Betriebsausgabe

Nur mal schnell zwischendurch: Wofür Rechtsanwälte das viele Geld ausgeben, daß sie von der Justizkasse (stets im Überschwang!) und von den Mandanten erhalten:

Es ist nicht so, daß die Zahlungseingänge einer Rechtsanwaltskanzlei ungekürzt in die Spielereien des Anwalts umgesetzt werden können, liebe Sozialneider.

Dieser Beitrag wurde unter In eigener Sache veröffentlicht.

17 Antworten auf Betriebsausgabe

  1. 1
    Marner says:

    Interessanterweise finanzieren Sie damit (zu einem kleinen Teil) „Ihre“ Bundesrechtsanwaltskammer (nochmal), zu einem wesentlich größerem Teil einen Niederländischen Verlag und anderes.
    Schönes Beispiel für PPP, nächster Halt Autobahnprivatisierung dank gestriger Entscheidung des Bundestags.
    Ich bin nicht der Meinung dass alles kostenlos sein sollte, aber die Veröffentlichung von Recht und dessen Auslegung sehe ich eher als hoheitlichen Auftrag.

  2. 2
    Chak says:

    Maurer, Gesetze kann man ja auch kostenlos im Internet aufrufen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass dieser Preis Kommentierungen beinhaltet. Für Beck online zahle ich ähnlich viel.
    Sie meinen doch hoffentlich nicht, das die Kommentatoren nur deshalb kein Geld mehr bekommen sollen, weil ihre Werke heute online abgerufen werden?

  3. 3
    Leser says:

    Erschütternd ist doch viel mehr, dass Parteien (Ange- und/oder Beklagte, Kläger …) mit ihren Gerichtskosten auch die Urteile bezahlen und sich Dritte damit die Tasche vollmachen.
    Wenn, dann sollten die Volltexte und Entscheidungssammlungen kostenlos zur Verfügung stehen.

  4. 4
    blablö says:

    Ach, das gibt es doch bestimmt auch alles auf Wikipedia. :P

  5. 5
    HugoHabicht says:

    Es gibt doch viele Urteilsdatenbanken online. Der BGH veröffentlicht alle Urteile seit mehreren Jahren, das Verfassungsgericht veröffentlicht fast alles, es gibt NRWE usw. usf.

    Der Vorteil der Urteilsdatenbank von juris ist, dass man findet, was man sucht. die zitierten Datenbanken sind halt längst nicht so gut aufgearbeitet. Außerdem gibt es bei juris eine umfassende Datenbank über die relevanten Zeitschriftenartikel. Und das die Geld kostet, ist ja wohl klar.

  6. 6
    Martin says:

    Die 856 Euro (knapp 72 Euro monatlich) sind nach meinem Empfinden gut investiertes Geld. Ähnlich denke ich auch über Beck Online.

  7. 7
    Fry says:

    Teuer ist das.

    Ich rege mich übrigens selten über Anwaltsgebühren auf. Eher über Verfahrensdauern.

  8. 8
    Zghuk says:

    Die Justizkasse gibt, die BRD nimmt zurück ;)

  9. 9
    Der wahre T1000 says:

    Jede Medaille hat zwei Seiten.

    Natürlich sind über 10000 Euros viel Geld für einen reinen Datenbankzugriff, den man sicher nicht jeden Tag nutzt.

    Auf der anderen Seite ist es nunmal so, dass für jede Arbeit Handwerkszeug gebraucht wird. Der Holzfäller z.B. braucht einmal jährlich eine neue Stihl-Säge für über 1.000,- Euro. Oder die Kfz-Werkstatt braucht nach ein paar Jahren einen neuen Rollenprüfstand für 8.000,- Euro. Sich über die notwenidigen Betriebsmittel (-Kosten) zu echauffieren hilft nicht weiter.

    • Ihre Interpretation ist möglich, aber falsch. Die 1.000 Euro p.a. halte ich für die Leistung, die ich dafür bekomme, für mehr als angemessen. Das, was die Juris-Redaktion leistet, ist jeden Cent wert. crh

    Und dann muß man auch noch den Gesamtkontext sehen. Angeischts von Miete, Personal und sonstige Kosten dürften die etwas über 1000 Euronen jährlich kaum auffallen. Ein ärgerlicher Einzelposten, der in der Masse total untergeht. Ich denke Sie hätten noch ganz andere Kostenpositionen aufführen können.

  10. 10
    Der wahre T1000 says:

    Die 10000 im vorstehenden Beitrag war natürlich ein Tippfehler.

  11. 11
    WPR_bei_WBS says:

    Um mal den Ductus eines Ihrer letzten Beiträge aufzugreifen ;-):

    Mi Mi Mi, ich habe auch Kosten.

    SCNR :-)

    • Sie schwätzen dummes Zeug. Es ist das Wesen eines jedes Unternehmens, daß Kosten entstehen. Sie werden akzeptiert, wenn die Investition sich auszahlt. Wenn nicht, dann nicht.
       
      Das „Mimimi“ paßt zu denen, die sich über die Höhe der Vergütungen von Verteidigern aufregen, weil sie ihre eigenen Verhältnisse auf ein Unternehmen übertragen, obwohl das eine nichts mit dem anderen zu tun hat.
       
      Es sollte eigentlich nicht schwer zu verstehen sein, daß die Vergütung, die ein Mandant seinem Verteidiger bezahlt, nicht 1:1 in der Tasche des Anwalts verschwindet. Die Rechnung für die Juris-Datenbank ist nur ein markantes Beispiel für viele Posten, die erst einmal bezahlt werden müssen, damit der Unternehmer seine Leistung erbringen kann. Erst danach beginnt der Verdienst (von dem dann die Steuern abgezogen werden …). Aber darüber muß sich ein Gehalts- oder Sozialleistungsempfänger keine Gedanken machen.
       
      Schade, daß Ihr Blick – durch was auch immer vernebelt – ist. crh
  12. 12
    WPR_bei_WBS says:

    @crh:

    Mich dünkt, Sie haben mich missverstanden. Das „Mi Mi Mi“ bezog sich darauf, dass man diesen Ihren Beitrag so auffassen könnte, als würden Sie jetzt Mi Mi Mi sagen, weil bei Ihnen Umsatz nicht gleich Gewinn ist.

    Das ich das nicht notwendigerweise so sehe sollten eigentlich die Smileys (und das „SCNR“) anzeigen. Schade, dass ihr Blick da durch irgendwas vernebelt ist, scheint ja einen konkreten Anlass zu geben.

    Wie Sie aber auf den Gedanken kommen, ich wüsste nicht das Kosten zum Wesen des Unternehmens gehören erschließt sich überhaupt nicht. Selbst wenn mein “ Mi Mi Mi“ absolut ernst gemeint wäre, würde das doch nur genau dieses ausdrücken: ‚Betriebsausgaben sind ganz normal und gehören dazu, was beklagen Sie sich hier.‘

    Insofern hoffe ich, der (unter)bewusste Kammerjäger hat die Laus erwischt, die Ihnen über die Leber gelaufen ist, der Orthopäde hat dafür gesorgt, dass wieder mit dem richtigen Fuß aufgestanden wird und sie können auch mal den ein oder anderen ironischen Seitenhieb einstecken, anstatt nur auszuteilen.

    In diesem Sinne, ein schönes Pfingstwochenende.

  13. 13
    Duncan says:

    Ach, schon im Praktika am Amtsgericht ist mir eine RiAGin und Amtsgerichtspräsidentin aufgefallen die sich darüber mokierte so schlecht bezahlt zu werden und die Anwälte würden isch doch alle dumm und dämlich verdienen. Mein Hinweis: als Richterin sollte sie doch ein ziemlich gutes (Prädikats-)Examen haben mit dem sich zum einen in einer Großkanzlei erheblich Geld verdienen lassen soll zum andren steht es ihr doch frei zu kündigen und eine eigene Kanzlei aufzumachen und sich am Geld verdienen zu beteiligen. Der Blick war dann ziemlich gallig. Die auch Anwesende Referendarin, machte ihren Dr. jur. kurze Station in der StA und als Richterin auf Probe, im Staatsdienst die Kinder bekommen und nun selbständig gemacht. Tja sowas mit Kindern, Kranknheit und sonstigen Ausfallzeiten ist im Staatsdienst kein Thema, für den Selbständigen/Freiberufler ggf. das wirtschaftliche Aus.
    Ich schlage Kunden die über den Preis meckern auch immer gerne vor, sie mögen ihren Kram doch selbst machen – komisch das ginge ja auch nicht…

  14. 14
    Michael says:

    Das geht noch „besser“:

    Als Planungsingenieur darf man bei den Normen ordentlich „blechen“. Die DIN-Normen auf DVD kosten als „Best Collection 21“ jährlich günstige 117.250,00 € (o. MwSt.) beim Beuth-Verlag, vgl. http://www.beuth.de/de/normenverwaltung/beuth-standards-collection. Um die Normen aufzurufen, bedarf es dann noch der Software „Perinorm“, die im Intranet mit weiteren jährlichen 5.643,75 € (o. MwSt.) auffällig wird. Wer bedarf an DIN-VDE-Normen hat, ist mit einem weiteren fünfstelligen Paket dabei usw.

  15. 15
    Fry says:

    Nur blöd, dass selbst diejenigen, die den Job lieber selbst machen würden, es gar nicht dürfen: zahlreiche Aufgaben in dieser Republik sind denen mit irgendeiner Zulassung oder „Schein“ vorbehalten.

    Zum Beispiel eine Verteidigung dem Landgericht.
    Mag ja sein, dass Anwälte das in aller Regel besser machen als die Mandanten es alleine schaffen würden. Aber „in der Regel“ ist halt nicht immer. Blöd, dass (selbst in Zivilsachen) der Mandant da nicht frei ist.

    Es gibt weitere Beispiele. Statik, Elektro oder Heizung am Bau beispielsweise.

  16. 16
    WPR_bei_WBS says:

    Das mit den Normen regt mich (als nicht Betroffener) auch auf. Zumindest da, wo die Normen mehr oder we weniger gesetzesgleich sind: Man muß also quasi Geld an private zahlen, um überhaupt die „Gesetze“ lesen zu dürfen, an die man sich halten soll.

    Das ist dann auch der Unterschied zu richtigen Gesetzen: Die sind ja mittlerweile kostenlos im Internet zu bekommen. Und auch in „der guten alten Zeit“ waren die Kosten für die Bücher noch im Rahmen. Im Prinzip Produktionskosten plus akzeptable Marge. Der Preis für Juris und Co. ist ja nicht für die Gesetze als solches, sondern die Suchmöglichkeiten, redaktionelle Aufbereitungen (z. V. Verlinkung untereinander) und die Kommentierung.

  17. 17
    RA THOMAS says:

    Ich habe mal den Fehler gemacht, mich in einem Zivilverfahren darüber zu empören, daß eine Versicherungsmaklerin, die nix gelernt und nix gekonnt hat, für eine völlig inkompetente zwanzigminütige Beratung 2.500,- Euro Vermittlungsgebühren von dem Mandanten forderte, während die beteligten Anwälte für ihre ellenlangen Schriftsätze und ewig dauernde Beweisaufnahmen in dieser Sache aus dem Streitwert von 2.500,- Euro nur einen Bruchteil erhielten.

    Der Richter lächelte nur mitleidig und sagte, es stünde mir frei, Versicherungsmakler zu werden. Recht hatte er. Neid und Mißgunst kommen selten gut an.