleger. Als ich nach den Gründ für die Einstellung fragte, kam nur ein indifferentes Miauen, mit dem ich als Katzenhaarallergiker nichts anfangen konnte. Darüber und über meine Beschwerde bei den Tierpflegern hatte ich bereits im September berichtet.
Es ging dann ein wenig zäh voran mit meiner Beschwerde und dann knurrte die Mietzekatze auch noch richtig böse in Richtung meines Mandanten. Auch das hatte ich dem Publikum hier schon mitgeteilt.
Da das Kätzchen nicht mehr mit mir reden wollte, habe ich an den Zirkusdirektor geschrieben. Und der meldete sich ein paar Monate später mit dieser Zurückweisung meiner Dienstaufsichtsbeschwerde zurück:
Einmal abgesehen davon, daß ich diesen Hinweis auf die Akteneinsicht, die ich hatte, eher als einen Ausdruck der Hilflosigkeit bei der Suche nach substantiellen Argumenten betrachte. Das Wörtchen „noch“ macht mich nachdenklich. Es gibt mir Anlaß zu einer Spekulation. Meint der Herr General vielleicht „gerade noch so eben„?
So oder so: Als unverbesserlicher Opitimist hoffe ich, daß die Dressur des müden Katers noch ein wenig Feinschliff bekommen hat. Hinter den Kulissen selbstverständlich.
Dann geht der Dompteur noch auf das zweite, gravierendere Problem ein.
Ich fasse das mal zusammen:
Der Staatsanwalt hat meinem Mandanten nicht gedroht, weil er, der Staatswalt, über seine Androhung empfindlicher Übel keinen Aktenvermerk gefertigt hat. Ja nee, ist klar. Das überzeugt natürlich!
Nochwas:
Wenn ich in einer Beschwerde schreibe, der Mandant habe es „so verstanden“, daß er genötigt wurde, bedeutet das nicht, daß der Nötiger durch diese Hintertür schlüpfen soll. Was hätte der Mandant wohl zu erwarten gehabt, wenn ich geschrieben hätte, daß der Staatsanwalt eine Nötigung begangen hat, indem er …. usw.?
Nun,
ich (Optimist, s.o.) hoffe und lese zwischen den Zeilen, daß der Katzenbändiger sich mit dem Prinzip der operanten Konditionierung auskennt und mit dem Tigerchen ein paar warme Worte gesprochen hat.
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Bild: ©Rike / pixelio.de
Was hielten Sie denn von einer Strafanzeige gegen den Staatsanwalt? Immerhin ist womöglich das eine Straftat.
„Der Staatsanwalt hat meinem Mandanten nicht gedroht, weil er, der Staatswalt, über seine Androhung empfindlicher Übel keinen Aktenvermerk gefertigt hat. Ja nee, ist klar.“
Der Staatsanwalt hat dem Mandanten gedroht, weil der Mandant das sagt. Ja nee, ist klar. :-)
Naja, man fragt sich dann schon, warum der Staatsanwalt a) den Mandanten direkt anruft (anstatt den Anwalt) und b) auch noch die Dienstaufsichtsbeschwerde erwähnt und c) eine mögliche Rücknahme der Einstellung zur Sprache bringt. Ein durchschnittlicher Staatsanwalt würde hier mitunter schon mal das Wort ‚Anscheinsbeweis‘ in den Raum werfen.
3: der Tiger scheint ziemlich jung zu sein, vielleicht gerade erst ein paar Jahre im Amt, und nicht zu wissen, dass bei Dienstaufsichtsbeschwerden die Missfolgsquote sowieso eher 99,9 % ist als 80 %.
Es könnte allerdings sein, dass jetzt in einer bestimmten Behörde ein Vermerk herumliegt beziehungsweise eingepflegt wurde, wonach der Autor der Dienstaufsichtsbeschwerde aus ideologischen Gründen eine juristische Attacke gegen die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege gefahren hat, welche ein weiterer Beleg für seine radikale Grundhaltung ist.
In Bezug auf den Erfolg einer DAB: Es ist nicht das entscheidend, was dem Beschwerdeführer am Ende präsentiert wird, sondern das, was die Beschwerde innerhalb des Krähennests bewirkt. Und glaube mir: Es wirkt. crh
4. Der Staatsanwalt hat schon ein paar dienstliche Stellungnahmen zu anderen Dienstaufsichtsbeschwerden schreiben müssen und sieht die berechtigte Gefahr aufziehen, dass sein Chef es nicht mehr bei einem augenzwinkernden „Du Du Du“ belässt, sondern (schon aus Eigenschutz) doch mal zu empfindlichen Konsequenzen greift.