Was für ein Blödsinn

Wie man nicht auf eine freundliche (!) Abmahnung, mit der keinerlei Kostenfolge verbunden war, reagieren sollte, zeigt dieser Fall.

Der PR-Manager eines PKW-Teile-Händlers schickt uns eine eMail, in der er mich um die „Präsentation unseres Projektes“ auf der Kanzlei-Website bittet.

Kann man so machen, aber dann isses halt Spam.

Und dafür habe ich unseren bewährten Minutenbaustein, den ich ihm dann zurück geschickt habe. Statt darauf kleinlaut (oder zumindest überhaupt nicht) zu reagieren, haut er eine freche Antwort raus:

wasfuereinbloedsinn-01

Das war am 2. November, also vor einer Woche. Gestern hatte ich das hier in der Post:

wasfuereinbloedsinn

Ich weiß nicht, was sich manche Leute vorstellen, wenn sie zuerst irgendwelchen unerwünschten Müll in der Gegend herumschicken, um sich anschließend anzumaßen, die Rechtslage besser zu kennen als jemand, der seit zwei Jahrzehnten seinen Lebensunterhalt mit der Klärung von Rechtsfragen verdient hat.

Irgendjemand scheint da an intellektueller Mangelernährung zu leiden. Denn warum sonst bittet ein „PR-Manager“ (Hört! Hört!) eines Autoersatzteilhändlers einem Strafverteidiger, Werbung für sein Zeug zu machen??

Besten Dank an Rechtsanwalt Bert Handschumacher, der mich in dieser Zivilsache einmal mehr erfolgreich vertreten hat.

Dieser Beitrag wurde unter Unerwünschte Werbung veröffentlicht und mit den Begriffen , verschlagwortet.

34 Antworten auf Was für ein Blödsinn

  1. 1
    Berliner says:

    Aber jetzt bekommt er ja doch seine Werbung… (sh. Rubrum).

  2. 2

    So früh am Morgen ist so ein Blogartikel schon nervenmassierend, aber dennoch höchst informativ.

    Was ich heute noch einmal vertiefend an diesem Beispiel gelernt habe:
    Strompostfächer sind vegan! Frühstücksfleisch (anglizistisch: Spam) hat dort nichts zu suchen!

    Diese nicht nur juristische, sondern ebenso trophologische Tragweite wird durch das Zitat „Irgendjemand scheint da an intellektueller Mangelernährung zu leiden.“ (s.o.) hinreichend bewiesen.

    Ihr, sehr geehrter Herr Hoenig, Kollege RA Plutte
    hat sich in diesem erreichbaren Bereich des Internetzes schon sehr ausführlich über jene Thematik zur tieferen Information neugieriger Menschen eingelassen.
    Quelle:
    https://www.ra-plutte.de/uebersicht-zu-rechtskonformer-emailwerbung-und-die-ansprueche-bei-spam/
    (Diese Verknüpfung ist selbstverständlich als Rechercheangebot zu verstehen.)

    Sofern die Vertretungsverpflichteten sowie -berechtigten und Bevollmächtigten der o.g. Antragsgegnerin hier reaktiv mitzulesen motiviert sind, sollte dieser juristische und natürliche Personenkreis durchaus in die Lage versetzt werden, das Geschehene vollumfänglich zu verstehen und vor allem dem als „PR-Manager“ bezeichneten Anstoßtäter / -tatverdächtigen des Steins, der nun das Rollen mit dokumentierter Unaufhörlichkeit begonnen hat, ein Werkzeug der juristischen Illuminierung zur Verfügung zu stellen, zukünftige ökonomische Balzmaßnahmen auf sicherem Terrain zu initiieren.

    Ich verbleibe – wie stets – in sowohl gewisser als auch gewohnter Weise.

  3. 3
    JanS says:

    Wo ist den der Unterschied zwischen „ersatzweise Ordnungshaft“ oder „Ordnungshaft bis 6 Monate“?

    Ist das eine wenn er nicht bezahlen kann und das andere ein direktes Urteil?

    • So ungefähr, ja. crh
  4. 4

    So früh am Morgen ist so ein Blogartikel schon nervenmassierend, aber dennoch höchst informativ.

    Was ich heute noch einmal vertiefend an diesem Beispiel gelernt habe:
    Strompostfächer sind vegan! Frühstücksfleisch (anglizistisch: Spam) hat dort nichts zu suchen!

    Die nicht nur juristische, sondern ebenso trophologische Tragweite wird durch das Zitat „Irgendjemand scheint da an intellektueller Mangelernährung zu leiden.“ hinreichend bewiesen.

    Ihr, sehr geehrter Herr Hoenig, Kollege RA Plutte
    hat sich in diesem erreichbaren Bereich des Internetzes schon sehr ausführlich über die Thematik zur tieferen Information neugieriger Menschen eingelassen.
    Quelle:
    https://www.ra-plutte.de/uebersicht-zu-rechtskonformer-emailwerbung-und-die-ansprueche-bei-spam/
    (Diese Verknüpfung ist selbstverständlich als Rechercheangebot zu verstehen.)

    Sofern die Vertretungsberechtigten und Bevollmächtigten der o.g. Antragsgegnerin hier reaktiv mitzulesen motiviert sind, sollte dieser juristische und natürliche Personenkreis durchaus in die Lage versetzt werden, das Geschehene vollumfänglich zu verstehen und vor allem dem als „PR-Manager“ bezeichneten Anstoßtäter / -tatverdächtigen des Steins, der nun das Rollen mit dokumentierter Unaufhörlichkeit begonnen hat, ein Werkzeug der juristischen Illuminierung zur Verfügung zu stellen, zukünftige ökonomische Balzmaßnahmen auf sicherem Terrain zu initiieren.

    Ich verbleibe – wie stets – sowohl in gewisser als auch gewohnter Weise.

  5. 5
    Börni says:

    Wenn mal alle dies so konsequent durchziehe würden…

  6. 6
    Gerd says:

    „Wegen besonderer Dringlichkeit“… Schon klar. Kein Wunder, dass dieser Berufsstand inzwischen von den meisten normalen Menschen als zum Kotzen empfunden wird. (Nicht die PKW Teile Händler)

    • Zum Kotzen sind eigentlich auch solche Leute, die keine Ahnung haben, von dem, über das sie reden, und dann dumm rumpöbeln. Wenn diese Leute mit ein wenig mehr Zurückhaltung an die Bedeutung des Begriffs „wegen besonderer Dringlichkeit“ herangehen und versuchen würden, die Zusammenhänge zu verstehen, in dem diese Klausel gestellt wird, dann wären sie auch imstande, sinnvolle Kommentare abzugeben.

      Im Übrigen sind die einstweiligen Verfügungen auch für den Spammer/Gegner das mildestes Mittel, mit dem man auf dessen Rechtsverletzung und die Weigerung, sich dafür zu entschuldigen. reagieren kann. Alles andere kostet mindestens 50% mehr. crh

  7. 7
    Der wahre T1000 says:

    Autodoc, noch nie von gehört. Aber eben mal angeschaut. Ich wusste gar nicht, dass man Bremsscheiben so günstig bekommen kann. Sind die Teile minderwertig oder zocken die Markenhändler ihre Kunden einfach nur gewaltig ab?

    • Sie kennen den Spruch aber schon? „Der Geizige zahlt doppelt.“ Ich bastel mir jedenfalls keine Ersatz-/Zubehörteile an meine 170 PS, auf deren Zuverlässigkeit ich mich nicht verlassen kann. Verklagen Sie mal einen koreanischen Hersteller von Bremsbelägen in einem Produkthaftungsverfahren. Oder finanziell schwachbrüstige Onlinehändler, die im Zweifel ihre Versicherungsprämien nicht mehr bezahlt haben. Dann wissen Sie, was ich meine. Aber wer es gern billig mag, kann sich vielleicht das Risiko leisten. crh

    Na, jedenfalls haben Sie denen eine gute Werbung verschafft. Die EV sollte sich gerechnet haben.

  8. 8
    BV says:

    @ Gerd, # 3: Getroffene Hunde bellen. Wie lange ist Ihre letzte einstweilige Verfügung her? ;-)

  9. 9
    Jens says:

    Mal so Interessehalber: Wofür lässt man sich als Anwalt in solchen Fällen von einem anderen Anwalt vertreten? Muss man sich vertreten lassen? Oder hat das abrechnungstechnische Gründe? Oder einen ganz anderen Grund?

    • Unsere Kanzlei hat das mal eine ganze Zeit lang tatsächlich selbst (und auch für andere) gemacht. Für unsere straferchtlich ausgerichtete Infrastruktur ist das jedoch auf Dauer zu aufwändig. Die Kanzlei Handschumacher hat die notwendigen Strukturen und kann solche Mandate effektiv bearbeiten. Für den Spammer bleibt es auf der Kostenseite jedoch gleich, ob der verletzte Anwalt sich selbst vertritt und den Aufwand abrechnet, oder ob das gerichtliche Verfahren ein beauftragter Anwalt macht.

      Außerdem: Unter Strafverteidigern gibt es eine Regel – Wer sich selbst vertritt, hat einen Narren zum Mandanten. Ich rege mich immer viel zu sehr auf, wenn ich solchen Vögeln auf die Füße treten soll. RA Handschumacher arbeitet auch insoweit wesentlich professioneller als ich. Ich blogge dann lieber darüber.
      crh

  10. 10
    Frl. Rosalinde Schmidt says:

    Die Preise sind teilweise wirklich interessant. Warum wirbt der Laden nicht einfach in einer Teile-Preissuchmaschine wie Daparto?

  11. 11

    Bin ich der einzige, der das bedenklich findet? Bei Spam wird ja ueblicherweise dem Empfaenger eine Ware oder Dienstleistung verkauft. Hier wird aber eine Dienstleistung angefragt. Mahnen Sie dann auch potentielle Mandanten ab, wenn der Erstkontakt per email stattfindet?
    Schliesslich sind Sie nicht nur Anwalt, sondern auch der Herausgeber einer Webseite. Woher soll ein potentieller Kunde wissen, welche Dienstleistungen er anfragen darf und welche nicht?

    • Bitte informieren Sie sich darüber, was die ständige Rechtsprechung (hier inbesondere des Landgerichts Berlin) unter dem Begriff „Werbung“ faßt. Und bitte gehen Sie davon aus, daß nicht nur RA Handschumacher und ich die sehr weit gefaßten Definition kennen, sondern auch die Kammer, die den zitierten Beschluß erlassen hat.
       
      Eine Mandatsanfrage war das definitiv nicht. Wenn es dann beim Versender Zweifel geben sollte, was erlaubt ist oder nicht, muß er eben den sichersten Weg gehen, wenn er das Risiko ausschließen möchte, daneben zu liegen. Unstreitig bleibt ihm dann nur die Briefpost oder das Unterlassen. Oder eine solide Rechtsberatung (die er jetzt im Rahmen des Gerichtsverfahren ja auch bekommt. ;-) )

      Diese vorbildliche Zusammenstellung hat die Mainzer Kanzlei Plutte veröffentlicht:

      werbung

      crh

  12. 12
    Bernd says:

    Es steht außer Frage, dass eine Werbung für KFZ-Teile in einem RA-Blog nichts zu suchen hat.

    Dennoch stelle ich mir die Frage, ob das nun wirklich Spam ist.
    Firma A (KFZ_Teile) fragt bei Firma B (RA) nach, ob eine Präsentation im Blog von Firma B möglich sei. Das ist doch ein Unterschied, als wenn Firma A an Firma B eine E-Mail schickt und schnöde für seine tollen Bremsscheiben wirbt. Letzteres ist Spam, das Erste eher eine Anfrage, ob eine Dienstleistung erbracht werden kann. Ziel einer Werbung war ja nicht Firma B, sondern die Blogbesucher.

    PS: Ich bin nicht mit dem Händler verwandt oder verschwägert. ;)

    • Aber Sie ignorieren (oder kennen nicht) die knackigen Spielregeln, die für den Versand von eMail-Werbung gelten. crh
  13. 13
    Sven says:

    Zu der Spam Ja/Nein Frage von #9/#10:

    Die E-Mail wird wohl keine persönliche gewesen sein, sondern klassisch an einen Verteiler aus (zehn?)tausenden Blogs gegangen sein. Aber auch persönlich war es immer noch eine Kaltakquise per E-Mail, da gibt es nicht viel zu diskutieren.

    • Die persönliche Anrede statt „recipients“ ändert nichts an dem werbenden Charakter einer Werbe-eMail. Da liegen Sie völlig richtig. crh

    Was mich aber mal interessieren würde: Die Kanzlei dürfte kaum als Privatperson gelten, somit wäre eine telefonische Anfrage für eine konkrete bezahlte Werbeplatzierung nicht unbedingt so einfach als widerrechtlich zu bewerten, oder?

    • Es ist ein verbreiteter Irrglaube, daß man Unternehmer mit werbenden Telefonanrufen nerven darf. Dazu habe ich aber auch schon einen Blogbeitrag geschrieben. Hätte der PR-Manager hier kalt angerufen, wären dieselben Rechte verletzt (auch ein Gewerbetreibender hat ein Persönlichkeitsrecht neben dem Recht am (ungestörten) Gewerbetrieb; lesen Sie mal die Kommentierung zu § 823 BGB) geschrieben.

      crh

  14. 14
    Roland B. says:

    Würden Sie, Herr Hoenig, den Fall anders sehen, wenn Sie auf Ihrer Webseite tatsächlich Werbung für irgendwelche RA-fremden Belange geschaltet hätten? (Also die prinzipielle Einstufung des elektronischen Erstkontaktes als Spam, nicht das Verhalten des Beklagten nach der Abmahnung).

      1. Es gibt hier Werbung für „RA-fremde Belange“. ;-)
      2. Daraus läßt sich aber kein Einverständnis für unerwünschte Werbung herleiten.
      3. Nein, ich würde es nicht anders sehen.

      crh

  15. 15
    Fred says:

    Wer für ein Bagatellproblem denkbar geringsten Umfangs (ca. 1 Sekunde Aufwand für Wegklicken) gerichtliche Hilfe beansprucht, darf sich aber nicht beschweren, wenn die Gerichte überlastet sind und womöglich in einer wichtigen Sache länger brauchen.

  16. 16
    Baum says:

    @ Fred: Ja warum hat der PKW-Teile-Händler den ersten Brief nicht einfach „weggeklickt“?
    Warum nervt er nochmal? Freuen Sie sich über Spam?

  17. 17
    WPR_bei_WBS says:

    Ich gehe davon aus, dass die / so eine EV ohne eine Verhandlung (zumindest ohne Wissenheit oder Anwesenheit des Gegners) ergeht, oder?

    • Ja, solange das Gericht davon ausgeht, daß das, was der Antragsteller vorträgt, zutreffend ist. Wenn der Spammer möchte, kann er „widersprechen“, dann wird er gehört. Kostet am Ende aber extra. crh

    Dann bin ich mal gespannt, ob und wie das weiter geht. Das scheint für mich doch in der Tat eine Anfrage eines Unternehmens an einen Webseiten-Betreiber zu sein, um eine Anzeige schalten zu können – also eher das Gegenteil von Werbung.

    • Was der Spam *für Sie* scheint, ist in Ordnung; interessiert aber nicht weiter. Schauen Sie sich den Kommentar von Anonym im Netz mal an. Da steht alles drin, was man zu diesem Thema wissen muß. EOD. crh
  18. 18
    Mr. Gaunt says:

    Wieder was dazugelernt. Als juristischer Laie (abgesehen von ein paar sehr speziellen beruflich bedingten Teilgebieten) hätte ich auch gedacht, so eine Anfrage würde nicht als Werbung gelten sondern nur wenn der Spammer direkt etwas verticken möchte. Hat der Autofritze wohl auch gedacht und würde ich ihm nicht mal übel nehmen. Seine Reaktion auf eine derart formalisierte Email die laut „GEH WEG!“ brüllt hätte er sich dann aber definitiv besser überlegen können.

    Wie müsste er denn rechtskonform vorgehen? Eine Anfrage schicken ob er eine Anfrage zur Kooperation/Werbungsschaltung im Blog schicken darf? Klingt dann auch ein wenig nach Passierschein A 38. Oder kann er das einigermassen rechtskonform nur per Schneckenpapierpost?

  19. 19
    Fred says:

    @ Baum: Ich habe neulich gelesen, dass in Deutschland täglich 100 Millionen SPAM-Mails empfangen werden. Die klicken wir halt weg. Wenn wir immer den Versender verklagen würden, hätten die Gerichte allein wegen der SPAM-Mails eines einzigen Tages 100 Jahre lang zu tun. Da sieht eigentlich jeder ein, dass das nicht gehen kann. Nur RA Hoenig hält sich offenbar für etwas derartig Besonderes, dass er soviel Rücksichtnahme auf die Funktionsfähigkeit unseres Justizsystems nicht nötig hat.

    • Etwa 99% sämtlicher Spam-Mails bleiben in den (teuren) Filtern hängen, die unsere Provider und wir gegen diese Pest installiert haben und aufwändig pflegen. Es ist das restliche eine Prozent, gegen das es notwendig wird, sich mit den Möglichkeiten, die unser Rechtssystem zur Verfügung stellt, zu wehren.
       
      Dabei handelt es sich u.a. um solche selbst ernannten „PR-Manager“ von Gebrauchtwagenhändlern und Versicherungsfritzen, die den Empfänger bewußt zu täuschen versuchen. Mit hanebüchenen Argumenten versuchen sie ihren Werbemüll unterzubringen. Gegen solche Trickserei helfen keine Filter, die muß man zu Fuß bekämpfen. Und das kann man auf verschiedene Weise tun.
       
      In diesem Fall habe ich dem Spammer eine eMail geschickt, die für mich ungefähr den gleichen Aufwand bedeutet wie das Betätigen der Löschtaste. Wenn dann so ein Klugscheißer mir dann erzählen will, daß die Entsorgung seines Schrotts in unserem Postfach zulässig sei, dann mache ich das, was ich in langen Jahren auf der Uni und in der Praxis gelernt habe. Und ich mache es dann hier öffentlich, weil auch das ganz gut der Abschreckung dient (mit Erfolg übrigens!).
       
      Und dann diskutiere ich auch mal gern mit irgendwelchen Halbhirnen, die das System nicht verstanden haben. Oder nicht verstehen wollen. Und rumpöbeln. Aber das kann ich besser. crh
  20. 20
    Die andere Seite says:

    Wenn man eine relativ bekannte E-Mail-Adresse hat, dürfte sich das SPAM-Aufkommen an jedem Produktiv-Tag mindestens im gut 2-stelligen Bereich befinden. Auch das ist Arbeitszeit und nervt, weil unproduktiv.
    Bei einer nicht so prominenten Adresse und 24/7 Tagesfreizeit kann man sicher die eine Viagra-Werbung pro Monat wegklicken. Also für alle die meinen hier würde mit Kanonen auf Spatzen geschossen: Wie soll man denn die Spammer sonst disziplinieren?

  21. 21
    Silke says:

    Wie hoch war denn eigentlich der Streitwert für die einstw. Verfügung?

    • Beim LG Berlin: 5.000 Euro. In der Hauptsache sind es dann 7.500 Euro. crh

    Juristisch ist diese Sache eigentlich sehr interessant, denn eigentlich haben beide Seiten irgendwie Recht..

    • Juristisch ist es völlig eindeutig. Sonst würde ich das Risiko auch nicht eingehen, auf den (Gerichts- und Anwalts-)Kosten für die eV sitzen zu bleiben. Schauen Sie sich den Link in meinem Kommentar zum Kommentar Nr. 10 an: Der Kollege Plutte hat die Rechtslage sehr gut dargestellt. crh

    Die Sache könnte also durchaus vor dem BGH landen – zur Fortbildung des Rechts bzw. wegen Rechtssache grundsätzl. Bedeutung, falls der Auto-Händler, genug Zeit, Nerven und einen guten Anwalt hat, um gegen die – ohne rechtliches Gehör – erlassene ew. Verfügung vorzugehen.

    • Wenn Sie bitte mal ein wenig recherchieren wollen: Das Problem hat dem BGH mehrfach vorgelegen. Unter anderen war auch RA Handschumacher mehrmals in Karlsruhe vorstellig gewesen und hat auf diesem Weg für Klarheit (vulgo: Rechtssicherheit) gesorgt. crh
  22. 22
    Bernd says:

    Ich halte die Reaktion für völlig überzogen. Spam sieht schlicht und einfach anders aus. Auch fehlen genauere Informationen über den Inhalt der ersten E-Mail an den Blogbetreiber um das ordentlich zu bewerten.

    • Die Bewertung hat das Landgericht Berlin vorgenommen. Und deswegen die eV erlassen. crh

    Wenn man es so auf die Spitze treibt wie hier, darf man z.B. nirgends mehr anfragen, wie man auf dem Blog Werbung schalten kann und ob das mit seinem Produkt möglich ist.

    • Doch, aber nutzen Sie dazu die zulässigen Mittel. Und sparen Sie nicht am Porto auf Kosten anderer. Ok? crh

    Und da muss man ganz klar und deutlich sagen: Der schlechte Ruf von RAs kommt nicht von ungefähr. Das ist im Grunde nichts persönlich gegen sie, Herr Hoenig, sondern gegen dieses Gebaren im Allgemeinen.

    • Sie verdrehen die Positionen: Der Spammer verletzt die Rechte des Spam-Empfängers und verursacht einen Schaden. Und dagegen muß ich mich wehren können. Der Rechtsbrecher hat keinen Anspruch darauf, daß man seinem Rechtsbruch noch freundlicher gegenüber auftritt. crh
  23. 23
    Flo says:

    Ich finde es amüsant, wie viele Leute hier Mitleid mit Spammern haben. Hier wurde er erstmal freundlich aufgefordert, den MIst zu lassen, Wollte er nicht, ok, dann halt die nächstmögliche Stufe. Oder was soll man bitte tun? Spam stillschweigend ertragen? Bittbriefe auf Büttenpapier schicken? Wenn jemand geschäftlich tätig ist, kann er sich halt nicht mit „Ich wusste nicht, dass ich ein Spammer bin“ rausreden.

  24. 24
    Bernd says:

    Der Begriff Bewertung ist falsch. Hier hat niemand beim LG „bewertet“. Durchwinken trifft es besser. Mehr ist es nicht.

    • Ok, Sie scheinen sich auszukennen. Mit dem einstweiligen Rechtsschutz und den Anforderungen einer summarischen Prüfung durch das Gericht. crh

    Ich hoffe, dass der mutmaßliche (!) Spammer ein Verfahren anstrebt und das geklärt wird.

    • Gern. Dann bewertet das Gericht den Spam nicht nur im Eilverfahren, sondern auch nochmal in der Hauptsache. Nebenbei: Das Kostenrisiko ist dann hoch vierstellig. crh

    Sie sind ein Blogbetreiber und schalten lt. ihrer Aussage (Kommentar 13) Werbung auf ihrer Internetpräsenz.

    • Ich bin erstmal Strafverteidiger und dann „schalte“ ich keine Werbung. Sondern lobe diejenigen Dienstleister und Werkunternehmer, die für unsere Kanzlei sauber gearbeitet haben. Informieren Sie sich doch erst einmal, bevor Sie herumtönen. crh

    Auf der anderen Seite ist jemand, der Werbung dort schalten möchte und anfragt, ob er bei ihnen welche gegen Gebühr schalten darf.

    • Er kann ja gern fragen, aber bitte auf dem gesetzlich zulässigen Weg – per Post. Nicht per unerwünschter eMail-Werbung. Das ist unzulässig. crh

    Spam sehe ich da nicht.

    • Es ist ein freies Land. Der eine sieht es so. Der andere so … Ganz wie es beliebt. crh

    Ich verdrehe auch keine Positionen. Wenn sie offensichtlich eine Dienstleistung anbieten, müssen sie sich nicht wundern, wenn jemand die Dienstleistung in Anspruch nehmen möchte und freundlich anfragt. Daraus ihm einen Strick zu drehen, ob das nun rechtlich zu halten ist oder nicht, ist charakterlich fragwürdig.

    • Wo sehen Sie den Zusammenhang zwischen der Dienstleistung „Rechtsberatung“/“Strafverteidigung“ einerseits und Verkauf von billigen(sic!) PKW-Ersatzteilen? crh

    Da drängt sich regelrecht die Frage auf, ob es schlicht und einfach nur ums Geldverdienen geht.

    • Die Abmahnung war kostenlos, die Reaktion des Spammers dumm und frech, das gerichtliche Verfahren verursacht zwar Kosten, aber ohne mein Portemonnaie zu füllen. Nein, geht mir nur um die Abwehr von Spam. Geld verdiene ich mit Strafverteidigungen. crh

    In Zukunft verklagt der Sanitärfritze den Kunden, weil er wegen einer defekten Waschmaschine eine E-Mail geschickt und nicht einen Brief per Post geschrieben hat.

    • Das wäre kein Fall „unerwünschter Werbung“, genauso wenig wie eine Mandatsanfrage an einen Strafverteidiger per eMail. In beiden Fällen geht es um das eigentliche Geschäft des eMail-Empfängers. Dann sind eMails selbstverständlich zulässig und erwünscht.
       
      Aber das sehen Sie sicher anders und wissen es auch besser. Ist ja nicht schlimm. Darf ich Ihnen einen Keks anbieten? crh
    • [x] Die 3 Richter der Spezialkammer für eMail-Spamming irren sich.
      [x] Sie haben Selbstbewußtsein, einen guten Charakter und Recht.

      Ich gratuliere.
      crh

  25. 25
    Bernd says:

    @Flo
    Ich glaube nicht, dass hier jemand wirklich Mitleid mit dem KFZ-Händler hat. Der ist mir persönlich auch wurscht.
    Wenn aber eine Anfrage zur Schaltung von Werbung auf einer Website mit Werbung zur Abmahnung führt, finde ich das irritierend. Es entspricht nicht den Geflogenheiten im Geschäftsbetrieb.

  26. 26
    Tonto says:

    An der Diskussion sieht man ganz gut, dass das Internet von – zumindest einigen Personen – offenbar immer noch als eine Art rechtsfreier Raum gesehen wird.
    „Ist doch alles nicht so schlimm“ bzw. „man wird doch noch mal fragen dürfen“ können in der Tat wohl nur diejenigen sagen, die nicht jeden Tag einige Zeit damit verbringen müssen, den durch die Filter durchgesickerten Spam-Müll zu sichten und zu entfernen. Ich finde das jedenfalls nur in Grenzen unterhaltsam und habe Verständnis für jeden, der sich dagegen wehrt, ob mit oder ohne Anwalt.

    Hier war es offenbar zudem so, dass Herr Hoenig nicht mit „Kanonen auf Spatzen“ geschossen hat sondern eine Antwort-Mail geschickt hat, mit der er eindeutig mitteilt, dass er keine Geschäftsbeziehung zu dem Teilehändler wünscht. Damit wäre die Sache erledigt gewesen, wenn die andere Seite Ruhe gegeben hätte.
    Dann aber noch zurückzuschreiben, quasi mit der Ankündigung „ich schreibe Anfrage-Mails wann, wie oft und an wen ich will“ ist dreist. Abgesehen davon, dass man auf diese Art seine Waren eher nicht verkauft, darf sich der Betreffende nicht ernstlich wundern, wenn er dann Gegenwind bekommt von jemanden, der weiß, wie man sich zur Wehr setzt.

  27. 27
    Johannes says:

    Ich bin auch einiger Maßen schockiert: über die Empörung, dass jemand Spammern auf die Finger klopft.

    Das eigentliche Problem ist nämlich: Das ist das einzige, was wirklich hilft!
    Und das ist bei Spammern nicht anders als bei Cold Calls am Telefon. Das einzige, was offenbar weigehend garantiert, dass man auf „schwarzen Listen“ landet, die auch tatsächlich berücksichtigt werden sind strafbewehrte Unterlassungserklärungen und Unterlassungsverfügungen. Das ist bei Spammern vom Kosmetikstudio bis XING nicht anders.

    Und würden das alle wirklich Konsequent durchziehen, hätten nicht die Gerichte massenhaft arbeit – es würde einfach kaum noch Spam verschickt werden (zumindest nicht für Unternehmen in Dland bzw. der EU). Die Kosten für Spam-Mails wären dann nicht mehr vernachlässigbar gering, sondern ruinös hoch. (Was ich sehr wünschenswert fände.)

    Früher war immer das Argument: Man hätte ja auch mal nett fragen/bescheid sagen können, dann würde ich es ja auch lassen – man muss ja nicht gleich teuer abmahnen. (Was chr im übrigen auch gemacht hat!)
    Dann stellt sich irgend wie immer überraschen heraus, dass das alles egal ist und man weiter Mist zugeschickt/am Telefon angeboten/in den Briefkasten geworfen bekommt. Also muss man es doch auf die harte Tour machen. Und dann stellt man fest, dass es eine seltene Ausnahme ist, dass „nett reden“ funktioniert. Also verzichtet man dann lieber gleich auf „nett reden“, weil es de facto Zeitverschwendung ist.

    Insofern können die ganzen „Meckerer“ mal ein ganz großes Kompliment an den Bloggenden geben, dass er sein offenbar grundsätzlich positives Menschenbild noch nicht ganz aufgegeben hat und es immer erst zumindest noch ein Mal im Guten versucht.

  28. 28

    Es geht hier ja nicht um Herrn Hoenig, der loeblicherweise ersteinmal eine kostenlose Abmahnung verschickt, sondern um die Rechtslage, die ja in diesem Fall scheinbar auch sofort eine kostenpflichtige Abmahnung erlauben wuerde. Und zwar auch ohne pampige Antwort, die sich der PR Manager natuerlich sparen sollte. Und genau diese Rechtslage sorgt im Zweifel wieder fuer Massenabmahnungen mit Gewinnerzielungsabsicht. Das waere doch nicht das erste Mal.

  29. 29
    Der wahre T1000 says:

    Her Hoenig muß hier mal in Schutz genommen werden.

    Natürlich kann man auf unverlangte Emails unterschiedlich reagieren. Herr Hoenig hätte die Mail löschen oder antworten können „kein Interesse“, dann wäre die Sache vermutlich erledigt gewesen. Aber auch das kostet Zeit, nämlich die für die Antwort und fürs lesen der Mail. Das ist schlicht eine Belästigung. Also hat Herr Hoenig geschrieben „unterlassen Sie das zukünftig!“. Meine Ermessens eine nachvollziehbare Reaktion, zumal für den Anfragenden kostenlos. Wer dann frech dagegen hält, ist dumm oder unerfahren. Als Reaktion hätte ein „Entschuldigen Sie bitte die Störung, kommt nicht wieder vor“ sehr viel besser gewirkt.

    Und warum sollte Herr Hoenig sich weiter damit herumschlagen wollen? Er kann natürlich – wie jeder Andere auch – einen Dritten mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen.

    Kurz: selbst schuld.

  30. 30
    Elmar says:

    Ich muss auch gestehen, dass ich das Vorgehen von Hr. Hoenig begrüßenswert finde. SPAM (uns da mache ich auch wenig Unterschied zwischen V*I*A*G*R*A und Kaltakquise) welcher Branche auch immer, gehört zu den größten Produktivitätskillern unserer Zeit. Ich betreibe selbst einen Server und die Pflege der automatisierten SPAM-Abwehr kostet irrsinnig viel Zeit.
    Wenn es uns in Zukunft gelingt, das Medium E-Mail wieder darauf zu reduzieren, wozu es gedacht war, nämlich produktiver und schneller Arbeiten zu können, dann wäre allen viel geholfen. Wenn das Vorgehen, wie von Hr. Hoenig vorgelebt, weiter verbreitet wäre, würde sich vielleicht schneller in der Bevölkerung verbreiten, was in diesem Zusammenhang zulässig ist und was nicht.
    Das sollte ein PR-Manager in seiner Ausbildung/Studium oder wasauchimmer eigentlich sehr klar gelernt haben.
    Und auf ein kostenfreies Angebot zur Weiterbildung pampig und frech zu reagieren mag dem Zeitgeist entsprechen, aber umso besser wenn mal einer nicht damit durch kommt.
    Vielleicht sollte der PR-Manager in die Politik wechseln, da ist derzeit schwer in Mode ohne Sinn und Verstand rum zu pöbeln.

  31. 31
    Fry says:

    @Tonto: das Internet war niemals „rechtsfreier Raum“. Letzteres ist ein Signalwort unserer bürgerrechtsgefährenden, freidrehenden Sicherheitsbeamten, die lt. Hr. Uhl „das Land regieren“ (sic).

    @CRH: ich finde Ihre Reaktion auch übertrieben, egal was die Rechtslage sagt, denn zumindest ich bekomme immer noch lieber Email-Spam als Papier-Spam, und Ihre EV-Reaktion ist m.E. einfach mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Aber mal eine Frage interessehalber: was tun Sie eigentlich gegen telefonische Cold Calls? DIE sind doch richtig unangenehm! Da wüsste ich gerne ein Kraut dagegen, und da hätte auch ich kein Mitleid…

    • Zum Thema Kanonen/Spatzen: Solange keine dummdreisten Reaktionen auf die kostenlose Abmahnung kommen, lasse ich es ja auch auf sich beruhen. Aber wer meint, mir blöd kommen zu können, muß eben mit der Spatzenkanone rechnen. Mit Ihrem Vorwurf kann ich entspannt leben.
       
      Hier ein Beitrag zum Vorgehen gegen Cold Calls. Dort ist die Beweisführung etwas aufwändiger, gelingt aber mit ein paar Tricks. crh
  32. 32
    Bernd says:

    Hier sind sie eher …

    • Schade, daß Sie Ihr Niveau nicht halten können. crh
  33. 33
    BrainBug2 says:

    @CRH: Danke! (Für das Abmahnen, für die Bereitschaft zur Beschreitung des Rechtswegs – und für den Blog-Eintrag :-))

    @Fry: Was sind die Sie für einer? Ihre Frage:

    Aber mal eine Frage interessehalber: was tun Sie eigentlich gegen telefonische Cold Calls? DIE sind doch richtig unangenehm! Da wüsste ich gerne ein Kraut dagegen, und da hätte auch ich kein Mitleid…

    wurde nicht nur durch den verlinkten Beitrag von CRH erklärt. Vielmehr haben Sie dort – im verlinkten Beitrag – am 4.12.2015 ja noch lautstark gegen ein Vorgehen gegen ColdCaller in SChale geworfen. Habe ich Sie jetzt inflagranti beim Trollen erwischt?

  34. 34
    Der alte Fritz says:

    Die rechtliche Lage wird exakt so sein, wie von crh dargestellt. Ich habe da aber dennoch zwei Punkte, die ich gerne in den Raum stellen möchte:

    (1) Wann exakt ist der Zeitpunkt gekommen, an dem wir Briefpost als antiquirt ansehen und Kommunikationsmittel wie email als normal? Denn die Zulässigkeit der Kontaktaufnahme per Brief wird wohl darauf beruhen, dass dies der „normale“ Weg ist und email irgendwie „anders“. Ich verstehe, dass über das Porto die Menge an versendeter Werbung per Briefpost notwendigerweise begrenzt ist – aber das kann doch bitte nicht der Grund dafür sein, dass nur dieser Weg der Kontaktaufnahme zulässig ist.

    (2) Wenn wir mal ganz kurz von der konkreten Rechtslage absehen: Was ist für einen vielbeschäftigten Büroarbeiter wohl vorteilhafter: Einen Werbebrief oder eine Werbe-Email zu bekommen? Sofern der Werbebrief nicht schon von außen als solcher zu erkennen ist, dürfte mit dem Öffnen, Ansehen und Entsorgen deutlich mehr Zeit (und über etwaige Entsorgungskosten auch Geld) draufgehen als für eine Werbe-Email, die über einen Tastendrück sofort ins digitale Nirvana geschickt wird. Eine grobe Schätzung würde in meinem Kontext etwa 15 Sekunden für den Brief und etwa 1-2 Sekunden für die Email ergeben.

    Bitte nicht falsch verstehen: Ich bezweifele weder die Fachkenntnis von crh noch die der beauftragten Kanzlei. Mir geht es einfach nur darum, was aus subjektiver Sicht des Werbeempfängers das kleinere Übel ist.