Verteidiger sind keine Arschlöcher!

Das Wort zum Sonntag stammt heute vom geschätzten Kollegen Dr. Bernd Wagner aus Hamburg:

Deshalb sind die Strafverteidigerin und der Strafverteidiger, die ihr Handeln aus § 1 BORA, aus der StPO, der Verfassung und der EMRK ableiten und sich als Hüter des Rechtsstaats aufspielen keine Arschlöcher, sondern eine Zierde und eine Garantie für die Autorität des Strafrechts und eine Voraussetzung für Gerechtigkeit und den Rechtsstaat, den ihre Handlungen meist schon im Einzelfall, jedenfalls aber im Ganzen behüten.

Danke, Kollege!

Darüberhinaus wäre jetzt jedes weitere Wort eines zuviel.

Quelle: confront

Dieser Beitrag wurde unter Kanzlei Hoenig Info veröffentlicht.

4 Antworten auf Verteidiger sind keine Arschlöcher!

  1. 1
    Ref. jur. says:

    Vielen Dank für die Quellenangabe. Kannte ich nicht, finde ich sehr hilfreich. Haben Sie ggf. mehr davon?

  2. 2
    Alles Wuscht says:

    Klar und deutlich. :)

  3. 3
    Karlo says:

    Dem hier wiedergegebenen Satz wird jedermann nur sofort beipflichten können. Was der Rest des insgesamt eher konfusen Beitrags, aus dem er stammt (s. Link), damit zu tun hat, erschließt sich dem Leser aber nicht. Falls der Autor damit sagen will, Strafverteidiger seien niemals Arschlöcher, und falls doch, dürften sich Justizangehörige darüber nicht jedenfalls unter vier Augen austauschen, wäre dem zu widersprechen.

    • Wer ist der „Leser“, von dem Sie sprechen? Wenn Sie nur sich selbst damit meinen, mag der Satz korrekt sein. Vielleicht gibt es aber irgendwo doch noch den einen oder anderen „Leser“, dessen intellektuellen Kapazitäten nicht gleich überfordert sind mit einem solchen Aufsätzchen. Was meinen Sie? crh
  4. 4
    Thorsten says:

    Den Kollegen Dr. Bernd Wagner auf einer Fortbildung zu erleben und eins seiner Skripte abzustauben ist etwas, was zumindest jeder jüngere Kollege (oder auch ältere Strafrechts-Anfänger) sich auf die To-Do-Liste schreiben sollte. :-)