Semesterferien im Knast

Einen spannenden Ferienjob bietet das Amt für Justizvollzug Zürich an.

Die Bewährungs- und Vollzugsdienste (BVD) des Amtes für Justizvollzug sind zuständig für den Vollzug von Freiheitsstrafen und gerichtlich angeordnete Massnahmen. Dort sucht man für die Zeit vom 1. Juni bis 30. September 2016 Studenten zur Unterstützung beim Erfassen von Verfügungen im Rechtsinformationssystem.

Das hört sich – jedenfalls für die Ohren eines Strafverteidigers – spannend an.

Ok, Zürich liegt nicht gerade um die Ecke, und ob man dort bereit ist, deutsche Studenten einzustellen, weiß ich nicht. Aber warum nicht einfach mal versuchen?

Weitere Informationen gibt es hier.

Bemerkenswert an der Ausschreibung ist allerdings diese Anforderung:

Bewerbungen per Mail werden nicht berücksichtigt.

Das kann sich auch nur eine Behörde erlauben.

Dieser Beitrag wurde unter Justiz veröffentlicht.

4 Antworten auf Semesterferien im Knast

  1. 1
    Morgenmuffel says:

    Ich verstehe die Behörde aus einem anderem Grund nicht. Ich vermute, dass die Behörde der Ansicht sein könnte, dass eine schriftliche Bewerbung mehr Aufwand für den Bewerber erfordern würde. Es würde sich also nur derjenige bewerben, der es auch wirklich ernst meint. Dem ist nämlich nicht so.

    Ich selbst arbeite in einem durchaus konservativen Bereich. In meinem Umfeld sind Bewerbungen per Mail oder Eingabemaske auf der Homepage quasi Standard. Es ist für eine Personalabteilung wesentlich einfacher, eine Bewerbung mal eben durchzusehen und sie dann einfach per Knopfdruck an alle beteiligten Personen via Mail weiterzuleiten als schriftliche Bewerbungen erstmal einzuscannen.

    Als Bewerber flucht man machmal über die umständlichen Eingabemasken mancher Firmen, in die man noch zusätzlich zeitaufwändig seinen Lebenslauf quetschen muss. Und wer schon mal seine vollständigen Bewerbungsunterlagen mit etwa 25 eingescannten Seiten in ein PDF-File mit einer Maximalgröße von 500 kb quetschen musste, weiß wirklich mit den Kompressionsalgorithmen von AdobeAcrobat umzugehen.

    Ich finde, dass eine schriftliche Bewerbung wesentlich leichter zu erstellen ist als eine professionelle Mailbewerbung. Von daher verstehe ich die Behörde nicht.

  2. 2
    Tim says:

    »Muttersprache Deutsch« wäre nach dem AGG in Deutschland auch eher kritisch, oder? Hier müsste es wohl eher »Deutsch auf muttersprachlichem Niveau« sein…

  3. 3
    Waschi says:

    @Morgenmuffel: Das mit der schriftlichen Bewerbung hat meiner Meinung nach einen viel einfacheren Grund: Justizbehörden (zumindest in DE, CH vermutlich ähnlich) haben einen bestimmten internen Workflow, der auf dem Hin- und Hertragen von Papierakten beruht. Eine Bewerbung per Mail lässt sich da nur dann einpassen, wenn man die als erstes ausdruckt. Was zusätzlichen Aufwand und Kosten verursacht.

    Von sehr abstrusen Auswüchsen ganz abgesehen: es gibt durchaus Ämter, die zwar mail haben, aber keine Attachments empfangen können…

  4. 4
    Engywuck says:

    „Unterstützung beim Erfassen von Verfügungen im Rechtsinformationssystem.“

    ist das nicht eine Umschreibung „wir suchen eine möglichst billige Tippse, die ausgedruckte Daten in die Datenbank einträgt“?