Das bisschen Strafrecht

Steuerstrafrecht, hier einmal in einer Übersicht:

Es hat schon seinen Grund, wenn man in der Justiz versucht, solche Verfahren nicht in Kinderhände zu geben. Das ist dann doch eher etwas für Erwachsene. Vor allem dann, wenn es um sehr hohe zweistellige Millionenbeträge mit den entsprechenden Straferwartungen geht, weil man kein bayerischer Wurstfabrikant ist.

Dieser Beitrag wurde unter Steuerstrafrecht veröffentlicht.

8 Antworten auf Das bisschen Strafrecht

  1. 1
    Duncan says:

    Ha, messerscharf geschlossen ergibt sich daraus zweifelsfrei, die Hertha ist schuld ob ihrer mittelprächtigen Konstanz in Sachen Spielerfolge. :)

    Nun aber schnell Herr Hoenig ab aufs Fahrrad zum nächsten Baumarkt mit ein paar Brecheisen und einer Biegemaschine bekommt man ganz sicher auch ein Stadion als Spielhalle definiert…

  2. 2
    Schwabenpower says:

    Bayerischer? Ich muss doch sehr bitten. Der feine Herr kommt aus Ulm, ehemals freie Reichsstadt und im schwäbischen Teil von Baden-Württemberg gelegen!
    Und die Wurstfabrik, die er gegründet hat, befindet sich in Franken. Die mögen es auch nicht, als Bayern bezeichnet zu werden.

  3. 3
    Vera says:

    Aber zu ‚erwachsen‘ sollten die Richter auch nicht sein, da sonst die Gefahr besteht, dass langjährige Mammutprozesse nicht vor Erreichen der Pensionierung abgeschlossen sind.

    • Jetzt verwechseln Sie mal nicht die Richter einer Kammer, die für Steuer- und Wirtschaftstrafsachen zuständig ist, mit einer, die eigentlich Nazistraftaten verhandlen sollte. crh
  4. 4
    Neric says:

    Ich hab meine Brille nicht dabei, das Geschribsel ist zu winzig.

    • Tut mir Leid. Aber das Internet kann auf alte, sehschwache Leute keine Rücksicht nehmen. crh
  5. 5
    Berliner says:

    Jedem Gesellschaftsrechtler sträuben sich die Haare, wenn die Gesellschafter einer Gesellschaft bildlich unterhalb der Gesellschaft verortet werden. In Konzernschaubildern steht die Muttergesellschaft bzw. der ultimative Gesellschafter immer ganz oben im Bild. Die Tochter- und Enkelgesellschaften sind untergeordnet und demzufolge auch unten im Bild.

    • So ähnlich geht es einem Strafrechtler, wenn sich ein Zivilrechtler in die Niederungen des Strafrechts herabläßt, ohne sich die z.B. gesellschaftsrechliche Brille abzusetzen.
       
      Suchen Sie mal nach einer steuerrechtlichen Sehhilfe, das bringt Sie ein großes Stück nach vorn. Dann kommen Sie über das UStG und die AO ruckzuck in den Bereich, den die – von der Steuerfahndung(!) erstellte – Grafik der Beziehung der Steuerpflichtigen untereinander darstellt. Você entendeu? crh
  6. 6
    meine5cent says:

    Anders als der Wurstabrikant dürfte von dieser multidimensionalen Truppe wohl keiner freiwillig rechtshilferesistente Unterlagen aus der Schweiz selbst geliefert, sich selbst angezeigt und die Steuer nebst Hinterziehungszinsen nachbezahlt haben….Und bei gewerbs- und bandenmäßiger Begehung, was hier zumindest für die oberen Ebenen im Raum stehen dürfte, ist der Strafrahmen der AO wohl auch eine Hausnummer höher angesetzt.

    @Berliner: 1. Geht es hier vermutlich nicht um eine Gesellschaft und die bildliche Darstellung der Anteilseigner, sondern eher um die (vermeintlichen) Lieferbeziehungen in einem Umsatzsteuerkarussell oder aber um Schein/Abdeckrechnungslieferanten.

    2. haben auch Gesellschafrsrechtler zB bei der Beratung von Publikums-KGs offenbar keine Probleme damit, die treuhänderisch beteiligten Kommanditisten bildlich unterhalb des Treuhänders zu verorten.

  7. 7
    Maik says:

    Das ist keine „Grafik“. Wir Fachleute nennen das Chart. #justmy2cent

    • Was das *hier* ist, bestimme ich. Und ich sage: Grafik. Basta! Allenfalls würde ich noch „Graphik“ gelten lassen.
       
      Ihnen zugute halten möchte ich aber, daß Sie wenigstens von „Fachleuten“ sprechen und nicht von „Professionals“ oder gar „Pros.“ crh
  8. 8
    Knastologe says:

    Ist es üblich, dass das Finanzamt gleich mehreren Unternehmen in der Lieferkette den Vorsteuerabzug verwehrt? Ist das nicht ebenso kriminell?