Update zum Is-mir-egal-Haftbefehl

Im Zusammenhang mit den Ersatzfreiheitsstrafen für Schwarzfahrer, über die ich im Dezember geschrieben hatte, blieb ein Aspekt unberücksichtigt.

Im Tagesspiegel Checkpoint schreibt Lorenz Maroldt, journalistischer Berufsoptimist, einen Tag später:

Diese „Ersatzfreiheitsstrafen“ treffen übrigens meistens Leute, die sich schon kaum die Fahrkarten leisten können, geschweige denn eine oder gar mehrere Geldstrafen (oder eben einfach nicht zahlen wollen). Falls aber doch noch ein bisschen was zum Leben übrig ist, müssen sie dann wenigstens während des Absitzens ihrer Tagessätze zum Cannabiserwerb nicht mehr vor die Tür gehen (nennt sich positiv thinking).

… und zusätzlich bekommen die kiffenden Schwarzfahrer im Knast das Frühstück ans Bett gebracht: La vita è bella!

Haschisch im Knast, is mir egal …

Dieser Beitrag wurde unter Betäubungsmittelrecht, Knast veröffentlicht.

3 Antworten auf Update zum Is-mir-egal-Haftbefehl

  1. 1
    Jürgen says:

    Tja, was soll man dazu sagen?

    Aber eine Frage, die für mich immer noch unbeantwortet ist:

    Weshalb speichert die BVG selbst die Daten von Personen, die ohne Fahrschein angetroffen wurden, die dann aber entweder sofort (quasi noch am Bahnsteig) oder umgehend per Überweisung das erhöhte Fahrgeld beglichen haben, so dass diese nach einem dritten Mal auch mit einer Anzeige belegt werden?
    Konkret, weshalb darf die BVG diese Daten sammeln? Und weshalb müssen diese Personen nach dem dritten Mal mit einer Anzeige rechnen?

  2. 2
    Mitleser says:

    Seit wann dürfen denn die Tagessätze eines Strafbefehls nicht mehr gemeinnützig abgearbeitet werden?

    @Jürgen:
    Weil das BDSG ein zahnloses Geschöpf ist und die Delinquenten zu arm/unerfahren.
    Die Aktivisten hingegen sind leider(!) noch nicht auf die Idee der Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung gekommen (wär das nicht ein pro-bono-Job für engagierte Anwälte?):
    – nach jeder Zahlung umgehend Auskunft über gespeicherte Daten und (hernach) deren Löschung verlangen
    – keine Reaktion –> Abmahnung
    – Kenntnis der nicht-Löschung –> Abmahnung

    @crh
    Oder habe ich da an den Möglichkeiten des Abmahnwesens etwas falsch verstanden?

  3. 3
    Subsumtionsautomat says:

    @Jürgen: Nicht, weil das BDSG ein zahnloses Geschöpf ist, sondern weil der Schuss sicher nach Hinten losgehen würde: Dann würde die BVG in Zukunft halt schon bei der ersten Schwarzfahrt Anzeige erstatten. Wem wäre damit gedient?