Das Urteil in Sachen ‚Der Autodoc und seine Silke‘

Genug am Cliff gehangen! Die lang erwartete Entscheidung ist eingetroffen.

Das Landgericht Berlin hat über meine Klage gegen den Spammer Autodoc entschieden. Trotz intensiver Bemühungen einer gewissen Silke hat die 16. Zivilkammer des Gerichts gegen die fundierte Expertise der Cottbuserin am 04.05.2017 unter dem Aktenzeichen 16 O 538/16 für Recht erkannt:

Überschaubar und wie – zumindest von Fachkundigen – zu erwarten fielen die Gründe aus. Die eMail von Autodoc an mich war unerwünschte Werbung und damit eine Rechtsverletzung, die zu unterbleiben hat. Die Entscheidung beinhaltet nichts, was nicht schon seit mehr als einem Jahrzehnt bekannt war.

Um so unverständlicher ist es, daß sich der Spammer mithilfe seiner Berater auf die Hinterbeine gestellt und versucht hat, sich gegen eine stabile Rechtsprechung der beiden dafür zuständigen Zivilkammern des Landgerichts Berlin zu stellen.

Die Konsequenzen dieser Dummheiten sehen nun so aus:

Es kommen noch ein paar hundert weitere Euro oben drauf, weil Autodoc und seine Prozeßbevollmächtigten bereits Probleme mit dem Aufhebungsverfahren hatten und auch dort schon auf die Nase gefallen sind. Das Gericht hat es dem Spammer ausführlich erklärt (PDF), der hat seinen Antrag auf Aufhebung der Einstweiligen Verfügung zurückgenommen und trägt nun auch dafür noch Kosten (pdf) – in gut dreistelliger Höhe.

Weitere Kosten in vergleichbarer Höhe für die Einstweilige Verfügung (jpg) selbst runden dann das Bild der Buchhaltung des Gebrauchtteilehändlers ab.

Diese Kosten – deren Höhe ich schon nicht gar mehr berechnen kann – hätten wirklich nicht sein müssen, wenn mir der Autodoc nicht so einen Blödsinn geschrieben hätte.

Danksagungen
Ich bedanke mich bei dem Spammer – und ganz besonders bei Silke – für die gute Unterhaltung der Blogleser in immerhin sechs Blogbeiträgen.

Und ganz besonders bei Rechtsanwalt Bert Handschumacher, der mich wieder einmal in bewährt kompetenter Weise in dieser an sich völlig überflüssigen Auseinandersetzung kompetent vertreten hat. Wir hatten viel Spaß dabei … ;-)

Und ja, liebe Silke, vorsorglich:
Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Sie und der Spammer können es ja in der Berufungsinstanz vor dem Kammergericht gern noch einmal versuchen. Ich habe hier reichlich Platz für weitere Blogbeiträge …

Dieser Beitrag wurde unter Unerwünschte Werbung veröffentlicht und mit den Begriffen , verschlagwortet.

38 Antworten auf Das Urteil in Sachen ‚Der Autodoc und seine Silke‘

  1. 1
    Maik says:

    Ich hab noch weniger Ahnung von Zilvilrecht als Sie, aber wäre nicht zum Kammergericht Revision erforderlich?

  2. 2
    Erdbär says:

    @Maik: Berufung ist schon richtig, § 119 Abs. 1 Nr. 2 GVG.

  3. 3
    WPR_bei_WBS says:

    Silke, wir sind gespannt auf Ihre Einlassungen! :-)

  4. 4
    mischaaa says:

    insgesamt deutlich über 2k als strafe für unbelehrbarkeit. nicht übel

  5. 5
    Tim says:

    @4: Dürfte sogar noch mehr sein. Autodoc war auch anwaltlich vertreten, dort fallen noch einmal (mindestens) die gleichen Kosten an.

    • Die Gerichtskosten fallen nur einmal an, die Kosten für Rechtsanwälte jeweils zweimal. Insgesamt also ein Betrag, für den Silke verdammt lang stricken muß. crh
  6. 6
    HugoHabicht says:

    @Maik
    Im Zivilrecht (um das es hier geht), ist das Kammergericht ausschließlich Berufungsinstanz, in ganz absonderlichen Konstellationen auch mal Eingangsinstanz (in Berlin aber sehr theoretisch). Revisonsinstanz niemals.

    Im Strafrecht ist das Kammergericht entweder Revisions- oder Eingangsinstanz (also 1. Instanz.). Niemals aber Berufungsinstanz.

  7. 7
    RA Schepers says:

    Schade, doch kein Showdown mit der Zeugin Slke. Zumindest nicht in dieser Sache.

    Aber Entscheidung wie angekündigt. Keine schlechte Prognose für einen Strafrechtler ;-)

    Ich wußte gar nicht, daß Sie Domains zum Verkauf anbieten.

    Und die Umsatzsteuer im Kostenfestsetzungsantrag will sich mir nicht recht erschließen…

    Mal abwarten, was Silke dazu sagt.

  8. 8
    aggiepack says:

    Es geht mal wieder vogelwild durcheinander.

    Das Gericht hat formal nicht am 4. Mai 2017 entschieden, sondern am 1. Juni 2017. Es hat lediglich auf der Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 4. Mai 2017 seine Entscheidung getroffen. Zivilprozessrecht ist halt nicht so ganz einfach.

    Ob die Voraussetzungen für die Erstattung der Umsatzsteuer entsprechend dem Kostenfestsetzungsantrag wirklich vorliegen- da habe ich doch erhebliche Zweifel.

  9. 9
    Caffè says:

    Gratuliere, Herr Hoenig. Sie teilen sich hoffentlich die Gebühren mit dem Abmahnanwalt, so wie das üblich ist? Oder springt wenigstens mal ein gemeinsames Geschäftsessen mit anschließendem Caffè heraus für Sie? Nur von Luft und Schadenfreude kann ja niemand leben.

    • Wenn ich nicht wüßte, wie aufwendig Strafverteidigungen gegen den Vorwurf einer Beleidigung wären, würde ich Sie jetzt mit einem Schimpfwort belegen, mit dem Volker Pisper mal eine unappetitliche Körperöffnung beschrieben hat. crh
  10. 10
    BrainBug2 says:

    @Caffè: Gebührenteilung? Wie kommen Sie denn darauf? Soll der Zivilrechtsanwalt ganze Arbeit abliefern und sich zum Dank dafür die Gebühren mit dem Kläger/Antragsteller eines gerichtlen Verfahrens teilen?

    Ich erwarte eigentlich, dass die RA-Gebühren vom jeweilgen Mandanten bezahlt werden (bzw. wie hier vom Gegner beigetrieben werden) und dann der Prozessanwalt auch noch einen Caffè spendiert bekommt und gerade keinen ausgeben muss.

  11. 11
    Duncan says:

    @Caffé: erstens ist der RA Handschumacher alles andere als ein klassischer Abmahnanwalt, sondern grundsolider Zivilrechtler, zum anderen sind unter Geschäftsleuten, um solche handelt es sich bei GmbH vs. Freiberufler, Abmahnungen ein üblicher und eines der eher milderen Mittel, welches man hier noch leicht hätte umgehen können und dass sogar sehr kostensparend.

    So wie ich sie bisher erlebt habe, haben sowohl der Herr Hoenig wie auch das „Kantholz“ und viele ihrer Kollegen neben einer sehr streitbaren auch eine sehr kommunikative und harmonisierende Seite, die gerne auch mal auf ihr Recht verzichten, wenn es der Gerechtigkeit dient. Wer aber meint es mit Gewalt zu versuchen wird harten Widerstand zu erwarten haben.

    Für den GmbH-GF hätte die Sache auch mit einem Telefonat und einem Schreiben, vielleicht noch einem Strauß Blumen oder einem Päckchen Kaffee erledigt sein können – aber das weiß Silke sicher wieder besser.

  12. 12
    Marcel C. says:

    Herzlichen Glückwunsch zu dem Urteil! Ich finde es gut, dass Sie sich diese Art der „Werbung“ nicht gefallen lassen und dagegen gerichtlich vorgehen. Gerade durch E-Mails oder aber per Telefon (aufgrund von Flatrates) ist es heute leider erschreckend einfach, Menschen nicht unerheblich „zu nerven“ und dafür selbst keine bzw. kaum finanzielle Mittel einsetzen zu müssen. Ich hoffe, dass der Gegner solvent ist, so dass Sie Ihre Forderungen auch realisieren können.

  13. 13
    WPR_bei_WBS says:

    @ Caffee

    Abmahnanwalt? Soweit ich die Geschichte in Erinnerung habe, hat Hr. Handschuhmacher überhaupt nicht abgemahnt. Das crh selbst übernommen – und zwar vollkommen kostenlos für den Autodoc! Selbst wenn crh danach vom Experten hat abmahnen lasse: Selber Schuld, dass lag ja nicht an einem etwaigen Nichtstun des Spammers, sondern seiner Antwort. Und weiter wollte dieser Herr sich ja unbedingt gerichtlich das Recht aus Spam erstreiten – manche lernen halt erst, wenns wehtut.

  14. 14
    Cicero says:

    Klasse! Ich hoffe, Sie sind stolz auf sich. Bin dann mal im Park, Kinder im Sandkasten vermöbeln!

  15. 15
    Matthias says:

    @Cicero
    Verstehe Sie nicht, wollen Sie im Ernst den unbelehrbaren Spammer als Opfer hinstellen? Ein leichtes Opfer das sich zudem nicht wehren kann? Das kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, können Sie aber gerne mal näher erläutern.

  16. 16
    HugoHabicht says:

    @Duncan
    RA Handschuhmacher hat erfolglos versucht, die Rechtsprechung zu kippen, wonach Anwälte in eigenen Sachen i.d.R. keine Abmahnkosten kassieren können. Eine gewisse Abmahn-Affinität scheint da schon vorhanden zu sein. Allerdings ist das nichts unanständiges. Die Abmahnung haben keine Anwälte erfunden, sondern (faule) Richter, die ein außergerichtliches Rechtsinstitut einführen wollten, um sich Arbeit vom Hals zu schaffen. Dem Anwalt, der die Abmahnung nutzen muss, wenn er rechtswidrige Handlungen auf legalem Weg unterbinden will, kann man daraus schwerlich einen Vorwurf machen.

  17. 17
    Silke says:

    Da über diese (Haupt)-Sache die gleichen Richter entschieden haben wie über den Eilantrag (einstw. Verfügung), wundert mich diese Entscheidung nicht sonderlich. Ich hatte ja bereits beim Eilverfahren darauf hingewiesen, dass diee Richter den Autodoc benachteiligen und den Kläger crh bevorteilen. (totale verweigerung rechtlichen Gehörs). So wie es sich im Hauptsache-Verfahren fortgesetzt hat – Verweigerung der beantragten Fristverlängerung für die Klageerwiderung des Autodoc-RA und nun auch die Verweigerung der Zeugenladung/ Anhörung. War ja klar, dass diee Richter nicht ihr eigenes vorheriges Urteil korrigieren werden.
    @ RA Schepers
    Die Richter haben meine Zeugenladung/ vernehmung wohl verweigert, weil ihnen klar war, dass sie in diesem Falle dann wahrscheinlich zu Gunsten des Autodoc entscheidien müssten. Und das wollten sie offenbar unbedingt verhindern.

  18. 18
    Gibarian says:

    @Silke
    oder der Beweisantritt war einfach unerheblich.

  19. 19
    WPR_bei_WBS says:

    @ Silke
    Ja, ja, die große Verschwörung am LG gegen Autodoc und Sie. Aber da gibt es doch ein Mittel: Berufung beim KG, damit es diesen voreingenommen Richtern mal gezeigt wird. Sie können beim Autodoc da sicher drauf hin wirken. Wir alle würden es Ihnen danken!

  20. 20
    Cicero says:

    @Matthias:
    Es geht hier um eine absolute Nichtigkeit (die täglich im Milliardenbereich geschieht), der Rechtsstreit bringt niemandem etwas (selbst die Gebühren sind zu vernachlässigen) und zeugt lediglich vom absoluten Willen zur Rechthaberei.

    • Das ist in doppelter Hinsicht nicht richtig. Zum einen würde diese Art der Spammerei, gegen die ich mich wehre, überhand nehmen, wenn man solchen rücksichtslosen Menschen nicht – auch coram publicum – auf die Finger haut. Den Schwanzverlängerungsspam bekommt man gut automatisch gefiltert (was übrigens nicht kostenlos zu bekommen ist), aber so einem Müll wie den vom Autodoc bekommt man nur zu Fuß in die Tonne. Das macht Arbeit.
       
      Es hat auch nichts mit Rechthaberei zu tun. Sowohl die Abmahnung als auch die Antragsschriftssätze sind schlichte Textbausteine. Letztere kommen selbstverständlich nur dann zum Einsatz, wenn sich der Spammer auch noch frech daneben benimmt. Bei allen anderen, die sich nur höflich entschuldigen oder auch nur formlos versprechen, unsere Adressen aus den Verteilern zu nehmen, schließen wir die Sache ab. crh

    Wenn es wiederholt vorgekommen wäre – meinetwegen. Ich will gar nicht wissen, wie oft Herr Hoenig sich über überlange Verfahrensdauern in Strafsachen beschwert hat, bei – zugegebenermaßen weniger grundrechtsintensiven – Zivilsachen scheint es ihm jedoch komplett gleichgültig zu sein, dass sich seinetwegen tatsächlich wichtige Verfahren verzögern.

    • Zum einen habe ich für diese Dienstleistung des Gerichts in der Hauptsache 500 Euro Gerichtskosten eingesetzt. Zum anderen ist es Aufgabe des Gerichts, dafür Sorge zu tragen, daß eine Rechtsverletzung einerseitz nicht toleriert werden muß und andererseits ich das Recht nicht in eigene Hand (oder in die meiner Mandanten, die mir noch einen Gefallen schulden) nehmen/legen muß. Im Übrigen sollten Sie sich Äpfel und Birnen mal genauer anschauen. crh

    Die öffentliche Inszenierung des Ganzen empfinde ich persönlich als schädlich für die Wahrnehmung des Standes und auch die Fremdscham will einfach nicht nachlassen.

    • Die Zelebration hat nicht nur Unterhaltungswert (für Leser und Blogger), sondern auch generalpräventiven Charakter. Wer hier mitliest, schickt mir keinen Spam. Jede Wette. Und: Fragen Sie doch mal die Silke, welchen Spaß sie hier hat … crh

    Zusammengefasst: hier wurde mE mit Kanonen auf Spatzen geschossen, wobei der Spatz hier keineswegs Autodoc, sondern der Sachverhalt an sich ist.

    • Da gebe ich Ihnen vollumfänglich Recht. Aber was würde ein Samurai wohl mit Ihnen machen, wenn Sie versuchten, ihm auf die Klinge zu scheißen. Der wirft dann auch nicht mit Wattebällchen … crh

    Aber: jeder nach seiner Façon!

    • Yep. Have fun! crh
  21. 21
    Oliver says:

    Hoffentlich kommt kein Inso-Antrag vom Autodoc bevor die Kostennote beglichen ist…

  22. 22
    matthiasausk says:

    Den Dankesworten an Silke schließe ich mich gerne an.
    Das war ganz großes Kino – wie man hier lesen kann, wird am Sequel ja bereits gearbeitet.

  23. 23
    BV says:

    Ach Silke…

  24. 24
    RA Feske says:

    @ Cicero:
    die Sache mag ja von geringer Bedeutung gewesen sein. Dass CRH die Angelegenheit gleichwohl verfolgt und auch pointiert darüber berichtet hat, ist für mich aber kein Grund zum Fremdschämen. Im Gegenteil:
    Heute hatte ich schlechte Laune, weil ich mich mit den Untiefen des elektronischen Rechtsverkehrs beschäftigen musste. Da kam jede Aufheiterung recht.
    Ausserdem hat CRH mit seinem Bericht gezeigt, dass es immer noch ein unerschütterliches Vertrauen in die Funktionsfähigkeit der Zivilgerichtsbarkeit gibt.
    Nicht bei ihm (dafür versteht ein Strafverteidiger zuwenig davon), sondern bei der hier unterlegenen Partei!
    Die AutoDoc GmbH hat fest darauf vertraut, dass sich die Richtigkeit ihres Standpunkts in einem Zivilprozess vor dem LG Berlin durchsetzen lassen werde, trotz einer gefestigten und gerade anderslautenden Rechtsprechung.
    Chapeau!
    Mich freut das. Soviel Vertrauen ehrt die Ziviljustiz und hat meinen Seelenfrieden (für heute) wieder hergestellt.
    Danke Carsten!

  25. 25
    WPR_bei_WBS says:

    @ cicero

    Nichtigkeit? Sicherlich (als Einzelfall betrachtet) – und gerade daher ist es umso erschreckender, dass der Autodoc darauf bestand, die Gerichte zu bemühen um sein angebliches Recht, crh mit Emails zu belästigen, durchzusetzen. Nicht crh hat die Situation soweit getrieben, sondern den Autodoc.

    Weiterhin finde ich die Tendenz ihres Beitrages grundsätzlich bedenklich: Das Opfer einer Tat ist also der böse, wenn er etwas dagegen tut und den Täter nicht machen lässt – beim Täter dagegen ist alles nicht so schlimm, ist ja nur eine Kleinigkeit? Verkehrte Welt!

  26. 26
    Silke says:

    @ crh
    Wollen Sie mich verarschen ?! Oder leiden Sie unter totalem Realitätsverlust? […]

    • Der Kommentar von Silke geht noch viel weiter; ich möchte ihn ihren Fans aber nicht vorenthalten. Im Gegenteil: Silkes Ausführungen heben wir uns auf für kommenden Sonntag. Da haben wir alle ausreichend Zeit, ihn zu genießen. Echt spannend, was sie mir alles zutraut. crh
  27. 27
    Raddi says:

    @ crh
    Prima! Ich freu mich schon. Mein Popcorn ist noch lange nicht alle. Silke hat Unterhaltungswert. Wenn auch nur Trash… ;-)

  28. 28
    BV says:

    @ Silke, # 26:

    Sie sehen völlig normale prozessuale Vorgänge als Beleg für eine einseitige Entscheidung, glauben, Ihre Zeugenaussage hätte für die Entscheidung relevant sein können und sprechen dann von Realitätsverlust?! Na, da sind wir ja mittendrinn in der Verschwörung… Popcorn für alle! ;-)

    • Das ist noch nicht alles. Silke legt noch einen oben drauf. Warten Sie den Blogbeitrag von Sonntag ab. crh
  29. 29
    Senior says:

    …ich finde diese Cliffhanger gemein…….

  30. 30
    Andreas says:

    Boah ey…. Schon wieder Bier und Popcorn kaufen

  31. 31
    Ryssen says:

    Schade das Autodoc’s „Amazone“ nicht geladen wurde, zu Witzig!
    Liebe Silke, nicht vergessen am Sonntag den Blog zu lesen :-D *Popcorn*

  32. 32
    Scharfrichter says:

    Au weia – das hört sich so an, als komme jetzt die Fortsetzung mit dem roten Aktendeckel (Strafanzeige wegen Rechtsbeugung und Beihilfe zum Prozessbetrug gegen die Mitglieder der Zivilkammer usw.)…

    Das wird sicher lustig. 8-)

  33. 33
    le D says:

    Sonntag war doch schon vor vier Tagen… O;-D

    Glückwunsch zum LG, dass das mitmacht!

    Hier im Sprengel werden gerne mal 100,00 € als Streitwert in der Hauptsache angenommen – und dann die Nebenforderung (Anwaltskosten nach RVG VV 2300) entgegen § 4 Abs. 1 letzter HS ZPO mit in die Kostenentscheidung einbezogen, sodass man trotz Obsiegen in der Hauptforderung (Unterlassung) den überwiegenden Teil der Kosten tragen soll, weil das Gericht § 15a RVG auch noch übersehen hat und nur hälftige vorgerichtliche Kosten (das auch nur aus einer 1,0) aus dem niedrigeren Gegenstandswert zugesprochen hat. Man könnte es auch überspitzt als: der Abteilungsrichter als Spammerkumpel bezeichnen…

  34. 34
    Knoffel says:

    Ich kann gut verstehen, dass Sie so etwas abmahnen und halte das keineswegs für eine Nichtigkeit, die niemandem etwas bringt. Ich mahne mittlerweile auch jeden ab, der hier Werbung in unseren Briefkasten wirft, obwohl groß drauf geschrieben steht: KEINE Werbung. Viel bedauerlicher ist, dass die Leute nie Einsicht zeigen. Der letzte Lieferdienst meinte, ich wäre in seinem Laden vorbeigekommen, hätte einen Flyer genommen und ihn dann selbst in den Briefkasten geworfen. Und hätte sicherlich Probleme mit dem Vorbesitzer gehabt. Er könne nicht verstehen, wieso ich nicht selbst vorbeikäme. Dass er nicht der einzige ist, der mit Werbung spammt, versteht er natürlich nicht. Insoweit habe ich kein Mitleid, sondern das Urteil ist die gerechte Strafe für das fortwährende Belästigen von Leuten, die wirklich Besseres in ihrem Leben zu tun haben. Und genau aus dem Grund geht das dann auch an einen Zivilrechtsanwalt und es gibt keinen Anlass, sich die Arbeit zu machen, die Abmahnung selbst zu schreiben. Selbst schuld, wer als Unternehmer in Deutschland bis heute nicht verstanden hat, dass man niemanden zu belästigen hat.

  35. 35
    RA Schepers says:

    Ich merke schon, Silke ist in diesem Blog in festen Händen.
    Hat Silke eigentlich eine Schwester?

  36. 36
    Timo says:

    @RA Schepers:

    Ich denke, Ihre Schwester könnte die Turboquerulantin sein, die mich auch stets erheitert.

  37. 37
    Azed says:

    Sehr schön zu sehen, dass man es nicht nur in meinen Beruf (ITler) immer wieder mit Leuten zu tun hat, die glauben es besser zu wissen als die Fachleute.

  38. 38