Stein im Brett

Aus der Reihe „Rückmeldungen zufriedener Mandanten“:

Steinimbrett

Auch wenn der Vergleich zwischen den Leistungen eines Zivilrechtlers und denen eines Strafverteidigers hinken muß, ist so eine Rückmeldung eine Art emotionaler Lottogewinn für unsere Kanzlei. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund, daß es uns nicht gelungen ist, eine beachtliche Freiheitsstrafe zu verhindern. Das Konzept der Freispruchverteidigung ist nicht aufgegangen. Und trotzdem hat der Mandant den Eindruck bekommen, daß wir saubere Arbeit geleistet haben.

Gerade im Wirtschaftsstrafrecht trifft man häufig auf gegensätzliche Beurteilungen ein und desselben Lebenssachverhalts. Einen Schlag mit der Flasche auf den Kopf des Gegnes: Das kann jeder Student im Erstsemester rechtlich sauber einordnen. Einer Handlung des Unternehmers im Zusammenhang mit IT-Dienstleistungen hingegen sieht man es nicht so einfach an, ob sie die Voraussetzungen eines Strafgesetzes erfüllt. Hier spielen Wertungen, Erfahrungen und auch politische Stimmungen eine entscheidende Rolle.

Im angesprochenen Fall lagen uns zahlreiche strafrechtliche Einordnungen vor, die ein Verhalten wie das des Mandanten als straflos bewerteten. Dann hat sich die Stimmung gedreht und nun verstieß dasselbe Handeln plötzlich (sic!) gegen das Strafgesetz. Was bisher gar nicht erst zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens geführt hatte (und wenn doch, dann wurden sie gleich wieder eingestellt), gab vor der Wirtschaftsstrafkammer dann ein Urteil mit einer großen Drei vor dem Komma.

Ich freue mich, daß der Mandant die Ursache für diesen sich gedrehten Wind nicht in unserer Arbeit gesehen hat. Besten Dank also nochmals auf diesem Wege für diese nicht zu späte große Lob, über das sich auch unsere Assistentinnen freuen.

Dieser Beitrag wurde unter Mandanten veröffentlicht.

4 Antworten auf Stein im Brett

  1. 1
    Neugieriger says:

    Um welches bisher als straflos bewertete und nunmehr streng bestrafte Verhalten ging es denn?

  2. 2
    RA Müller says:

    Hatte vielleicht die Strafkammer das Gesamtbild vor Augen, aus dem sich andere Schlüsse ziehen ließen als es die Staatsanwaltschaften, die stets nur kleine Ausschnitte im Blick hatten, konnten?

  3. 3

    Ich nehme an es geht um die vermeintlichen „Abo Fallen“, wo der Staatsanwalt den Angeklagten den Lorem Ipsum Fülltext vorgeworfen hat? ;-)

  4. 4
    Knoffel says:

    Erinnert mich an meinen eigenen Anwalt (Zivilrecht), dem ich einen ähnlichen Brief geschrieben habe. Denn auch wenn ich den Fall verloren habe, war seine Arbeit einwandfrei, sauber und engagiert. Es ist leider sehr traurig, wie schlecht viele Anwälte oder Anwaltskanzleien arbeiten. Keine Liebe mehr, keine wirkliche Beratung. Unter dem Strich zählt vor allem die Arbeit des Anwalts, wenn die gut ist, dann kann man als Mandant zufrieden sein. Der Rest ist dann nämlich in Gottes Hand.