Richterlicherbeschuss

Eine Frage, die unter genau dieser Überschrift in einem Portal veröffentlicht wurde, das dem Publikum kostenlosen Rechtsrat und Rechtsanwälten möglicherweise Mandanten vermitteln möchte:

Ich habe bei einer unübersichtlichen lagen wo Überholverbot mit durchgezogener Linie war, da ich mich hinter 2 LKW Fahrer befand und der LKW vor mir den LKW vor im überholte hängte ich mich gleich an den LKW der vor mir fuhr an der LKW Fahrer der vor mir fuhr schaffte es gerade noch der anderen Lkw zu überholen mir kam schon ein auto entgegen das andere auto nahm den Grünen streifen und weichte mir aus, hätte sie nicht ausgewichen wäre es zum Frontal-stoß gekommen. Mir wurde ein 8 monatiges Fahrverbot und 600 € als strafe angeben. Da ich Azubi bin und nicht so viel verdiene und auf den Führerschein angewiesen bin brauche ich nun Hilfe ob ich was tuen kann.

Wenn ich mir vorstelle, daß dieser Mensch mindestens neun Jahre in einer Schule gewesen sein muß, frage ich mich, was der dort sonst noch gelernt hat. Liebe Freunde, der darf am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und die am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Mandatsträger wählen.

Dieser Beitrag wurde unter Anfrage der Woche veröffentlicht.

19 Antworten auf Richterlicherbeschuss

  1. 1
    R24 says:

    Das ist doch nicht schlimm, schließlich sind die zu wählenden Mandatsträger punktuell auch nicht besser.

  2. 2
    Non Nomen says:

    …daß dieser Mensch mindestens neun Jahre in einer Schule gewesen sein muß…

    Früher war alles besser? Na ja. Aber die Schulen waren es mit Sicherheit. Oder liegt es an den Schülern? Diese Blitzbirne kann dafür sicher fließend Wotzepp und Fratzebuch.

  3. 3
    Ass.jur. says:

    Vielleicht ist er kein Muttersprachler, vielleicht ist er Analphabet…
    Wie auch immer – ich sehe nicht den Sinn darin, sich jetzt öffentlich über den Post lustig zu machen.
    Finde ich unpassend in Ihrem sonst stets unterhaltsamen und lehrreichen Jura-Blog.
    Aber so lange sich ältere Herren wie „Non Nomen“ gegenseitig versichern können, wie dumm die heutige Generation doch ist, ist ja alles gut.
    Ich finde Ihnen steht diese elitäre Arroganz nicht, Herr Honig. Das können Sie besser.

    • Hinweise auf eine Behinderung oder auf einen Migrationshintergrund sind in dem Text nicht zu erkennen. Analphebtismus scheidet per se aus, dafür ist der Text zu lang. Das Ganze hat auch nichts mit einem „Generationenkonflikt zu tun.
       
      Wenn Sie sich mal ernsthaft mit dem Problem, was in dieser Anfrage zum Ausdruck kommt, auseinandersetzen möchten, darf ich Ihnen als Einstieg
      „Isch geh Schulhof: Unerhörtes aus dem Alltag eines Grundschullehrers von Philipp Möller“
      empfehlen. Ich habe nicht nur Jura studiert …
       
      Übrigens: Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.
      scnr. crh
  4. 4

    Das ist schlimm. Aber solche Verballeistungen scheinen heutzutage in manchen Bundesländern auch fast schon auszureichen, um das Abitur zu bestehen.

    Deutschland verblödet, peu à peu. „Das Land der Dichter und Denker“ – es war einmal. Leider. Und das har nichts mit Arroganz zu tun, sondern ist einfach eine auf Fakten basierende Feststellung.

    Fazit: Es kann nur wieder besser werden…

  5. 5
    Stanislaus says:

    @Ass.nur.: Die fehlende geistige Höhe ist hier ja auch nicht nur durch mangelnde Ausdrucks- bzw. Orthographiefähigkeiten gekennzeichnet. Schauen Sie sich doch einfach nochmal den Inhalt der vorliegenden Schilderung an, dann werden Sie schnell feststellen, dass dieser Mensch (m/w) nicht nur mit der deutschen Sprache seine Schwierigkeiten hat.

  6. 6
    Martin Lang says:

    Ich finde, dass der seine Wahnsinnsfahrt wenigstens schonungslos beschreibt. Das unterscheidet ihn in n diesem Punkt von anderen Wahnsinnigen.

  7. 7
    matthiasausk says:

    Ums Haar wäre er auf die Kandidatenliste für den Darwin-Award gekommen.

  8. 8
    Drucker says:

    Es ist eben nicht jedem gegeben, sich unfallfrei schriftlich auszudrücken. Vielleicht repariert so jemand dafür anderen perfekt das Auto, backt leckeres Brot oder bringt Pakete pünktlich und freundlich ins Haus. Vorführen muss man wegen einer Schreibschwäche niemanden. Und einzelne krasse Beispiele taugen mit Sicherheit auch nicht dazu, Urteile über das Schulwesen zu begründen.

  9. 9
    Ernst says:

    Ist sicher schlimm, auch für den Verfasser. Immerhin hat er trotz seiner mangelhaften Sprachkompetenz einen Ausbildungsplatz erhalten.
    Aber es gibt keinen Grund, sich über ihn lustig zu machen. Auch viele anwaltliche Schriftsätze hier im Blog sind nicht frei von Rechtschreib- und Grammatikfehlern. Da frage ich mich manchmal auch, liest man in Anwaltsbüros nicht Korrektur?

  10. 10
    Chak says:

    Viel schlimmer als die mangelnde Rechtschreibung finde ich die Fahrweise.

  11. 11
    ausbilden says:

    Da sucht jemand dringend die RESET-Taste für seinen Lebenslauf. Mehr nicht, aber auch nicht weniger.

  12. 12
    Helmut Josef Weber says:

    Ich denke, wenn jeder Deutsche, der zur Urne schreiten möchte, vorher nachweisen müsste, dass er den Test bestanden hat, den ein Ausländer bestehen muss, wenn er die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben will, dann sähe es nicht nur nach den nächsten Wahlen in Deutschland anders aus.

    Viele Grüße
    H. J. Weber

  13. 13
    Arno Nym says:

    @ #8 („Drucker“): beim Backen gefährdet er aber wenigstens keine unbeteiligten Dritten.

    @ crh @#3 („übrigens“): YMMD :D :D :D

  14. 14
    K75 S says:

    Eine Googleabfrage mit der Überschrift bringt aber erstaunlich viele Treffer (teilw. auch „Richterlicher Beschuss“).

    Schießende Richter scheinen also kein Einzelfall zu sein.

  15. 15
    Steffen says:

    9 Jahre Schulpflicht bedeuten nun mal nicht, dass man bis Ende der 9. Klasse dort verweilen muss…

  16. 16
    lutz says:

    Das Handeln ist nur mit fahrlässig zu beschreiben.

    Unübersichtliche Lage, Überholverbot, durchgezogene Lienie, hinter einen LKW gehängt um mit zu überholen und ein beinahe Zusammenstoß.

    Da ist es egal ob er schreiben kann oder nicht und warum das so ist. Es fehlt offensichtlich das Bewusstsein Risiken einzuschätzen und damit eine Grundlage um am Straßenverkehr teil zu nehmen.

    Kann man eigentlich nur gratulieren, dass der entgegenkommende Fahrer fit war und nichts passiert ist.

    Gerne kann der Führerschein bei so krassen selbt verursachten verstößen auch länger (für immer) entzogen werden.

  17. 17
    Drucker says:

    @Arno Nym, #13: Beim Texten noch viel weniger.

  18. 18
    RA Ullrich says:

    @ Lutz: Der Führerschein wurde ja grundsätzlich erstmal auch dauerhaft entzogen, es gibt nämlich kein längeres Fahrverbot als 3 Monate. Der Kandidat wird nach Ablauf der verhängten Sperrfrist von 8 Monaten einen Neuantrag stellen müssen und – je nachdem wie die Fahrerlaubnisbehörde tickt und was er sonst noch so verkehrsrechtlich auf dem Kerbholz hatte – dafür eventuell auch einen Nachweis seiner Fahrtüchtigkeit erbringen müssen.

  19. 19
    RA Ullrich says:

    Pardon, entzogen wurde natürlich die Fahrerlaubnis, nicht nur der Führerschein. Ein Königreich für eine Editiermöglichkeit.