Monatsarchive: November 2017

Die Schnorrer und die Exitfilm

Ich hatte in der Vergangenheit einen recht unangemehmen Kontakt mit dem von Dipl.-Jur. Andreas Baum geführten Unternehmen EXIT Film- und Fernsehproduktion. Nicht nur ich, sondern auch andere Kollegen fühlten sich von den Filmemachern über’s Ohr gehauen.

Jeder Anwalt kennt die Mal-eben-eine-kurze-Frage-Anfragen, mit denen manche Menschen versuchen, für lau an das know how professioneller Berater zu kommen. Verlangt wird, manchmal mehr – manchmal weniger, daß sich der Rechtsanwalt die (seine!) Zeit nimmt, um Probleme fremder Leute zu lösen – aber jeweils ohne daß diese irgendwie auf die Idee kämen, dafür auch eine wie auch immer gestaltete Gegenleistung anzubieten.

Die Exitfilm hat sich in der Vergangenheit genau auf diesem Terrain bewegt. Nicht um eigene Rechtsprobleme zu lösen, sondern um kostenlos Material abzugreifen, das die Filmemacher anschließend in einer eigenen Produktion verwurstet haben, die sie dann für teuer Geld verkaufen konnten. Der Lieferant des Materials wurde in den beschriebenen Fällen noch nicht einmal mit einem warmen Händedruck entlohnt.

Scheinbar ist Andreas Baum und die Exitfilm weiter auf diesem Beratungsschnorrer-Marktplatz unterwegs, damit die Herstellung einer „ZDF-Dokumentation“ entsprechend seines Mottos sehr viel preiswerter – und mit Sicherheit günstiger, als Sie vermuten! wird bzw. bleibt.

Kollegen berichteten über eMails, die sie kürzlich von der Film- und Fernsehproduktions-Gesellschaft erhalten hatten. Auch ich habe am Wochenende von Exitfilm Post bekommen:

Subject: Anfrage nach Betroffenen für ZDF-Doku zum Thema Cold Calls und unerlaubte Werbeanrufe

Sehr geehrter Herr Hoenig,

wir arbeiten an einer ZDF-Dokumentation über untergeschobene Verträge am Telefon bzw. nicht genehmigte Werbeanrufe (Cold Calls). Kennen Sie Betroffene und können Sie uns Kontakte zu einigen Fällen aus jüngster Zeit vermitteln? Um andere Verbraucher aufzuklären, ist es für die Berichterstattung wichtig, dass Betroffene über Ihre Erlebnisse erzählen.

Unser besonderer Fokus liegt auf Energieanbieter. Darüber hinaus sind wir interessiert an anderen Fällen, in denen Verbrauchern Verträge untergeschoben wurden. Daher würden wir uns freuen, mit Ihrer Hilfe Geschädigte zu finden, die mit uns reden wollen.

Sollten Sie aus Ihrer Mandantschaft jemanden finden können, stünden Sie auch als Experte für ein kurzes Interview zu Verfügung?

Ich verzichte sehr gern auf die erneute Zusammenarbeit mit diesem Laden. Bedauert habe ich den Mitarbeiter von Exitfilm, der mir die eMail geschickt hat. Deswegen habe ich ihn informiert über das Geschäftsgebaren seines Arbeitgebers.

Sehr geehrter Herr H*,

nichts gegen Sie persönlich, aber mit dem Unternehmen, für das Sie auftreten, habe ich in der Vergangenheit ziemlich üble Erfahrungen gemacht.

Ich arbeite selbstverständlich gern mit Film-/Fernsehschaffenden zusammen und liefere ihnen Material für deren Produktionen. Aber wenn ich mich – wie von der Exit – über’s Ohr gehauen fühle, fallen mir nur ziemlich üble Schimpfworte ein, die ich hier besser nicht aufschreibe.

Worum geht es? Das können Sie hier nachlesen.
http://tinyurl.com/yas46j3y

Mit Betrügern habe ich berufsbedingt oft zu tun. Und Schnorrer schicke ich regelmäßig dahin, wo sie meiner Ansicht nach hingehören … Diese „Exitfilm“, für die Sie arbeiten, paßt gut in diesen Zusammenhang.

Suchen Sie, sehr geehrter Herr H*, sich einen *seriösen* Arbeitgeber; dann können Sie sich gern nochmal bei uns melden; ich stehe Ihnen dann mit spannenden Informationen gern zur Verfügung.

Ihnen ein schönes Wochenende noch! Dem Unternehmen wünsche ich die Pest den Hals.

Liebe Kollegen, wenn Ihr auf die Zusammenarbeit mit Exitfilm nicht verzichten wollt: Laßt Euch eine Vergütungsvereinbarung unterzeichnen und liquidiert einen Vorschuß, bevor Ihr Euch mit diesen Leuten abgebt. So machen es alle Strafverteidiger mit den Leuten, denen man einen Betrug zur Last legt.

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Bild: Screen Shot von der Website der Exitfilm, auf der Andreas Baum über die „Kosten“ informiert.

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Anonymer Rassismus und feige Polizisten

Die bisher bekannt gewordenen Mitteilungen feiger Polizeibeamter, die sich mit anonymen Denunziationen in rassistischer Art und Weise vor wem auch immer zu profilieren versuchen, stößt übel auf.

Die Berichterstattung zu den von diesen dunklen Gestalten behaupteten und bislang durch nichts belegten Zuständen in der Berliner Polizeiakademie gibt die Vereinigung der Berliner Strafverteidiger die nachfolgend zitierte Presseerklärung ab:

Presseerklärung zu den durch einen anonymen offenen Brief bekannt gemachten tatsächlichen oder vermeintlichen Zuständen in der Berliner Polizeiakademie

Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger nimmt die Presseberichterstattung der letzten Tage zu den durch einen anonymen offenen Brief eines Polizeibeamten bekannt gemachten tatsächlichen oder vermeintlichen Zuständen in der Berliner Polizeiakademie zum Anlass folgender Erklärung:

Wir können weder den Zustand der Ausbildung noch ihrer Bedingungen beurteilen. Anonyme Denunziationen sind indes in einem Rechtsstaat oder in rechtsstaatlichen Verfahren nicht geeignet, die Grundlage einer seriösen Beurteilung zu bilden. Hierauf gar nicht oder nur bedingt nachdrücklich hingewiesen zu haben, belegt aus unserer Sicht auch ein Defizit an seriöserer Berichterstattung der meisten involvierten Medien.

Ein Defizit an rechtsstaatlicher und demokratischer Erziehung und Gesinnung wird zuvörderst bei den anonymen Kritikern deutlich. Neben deren offen zutage tretendem Rassismus ist uns insbesondere dieses Defizit Anlass für hiesige Erwiderung. Denken in Kategorien von Sippenhaft, Schuld oder Verdacht durch persönlichen Umgang ist kennzeichnend für sicherheitspolitisches Denken totalitärer Prägung und mag für die Polizei unter den deutschen Diktaturen des 20. Jahrhunderts Leitlinie ihres Denkens gewesen sein, mit den insbesondere während der Zeit der Nazidiktatur bekannten Folgen. Die Vorstellung, dass ein junger Mensch ohne individuelle Schuld, allein weil er einen bestimmten Familiennamen trüge, der ihn aus Sicht der Medien als Mitglied eines“ arabischen Clans“ kennzeichnet, vom öffentlichen Dienst auszuschließen wäre, tangiert indes die Menschenwürde des Betroffenen so offensichtlich und ist eines Rechtsstaats derart unwürdig, dass man nur hoffen kann, dass auch der anonyme Verfasser des offenen Briefes dies erkannt hat und aus diesem Grund anonym geblieben ist. Denn anders als jemand, der einen nicht gut beleumundeten Namen trägt, offenbart vielmehr der Anonymus durch diese Ansichten seine charakterliche Ungeeignetheit für den Polizeidienst.

Defizitär in rechtsstaatlicher Gesinnung erweist sich der Anonymus aber auch, wenn er meint, der Vizepräsidentin Koppers ihre Anwaltswahl vorwerfen zu können, weil der von ihr mandatierte Anwalt auch Angehörige einer arabischen Großfamilie vertreten habe. Der Gedanke der Sippenhaft soll hier anscheinend auch noch auf Rechtsanwälte übertragen werden, welche mit der Verteidigung eine für den Rechtsstaat konstitutive und überaus wichtige Aufgabe übernehmen. Auch an dieser Stelle wird mithin ein Rechtsverständnis deutlich, dass nicht geeignet ist, Ausbildungsmängel an der Polizeiakademie zu belegen, sondern allein beim anonymen Verfasser des offenen Briefes. Man kann von daher nur hoffen, dass diese Form der Kritik in keiner Weise repräsentativ für Geisteshaltung und Ausbildungsstand der Berliner Polizei ist. Indes tragen diejenigen, welche sich einzelne Punkte der anonymen Kritik – aus welchen politischen oder gegebenenfalls auch sachlichen Überzeugungen auch immer – zu eigen zu machen die Verantwortung, sich von Form und Geisteshaltung, die aus den anonymen Schreiben spricht, zu distanzieren. Denn hierzu haben sie hinreichend Anlass und – im Gegensatz zu Menschen, die bestimmte arabische Nachnamen tragen – auch die Möglichkeit. Dass es Politikern, die ihr Bild zuvörderst in Boulevardmedien pflegen, hierzu an Haltung fehlt, überrascht weniger, als dass die Parteien, die sich dem Rechtsstaat verpflichtet fühlen, nicht in der Lage zu sein scheinen, hier die gebotene klare Sprache zu finden.

Berlin, den 13. November 2017

Der Vorstand

Der Beamte, der so dämlich war, eine Voice-Mail mit vergleichbaren rassistischen Inhalten zu verschicken, wird zu identifizieren sein.

Ich hoffe sehr, daß sich so ein nicht akzeptables Verhalten in der Karriere dieses Ausbilders deutlich bemerkbar machen wird. Solche Bullen Beamte braucht kein Mensch. Das nämlich sind die eigentlichen Feinde in den Reihen der Polizei.

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Formlos, fristlos, furchtbar

Ein ganze besondere Spezies unter den Rechtsanwendern sind die Finanzbeamten. Soweit es mir möglich ist, meide ich den Umgang mit ihnen. Privat sowieso, aber auch beruflich. Letzteres läßt sich nicht immer vermeiden, wenn man wie wir in Wirtschaftsstrafsachen unterwegs ist.

Auf der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts dümpelte seit langen Jahren ein sechsstelliger Betrag herum. Den hatte die Geschäftsbank meiner Mandantin dorthin verfrachtet, nachdem deren Geschäftskonto eingefroren wurde und die Staatsanwaltschaft den entsprechenden Arrestbeschluß umgesetzt sowie das Guthaben gepfändet hatte.

Das Finanzamt setzte sich auf den Arrestbeschluß des Gerichts und kündigte den Zugriff auf den hinterlegten Betrag an. Angeblich bestünden noch Steuerverbindlichkeiten.

Jahre später erhob die Staatsanwaltschaft endlich Anklage. Die Verteidigung im Zwischenverfahren war ausnahmsweise nicht nur sehr engagiert, sondern damit auch noch erfolgreich. Die Wirtschaftsstrafkammer lehnte den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Das Verfahren gegen meine Mandantin wurde eingestellt. Der Betrugsvorwurf hatte sich nicht bestätigt.

Der Arrestbeschluß wurde aufgehoben und nun ging es darum, die Hinterlegungsstelle dazu zu veranlassen, das frei gewordene hinterlegte Geld an meine Mandantin auszukehren. Dem stand „nur“ noch die Pfändung des Finanzamts im Wege. Dessen Forderung lag unterhalb des hinterlegten Betrags. In welcher Höhe, war meiner Mandatin jedoch unbekannt. Deswegen hatte ich Schwierigkeiten mit dem Antrag auf Verzinsung und Auskehrung des hinterlegten Betrags.

Seit Juli bis November habe ich wiederholt das Finanzamt angeschrieben und zumindest um die entsprechende Auskunft gebeten. Um etwaige Steuerbescheide wollten wir uns später kümmern.

Und was kam von diesen oben genannten Finanzbeamten als Reaktion? Genau: Nichts. Einmal nichts, zweimal nicht, dreimal nichts. Warum auch? Die Steuerlinge hatten alles, was sie brauchten, warum sollten sie sich also jetzt noch rühren?

Ich habe dann ein wenig recherchiert und an die Leitung des Finanzamts geschrieben, eine fett überschriebene

Dienstaufsichtsbeschwerde,

und zwar gleich zweimal kurz hintereinander, weil ich bei ersten Mal ein Detail vergessen hatte.

Und, was soll ich sagen: In weniger als 20 Stunden erreichten unsere Kanzlei hektische Rückrufbitten zweier aufgescheuchter Hühner Beamter. Einer der beiden bat um Rückruf. Am Freitag. Bis 13 Uhr!

Es ist furchtbar, daß die Vorurteile, die gegenüber Finanzbeamten bestehen, immer wieder auf’s Neue bestätigt werden.

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Bild Hühner: © Christoph Aron; Comic: Beamter © Stefan Bayer / beide via pixelio.de

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Crash: Kurs der Commerzbank bricht ein

Welchen Effekt der Blogbeitrag eines Kreuzberger Strafverteidigers auslösen kann, zeigte sich heute auf dem Aktienmarkt.

Unser Bericht vom 07.11.2017 über die unseriösen Geschäftspraktiken der Commerzbank Hannover führt heute zu massiven Kurseinbrüchen der Bankentitel an den internationalen Börsen.

Binnen weniger Stunden nach Eröffnung des heutigen Handelstages sackte die Aktie der Commerzbank um 2 Prozent in den Keller.

Noch unbestätigten Berichten zufolge soll sich der Vorstandsvorsitzende der Bank, Herr Martin Zielke, nun den Herrn V. aus der Filiale Hannover vorgeknöpft und ihn am ausgestreckten Arm aus einem Fenster im 56. Stockwerk des Commerzbank Towers in Frankfurt am Main rausgehalten haben.

Aus Insiderkreisen war zu erfahren, daß der Chief Risk Officer des Vorstands, Herr Dr. Marcus Chromik, bereits auf dem Weg nach Kreuzberg sei, um noch größere Verluste möglichst zu verhindern.

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Bild: Screenshot ca. 9:45 Uhr / finanzen.net

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Der Autodoc hat gezahlt

In der Geschichte um die unerwünschte Werbung durch den Autodoc und der erwünschten Rechtsberatung durch Silke ist nun das Ende erreicht.

Rechtsanwalt Bert Handschumacher, der mich in dieser Sache wie immer mit solidem Handwerk vertreten hat, vermeldet Erfolg:

Nach der kostenpflichtigen Aufforderung hat der Autodoc bezahlt, bevor ihm das Konto dicht gemacht worden wäre.

Es kam auch noch der Kostenbeschluß bzgl. des unsinnigen Aufhebungsverfahrens des Autodocs. Die muß er zusätzlich zahlen. Da werden noch einmal ca. 800 Piepen fällig.

Insgesamt hat er es mit einer dämlichen Antwort geschafft, die Kosten von 0 € auf round about 5.000,00 € (incl. der Kosten für seine Anwälte und der ganzen Gerichtskosten) hochzujazzen. Saubere Leistung!

Das Spammen mit eMails ist schon ziemlich dusselig, wenn der Adressat ein Rechtsanwalt ist. Sich dann auch noch gegen eine kostenlose Aufforderung, den Mist zu unterlassen, frech auf besserwisserische Hinterbeine zu stellen, ist – wenn man es aus strafrechtlicher Sicht betrachtet – ein selbstinszenierter Fall der §§ 20, 21 StGB.

Irre Geschichte, nicht wahr, liebe Silke?

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Bild: © später / pixelio.de

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Das bisschen Strafrecht!

Ein kleiner Beitrag in einer Facebookgruppe für Strafverteidiger zeigte mir mal wieder, welche Folgen es haben kann, wenn sich Zivilisten an „das bisschen Strafrecht“ machen.

Der Ladendieb wird ertappt. Irgendeine nicht ganz so kleine Kleinigkeit hat er nicht bezahlt. Er war im Begriff, damit den Laden zu verlassen. als der Detektiv ihn stoppte. Die Wegnahme war filmisch dokumentiert.

Kein großes Ding also.
… macht ein Zivilrechtler mit links. Oder?

Eine gute Idee des Diebs …
… war es schon einmal, einen Rechtsanwalt mit seiner Verteidigung zu beauftragen. Der Anwalt begleitete ihn durch das Ermittlungsverfahren, es kam zur Anklage und anschließender Verurteilung. Eine kleine Geldstrafe im Bereich unterhalb der Führungszeugniseintragungsgrenze, also irgendwas unterhalb von 90 Tagessätzen. Im konkreten Fall waren es davon 70 Stücker.

Erfolgreiche Verteidigung?
Nein! Sondern eine Existenzvernichtung.

Denn der verurteilte Straftäter war (sic!) Angestellter im sensiblen Bereich der Luftsicherheit. Das sind nicht nur Piloten, sondern auch Flugbegleiter und Bodenpersonal wie z.B. Gepäckträger. Für den Job am Airport gelten eben strengere Regeln als für einen Bademeister eines städtischen Hallenbads.

Ernsthaftes Beruferaten
Im Focus der Standardfragen eines Strafverteidigers gehören immer der Beruf, ggf. der ausländerrechtliche Status und andere Aspekte, an denen eine strafrechtliche Verurteilung anknüpfen könnte. Wenn man es also mit einer „Gepäck-Servicekraft“ auf TXL oder BER als Mandanten zu tun hat, muß die Zahl 7 in knallgelber Leuchtschrift erscheinen:

In § 7 Abs. 1a des Luftsicherheitsgesetzes …
… ist letzter Konsequnez geregelt, wer ohne Flugticket Koffer übers Flugfeld tragen darf und wer nicht. Und diese Vorschrift hat der zivilistische Kollege schlicht übersehen. Der Ladendiebstahl – aus welchen Gründen auch immer er erfolgte – führte in diesem Fall deswegen geradewegs zum Arbeitslosenamt.

Das Mittel der Wahl …
… einer Verteidigung in solchen Fällen ist die frühzeitige Intervention, also das Gespräch mit dem Staatsanwalt. Ziel hier hätte sein können eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach § 153a StPO. Selbst hartleibige Strafverfolger lassen sich darauf ein, wenn im Einzelfall derart heftige Folgen eintreten. Spätestens beim Richter hätte man den Jobverlust mit großer Wahrscheinlichkeit vermeiden können.

Eigentlich kein Geheimwissen, man muß eben nur daran denken.

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Bild Flughafen Tempelhof: © Thomas Sturm / pixelio.de

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Präsidentielle Touristen

Der Verhandlungstag begann heute mit gut 90-minütiger Verspätung. Zwei Schlafmützen hatten die Terminsplanung des Gerichts mistverstanden und sind schlicht liegen geblieben.

Es warteten: Ungefähr ein Dutzend Verteidiger, fünf von sieben Angeklagten, eine Vertreterin der Nebenklage, zwei Mitarbeiterinnen der Jugendgerichtshilfe, eine Staatsanwältin, eine Protokollführerin und die fünf Richter der Jugendstrafkammer.

Für heute war nur ein abgespecktes Programm vorgesehen, das man mit einer Verlängerung nach hinten raus noch hätte locker schaffen können. Das ging aber nicht. Der Saal 700 stand uns nur bis 11:30 Uhr zur Verfügung. Bis dahin sollten die 27 Personen – und die ungezählten Wachtmeister – den Saal verlassen haben.

Ein außerordentlich wichtiger Termin stand an und dafür brauchte man den spektakulären Verhandlungssaal. Da muß die Mühle der Justiz mal eben angehalten werden.

Der Herr Präsident des Kammergerichts hatte hohen Besuch. Die Herren Präsidenten der anderen Oberlandesgerichte waren auf Besichtigungstour. Und denen wollte unser Präsi nun auch den Saal zeigen. Der Plebs muß dann eben raus.

Man hat ja Zeit und Ressourcen genug, um später weiter zu machen …

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Bild: © wilhei / pixelio.de

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Der Charakter der Commerzbank Hannover

In Banken arbeiten in der Regel Menschen, auf die man sich verlassen kann. Die Commerzbank publiziert ein entsprechendes Leitbild:

Soweit der Grundsatz, aber auch von diesem scheint es – vielleicht nur regionale – Ausnahmen zu geben.

Für eine Mandantin mache ich eine Forderung gegen die Commerzbank Hannover geltend. Die Mandantin hat dort ein altes Geschäftskonto, auf dem noch Guthaben verzeichnet ist. Ich sollte in ihrem Auftrag u.a. zunächst Auskunft über den Kontostand einholen und dann die Auszahlung des Guthabens auf unser Treuhandkonto veranlassen.

Auf ausdrücklichen Wunsch der Bank habe ich mich sogar mit einer notariell beglaubigten Vollmacht legitimiert. Die entsprechende Vollmacht und die Ausweiskopie samt Beglaubigung und Apostille habe ich der Bank zugeschickt. Eine Reaktion auf mein Schreiben erfolgte nicht. Keine Empfangsbestätigung. Keine schriftliche Mitteilung. Nichts.

Meinen – von der Zuverlässigkeit der Bank enttäuschten – Anruf in Hannover nahm der Herr V. entgegen, freundlich und höflich, wie so Banker eben sind. Einige Details konnten wir recht flott klären – wohl auch, weil unsere Kanzlei selbst Kunde der Commerzbank ist. Wir haben uns dann auf ein weiteres Telefonat geeinigt. Herr V. rief mich tatsächlich wie vereinbart zwei Tage später an.

Warum ich meiner Mandantin gleichwohl noch keinen Erfolg vermelden konnte? Die von der Bank verlangte Vollmacht reiche nicht aus, meinte der Herr V. Obwohl dort ausdrücklich (auch) von meiner Geldempfangsvollmacht die Rede ist, teilte mir der Herr V. höflich mit. Man benötige zu Nachweis meiner Legitimation eine Vollmacht auf dem Formular der Commerzbank, informierte mich der immer noch höfliche Herr V., allerdings schon ein wenig leutseliger. Und irgendwas an dem Charakter des Kontos sei noch zu klären. Aha. Das konnte man ja in den vergangenen sechs Wochen offenbar noch nicht. OK.

Es ist mir gelungen, fast ebenso höflich zu bleiben wie der Herr V., schwer gefallen ist mir das aber schon.

Wir haben uns darauf geeinigt: Der Herr V. schickt mir sein Lieblings-Vollmachtsformular per eMail, klärt das Problem, das er mit dem Charakter hat (mit dem des Kontos, nicht mit seinem) und meldet sich dann binnen zweier Tage. In der Zwischenzeit besorge ich die Unterschrift meiner Mandantin auf dem Commerzbankformular.

Nun sind fünf Tage vergangen. Keine eMail, keine Rückmeldung und kein Charakter. Wieder nichts.

Ich verstehe es ja, daß man sich ungern vom Geld trennt. Aber wenn das Geld einem nicht gehört, sollte es nicht ganz so schwer fallen. Und wenn man – wie die Commerzbank – professionell mit fremden Geld umgeht, sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, die Aufträge der Kunden zuverlässig auszuführen. Aber vielleicht ist das bei der Commerbank Hannover ja anders? So ähnlich, wie bei einigen meiner Mandanten?

Mal schauen, was einem bloggenden Strafverteidiger noch so alles einfällt, um dieser Bank an Ihrer Seite auf die Sprünge zu helfen.

Suggestions anyone?

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Ein Heuchler bei der Vernehmung

Es gibt Ermittlungs-Methoden, die sind in Ordnung, weil sie fair, am Gesetz orientiert und ohne Tricksereien geführt werden. Und es gibt Kriminalkommissare, die etwas umständlich in den Ermittlungsakten formulieren, daß sie für ihren Dienst ungeeignet sind.

Was bisher geschah: Frollein F. zeigt über die Internetwache der Polizei einen Raub an. Sie sei frühmorgens kurz auf einer Bank in einem S-Bahnhof eingeschlafen. Drei Jugendliche hätten sie geweckt und sie drohend aufgefordert, ihnen ihr Handy herauszugeben.

Diesen Sachverhalt hat Frollein F. auch ihrem Versicherer mitgeteilt, bei dem der Verlust des Handys versichert war. In den Versicherungsbedingungen war vereinbart: Bei Raub gibt es Ersatz. Bei Diebstahl aufgrund von Unachtsamkeit nicht. Der Versicherer ersetzte daraufhin den Schaden.

Der Kriminalbeamte Heuchel, der den angezeigten Raub bearbeitete, lud Frollein F. als Zeugin vor. Sie solle weitere Angaben zum Tathergang machen.

Zuvor schon hatte Heuchel von der S-Bahn Berlin GmbH die Videoaufzeichnungen angefordert, die so ziemlich auf allen ihrer Bahnhöfe angefertigt und kurze Zeit vorrätig gehalten werden. Die Videos trafen auch recht flott ein.

Das aufgezeichnete Geschehen stimmte allerdings nicht mit dem von Frollein F. geschilderten Tathergang überein. Es war kein Raub, sondern ein einfacher Diebstahl.

Das Handy steckte in ihrer offenen Handtasche, die neben der deutlich alkoholbedingt schlafenden Frollein F. stand. Der ältere Herr (!) mußte also sich im Vorübergehen nur unwesentlich bücken und das Handy aus der Hand- in seine Hosentasche stecken, um dann entspannt seiner Wege zu gehen.

Nun erscheint Frollein F. bei KK Heuchel zur ZEUGEN-Vernehmung auf der Wache. Sie wird von dem Kriminalbeamten als Zeugin belehrt (immer schön die Wahrheit sagen!). Die Zeugenaussage wird auf zwei Seiten sauber protokolliert. Bis zu dem Punkt, an dem es heißt:

Frage:
Frollein F., der Bahnsteig ist videoüberwacht. Ich habe Ihnen die Chance gegeben, hier heute die Wahrheit zu erzählen, dies haben Sie jedoch nicht getan, vermutlich weil Ihre Versicherung nur bei Raubtaten den Schaden reguliert. Sie sind somit Tatverdächtige eines Betruges zum Nachteil der Versicherung. Ich muss Sie daher jetzt als Beschuldigte belehren.

Frollein F. zog die Notbremse und machte nun von ihrem Recht Gebrauch, sich nicht zu den Beschuldigungen zu äußern.

Die Frage nach der Strafbarkeit von Frollein F. beantwortet sich quasi von selbst; an die Verteidigungsstrategie werden auch keine erhöhten Anforderungen gestellt.

Aber was mache ich nun mit diesem KK Heuchel, wenn er demnächst als Zeuge vor Gericht erscheint?

Ich freue mich auf freundliche Vorschläge der geschätzten Leserschaft für eine Grillparty vor dem Strafgericht.

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Bild Grill: © Egon Häbich / pixelio.de

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Vorschnußschokolade

Vorschüsse auf’s Honorar kommen in der Regel per Überweisung oder Barzahlung. In Ausnahmefällen aber auch mal per Paketdienst:

Besten Dank! Volltreffer. Da berät der Strafverteidiger doch dreimal so gern.

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