Abmahnung: Offener Brief an Peter Smola, Photograph

Sehr geehrter Herr Peter Smola,

Sie sind österreichischer Photograph, leben in der Nähe von Wien und stellen Ihre Bilder teilweise auf Pixelio.de ein.

Eines der Bilder, die Ihrem Namen zugeordnet sind, habe ich dort am 5.1.2015 oder ein paar Tage vorher heruntergeladen. Dazu haben Sie mir umfassende Nutzungsrechte zugestanden. Nämlich die „Kommerzielle und redaktionelle Nutzung“ mit einem „erweiterten Bearbeitungsrecht“. Nur eine Bedingung haben Sie genannt, die ich zu erfüllen habe:

Das Bild habe ich für diesen Blogbeitrag genutzt, und zwar in einer Größe von 250 x 197 Pixel.

Und was habe ich vergessen? Das hier:

__
Bild: © Peter Smola / pixelio.de

Das tut mir Leid und dafür möchte ich mich bei Ihnen entschuldigen (auch wenn das jetzt nicht viel weiterhilft).

Wenn Sie sich mal ein paar meiner bebilderten Blogbeiträge anschauen möchten, finden Sie jedes Mal diesen „footer“ mit dem Namen des Photographen und den Link auf Pixelio, wenn es sich um ein solches Stockphoto handelt. In dem erwähnten Blogbeitrag habe ich diese Zeile erst vor ein paar Tagen ergänzt.

Anlaß für die Ergänzung war eine

Ein Rechtsanwalt Sascha Schlösser aus Erfurt hat mich daran erinnert, daß ich da was vergessen habe, und mir geschrieben – wie wohl zuvor schon 1.697 anderen „Gegnern, gg. Gegnervertretern“ auch. Herr Schlösser hat mir ausführlich, aber gleichwohl nicht nur aus Sicht eines kleinen Strafverteidigers völlig verschwurbelt, auf 23 Seiten erklärt, daß ich vergeßlich bin.

Und diese Bleiwüste hat er mir nicht nur einmal, sondern – wir augenscheinlich üblich für einen Zivilrechtler – per Fax vorab (gleich zweimal), außerdem als Datei per eMail und dann nochmal per Post, also viermal geschickt. So richtig verstanden habe ich das nicht, was der Anwalt da mit seinem Legosystem für Textbausteine reichlich durcheinander zusammengesteckt hat.

Eine Struktur in seinem Schreiben konnte ich nämlich nicht erkennen. Auf Seite 8 von 23 fand ich dann endlich das, was Herr Sascha Schlösser von mir wollte:

Das möchte ich dann hier mal gleich erledigen:

Ich verpflichte mich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, dennoch rechtsverbindlich,

1.
es ab sofort zu unterlassen, ohne die Zustimmung von Ihnen, Herr Peter Smola, Vöslauer Straße 66/8, A-2500 Baden, das von Ihnen mutmaßlich hergestellte und (unter anderem) unter der Adresse https://www.pixelio.de/media/561234 (am 06.09.2017) downloadbare Lichtbild mit dem Namen „verdreht“ ohne den bei jeder Verwendung anzugebenden, eindeutig zuordenbaren Urhebervermerk wie auf Pixelio.de beschrieben

Bildquelle gemäß Punkt 8 der Nutzungsbedingungen angeben: „Peter Smola / pixelio.de“

öffentlich zugänglich zu machen.

2.
Ihnen gegenüber für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe an Sie, den verletzten Unterlassungsgläubiger. Die Höhe der Vertragsstrafe wird im Übrigen von Ihnen, dem verletzten Unterlassungsgläubiger, nach billigem Ermessen bestimmt und kann im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden.

Für den Footer-Vergessen-Lapsus überweise ich Ihnen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, dennoch rechtsverbindlich, einen Betrag in Höhe von 50 Euro, sobald Sie mir Ihre Bankverbindung mitgeteilt haben. Einen Gewinn habe ich durch die Verwendung des Bildes nicht erzielt, mir allenfalls ein wenig Ärger bei der Jusitz in Potsdam eingehandelt. Aber das war beabsichtigt.

A propos Ärger.

Sucht man unter www.google.de nach „Rechtsanwalt Sascha Schlösser Erfurt Abmahnanwalt„, bekommt man (am 06.09.2017, 12:51 Uhr) in 0,4 Sekunden ungefähr 31.600 Ergebnisse. An die Suchbegriffe „Sascha Schlösser Peter Smolka“ erinnert sich Google binnen 0,44 Sekunden ungefähr 6.230 mal.

Wenn ich diese Informationen einmal in den Zusammenhang stelle mit dem Satz von Herrn Schlösser aus seiner Abmahnung (Seite 12 von 23) …

wenn Sie binnen der nachfolgend gesetzten Frist […] Aufwendungen in Höhe von 480,20 €, zzgl. 91,24 € MwSt., mithin 571,44 € Rechtsanwaltskosten […] begleichen

… keimt in mir (mit dem pathologischen Blick eines Strafverteidgers) der Verdacht, daß hier eine Straftat vorliegen könnte. Ich verteidige zur Zeit einen Rechtsanwalt, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, einen Schadensersatzanspruch geltend gemacht zu haben, obwohl ein solcher Anspruch gar nicht bestanden hat.

Weil ich mich da ja auch irren könnte, habe ich den Sachverhalt einmal knapp zusammengefaßt und unter der Überschrift „Strafanzeige“ an die Staatsanwaltschaft Berlin geschickt. Schauen Sie mal in § 263 Abs. 1 und 3 StGB hinein, vielleicht erkennen Sie sich und Herrn Schlösser darin wieder.

Ich grüße Sie freundlich aus Kreuzberg
Carsten R. Hoenig
– Blogger –

PS:
Weiß Pixelio eigentlich schon von dieser (und ggf. anderen) Abmahnungen des Herr Schlösser, die er in Ihrem Namen verschickt hat?

Dieser Beitrag wurde unter In eigener Sache veröffentlicht.

31 Antworten auf Abmahnung: Offener Brief an Peter Smola, Photograph

  1. 1
    Jan Heinz says:

    Leider machen die Gerichte zum ganz überwiegenden Teil diese Abmahngeschichten auch noch mit. Vielleicht bin ich da ja eine Ausnahme, aber für mich sind diese Massenabmahnungen so ziemlich das unterste Niveau juristischer Tätigkeit.

  2. 2
    Neric says:

    Das ist nicht das unterste Niveau, es ist die Königsdisziplin, die Lizenz zum Gelddrucken.

    Wenn man Ihnen garantiert, dass sie nach 7 Jahren Ausbildung einen fürstlichen Lebensunterhalt damit verdienen können, für lächerliche Alltagsfotos wie „Garten mit Hund“ über eine unüberschaubare Vielzahl von Klagen mehr an verdeckten „Lizenzgebühren“ kassieren zu können, als ein echter Rembrandt bei einer Auktion einbringt, dann würden Sie auch Jura studieren.

  3. 3
    RA Kujus says:

    Diese „Abmahn-Industrie“ ist vollkommen aus dem Ruder gelaufen.

    Offensichtlich kommt es den Fotografen überhaupt gar nicht erst in den Sinn, bei dem Lümmel, der ihre Bilder verwendet, mal höflich nachzufragen, wo denn die Urheber-Kennzeichnung ist. Nein, da wird sofort aus allen Rohren geschossen.
    Man könnte glatt den Eindruck gewinnen, solchen Fotografen ginge es gar nicht darum, ihre Bilder bekannt zu machen… mh, seltsam, seltsam ;)

  4. 4
    Ad_inski says:

    Lieber Herr Hoenig,

    you made my day!

    Vielen Dank dafür und beste Grüße
    Ihr Ad_inski

  5. 5
    Klara Fall says:

    Es wird Ihnen eine Lehre sein….

  6. 6
    Maik Daum says:

    Hallo Herr Hoenig,

    fein gekontert ! Schade, das „Erfurt“ in Ihrem Beitrag irgendwie schlecht wegkommt. Hier ist es ziemlich schön ! Lassen Sie sich also nicht durch Hr. Schlösser davon abhalten, diese schöne Stadt zu besuchen.

    Grüße aus Erfurt

    Maik Daum

    • Ich kenne das Städtchen. Habe dort mal meine Mütze in einem ital. Restaurant vergessen. Der Gastwirt hat sie mir nach Berlin geschickt. Und Mountainbike-Rennen-mitfahren (www.mtb-erfurt.de) kann man da auch sehr gut. :-) crh
  7. 7
    tja says:

    Find ich ja gut, so dass es Leute gibt, die unter Beruecksichtigung der Gesetze, heldenhaftes gegen solche Abmahner unternehmen und kostbare Zeit opfern.

  8. 8
    Oliver says:

    Vielleicht kann ja Silke Herrn Schlösser zur Hilfe eilen…

  9. 9
    Hoppel says:

    @Oliver

    Sie haben mir den Tag gerettet – ein fettes Lachen am Morgen ist selten bei mir :-)

  10. 10
    RA Schepers says:

    Ich habe eben einen Freudenschrei vernommen. Ich glaube, Silke hat den Beitrag gerade gelesen.

    Ihre Reaktion auf die Abmahnung ist etwas langweilig. Ich hätte mir mehr gewünscht. Ist Kollege Handschuhmacher im Urlaub.

    Da wäre doch Potential für einen spannenden und offenen Schlagabtausch:

    Schikaneverbot § 226 BGB
    unzulässige Rechtsausübung § 242 BGB

    Aber nein, Sie als Strafrechtler blättern immer nur im StGB. Das einzige, was Ihnen einfällt, ist Betrug. Und das auch nur, weil auf Seite 8 von 23 eine Unterlassungsaufforderung versteckt ist und auf Seite 12 von 23 eine Zahlungsaufforderung.

    Wirklich langweilig.

    By the way: wenn ich das System der Abmahnung richtig verstanden habe, ist Kollege Schlösser im Wege der Geschäftsführung ohne Auftrag für Sie tätig geworden, als er Sie abgemahnt hat. Damit sind Sie steuerrechtlich wohl Leistungsempfänger, so daß er Ihnen eine Rechnung ausstellen müßte, die Sie im Wege des Vorsteuerabzuges beim Finanzamt geltend machen könnten. Von den 50,- € bekämen Sie also 7,98 € wieder.
    Das müßte doch für eine Currywurst und einen Caffè reichen :-)
    Genial, ne?

  11. 11
    Fördeanwalt says:

    Ich weiß, dass ich mir jetzt den geballten Unmut der h.M. in dieser Kommentarliste zuziehen werde. Und es ist auch nicht so, dass ich in dem Vorgang meine Sympatien nicht auch beim geschätzen Kollegen H. lägen. Insbesondere, was die Gebührenerzielungsabsicht auf der Gegenseite betrifft.
    Aber die urheberrechtliche Rechtslage kennt tatsächlich kein „Versehen“: Die Nutzung des Fotos wird vom Urheber gestattet, soweit seine Bedingungen hierfür eingehalten werden. Heißt umgekehrt: Sobald diese Bedingungen nicht eingehalten sind, erfolgt die konkrete Nutzung rechtswidrig. Tatsächlich liegen hier also zwei Verstöße vor: Das Recht des Urhebers auf Urhebernennung und eine nicht „lizensierte“ Nutzung des Werks. Und das UrhR stellt hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs lediglich auf die objektive Rechtslage ab, setzt also kein Verschulden des Verletzers voraus.
    Eine ganz andere Tasse Tee ist natürlich die Frage, welcher Kostenersatz in einer solchen Situation angemessen ist. Aber was das betrifft, hat der lobbygestützte Gesetzgeber bereits seit vielen Jahren diverse Gelegenheiten nicht genutzt, hier mal die wirklich wichtigen von den lediglich lukrativen Konstellationen zu trennen…

    • Ich stimme Ihnen zu, was die Rechtsverstöße angeht. Die habe ich ggü dem „Unterlassungsgläubiger“ auch eingeräumt und mich entschuldigt. Ekelig finde ich nur, wie der „Künstler“ und sein Bevollmächtigter auf meine Schusseligkeit reagieren. Man muß sich nicht wundern, wenn die Stimmung des Publikums in Bezug auf unser Berufsgruppe ob so eines Verhaltens im Keller ist. crh
  12. 12
    Miraculix says:

    Es ist doch offensichtlich daß der Knipser (Fotograf ist ein Lehrberuf) Pixelio als Fliegenfalle missbraucht.
    Ich finde solches Verhalten zum Übergeben.

  13. 13
    Hoppel says:

    Hallo,

    das mit den 6000 Suchergebnissen sollte dringendst nochmal überprüft werden: es werden zwar tatsächlich so viele Ergebnisse angezeigt – aber keiner verweist auf die genannte Namenskombination (wenn man mal von dem Blogeintrag hier absieht) und nur 3 beschäftigen sich mit dem Anwalt an sich. Nicht, daß Sie sich eine zweite Abmahnung einholen…

    MfG

  14. 14
    Markus Kompa says:

    Diese Masche bekämpfe ich seit zig Jahren.
    Bei Abmahnopfern in Berlin sind derzeit Lizenzkosten allenfalls iHv 100,- € realistisch, an vielen anderen Gerichtsorten insziwschen nur noch 0,- €-

    http://www.kanzleikompa.de/2016/07/18/thomas-wolf-tw-photomedia-verschickt-wieder-rechnungen-wegen-creative-commons-bildlizenzen/

  15. 15
    Thomas says:

    Schade, wie hier mit einer Urheberrechtsverletzung umgegangen wird. Ob vergessen, Absicht oder fahrlässig… das spielt nun mal im Urheberrecht keine Rolle. Dafür kann weder Hr. Schlosser noch Hr. Smola etwas, das liegt im Gesetzgeber und der Rechtsprechung der Urheberkammern, BGH usw. (einhellig).
    Ich vergleiche das gerne damit, dass man beim Zu-Schnell-Fahren geblitzt wird: Da regt sich jeder auf, warum gerade hier und heute geblitzt wird, wo es doch so vieles andere wichtige zu tun gibt. Es ändert aber nichts daran, dass man zu schnell gefahren ist.
    Warum nun die unstreitige Urheberrechtsverletzung hier so aufgebauscht wird, an der sich die meisten Leser mit Wonne ergötzen, kann ich nicht nachvollziehen. Auch „kleine“ Rechtsverletzungen sind eine Rechtsverletzung.
    Wer selbst Fotograf ist und damit sein Geld verdient, versteht das womöglich besser.
    Und wer meint, die Abmahnung sei rechtsmissbräuchlich (hier gibt es allerdings erkleckliche Unterschiede zwischen Massenabmahnungen im Wettbewerbsrecht, die sehr schnell rechtsmissbräuchlich sein können, und Massenabmahnungen im Urheberrecht, die ja nur aufgrund einer massenhaften Anzahl von Rechtsverletzungen erfolgen…), kann sich ja gerichtlich zur Wehr setzen und versuchen, die Rechtsmissbräuchlichkeit nachzuweisen.
    Ich heiße übrigens in „echt“ weder Schlosser noch Smola, sondern bin Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht, und habe tagtäglich damit zu tun.
    Reißerische Beiträge helfen nicht wirklich weiter, sondern bekräftigen den Nichtjuristen genauso wie den Juristen allzuschnell in der Meinung, Urheberrechte seien jetzt nicht sooo wichtig in dieser Welt.
    Ich kommentiere damit nicht, ob in dieser Konstellation S.-S. ggf. ein rechtswidriges System dahinter steckt; das aber muss bewiesen werden, und meines Wissens ist das tausenden Abgemahnten mit findigen Anwälten bisher nicht gelungen.
    Ich kann Ihnen, Herr Kollege, aber vorhersagen, dass Sie bei einer „nur-Zahlung“ von 50 Euro irgendwann Gerichtspost bekommen werden. That´s Urheberrecht.
    Meine Meinung :-)

    • Wir bekommen hier sehr oft Gerichtspost. Ich kann damit umgehen. Und nicht wenige Blogbeiträge wurden von den Inhalten solcher Post inspiriert.
       
      Und noch einen zum Thema „Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich.“ Beim eingeräumten Rechtsverstoß auf der Straße gilt das Verhältnismäßigkeitsprinzip.
       
      Abschließend: Gerichtspost ist Ponyhof. Aber so’n Stück behördliches Altpapier, auf dem „Gelegenheit zur Stellungnahme nach § 163a StPO“ steht, hat in Zivilistenkreisen einen hochkarätigen Unterhaltungswert. Die meisten dieser Weicheier leiden dann nicht mehr unter zu niedrigem Blutdruck. crh
  16. 16
    Thomas says:

    @Kommentar von crh auf meinen Kommentar:
    Ich bin mir sicher, dass Sie gut mit der Gerichtspost umgehen können, da spreche ich Ihnen keinerlei Kompetenz ab. Aber nur 50 Euro zahlen wird nicht ausreichen, d.h. vermutlich folgt eine Klage – das wollte ich damit sagen. Die Chance, den Rechtsmissbrauch dann im Prozess versuchen zu beweisen. Ich bin wahrlich kein Fan von dem Duo – aber ich wollte zum Ausdruck bringen, dass es dem Urheberrecht nicht gut tut, wenn Urheberrechtsverletzungen kleingeredet werden. Sie mögen den Transfer schaffen, aber ich darf verraten, dass ich mir schon von Kammerpräsidenten habe anhören müssen, dass die Abmahnung „doof“ ist (sein Sohnemann hat nämlich eine bekommen) und er nicht verstehen kann, warum die Gerichte sich hier instrumentalisieren lassen würden können.

    Den Vergleich hatte ich angestellt, da man sich naturgemäß ärgert, wenn man erwischt wird – und automatisch ist erstmal der anderen schuld. Geht mir nicht anders. Aber Urhebernennung vergessen ist nun mal ein Rechtsverstoß, der für den wahren (!) Urheber durchaus relevant ist.

    • Lieber Kollege, besten Dank für Ihre Erläuterungen, die ich gern gelesen habe. Seien Sie gewiß, daß ich weiß, was ich tue. Und ich weiß, was ich tun muß, wenn ich merke, daß ich die Konsequenzen entweder nicht abschätzen kann oder nicht ertragen möchte.
       
      Bei Thema Urheberrecht und dessen Verletzung sind wir eins. Ich übernehme auch die Verantwortung für meinen Fehler – deswegen auch meine ernst gemeinte Entschuldigung an den Knipser Rechteinhaber. Sie werden als Spezialist auf diesem Gebiet aber auch die angemessenen (sic!) Alternativen zu dieser Art des Auftretens der Erfurt-Wien-Connection kennen. Die hat dieser Rechtsanwalt nicht gewählt, weil er – das unterstelle ich jetzt einfach mal – sich seinen Lebensunterhalt und den seiner Familie finanzieren muß. Das ist grundsätzlich auch nicht verwerflich. Aber es dürfte auch verständlich sein, daß ich mich daran nicht beteiligen möchte (obwohl ich es unproblematisch könnte) und die Möglichkeiten nutze, die mir als Strafverteidiger und Blogger zur Verfügung stehen.
       
      Die Verletzung von Urheberrechten ist verwerflich, ja. Und ich ärgere mich darüber, daß mir das passiert ist. Aber das, was der Anwalt und sein Mandant da wiederholt(!) machen, ist etwas, das ich nicht öffentlich mit Eigenschaftsworten beschreiben möchte (ich weiß nämlich, wie teuer Strafverteidigungen werden können ;-) ).

      crh

  17. 17
    David says:

    Wenn der werte Herr mit dem Fotografieren eines Gullydeckels hier eine nennenswerte Schöpfungshöhe erreicht hat, sage ich mal Herzlichen Glückwunsch.

    Es gibt nicht viele Leute, die mit größeren Mist ihr Geld verdienen (ich ausgenommen).

  18. 18
    M. says:

    Das Lizenzentgelt sieht meiner Ansicht nach sehr hoch aus. Typisch für die einmalige Verwendung eines Fotos für einen Blogbeitrag hoher Reichweite dürften Beträge zwischen 20 und 100€ sein. Die von M. Kompa genannten 100€ dürften sehr realistisch sein.

    Keinen Ärger mit Fotos gibt es, wenn man sich bei Unsplash bedient: https://unsplash.com/ Der Trick dieses Portals ist, dass man sich bei Bedarf für höher aufgelöste Fotos direkt an die Fotografen wenden kann. Bei Bildern in „Webqualität“ verlinken die meisten Verwender auf die Quelle und sorgen so für entsprechnde Fairness – ganz ohne Abmahnrisiko.

  19. 19
    Peter says:

    Wenn Sie schon bei strafrechtlichen Vorwürfen gegenüber dem Abmahner sind. Wie wäre es mit einem Blick in §§ 106, 108a UrhG?

    Der Vorwurf eines bedingten Vorsatz könnte doch ein findiger Staatsanwalt bei Rechtsanwälten, die dutzendfach dagegen verstoßen haben, ziemlich schnell „herleiten“, oder?

    • Uiuiui. Gut, daß wir darüber geredet haben. crh
  20. 20
    AG says:

    Es ist leider so, dass es immer Leute gibt, die mit derlei „Lappalien“ ihren Lebensunterhalt und den ihrer Anwälte bestreiten. Da gibt es einige unrühmliche Beispiele.

  21. 21
    HugoHabicht says:

    Wo hat sich jetzt oben in der Bleiwüste die Straftat versteckt?

    Das Thema ist doch in Folge der Filsharingabmahnungen längst ausgekaspert. Rechtsmißbrauch im Urheberrecht gibt es nicht (BGH, Urteil vom 31.5.2012 – I ZR 106/10 „Ferienluxuswohnung.de). Und Rechtsanwaltskosten die keiner bezahlt geltend zu machen, ist auch komplett legal. Vgl. etwa die Posse „Rechtsanwalt Clemens Rasch vor dem LG Köln“.

  22. 22
    quicker-easier says:

    Hm. Also die Strafanzeige kommt mir ziemlich aussichtslos vor. Aus eigener Erfahrung würde ich sagen: man hat Verständnis mir der Anzeige uns ahnt auch, dass da was strafbares im Busch sein könnte – zugleich ist aber klar, dass man dem mit rechtsstaatlichen Mitteln nicht beizukommen ist. Auf gut Glück die Kanzlei durchsuchen, alle Handakten sicherstellen und durchsehen, ob sich ein kriminelles Muster erkennen lässt (systematische Kickback-Vereinbarungen mit den Mandanten oä) – das könnte zwar u.U. helfen, kommt aber bei Strafverteidigern und Gerichen meistens nicht so gut an.
     
    Ich glaube auch kaum, dass sich ein notorischer Abmahnanwalt durch Anzeige oder Ladung zur Beschuldigtenvernehmung irgendwie beeindrucken lässt…

    Aber mal was anderes: wenn man den Anwalt Google, erfährt man u.a., dass er in seinen Abmahnungen Wert darauf legt, dass sein Mandant nicht genannt, die Abmahnung nicht öffentlich gemacht und die Fotoagentur nicht kontaktiert wird. Weil er sonst ganz besonders böse wird oder so. Das müssen Sie irgendwie überlesen haben (stand vermutlich im Kleingedruckten auf S. 16 von 23)…

    • Huch! Hätte ich das gewußt, wäre ich ganz bestimmt nicht auf die Idee gekommen …

      BTW: Als mir vor über 50 Jahren meine Mutter mal gesagt hat, es ist verboten, abends nach den Zähneputzen noch Schokolade zu essen. Was glauben Sie, ist wohl 10 Minuten später passiert, als ich allein in meinem Zimmer war …

      crh

  23. 23
    Michael says:

    Guten Morgen,

    in Sachen Pixelio.de gibt es einen Hinweisbeschluss v. 26.10.2015 – Az.: 24 U 111/15 des KG Berlin, siehe

    http://www.online-und-recht.de/urteile/Zum-Schadensersatzanspruch-bei-unterlassener-Urheberbenennung-bei-Pixelio-de-Bildern-Kammergericht-Berlin-20151026/

    und

    http://www.dr-bahr.com/news/zur-hoehe-des-schadensersatz-betrages-bei-pixeliode-abmahnungen.html

    Nach alledem ausgerechnet eine Kanzlei in Berlin zu behelligen ist schon frech und zeugt von einem augenscheinlich hoch automatisierten Geschäftsprozess. Da macht sich Sand im Automatikgetriebe natürlich gar nicht gut: Ich würde es gerne sehen, wenn Herr Hoenig – sich unter Abwägung des Prozessrisikos – für eine negative Feststellungsklage beim zuständigen Berliner Gericht entschließen würde.

  24. 24
    RA Schepers says:

    Mea culpa.
    Ich hätte wissen müssen, daß Kollege Hoenig noch was in petto hat!
    Ich hole schon mal Chips und Bier.
    Und etwas Schokolode für nach dem Zähneputzen.
    :-)

  25. 25
    Timo F says:

    @Thomas

    Kann das Verständnis für (den) Fotografen ja in gewisser Weise nachvollziehen. Die Aufwendungen in Höhe von über 480 Euro sind in meinen Augen aber reinste Abzocke. Die Anzahl von 23 Seiten, von denen die Rede ist, lassen mich glauben, dass es sich um genau das angesprochene Massengeschäft handelt. Masse statt Klasse.

    Und das ist in den Abmahnkreisen Gang und Gäbe: Man mahnt massenhaft kleine Blog-
    Und private Webseitenbetreiber ab, die sich leicht mit den richtigen Suchwerkzeugen im Netz finden lassen und verlangt dann horrende Beträge, weil kaum Gegenwehr zu erwarten ist.

    Klar ist es richtig, dass es das Urheberrecht gibt. Und wenn jemand Bilder für kommerzielle Zwecke nutzt (Webdesignagenturen, Firmen etc) kann man davon ausgehen bzw einfach voraussetzen, dass er wusste, was er da falsch macht und eine höhere Strafe ist verständlich. So sollte diese aber wohl dem Schaden entsprechen und berücksichtigen, was durch die unerlaubte Nutzung erwirtschaftet wurde.

    Diese Verstöße findet man allerdings nicht durch eine Bilder-Reverse-Suche, sondern durch Zufall oder durch Arbeit(!), zb auch dem Blättern in Printmedien.

    Wer den Opa August abmahnt, weil er auf seinem privaten Modellbahnblog ein Foto verwendet hat, das er bei der Google Suche nach “Eisenbahntunnel“ finden konnte, macht alles richtig. Zum Abzocker wird er, wenn er dann dafür 500 verlangt, obwohl auf Augusts Seite keine Werbung ist und das Webdesign noch aus den 90iger gif Animationen besteht.

    Dasselbe gilt mMn für diesen Fall: Jeder, der diesen Blog kennt, ist den Urheberhinweisen unter den verwendeten Bildern schon begegnet. Und der Blog dient hier zum größten Teil der Unterhaltung seiner Leser. Dass es sich um ein Versehen handelt steht außer Frage.

    Aus diesem Grund halte ich den Abmahnenden für einen Abzocker und hoffe dass Herr Hoenig ihm kein Geld in den Rachen wirft.

  26. 26
    Peter says:

    der typ hat nerven…
    hat der nicht sich die Homepage von seinem Opfer angeschaut, das ist doch fast schon voratz :D

  27. 27
    Bernhard Syndikus says:

    Als gewerblich tätiger Fotograf ist er zum Vorsteuerabzug berechtigt, zumindest die Umsatzsteuer ist daher nicht entstanden und kann in der Abmahnung nicht geltend gemacht werden. Dieser Betrag ist nicht entstanden und ist daher auch kein Schaden. Das gilt auch im Verhältnis DE-AT, sog. Reverse Charging. Insoweit wird die STA Berlin sicherlich Gelegenheit zur Stellungnahme geben müssen. Insbesondere da es sich mutmaßlich nicht um einen Einzelfall handelt mit den sich daraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen.

  28. 28
    Egbert Sass says:

    Oh weh, die Kanzlei Sascha Schlösser hat sogar schon einen pöhsen Bilderdieb verhaften lassen.

    http://www.schloesser.eu/news/41/88/Kanzlei-Schloesser-laesst-Urheberrechtsverletzer-verhaften/

    Würde mich bereit erklären, Hoenig persönlich eine Currywurst oder in Stück Kuchen in die U-Haft zu bringen.

  29. 29
    Der Domme says:

    Ha, guter Post :-) einen RA abmahnen…und die Abmahngebühr ist ja wohl unverschämt.

  30. 30
    Egbert Sass says:

    Meine Oma war immer der Meinung, dass eine KRAehe der anderen kein Auge aushacke. Muss wohl in der guten alten Zeit so gewesen sein, heute offenbar nicht mehr.

    PS. Für einen klitzekleinen Obolus liefere ich jederzeit gern exklusive Profi-Fotos stylisher Gullydeckel inklusive Übertragung aller Veröffentlichungsrechte. *grins*

  31. 31
    Karsten says:

    Schön ist auch dass der Schlösser seine Internetpräsenz durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds fördern lässt.
    PS. Ist die bei Ihm abgebildete Europaflagge eigentlich „free use“?