Monatsarchive: Juli 2017

Spektakulärer Kriminalfall

Es ist das Jahrhundert-Mandat aus unserem Dezernat Verkehrsstrafrecht.

Die Strafanzeige, bequem vom heimischen Rechner zur Internetwache:

Also: Statt den rechten Fuß mal für ne halbe Sekunde zu lupfen, stur drauf halten: Meine Fahrspur gehört mir!

Und hinterher sinnlos die knappen Ressourcen der Polizei verbraten. Die armen Beamten dort können ja dann gar nicht anders, als eine dicke Akte anzulegen und stumpf die Routinen abzuarbeiten:

Diesen Müll bekommen wir dann auf den Tisch.

Ich will ja gar nicht meckern, das ist unser Brot- und Buttergeschäft. Aber fragen tue ich mich schon, was Menschen, die solche Strafanzeigen schreiben, sonst noch im Hirn haben.

40 Kommentare

Die Grußformel unter einer Anklageschrift

Seinen Namen kann man sich grundsätzlich nicht aussuchen. Wohl aber seinen Beruf.

Anklageschriften beinhalten nicht nur die Tatvorwürfe und die sonst noch in § 200 StPO vorgeschriebenen Details. Sondern auch die Anträge der Staatsanwaltschaft auf Zulassung der Anklage und Eröffnung des Hauptverfahrens.

Was muß ich nun davon halten, wenn eine Anklageschrift ziemlich üble Vorwürfe beinhaltet, und der Anklageverfasser am Ende dennoch mit der deutschen Übersetzung von Salam (arabisch), Schalom (hebräisch) oder Pax tecum (lateinisch) grüßt?

Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

13 Kommentare

Rindsviecher, Zeppeline und das beA

Der Kollege Joachim Breu aus der Hansestadt Hamburg kommentierte meinen Beitrag zum Elektronikschrott des beA mit einer Geschichte aus seiner reichhaltigen Erfahrung:

Ich hatte mal mit einem Unternehmer zu tun, der Arabern Zeppeline verkaufen wollte, weil man mit denen Kühe über weite Strecken so schonend transportieren könne, dass ihre Milch nicht sauer wird. Sie hatten sich das Projekt vorstellen lassen, ihm sogar Hotel- und Reisekosten ersetzt, sich am Ende aber nicht dafür entschieden. LKW und Flugzeuge, die es bereits gab, reichte ihnen für die Milchversorgung. Das war schlau. Anders die deutsche Anwaltschaft. Die bestellt sozusagen Zeppeline. Mit meinem Geld.

Ich möchte ergänzen: Die BRAK hat nicht nur normale Zeppeline bestellt und bezahlt, sondern auch solche, die die Rindsviecher nicht transportieren können, weil sie – die Zeppeline – nicht flugfähig sind.

Da fragte sich zu Recht schon vor über 40 Jahren:

__
Bild Zeppelin: Sam Shere / Via Wikimedia
Bild Wo soll … : Gerhard Seyfried

15 Kommentare

Notruf-Kater

Tierliebe ist grundsätzlich ein ehrenwertes Motiv. Aber muß man wegen eines gescheiterten Gebraucht-Kater-Verkaufs am Sonntagabend um kurz vor neun Uhr einen Strafverteidiger-Notruf konsultieren?

Wenn jemand der Katzenmutter helfen möchte …

24 Kommentare

Die S-Klasse-Beleerung nach § 55 StPO

Die Suche nach dem Fehler in einer Belehrung nach § 55 StPO gestaltete sich schwieriger, als ich beim Schreiben des Blogbeitrags über die Schlabberei der Mordkommission erwartet hatte.

Der Ermittler der Mordkommission wies die Zeugin u.a. darauf hin, daß sie keine Angaben machen müssen, wenn sie sich oder einen nahen Angehörigen dadurch belastet.

Das ist falsch, weil zu eng (RA Schepers) bzw. unvollständig (Rene), aber unter den Beleerenden weit verbreitet.

Dabei ist das Gesetz eindeutig formuliert:

Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem […] Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.

Es geht um den Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit, den schon die alten Griechen auswendig lernen mußten: „Nemo tenetur se ipsum accusare.

Seine Grundlage findet dieses Prinzip im Allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) und in der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG). Die daraus folgenden Prozessrechte in § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO (für den Beschuldigten) und in § 55 Abs. 1 StPO (für den Zeugen) sind also ziemlich hoch aufgehangen und werden als grundrechtsgleiche Rechte gehandelt.

Deswegen ist es auch zwingend notwendig, sehr sorgsam damit umzugehen und nicht zu schlabbern.

Die Belehrung in dem zitierten Beispiel unterschlägt, daß die Zeugin ein Recht zur Auskunfstverweigerung schon dann hat, wenn (für sie oder einen Angehörigen) die Gefahr besteht, daß ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden kann.

Bloße Vermutungen ohne Tatsachengrundlage oder rein denk­theoretische Möglichkeiten reichen zwar noch nicht aus, eine solche Verfolgungsgefahr zu bejahen. Aber daß sich die Zeuge direkt belasten müßte, muß nun auch nicht sein.

Der Münchener Kommentar zur StPO schreibt daher ganz weise:

Eine Verfolgungsgefahr iSd § 55 liegt schon weit im Vorfeld einer solchen Belastung, wenn es sich um Fälle handelt, in denen nicht auszuschließen ist, dass die Angaben des Zeugen Rückschlüsse auf eine Tat zulassen …

Man nehme nur den ALG-2-Empfänger und die vordergründig unverfängliche Frage des Kriminalen, wie er denn zu Wache gekommen sei. Wenn der Hartzi seine neue AMG-S-Klasse auf den Parkplatz vor der Direktion gestellt hat, zieht die wahrheitsgemäße Beantwortung den dringenden Bedarf auf eine effektive Strafverteidigung gegen den Vorwurf zumindest eines gewerbsmäßigen Betruges nach sich.

So eine Verfolgungsgefahr in verständlichen Worten zu formulieren, fällt nicht nur manchem Polizisten des mittleren Dienstes schwer. Erfahrene Strafverteidiger kennen das Problem auch sehr gut aus Belehrungen durch Große Strafkammer Vorsitzende und kleine Amtsrichter. Dabei ist der Blick in den Gesetzestext doch ganz einfach, wenn man es denn gut meint mit den grundrechtsgleichen Rechten der Zeugen.

Nun schließen sich weitere Fragen an: Was ist die Konsequenz einer solchen Rechtsverletzung? Welche Rechte hat unser S-Klasse-Hartzi?

__
Bild: © Jan von Bröckel / pixelio.de

7 Kommentare

Neues Pferd, neues Glück

Nachdem auch die schneidiger Reiterei der Justiz den Mausetod ihrer Schindmähre nicht mehr leugnen konnte, hat sie die Beschwerde gegen Aussetzung des Verfahrens zurück genommen.

In der Folge konnten sich alle Beteiligten ein wenig locker machen und neu sortieren. Jetzt hat die Strafkammer frische Schlachtrösser eingespannt und die Wieder-Eröffnung der Spiele mitgeteilt:

Noch nicht organisiert wurde das Selbstleseverfahren, das im ersten Durchgang auf ein paar analphabetische Schwierigkeiten gestoßen ist.

To be continued ..

6 Kommentare

beA Fortbildung: Ermäßigter Elektroschrott?

Am Montag erreichte uns eine eMail der Rechtsanwaltskammer (RAK) Berlin. Die Kammer weist uns auf eine Fortbildungsmaßnahme hin und empfiehlt die Teilnahme:

Die Einrichtung des „besonderen“ Postfachs und dessen Integration in unsere Strukturen erfordert eine Investition im 4-stelligen Bereich. Dazu addieren sich die Kosten für die erforderlich werdende Hardware. Und nun auch noch die vierstündige Fortbildungsveranstaltung zum „ermäßigten“ Kostenbeitrag, an dem die gehaltsfortbezahlten Angestellten unserer Kanzlei teilnehmen sollen.

Und warum das alles? Weil es – wiederholt – nicht gelungen ist, eine einfache Softwarelösung (oder eine bereits vorhandene weiter) zu entwickeln, die praxistauglich und auch nur einigermaßen anwenderfreundlich ist. Ich höre von Kollegen, die sich diesen Saurier bereits in die Kanzlei geholt haben und damit bereits unterwegs sind, keine (in Worten KEINE) lobenden Worte. Im Gegenteil.

Und was machen die Gerichte, wenn sie denn überhaupt damit umgehen können? Klar: Sie drucken die per beA übermittelten Schriftsätze aus.

Vor ein paar Tagen wurde ein Verfahren gegen mich nach § 170 II StPO eingestellt, weil ich niemanden beleidigt habe. Zur Zeit möchte ich kein weiteres Ermittlungsverfahren provozieren. Deswegen überlasse ich es den Kommentatoren, sich zu diesem öffentlich-rechtlich angeordneten Elektroschrott zu äußern.

29 Kommentare

Geschlabberte Belehrung durch die Mordkommission

Die Beamten der Mordkommission stehen – anders als die Ladendiebstahls- und Schwarzfahrerermittler – unter erhöhtem Erfolgsdruck. Wobei unter Ermittlungs-„Erfolg“ oft nur die Bestätigung des einmal festgehaltenen Anfangsverdachts ist. Focussierte Ermittlungen statt § 160 Abs. 2 StPO.

Und wenn man schon einmal ein Beweismittel – hier eine Zeugin – hat, dann will man es auch nutzen. Lästig erscheint daher die Pflicht, die Zeugen über ihre Rechte belehren zu müssen. Es könnte ja passieren, daß die Zeugin danach als Beweismittel nicht mehr zur Verfügung steht.

Deswegen wird bei der Formulierung der Rechtsbelehrung gern auch einmal ein wenig geschlabbert. Wie hier:

Finde den Fehler!

__
Bild: © Rainer Sturm / pixelio.de

30 Kommentare

Die Neuzeit beim Landgericht Potsdam

Die Journalistin Lisa Steger hat mit Dirk Ehlert, dem scheidenden Präsidenten des Potsdamer Landgerichts, gesprochen. Das Gespräch ist noch bis zum 18.07.2017 hier nachzuhören.

In der Vorankündigung zu der Ausstrahlung auf Antenne Brandenburg hieß es u.a.:

In welchem Zustand ist derzeit die brandenburgische Justiz? Warum dauern die Verfahren hier so lange? Und welche Folgen hat es, dass überall Richter und Staatsanwälte fehlen?

Ich hab’s mir angehört, auch weil ich gehofft hatte, daß Frau Steger die Gelegenheit nutzen konnte, Herrn Ehlert zum „Pillendienst-Verfahren“ zu befragen, über das die Journalistin ausführlich berichtet hatte.

Das war leider kein Thema, aber ich wurde mit folgendem Dialog mehr als entschädigt:

Lisa Steger:

Ich kannte mal einen Staatsanwalt, der hat seine Aktenstapel immer an die Wand gelehnt, damit sie nicht umfallen. Die sind ungefähr einen Meter hoch. Gibt es diese Leute bei Ihnen auch?

Der Präsident:

Das ist bei uns ein bisschen neuzeitlicher gestaltet …

Und jetzt, so dachte ich, kommt der Hinweis auf digitale, also eben neuzeitliche, Aktenführung.

Der Präsident weiter:

Wir haben jetzt Aktenschränke, in die die Akten gelegt werden können. Oder bei Strafrichtern gerade die Aktenwagen. Allerdings, wenn Sie versuchen, in das Zimmer zu kommen bei einem Strafrichter, der einen aktuellen Strafprozeß hat, ist es schwierig, einen Platz noch zu finden.

Nein, das habe ich mir NICHT ausgedacht!

Ok, aus der Perspektive eines kurz vor der Pensionierung stehenden Richters scheinen Aktenschränke und Aktenwagen ein Fortschritt darzustellen. Das wäre eine Erklärung.

Nun, vielleicht hat Frau Steger ja noch die Gelegenheit, den nächsten Präsidenten, der aus Altersgründen das Gericht verläßt, zum Thema Floppy Disks zu befragen. Im Verhältnis zum Aktenschrank sind die ja eine echte technische Revolution. Aus der Perspektive der Potsdamer Justiz.

__
Bild „Historische Speichermedien“: George Chernilevsky / Public Domain

6 Kommentare

BILD-Reichelt: Doch kein richtiger Brandstifter

Wenn ich auch der Ansicht bin, es mangelt dem Herrn E-i-C BILD Digital Julian Reichelt an grundlegenden Kenntnissen des Presse- und Persönlichkeitsrechts.

An Humor fehlt es ihm jedenfalls nicht:

Chapeau!
Und besten Dank an den Chefreporter für den Schnappschuß.

__
Bild: ©BILD ;-)

14 Kommentare