Monatsarchive: Oktober 2017

Raucher am Einsteinufer

Die Wanne hat etwas länger als geplant am Großen Stern die Rundenzeiten gemessen. Und konnte dabei alte Bekannte begrüßen. Eine Wanne der Luxusklasse: Mit Einzelzimmern! (*)

Am 23. September erhielt ich dann den Anruf eines freundlichen Polizeibeamten. Er wies mich darauf hin, daß das gute Stück da weg müsse. Jetzt. Bis 9:00 Uhr. Der Anruf kam um 8:30 Uhr und ich stand mit meinem MTB unterhalb der Sesvennahütte, mit Blick auf den Wasserfall, am Berg. Das Kanzleimaskottchen stünde dem Berlin-Marathon im Weg. Und hätte vorn rechts einen Plattfuß.

Meiner Bitte, ein paar Schnappschüsse zu machen, wenn sie gleich umgesetzt würde, ist er wohl leider nicht nachgekomemn. Aber er hat mir versprochen, vorsichtig zu sein. Das Versprechen hat er gehalten. Als neuen Parkplatz, wo der GruKaWe nicht stört, hat er sich das Einsteinufer ausgesucht.

Gestern haben wir zum ersten Mal nach 6 Wochen Standzeit den Motor angeworfen. Bereits nach der ersten Umdrehung des Anlasser erwachte der Diesel wieder zu Leben. Nachdem die ersten Nebel verzogen waren, konnten wir dann auch ein paar Photos machen.

Wer sich die Wanne leibhaftig anschauen will, muß ein wenig suchen. Wir haben sie umgesetzt, diesmal aber aus eigener Kraft (und sicher auch kostengünstiger).

Hinweis:
Diejenigen, die sie jetzt täglich anschauen können, ärgern sich, daß sie sie nicht schon vorher gesehen haben.

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(*) Bild mit der Luxus-Wanne: Besten Dank an den Busfahrer!

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Vermögensabschöpfung? Läuft!

Der Strafbefehl, mit dem einem Mandanten, eine Wirtschaftsstraftat zur Last gelegt wird, stammt aus Ende September 2017.

Im letzten Absatz heißt es:

Durch die Ihnen zur Last gelegte Tat haben Sie einen Gegenstand im Wert von 600 Euro erlangt. In Höhe dieses Betrages ist die Einziehung des Wertes des Erlangten anzuordnen.

Vergehen, strafbar nach §§ 263 Abs. I, 73 Abs, I , 73 C, 73 d StGB

So langsam wird deutlich, daß es schwierig werden könnte mit dem Bonmot: „Verbrechen lohnt sich doch!“ Am 01.07.2017 trat das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in Kraft. Die Staatsanwaltschaften und Gerichte haben zwar immer noch so ihre Umsetzungsschwierigkeiten, aber im Grunde läuft’s.

Zu der Geldstrafe im vorliegenden Fall kommen neben dem Verteidigerhonorar und den Gerichtskosten dann auch noch der vermeintliche Schaden … Das macht es nicht einfacher, aus rein ökonomischen Gründen mal eben einen Strafbefehl zu schlucken …

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Wo sind die Ressourcen hin, wo sind sie geblieben?

Drei Angeklagte, sieben Verteidiger und neun Hauptverhandlungstage. Dann wurde das Verfahren ausgesetzt. Bei dem „Hauptangeklagten“ konnte (plötzlich) nicht mehr festgestellt werden, ob er verhandlungsfähig ist oder nicht.

Zwei Gutachterinnen hatten in einer ad-hoc-Untersuchung reklamiert, man brauche mehr Zeit und auch den Einsatz von medizinischem Gerät, um sagen zu können: Der Mann ist fit fürs Gericht. Oder, frei nach BAP: „Dä Typ ess fäädisch, nä, dä Typ, Dä krisste wirklich ni‘ mieh hin!

Sie erhielten einen konkreten Begutachtungsauftrag, der auf ihren Vorschlägen beruhte, was und wie man alles untersuchen sollte.

Das war im Juni. Jetzt haben wir Oktober. Dazwischen liegen knapp drei Monate. Mitte September bereits war das Gutachten geschrieben. Und jetzt wurde das Ergebnis des Gutachtens mitgeteilt:

Aufgrund der genannten Möglichkeiten, die eventuelle Simulation, Aggravation bei bestehender psychischer Erkrankung oder tatsächlich eine körperliche Erkrankung, die psychische Symptome hervorruft, kann keine Aussage zur Verhandlungsfähigkeit getroffen werden.

Zwei Fachärztinnen, die eine für Psychiatrie und Psychotherapie, die andere für Neurologie, beide beschäftigt im öffentlichen Dienst, ist es in dem knappen Vierteljahr nicht gelungen,

  • mit dem Arzt, der den Angeklagten bereits vorher schonmal untersucht hat, mehr als nur einmal kurz zu telefonieren,
  • medizinisches Gerät (MRT und was-weiß-ich-noch) für die Diagnose oder den Ausschluß einer organischen Erkrankung einzusetzen,
  • eine mehr als nur 70-minütige Exploration und eine psychopathologische Untersuchung durchzuführen,

Dem Gericht ist es nicht gelungen, nach Erhalt des Gutachtens vor 4 Wochen schlicht mal bei den Ärtzinnen nachzufragen, warum sie sich nicht intensiver darum bemüht haben, die Fragen der Strafkammer inhaltlich substantiiert zu beantworten.

Die Staatsanwaltschaft hatte erst einmal stumpf beantragt, den Mann nach § 81 StPO in ein psychiatrisches Krankenhaus einzuweisen, um ihn dort stationär untersuchen zu lassen. Obowhl die fehlende Feststellung allein auf das Unvermögen oder Unwillen der Ärztinnen zurückzuführen ist und der Angeklagte sich ausgesprochen kooperativ verhalten hat.

Wenigstens hat das Gericht diesem Antrag (erst einmal) nicht stattgegeben. Sondern nur das Verfahren gegen den Angeklagten abgetrennt und ausgesetzt.

Gegen die anderen Angeklagten wird weiter verhandelt. Und wenn dann irgendwann einmal in ferner Zukunft ein Gutachter die Verhandlungsfähigkeit feststellen sollte, dann startet das gleiche Verfahren mit den selben knapp 40 Gigabyte an digitalisierten Akten ein weiteres Mal.

Aber die Wirtschaftsstrafkammern der Landgerichte haben ja sonst nichts zu tun …

Zur musikalischen Untermalung der Überschrift verweise ich auf einen gesungenen Vortrag von Marlene D. aus Schöneberg.

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Genervte Strafkammer: Ende gut – alles gut?

Der zuständige Staatsanwalt atmet auf: Die Anklageschrift ist fertig. 20 Seiten auf Altpapier bedruckt sind im Geschäftsgang unterwegs zur Wirtschaftsstrafkammer. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeschuldigten vor, Steuern in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrages hinterzogen zu haben. Jetzt soll sich das Landgericht mit dem Zeug beschäftigen.

Allerdings hat der Vorsitzende, auf dessen Schreibtisch die Papierberge entsorgt wurden, noch die eine oder andere Nachfrage:

Ich kann mir sehr gut vorstellen, daß der Vorsitzende nach der Lektüre der Anklage und der beigefügten Ermittlungsakten ein 2 kg schweres Beißholz zu einem Zahnstocher verarbeitet hat, bevor er diese (nota bene: durchgehend höflich formulierte) „Klarstellungsbitte“ getippt hat.

Und dem Staatsanwalt, dem seine Schlamperei damit um die Ohren gehauen wurde, dürfte an einen spontanen Arztbesuch gedacht haben.

Aber am Ende wurde – zumindest für diesen Vorsitzenden – doch noch alles gut. Ihm ist es gelungen, das Verfahren an eine andere Strafkammer abzugeben. Dort wurde das Chaos zu einem anderen Durcheinander hinzuverbunden … an dem bereits ein anderer Vorsitzender gescheitert ist.

Wirtschaftsstrafsachen gelten als anspruchsvoll. Manchmal als zu anspruchsvoll für unsere Justiz.

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