Monatsarchive: Februar 2017

Vermeidbar: Die Kostenkeule im Strafrecht.

Manchmal ist die Strafe das geringere Übel.

Denn sobald jemand verurteilt wird, hat er auch die Kosten dafür zu tragen. Das bestimmt der § 465 StPO. In nicht wenigen Konstellationen ist allein die Kostenkeule das Ende der wirtschaftlichen Existenz.

Der Kollege Kolja Zaborowski, weist in einem Facebook-Beitrag auf dieses Problem hin. Rechtsanwalt Zaborowski berichtet über die Outsourcing-Tendenzen der Ermittler. Die Behörden sind sachlich und personell überlastet, ganz besonders wenn ein Computer an dem Vorfall „beteiligt“ ist. Dann wird die Ermittlungsarbeit nicht selten an externe IT-Forensik Sachverständigenbüros delegiert. Und das geht ins ernsthafte Geld.

Für die Suche auf Speichermedien nach strafbaren Inhalten werden von den Sachverständigen regelmäßig 85,00 € pro Stunde berechnet. Je nachdem, wie umfangreich die Datensammlungen sind und wie schnell der Forensiker arbeitet, kommen da am Ende gut vier- oder gar fünfstellige Beträge zustande. Und die werden dann dem Verurteilten als Verfahrenskosten übergeholfen.

Dann lautet ein Urteil auf z.B. 90 Tagessätze zu 30 Euro, also 2.700 Euro. Und dann kommen noch die 200 Stunden für die Durchsuchung eines externen Speichers (z.B. einer NAS) zu je 85 Euro oben drauf. Das macht bummelige 17.000 Euro. Plus 60 Euro weitere Verfahrenskosten (die den Kohl dann auch nicht mehr fett machen).

Wie läßt sich der finale Schlag mit der Kostenkeule verhindern?

Wenn klar ist, daß sich auf dem sichergestellten Rechner böse Bilder und Daten befinden, kann man sich darauf verlassen, daß sie auch gefunden werden. Dann hilft eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit den Ermittlungsbehörden weiter. Denn dort arbeiten Beamte. Und wenn man einem Beamten die Arbeit abnimmt, freut er sich. Das führt dann meist zur Milde bei der Auswahl der Konsequenzen.

Der Kollege Werner Siebers rät daher unter dem Facebook-Post von Zaborowski zum Pauschalgeständnis. Solche Arbeitserleichterungsgeschenke werden von der Staatsanwaltschaft gern entgegen genommen, wenn man sie dekorativ eingepackt präsentiert. Dann braucht es keinen kostenintensiven Sachverständigen. Und das Verfahren endet – zur Freude aller Beteiligten – schnell und günstig.

Das funktioniert am besten mit der früh- und rechtzeitigen(!) Kontaktaufnahme zu einem Strafverteidiger, der das Spiel auf dieser Klaviatur beherrscht.

Was klappt noch besser und ist zudem deutlich billiger?

Richtig: Eine knackige Festplattenverschlüsselung, z.B. via Truecrypt Version 7.1a. Aber das ist dann ein anderes Thema …

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Bild: ©little wittys

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Der PR-Manager will es wissen

Unter der Überschrift „Was für ein Blödsinn“ hatte ich über intellektuelle Mangelernährung geschrieben. Und über einen besserwissenden Spammer.

Irgendwie scheint der aber dem Vortrag des Landgerichts in der einstweiligen Verfügung nicht recht folgen zu können. Der pr-managende Autodoktor hat daher nochmal nachgefragt und uns um weiterführende Erläuterungen gebeten.

Der von mir beauftragte Kollege Bert Handschumacher hat daraufhin seine Textbausteinzusammensetzungsmaschine angeworfen …

… und die gewünschten Informationen an das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) geschickt.

Das Gericht vermeldet:

Wir sind nun auf die sicherlich hoch interessanten Ausführungen sgepannt, mit denen der Ersatzteilbeschaffer seinen Spam zu rechtfertigen versucht.

Bleiben Sie dran, wenn es heißt:
Wie man ohne Sinn und Verstand gutes Geld in die Schatullen eigener und gegnerischer Rechtsanwälte versenkt.

Obiter dictum:
Der dargestellte Kostenfestsetzungsbeschluß ist nicht nur vollstreckbar, sondern wird auch zwischenzeitlich schon vollstreckt.

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Das Geld (7,6 Millionen Euro) liegt auf der Straße

Unseren Blogbeiträge werden auch von solchen Leuten gelesen, die eine Verteidigung gegen Bußgeldbescheide eher für überflüssig halten. Das läßt sich leider nicht vermeiden.

Diese Law-and-Order-Fraktions-Mitglieder sondern dann ungefähr solche mannhaften Kommentare ab:

Wenn ich beim Zuschnellfahren erwischt werde, dann zahle ich und jammere nicht rum.

Alternativ wird von den Rechtundordnungsliebhabern vorgeschlagen, erst gar nicht zu schnell zu fahren. Dann brauche man auch keinen Strafverteidiger. Tolle Ideen haben manche Menschen.

Und dann kommt das hier:

Der Kölner Stadtanzeiger berichtete am 3.2.2017, daß rund 280.000 Fahrzeuge auf der A3 am Heumarer Dreieck geblitzt wurden, obwohl sie gar nicht zu schnell gefahren waren.

An der Mess-Stelle durften Autos 80 Kilometer pro Stunde fahren, der Blitzer löste allerdings schon bei einer Überschreitung von 60 Stundenkilometern aus. Das Problem war eine fehlende Beschilderung nach einer Baustelle auf einer Strecke von rund 70 Metern Länge.

heißt es in dem Bericht.

Solche Fehler in dieser Größenordnung sind zwar sehr selten. Ob im Einzelfall ein anderer Meßfehler vorliegt und die Messung daher falsch oder nicht verwertbar ist, erfährt man nicht, wenn man den Bußgeldbescheid ungeprüft akzeptiert und bezahlt.

Da hilft eben nur der Einspruch und die kompetente Überprüfung, ob die Arbeit der Meßdiener korrekt und das Meßgerät technisch einwandfrei war.

Wer den Gang zum Anwalt (z.B. aus Kostengründen) vermeiden möchte, kann sich das notwendige Handwerkzeug für die Selbstverteidigung in Bußgeldsachen in unserem kostenlosen eMail-Kurs abholen.

Alle anderen rufen hier an oder schicken uns eine eMail.

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Das ursprüngliche Bild (lasernder Polizist) war von © Tim Reckmann via pixelio.de. Er verschickt aber auch Rechnungen für die Veröffentlichungen seiner Photos, deswegen habe das Bild vom Server genommen und entsprechend ersetzt.

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Na bitte; geht doch!

Das Ergebnis meiner Bemühungen, vom Landgericht Frankfurt einen Vorschuß auf meine Reisekosten zu bekommen, möchte ich in diesem Blogbeitrag vorstellen.

Der Blick gestern Morgen in die Post und auf’s Konto ging in’s Leere. Keine Nachricht, keine Überweisung aus Frankfurt. Ok, dachte ich mir: „Ludi incipiant!“ wie der Altgrieche sagt.

Ich räume ein, mir das Flugticket bereits am Montagabend besorgt zu haben. Die Mandanteninteressen erlaubten es nicht, daß ich die Hauptverhandlung durch Abwesenheit zum Platzen bringe. Ein Ablehnungsgesuch, was auch noch in Betracht kam, war auch nicht das Richtige.

Es gab aber weitere Möglichkeiten, dem dringenden Begehr des Gerichts nach Krawall zu entsprechen. Und außerdem stehen ja noch 7 weitere Termine aus, bei denen die Anreise vorfinanziert werden muß. Deswegen habe ich mich vor der Mittagspause (für den Insider: vor der nächsten Mahlzeit) noch einmal an’s Diktier-Mikrofon gesetzt:

  • Beschwerde zum Oberlandesgericht wegen faktischer Ablehnung durch Nichtbescheidung des Vorschuß-Antrags.
  • Dienstaufsichtsbeschwerde an den Präsidenten des Landgerichts wegen der Nichtbearbeitung
  • Strafanzeige gegen unbekannt mit der Bitte um Prüfung, ob hier nicht eine Straftat im Amt vorliegen könnte
  • Abschriften dieser Schriftsätze zu Kenntnisnahme an das Justizministerium
  • Und schließlich: Ein zusammenfassender Bericht im hier Blog.

Ob das Ganze nun am Ende nach Hornberg geführt hätte oder nicht … darauf kam’s nicht an. Es hätte jedenfalls für lustige Bewegung im Beamtenapparat gesorgt.

Kurz nachdem ich so richtig in Schwung gekommen war, trudelt hier um 12:18 Uhr ein Fax aus Frankfurt ein:

Die Zeit, die ich eigentlich für den Krawall eingeplant hatte, konnte ich nun für diesen Blogbeitrag nutzen. Und für eine entspannte Mittagspause.

Vielen Dank nach Frankfurt!

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Bild: © Klaus Steves / pixelio.de

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