Das Ende der Diskussion

Ich hatte vor einigen Wochen einen Disput mit dem Vorsitzenden. Er wollte einfach nicht so wie ich. Oder umgekehrt.

Es gab einen deutlichen Austausch der Argumente via eMail. Irgendwann war mir die Zeit zu schade und ich habe mit dem alten Usenet-Kürzel „EOD!“ die Diskussion beendet. Und gemacht, was ich für richtig halte.

Heute wurde in derselben Sache erörtert, ob und in welchem Umfang der Staatsanwalt als Zeuge vernommen werden soll. Einem Verteidiger läuft natürlich das Wasser im Mund zusammen, wenn der ermittelnde Staatsanwalt auf dem Schleudersitz in der Mitte des Saales zur umfassenden Aussage verpflichtet ist.

So ein Galadinner gibt es aber auch nur dann, wenn der bezeugende Staatsanwalt eine Aussagegenehmigung von seiner Einsatzleitung bekommt. Diese Genehmigung wird jedoch nur dann erteilt, wenn es wirklich gar nicht mehr anders geht. Und dann auch nur begrenzt.

Im Rahmen dieser Diskussion über den notwendigen Umfang der Aussagegenehmigung mußte ich mir dann von dem Staatsanwalt anhören:

Ich werde zu dem anderen Aktenzeichen keine Fragen beantworten, Herr Verteidiger. EOD!

Ein schönes Beispiel dafür, daß manchmal sogar auch junge Staatsanwälte was von alten Strafverteidigern zu lernen bereit sind. ;-)

Dieser Beitrag wurde unter Richter, Staatsanwaltschaft, Strafverteidiger veröffentlicht.

4 Antworten auf Das Ende der Diskussion

  1. 1
    Non Nomen says:

    Die Kavallerie der Justiz reitet wieder??? Schneidig…

  2. 2
    Bernd says:

    Beim Verdeidiger kaufe ich ein t. EOD ;)

    Tanke! crh

  3. 3
    HugoHabicht says:

    @Bernd
    vielleicht spielt die Geschichte in Sachsen. Müsste dann eher Vadeidischa heißen.

  4. 4
    chris says:

    Jetzt ist nicht nur eine Diskussion, sondern eigentlich das ganze Usenet zu Ende. Aber Abk. wie IANAL hätten sie ja ohnehin nicht verwenden können.