Berliner Strafverteidiger bleiben Berliner Strafverteidiger

Am vergangenen Freitag fand die Jahresmitgliederversammlung der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. statt.

Der von mir sehr geschätzte Kollege und Ehrenmitglied der Vereinigung Gerhard Jungfer hatte zuvor einen Antrag eingereicht, über den die Mitglieder abstimmen sollten:

Der Antrag, den Namen in „Vereinigung Berliner Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.“ zu ändern fand – nach engagierter Diskussion – nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit.

Beeindruckend …
… war der Vortrag der namhaften türkischen Kollegin Fethiye Cetin. Sie berichtete über die aktuelle – katastrophale! – Situation der Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger in der Türkei nach Einführung des Ausnahmezustandes. Im Anschluß an diesen Bericht muß man sich ernsthaft die Frage stellen, ob es gerechtfertigt ist, daß sich ausgewachsene Strafverteidiger beiderlei Geschlechts eine geschlagene Stunde lang mit vermeintlicher Diskriminierung durch Sprache auseinandersetzen müssen? Während in der Türkei massenhaft engagierte Strafverteidiger im Knast sitzen, nur weil sie ihren Job gemacht haben.

Was gab es sonst noch?
Justizsenator Dirk Behrendt stellte in einem Grußwort allerlei (wirklich) fortschrittliche Pläne der Koalition vor, teilte aber auch mit, daß das zur Umsetzung der Pläne notwendige Personal nicht zur Verfügung gestellt wird.

Dieser Beitrag wurde unter Philosophisches, Politisches, Strafverteidiger veröffentlicht.

9 Antworten auf Berliner Strafverteidiger bleiben Berliner Strafverteidiger

  1. 1
    Friedrich says:

    Darf man fragen, wie Sie abgestimmt haben und was gegen eine Umbenennung gesprochen hat?

    • Selbstverständlich dürfen Sie fragen. Und wenn ich die Diskussion hier hätte wiedergeben wollen, hätte ich sie auch veröffentlicht; wenn nicht, dann wohl eher nicht. crh
  2. 2
    Maik says:

    Eine Vereinigung, die die übrigen 78 Geschlechter diskriminiert, ist eine ganz schlimme Angelegenheit!

  3. 3
    Jannes Rykena says:

    Wäre ja auch Mega nervig und zu lang. Warum nicht Berliner Strafverteidigende wenn es schon gendern muss.

    • Es gab zahlreiche andere Vorschläge, die allesamt schon mal irgendwann und irgendwo diskutiert wurden. Einzig „StrafverteidiX“ wurde nicht vorgeschlagen. Das Thema wird aber wohl auch auf der nächsten Mitgliederversammlung 2018 noch einmal auf der Tagesordnung stehen. crh
  4. 4
    Zivilist says:

    Auch ich finde es schade, „daß sich ausgewachsene Strafverteidiger beiderlei Geschlechts eine geschlagene Stunde lang mit vermeintlicher Diskriminierung durch Sprache auseinandersetzen“.

    Ein solcher Entschluss sollte heutzutage innerhalb einer Minute gefasst werden können – und zwar ganz klar und eindeutig *zugunsten* der vorgeschlagenen Änderung.

  5. 5
    BrainBug2 says:

    @Zivilist: Richtig, innerhalb einer Minute. Aber nicht zugunsten der (erneut diskriminierenden) Änderung, sondern nur zugunsten des (gar nicht vorgeschlagenen) „Vereinigung Berliner StrafverteidiX e.V.“.

    Meiner Meinung nach kommt dies auch der Ästhetik im Schriftbild zu Gute, nämlich der Eingrenzung der Berufsbezeichnung in flankierende Großbuchstaben. Dies dient m.M. der Erhöhung der metaphorischen „Schlagkraft“ und zugleich der Eleganz im Schriftbild.

  6. 6
    Zivilist says:

    @BrainBug2:
    Ich meinte das tatsächlich eher im grundsätzlichen Sinne. Ob es jetzt unbedingt „Vereinigung Berliner Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger“ heißen muss, sei dahingestellt.

    Ich finde es eben schade, dass man sich nciht aufraffen mag, die Strafverteidigerinnen schon im Namen zu erwähnen.

  7. 7
    Martin Overath says:

    Die 14 Jahre lang unveränderte Satzung des Vereins kennt nur die bessere Lesbarkeit der männlichen Version (Rechtsanwalt bzw. Rechtslehrer).

  8. 8
    Pierre Rousseau says:

    Hat Behrends auch vorgeschlagen, dass endlich die Videoaufzeichnung in Gerichtssälen EDas der in dubio pro reo Grundsatz endlich in die Strafprozeßordnung festgeschrieben wird,um damit der §261 Stopp diesen Grundsatz nicht mehr aushebeln kann? Das die richterliche Unabhängigkeit endlich genauer konkretisiert wird,damit diese nicht alles immer damit rechtfertigen können? Das die rechtswidirige Einschränkung des § 339 durch den BGH endlich geändert wird? Das Richter endlich für ihre Urteile persönlich verantwortlich sind? Dass das veraltete StGB endlich ausgemistet wird , und das BtMG und die Ehrdelikte endlich abgeschafft werden? Und zu guter letzt, dass endlich überlegt wird ,wie die menschenverachtende Vernichtungsvollzüge der deutschen Gefängnisse abgeschafft wird, und ersetzt durch ein sinnvolleres Strafsanktionierungssystem? Oder war es nur viel bla bla bla, weil es immer nur Geld für mehr Sicherheit gibt und Strafverschärfungen? Ich hoffe, dass Behrend als Angehöriger der Linken,sich einem Heiko Mass-los nicht angleicht.

    • Herr Dr. Dirk Behrendt (Bündnis90/Die Grünen) ist Landesjustizsenator und damit nicht zuständig für Änderungen der StPO. Die Forderungen, die Sie hier formulieren, kann „nur“ der Bundesgesetzgeber umsetzen. Anders als Ihr Kommentar war der Vortrag des Senators kein Bla-Bla-Bla. crh
  9. 9
    Miraculix says:

    Auch ich finde es schade, „daß sich ausgewachsene Strafverteidiger beiderlei Geschlechts eine geschlagene Stunde lang mit vermeintlicher Diskriminierung durch Sprache auseinandersetzen“.

    Damit hat die gute Frau sehr Recht.
    Eine solche Debatte sollte innerhalb einer Minute beendet werden können – und zwar wegen Unerheblichkeit.