Zivilisten unter sich

In einer weltbewegenden Verkehrsunfallsache vor dem Amtsgericht Mitte kam gestern Abend der ultimative Schriftsatz einer mit fünf hochqualifizierten Rechts- und Fachanwälten (alles Zivilrechtler) besetzten Kanzlei.

Zivilisten

Ist das nicht grausam, was diese armen Menschen sich da gegenseitig antun?

Hier noch sowas, aus derselben Kanzlei:

50von20

Ich bin heilfroh, daß ich mit diesem Kindergarten seit Jahrzehnten nichts mehr zu schaffen habe. Wegen 12,95 Euro ans Gericht zu schreiben, einfache und beglaubigte Abschriften an die Gegenseite?? Warum gehen die nicht einfach irgendwo in einer netten Neuköllner Eckkneipe ein paar Bier miteinander trinken. Das wäre intellektuell allemal anspruchsvoller, als so ein Zeug zu schreiben.

Dieser Beitrag wurde unter Rechtsanwälte, Zivilrecht veröffentlicht.

9 Antworten auf Zivilisten unter sich

  1. 1
    Mitleser says:

    Einfacher verdient man sein Geld nicht, Herr Hoenig.
    Sie müssen dafür richtig arbeiten… ;)

  2. 2

    Du immer mit Deinem Zivilistenbashing! …… Ich schließe mich an

  3. 3
    Fry says:

    Ich kann mir leicht Situationen vorstellen, in denen das erste Schreiben absolut das Sinnvollste ist, was man tun kann. Und in der die Gegenseite das nicht begreifen würde (weil sie es nicht wollte).

    Was die Zahl der Abschriften und Beglaubigungen angeht, so erscheint sie übertrieben, aber so sindse halt die Anwälte, alle mit Gürtel, Hosenträger und Windel unterwegs.

  4. 4
    RA JM says:

    Der Senat hatte in einer Zivilsache per Beschluss auf eine möglicherweise bestehende Verjährung hingewiesen. Der Kläger hatte hierzu auf 8 Seiten dargestellt, weshalb dem wohl nicht so ist.

    Jetzt kommt die Gegenseite:

    „… ist den Rechtsausführungen des Senats in der Verfügung vom o5.o1.2016 nichts hinzuzufügen.“ Na gut – aber jetzt:

    „Die von dem Kläger behaupteten Ansprüche sind verjährt. (ja doch !)

    Die Beklagte erhebt deshalb nochmals ausdrücklich die Einrede der Verjährung auf die vom Kläger im Rahmen dieses Rechtsstreits geltend gemachten Schadensersatzansprüche.“ (doppelt hält besser ?).

    Und das Ganze natürlich noch – wichtig, wichtig – per Telefax vorab.

  5. 5
    Mitleser says:

    @RA JM:
    Das Fax vorab wäre bei mir aber auch Standard (so es denn keine verifizierbare elektronische Übermittlung gibt): Gratis (Festnetzflat), mit Zugangs- und Inhaltsnachweis (2/3 der ersten Seite). Dann kann man das Schreiben mit günstiger Briefpost hinterher senden.

    Die Alternative dazu (beweissichere Übermittlung) ist das persönliche Vorbeibringen (unterschreibt die Pforte ein Duplikat mit Datum und Uhrzeit als Eingangsnachweis?) oder der Gerichtsvollzieher.
    Da ist ein Fax doch allemal einfacher.

  6. 6
    RA JM says:

    @Mitleser:
    Sorry, aber Fax vorab ist einfach eine lästige Unsitte, insbesondere dann, wenn es nicht um fristgebundene Schriftsätze geht.

  7. 7
    KaDi says:

    Tja. Mache bestreiten halt ihre Leben durch Arbeit. Und andere mit Nichtwissen.

  8. 8
    Mitleser says:

    …und wieder Andere mit Häme und OT-Beiträgen.

    @RA JM
    Tut mir Leid, wenn Sie’s lästig finden. Ich habe ausschliesslich positive Erfahrungen mit Fax und Anruflog (nicht Aufzeichnung!) gemacht.
    Der Unterschied zwischen „Ich habe am X einen Brief an Sie geschickt.“ und „Das haben Sie am X um Y per Telefax auf Nr. Z erhalten. Möchten Sie den Sendenachweis, um es besser nachverfolgen zu können?“ ist selbst in der Privatwirtschaft genauso immens, wie der zwischen „das ist mir neulich am Telefon zugesagt worden“ vs. „das habe ich am X um Y Uhr mit Ihrer Frau Z so besprochen“.
    Dem Gericht gegenüber hielte ich persönlich es für unhöflich, nicht eine qualitativ hochwertige(re) Papierausfertigung hinterherzuschicken (oder kommt dann Beides in die Akte?).

  9. 9
    Tim says:

    Anstatt „Fax vorab“ kann man bei vielen Gerichten auch einfach nur faxen und der Gegenseite die Abschriften im Parteibetrieb zustellen. Spart dem Gericht Arbeit und geht schneller.

    • Ich sehe meine erste Aufgabe nicht darin, dem Gericht die Arbeit zu erleichtern; schonmal gar nicht, solange die Technik dort noch nicht im Hier und Jetzt angekommen ist. Wie es einigermaßen funktionieren kann, zeigt das Hessische Finanzgericht. crh