Das erste Mal: Kreditkarten-Glückspiel

Seit ewigen Zeiten schon gehört die Kreditkarte zu meinen üblichen Zahlungsmitteln. Bisher hatte ich auch noch nie Probleme damit. Aber irgendwann ist es immer das erste Mal.

Diese Abrechnung beinhaltet drei Lastbuchungen von STARS GROSSBRITANNIEN, die irgendwoher an meine Kreditkartendaten gekommen sind. Von mir haben die sie jedenfalls nicht. Das Unternehmen soll nach Auskunft eines Mitarbeiters des „Business Card Service’s“ Lotterien und Glückspiele betreiben.

Strafverteidigung ist mir Glücksspiel genug, da muß ich mich nicht noch bei potentiellen Mandanten anmelden, um bei ihnen online irgendwelche Spielchen zu spielen.

Wenn jemand die STARS-Herrschaften kennt – oder wenn sie gar hier mitlesen: Ich verteidige gern in dieser Art der Wirtschaftsstraf- und Cybercrime-Verfahren.

Nebenbei:
Ein Anruf im Service-Center, keine Warteschleife, freundlicher Empfang. So muß das sein. Die Karte wird gesperrt, ich bekomme eine neue schöne Karte und die 460 Euro zurück auf mein Kreditkartenkonto.

Die Erstattung einer Strafanzeige ist dazu nicht notwendig, ich habe auch darauf verzichtet. Nicht, daß ich mich irgendwann mal als Zeuge von einem böswillen Verteidiger grillen lassen muß. ;-)

Dieser Beitrag wurde unter Cybercrime, In eigener Sache, Wirtschaftsstrafrecht veröffentlicht.

3 Antworten auf Das erste Mal: Kreditkarten-Glückspiel

  1. 1
    max says:

    Wäre die Sache mit der Strafanzeige jetzt nicht Sache der Bank? Die hat doch den Vermögensschaden, oder?

  2. 2
    M. says:

    Hatte ich schon zweimal proaktiv: Einmal bekam ich eine neue Karte mit der Bitte, diese sofort einzusetzen – auf der alten waren noch keine auffälligen Transaktionen. Und einmal wurde mir einfach meine Karte gesperrt. In beiden Fällen war eine kompromittierte Nutzerdatenbank der Fall in Kombination mit Zahlungsdienstleistern, die entgegen den Regeln der Branche CVN-Codes speicherten.

  3. 3
    M. says:

    @max: Die Kreditkartenunternehmen haben mittlerweile recht gutes „Fraud Management“ und eine sehr gute statistische Auswertung des typischen Kaufverhaltens und daraus folgend eine schnelle Reaktion auf Anomalien. Das führt dann zu Situationen wie der oben beschriebenen, in denen die bösen Jungs nicht etwa, um unterm Radar des Kreditkartennutzers zu bleiben, kleinere Summen unter 20€ abbuchen, sondern gleich richtig zuschlagen: Die bösen Jungs wissen, dass sie das Spiel oft nur wenige Tage lang machen können (oft nur Stunden), also wird in dieser Zeit rausgeholt, was geht. Der Schaden liegt tatsächlich beim Kreditkartenunternehmen. Ein gewisses Risiko hinzunehmen scheint aber immer noch billiger zu sein, als Zwei-Faktor-Authentifizierung umzusetzen. Einige Kreditkartenunternehmen arbeiten bspw. mit einer Smartphone-App, in der beim ersten Bezahlen über einen gewissen Dienstleister immer zusätzlich in der App bestätigt werden muss. Im obigen Fall hätte das wohl genügt, um den Zahlungsversuch zu erkennen und zu verhindern.