Monatsarchive: November 2017

Eilige Zivilsachen und die Staatsanwaltschaft

Mit welchem Nachdruck manche Wirtschaftsstrafsachen bearbeitet werden, zeigt wieder einmal eindruckvoll das folgende Beispiel.

Im Zusammenhang mit einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung schreibt der Zivil-Rechtsanwalt der Gegenseite eine Strafanzeige gegen den Mandanten meines Mandanten und meinen Mandant. Mein Mandant ist also Rechtsanwalt, gegen den und dessen Mandanten nun ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. (Alles klar soweit? ;-) )

In solchen Fällen – also wenn man zivilrechtlich nicht weiterkommt – brennt es den Zivilisten unter den Nägeln. Deswegen überschreibt der Strafanzeigeformulierer seinen überaus(!) wichtigen(!!) Schriftsatz mit:

Wie aus solchen Ecken zu erwarten ist die Strafanzeige ein richtig fetter Schriftsatz mit 100 Anlagen, der bei den behördlichen Strafverfolgern stets das Verlangen nach Freudentänzen auslöst. Nicht.

Auf Blatt 60 der Akte verfügt die süddeutsche Staatsanwaltschaft am 16.06.2016 erleichtert:

Am 22.9.2016, am 25.10.2016 und am 24.11.2016 schickt die zunehmend verzweifelte Behörde aus Süddeutschland an ihre Kollegen hier in Berlin diesen Textbaustein:

Irgendwann ist dann bei der Staatsanwaltschaft Berlin jemand auf die Hilferufe aufmerksam geworden und hat sich dieser ungeliebten Sache angenommen. Und gleich weiter gegeben an die zuständigen armen Menschen am Platz der Luftbrücke, die sich gegen solche Aufträge nicht wehren können.

Aber nicht, daß hier irgendjemand glaubt, daß es jetzt lohooos geht. Drei Monate später schickt eine andere Abteilung des Polizeipräsidenten eine eMail an die Staatsanwaltschaft mit einem Fristverlängerungsantrag:

Am 10. Juni 2017 bekommt mein Mandant, Rechtsanwalt R., Post vom LKA – die nach § 163a StPO vorgeschriebene Anhörung in Form einer Vorladung für die erste Juli-Woche. Ich habe mich sogleich als Verteidiger gemeldet und die übliche Akteneinsicht beantragt.

Das Aufatmen des Polizeibeamten, dessen Schreibtisch fast auf dem alten Tempelhofer Flughafen steht, habe ich bis hier nach Kreuzberg am Landwehrkanal gehört. Er konnte die Sache sofort wieder abschließen und das Aktenpaket zurück nach Moabit schicken, mit einem kleinen Abschlußbericht. Nur die Staatsanwaltschaft entscheidet über die Akteneinsichtsgesuche der Verteidiger.

Jetzt ist Anfang November 2017 und ich sitze an der Erarbeitung einer Verteidigungsschrift, mit der sich mein Mandant gegen die vom einem Zivilrechtler erhobenen Tatvorwürfe zu Wehr setzt. Ich glaube, daß ein paar Zeilen reichen, um die Staatsanwaltschaft dazu zu motivieren, sich mit sinnvolleren Aufgaben zu beschäftigen … und das Verfahren einzustellen.

Solche Ermittlungsverfahren sind immer wieder eine große Freude für alle Beteiligten. Aber die Hoffnung der Zivilrechtler stirbt zuletzt.

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Vollstreckungsandrohung an den Autodoc

Die Geschichte einer Abmahnung wegen eMail-Spammings und über die Uneinsichtigkeit des Spammers sowie der Support einer juristischen Laiendarstellerin kann man hier noch einmal vertiefen.

Eine kurze Zusammenfassung:

  1. Der Spammer schickt mir eine unerwünschte Werbung per eMail, meckert frech herum, weil ich ihm gesagt habe, daß ich das nicht möchte. Soweit, so kostenlos.
  2.  

  3. Daraufhin habe ich Rechtsanwalt Bert Handschumacher mit der Durchsetzung meines Abwehr- und Unterlassungsanspruchs beauftragt. Er hat dann das übliche Programm abgespult, der Spammer hat sich von einem anderen Rechtsanwalt sachkundig vertreten und sich von einer mit stabilen Selbstbewußtsein ausgestatteten Dresdnerin namens Silke supporten lassen.
  4.  

  5. Am Ende hat das Gericht kostenpflichtig genau das ausgeurteilt, was ich dem Autospammer seinerzeit mit dem Textbaustein „Minutenabmahnung“ kostenlos schon mitgeteilt hatte.
  6.  

  7. Die Kosten wurden vom Gericht festgesetzt, aber vom Autodoc noch nicht bezahlt. Deswegen bekommt der Spammer nun die – kostenpflichtige(!) – Vollstreckungsandrohung mit einer Übersicht über das, was demnächst von einem Konto auf das andere überwiesen – oder eben gepfändet – wird.

Die Chance, schlicht mit einem „Sorry, kommt nicht wieder vor“ aus der Sache herauszukommen, bekommt von mir jeder Spammer. Wer sie nicht nutzt, kann sich oben anschauen, was er riskiert.

In diesem Sinne:

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Bild: © Thorben Wengert / pixelio.de

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