Sibylle von der Strafvollstreckungsstelle

DelphicSibylByMichelangeloManchmal reichen auch zwei juristische Staatsexamen und knapp zwei Jahrzehnte Berufserfahrung als Strafverteidiger nicht, um die Justiz zu verstehen.

Und so geht der Weg, der am Ende zur sibyllinischen Erkenntnis führt:

Ermittlung
Nach einem von der Staatsanwaltschaft geführten Ermittlungsverfahren landen die Strafsachen beim Gericht.

Erkenntnis
Nach einem mal längeren, mal kürzeren Verfahren spricht das Gericht ein Urteil, das im Anschluß daran (und selbstverständlich erst nach Rechtskraft) vollstreckt werden soll.

Vollstreckung
Dazu werden die Akten vom Gericht wieder zurück an die Staatsanwaltschaft geschickt. Aber nicht an die Ermittlungsbehörde, sondern an die Vollstreckungsstelle der Staatsanwaltschaft.

Überblick
Unserer Mandant hatte sich mehrere Urteile gefangen und den Überblick darüber verloren. Kann ja mal passieren. Deswegen haben wir uns an die Vollstrecker gewandt, und zwar mit einer – wie ich meine – überschaubaren Frage:

In welcher der uns zur Einsicht angebotenen Akten ist die Vollsteckung der Freiheitsstrafe(n) dokumentiert?

Das hier ist die freundliche Antwort der Strafvollstreckungsstelle:

Vollstreckung

Kann mir das jemand mal eben erklären?
__
Bild: Wikimedia Commons. Delphische Sibylle (Ausschnitt aus einem Fresko von Michelangelo in der Sixtinischen Kapelle, 1510)

Dieser Beitrag wurde unter Strafvollstreckung veröffentlicht.

9 Antworten auf Sibylle von der Strafvollstreckungsstelle

  1. 1
    VRiLG says:

    Gemeint ist wahrscheinlich, dass gegen den Mandanten das Vollstreckungsverfahrens begonnen hat, weil gem. § 451 Abs. 1 StPO eine von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erteilende, mit der Bescheinigung der Vollstreckbarkeit versehene, beglaubigte Abschrift der Urteilsformel der Staatsanwaltschaft vorliegt, dass sich der Mandant aber noch nicht in Strafhaft befindet. Beispielsweise könnte er zum Haftantritt bereits geladen sein, der Ladungszeitpunkt aber nich in der Zukunft liegen.

  2. 2
    WPR_bei_WBS says:

    Als Laie hätte ich jetzt gesagt, in derjenigen Akte, wo auf dem Aktendeckel das Aktenzeichen X OP Js xxxxxxxxx V steht. Aber das ist für die Staatsanwaltschaft evtl zu logisch gedacht? ;-)

  3. 3
    DenisM says:

    (Ich sehe selten die eingebetteten Bilder hier im Blog. i2.wp.com ist nicht erreichbar, wird wahrscheinlich von unserer Sophos-Firewall geblockt. :) Warum keine Ablage direkt auf der Seite? )

  4. 4
    theo says:

    Ich vermute die Frage war zu global gestellt. Haben den die unterschiedlichen Akten nicht jeweils ein eigens Aktenzeichen? Gerne werden auch die Begriffe Aktenzeichen und Geschäftszeichen verwechselt, siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftszeichen

    Am besten ist es vermutlich nach dem entsprechenden Schriftstück direkt zu fragen.

  5. 5
    meine5cent says:

    Der Unterschied zwischen „Vollstreckung ist eingeleitet“ und „verbüßt schon“ ist doch recht simpel. Abgesehen davon, dass Ihr Mandant ja selbst weiß, daß er noch nicht einsitzt. Und werden in Berlin nicht Vollstreckungshefte angelegt nach §§ 15, 16 StrVollstrO? Dann wird die Vollstreckung doch eher dort dokumentiert als in der Hauptakte, in der Sie vermutlich nur einen Vermerk finden, dass ein Vollstreckungsheft angelegt wurde?

    • Vielen Dank für Ihre freundlichen Hinweise. Wenn ich demnächst nochmal eine Frage haben sollte, werde ich mich gleich an Sie wenden. #Bescheidwisser crh
  6. 6
    Staatsanwalt says:

    Mmh, ich empfinde die Frage – es geht wohl drum in welchen Verfahren der VU nun einrücken muss, da vermutlich mehrere Gesamtstrafenbildungen oder auch nur Urteile im Raum stehen – auch nicht gerade als eindeutig. Die Frage in welchen Verfahren nun vollstreckt wird und wie der Vollstreckungsstand ist wäre besser gewesen, zumal die Vollstreckung nicht aus den Sachakten, sondern aus Vollstreckungsheften heraus erfolgt.

    Zur Antwort: Von Vollstreckungseinleitung (s.o. bei VRiLG) bis zur Verbüßung vergeht einige Zeit. Es werden die Kostenrechnungen erstellt, die BZR und Mistra Mitteilungen veranlasst, die Asservate abgewickelt, ggf. Gesamtstrafenbildungen geprüft und ggf. in Abstimmung mit anderen StA vorgenommen, dann erhält der VU die Ladung zum Strafantritt mit Gestellungsfrist, bei Nichtgestellung schließlich den Haftbefehl.

    Erst mit Eintritt in die JVA beginnt dann die Verbüßung.

  7. 7
    jemand says:

    Funktioniert Ctrl + F nicht auf Pappkartons?

  8. 8

    Als ausgewiesener Laienjurist (Alma mater: Universität von Entenhausen) möchte ich wie folgt hyperliquid Stellung nehmen:

    Der Delinquent wird mit Freiheit bestraft unter gymnastischen Kautelen (hier: volle Streckung). Aktuell wird er jedoch vor der Freiheit vorsorglich bewahrt bis zum Erreichen der Elevation betreffender Extremitäten mit manueller Peripherie.

  9. 9
    KaDi says:

    Pssst….da feht ein r bei Vollstreckung (Zwischenüberschrift) ;-)

    • Danke. crh