Sehr geehrte Frau Anne Losensky

327959_web_R_K_B_by_Harald Wanetschka_pixelio.deVor etwas mehr als 2 Jahren hatte ich Ihnen, Frau Anne Losensky, schon einmal einen Brief geschrieben. Damals ging es um den Prozeß um „Jonny K.“, der geplatzt war.

Sie hatten am 6. Juni 2013 in der BZ über die Folgen für die Hinterbliebenen des Getöteten berichtet. Und zwar scheinheilig, unvollständig und wesentliche Informationen verschweigend.

Offenbar sind Sie eine von der Sorte, die entweder nichts dazu lernen möchten. Oder aber Sie hacken bewußt Falschmeldungen in die Tasten, um Stimmung zu machen. Jeweils aber auf Kosten anderer. Anders ist Ihr Bericht vom 13. Juni 2016 in der BZ nicht zu erklären.

Werner Siebers ist einer der Verteidiger in dem Verfahren gegen Mohamed „Momo“ A., das derzeit vor dem Landgericht Berlin verhandelt wird. Auch dieser Prozeß ist geplatzt. Und Sie berichteten am 13. Juni darüber.

Es paßt zu Ihrer scheinbaren Grundhaltung, einen „absurden Grund“ für den Fehlstart dieses Verfahren zu konstruieren. Ohne jede belastbare Information behaupteten Sie falsch und ins Blaue hinein, das Gericht habe keine Schöffen gefunden, die bereit gewesen wären, …

… an dem Prozess gegen das berüchtigte Mitglied einer arabischen Großfamilie teilzunehmen.

Das sei ein einmaliges Vorkommnis „in der Berliner Justizgeschichte„, behaupteten Sie. Als wenn Sie sich mit historischen Recherchen beschäftigen würden! Stimmungmache und Hetze, das scheinen Ihre Kompentenzfelder und Motive zu sein. Um damit den Kampf am Kiosk gewinnen zu können.

Nach Ihrem Bericht bedurfte es nur einer einzigen und kurzen Frage an einen der Prozeßbeteiligten, um den Unsinn, den Sie schrieben, als solchen zu entlarven. Von Druck auf die Schöffen konnte keine Rede sein. Grund war schlicht die Überlastung der Strafkammer und deren Geschäftsstelle: Eine zu späte Ladung der Schöffen führte zu deren Ausbleiben am ersten Verhandlungstag.

Der Verdacht liegt nahe, daß es Ihnen gar nicht darauf ankommt, einen sauber recherchierten Hintergrund zu schaffen, vor dem Sie einen Prozeßbericht schreiben. Statt dessen hacken Sie Erstunkenes, Erlogenes, Erfundenes und einfach Quatsch ins Gossenblatt, wie es Werner Siebers in seinem Blogbeitrag zutreffend darstellt.

Um Ihren Duktus aufzugreifen: Widerlich, was Sie da veranstalten! Sie sollten sich schämen, Frau Losensky!

Das hatte ich Ihnen bereits in meinem offenen Brief vom 7.Juni 2013 geschrieben. Ich habe es in diesen Beitrag kopiert. Denn das stimmt immer noch.

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Bild: © Harald Wanetschka / pixelio.de

Dieser Beitrag wurde unter Medien, Strafrecht veröffentlicht.

6 Antworten auf Sehr geehrte Frau Anne Losensky

  1. 1
    123schmidt says:

    Herr RA Hoenig,
    Sie dürfen von Schreiberlingen eines Blattes, das 100%ige Tochter des Springer-Konzerns ist, nicht journalistisches Pflichtgefühl und saubere journalistische Arbeit erwarten. Bei einem Abwasserrohr erwarten Sie doch auch nicht, dass plötzlich Trinkwasser sprudelt.

  2. 2
    alterjakob says:

    @123schmidt
    Aber man kann und sollte ein Schild aufstellen „Vorsicht giftige Brühe“. Nicht das da noch jemand reinfällt…

  3. 3
    Realist says:

    Wenn der Verteidiger namens seines Mandanten den Eindruck auszuräumen versucht, dass dieser oder sein Umfeld die Schöffen einzuschüchtern versucht, macht er nur seinen Job. Das ist nicht ehrenrührig, aber stimmen muss das genausowenig wie wenn er die Unschuld seines Mandanten beteuert.

  4. 4
    Christian says:

    Audacter calumniare, semper aliquid haeret. Nicht wahr, Herr selbsternannter „Realist“?

  5. 5
    Andreas says:

    Ich bin mir nicht sicher, ob das wirklich böse gemeint ist oder einfach nur eine krasse Kombination von mangelnder Sorgfalt und Unfähigkeit ist.

    Ich habe gerade einige Berichte/Kommentare zum Beschluss des OLG Düsseldorf wegen der Ministerialerlaubnis gelesen. Selbst bei Artikeln in den besseren Zeitungen und Nachrichtenjournalen bezweifele ich, dass die Autoren/Kommentatoren wenigstens die knappe Pressemitteilung des OLG durchgelesen haben (von dem Beschluss selbst – der in der PM verlinkt ist – gar nicht erst zu sprechen…).

    Das Konzept, dass es nicht auf die tatsächliche Befangenheit, sondern auf den möglichen Eindruck der Befangenheit bei den Beteiligten ankommt, hat praktisch niemand kapiert. Es wir auch in den Kommentaren kaum kritisiert, dass die Befangenheit sich hier daraus ergibt, dass der Minister persönlich das Verfahren in völlig dilettantischer und unüblicher Weise geführt hat. Derartige Kritik am Minister würde aber voraussetzen, dass man den Beschluss tatsächlich einmal durchgelesen hätte.

  6. 6
    Realist says:

    @ Christian: Verleumdung?? D.h. Sie glauben im Ernst, Verteidiger würden in Angelegenheiten Ihres Mandanten immer die Wahrheit sagen, die volle Wahrheit und nichts als die Wahrheit? Da kenne ich aber den einen oder anderen, der das Gegenteil geradezu als Eckpfeiler seines Berufsverständnisses auffasst.