Protipp: Schluckbewegungen, besonders heftige, auf einem U-Bahnhof, ohne einen Zug nehmen zu wollen, führen zur Einleitung eines Ermittlungsverfahren wegen Handels mit Betäubungsmitteln:
Merke: Man sollte den Mund nicht zu voll nehmen haben, wenn Drogenfahnder auf dem Weg in den U-Bahnschacht sind. Auch zur Verdauung bestimmte Döner-Reste im Mund sind verdächtig.
Ggf. wäre einen weitere Untersuchung mittels Ösophagogastroduodenoskopie (ÖGD) erfolgsversprechender gewesen.
Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass Konsumenten nach dem Studieren Ihres Berichtes darüber nachdenken könnten, die mögliche sekundäre Herkunft (Zustand nach intestinaler Passage und Wiedergeburt durch zeitlich differentes außerkörperliches Wiedererscheinen – im Grund genommen fast schon für sich ein spiritueller Prozess) ihrer Begehrlichkeiten zu internalisieren und schlussfolgerlich zukünftlich abschwörlich möglicherweise deren Vermeidung auszuüben.
@OscarTheFish
Wat?
@timoliciouz: Man hätte Brechmittel geben können.
Und im Übrigen sollten Kunden solcher Ware darüber nachdenken, dass jemand sie vorher verschluckt haben könnte und wie die Ware wieder rauskam…
:-)
> Auch ein Griff an den Hals durch den Polizeibeamten…
Der hat doch nicht etwa versucht, den Beschuldigten zu würgen oder zu erdrosseln – oder hat das fahrlässig in Kauf genommen?
Unternimmt man jetzt was gegen die übergriffigen Polizisten oder gibs da nix?
Sie haben nicht mal so getan, als wollten sie einen Zug nehmen!
Also ehrlich….typisch Polizei. Da lassen sie offensichtliche Täter laufen und sich selbst einen Erfolg entgehen.
Hat die beiden denn mal jemand nach einem gültigen Fahrausweis befragt? Denn sicher hätte man so
1. Sicherstellen können, ob die beiden nur so getan haben, als wollten sie keinen Zug nehmen
2. Bei Nichtvorliegen der Tickets die Gesellschaft von bösen Schwarzfahren befrreien
3. Doch noch ein erfolgversprechendes Ermittlungsverfahren in Gang setzen
Was soll’s. Chancen kommen und gehen.