Der RAV ruft gemeinsam mit den zahlreichen anderen Organisationen für
Donnerstag, den 27. April 2017 um 18 Uhr
vor dem Bundestag
zu einer Kundgebung gegen die geplante Strafrechtsverschärfung für Angriffe auf Vollstreckungsbeamte auf! Dazu wurde eine Pressemitteilung (pdf) mit detaillierten Informationen veröffentlicht.
In zweiter und dritter Lesung steht am Donnerstag, den 27.04.2017 die Änderung des StGB zum Schutz von Polizist*innen auf der Tagesordnung des Bundestags.
Gegen die geplante Gesetzesverschärfung haben sich RAV, das Grundrechtekomitee, die Humanistischen Union, die Int. Liga für Menschenrechte und die VDJ bereits in einer umfangreichen Stellungnahme vom 20.03.2017 gewandt.
Wie wird denn von Strafrechts-Experten die Chance eingeschätzt, dass diese Verschärfung sowieso vom Bundesverfassungsgericht gekippt wird (Stichwort Gleichbehandlungsgrundsatz) ?
Man traut sich nicht reinzuschreiben, dass dieser Paragraph auch Feuerwehrmänner, Sanitäter, Gerichtsvollzieher, Notärzte und so weiter *innen schützt vor anspucken, raumschubsen, angesprochen, im Weg stehen, und anderen Dingen, die man zur freien Entfaltung der Persönlichkeit braucht. Zähne, verhaltet euch einfach zivilisiert und heult nicht tun, wen die, die nur ihren Job machen wollen, irgendwann keinen Bock mehr haben.
Wenn es rein um die Rettungskräfte ginge, hätte man das wohl etwas anders formulieren können.
Soweit bereits das Mitführen eines gefährlichen Gegenstandes (z.B. eine EC-Karte oder ein Kugelschreiber) tatsächlich zu einer Haftstrafe führen kann, wird das die Vorbehalte und Ängste der Bevölkerung ggü. derartigen Staatsgewaltigen sicherlich abbauen … ganz bestimmt.