Nicht nur Kunden machen manchmal schlechte Erfahrungen mit den Mobilfunkanbietern, sondern offenbar auch die Staatsanwaltschaft.
Die Ermittler haben beantragt, …
… anzuordnen.
So ein Beschluß macht dem Anbieter natürlich Arbeit und erzeugt – schlecht oder unbezahlten – Aufwand. Der eine oder andere Netzbetreiber hat dann wohl in der Vergangenheit die Reißleine gezogen. Deswegen enthält ein „moderner“ Beschluß dann auch folgenden vorsorglichen Hinweis:
Es wäre interessant zu wissen, was eine Staatsanwaltschaft unternehmen wird, wenn der Mobilfunkanbieter nach Zustellung eines solchen Beschlusses den Mobilfunkvertrag „aus wichtigem Grund“ fristlos kündigt.
Dieser Absatz ist schon länger enthalten. Schon vor Jahren habe ich folgendes gebloggt: http://www.anonym-im-netz.com/wenn-der-staat-droht-wem-kann-man-noch-trauen/
Nicht jeder Firmeninhaber macht einfach seine Bude zu wie damals das grosse Vorbild Lavabit.
Schlecht oder unbezahlt? Der Auffassung kann ich nach einem Blick in Anlage 3 zum JVEG wirklich nicht mehr folgen
§119 TKG? Echt spannend, das Teil.
https://dejure.org/gesetze/TKG/119.html
Wir stellen regelmäßig Anfragen nach §14 TMG aus. JVEG hin oder her – den (mit 18€ pauschal vergüteten) Aufwand hat man so schnell nicht wieder drin, abhängig von dem Umfang des Sachverhalts. Überlegen Sie doch mal was ein (qualifizierter) Mitarbeiter – wir stellen keine Studenten nur für die Bearbeitung einer TMG-Anfrage ein – pro halbe Stunde so kostet. Sicher nicht weniger als 18€. Und dann zahlen die Landeskassen auch nicht pünktlich und manchmal sogar gar nicht. Da sind immer noch JVEG-Rechnungen von 2011 offen…
Es wäre in der Tat interessant, was bei einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund folgen würde. ICh gehe jedoch davon aus, dass eine Kündigung aus wichtigem Grund keinen Bestand haben dürfte, weil man der Staatsanwaltschaft nicht einfach kündigen darf ;-) Getreu dem Motto, ist nicht.