In Banken arbeiten in der Regel Menschen, auf die man sich verlassen kann. Die Commerzbank publiziert ein entsprechendes Leitbild:
Soweit der Grundsatz, aber auch von diesem scheint es – vielleicht nur regionale – Ausnahmen zu geben.
Für eine Mandantin mache ich eine Forderung gegen die Commerzbank Hannover geltend. Die Mandantin hat dort ein altes Geschäftskonto, auf dem noch Guthaben verzeichnet ist. Ich sollte in ihrem Auftrag u.a. zunächst Auskunft über den Kontostand einholen und dann die Auszahlung des Guthabens auf unser Treuhandkonto veranlassen.
Auf ausdrücklichen Wunsch der Bank habe ich mich sogar mit einer notariell beglaubigten Vollmacht legitimiert. Die entsprechende Vollmacht und die Ausweiskopie samt Beglaubigung und Apostille habe ich der Bank zugeschickt. Eine Reaktion auf mein Schreiben erfolgte nicht. Keine Empfangsbestätigung. Keine schriftliche Mitteilung. Nichts.
Meinen – von der Zuverlässigkeit der Bank enttäuschten – Anruf in Hannover nahm der Herr V. entgegen, freundlich und höflich, wie so Banker eben sind. Einige Details konnten wir recht flott klären – wohl auch, weil unsere Kanzlei selbst Kunde der Commerzbank ist. Wir haben uns dann auf ein weiteres Telefonat geeinigt. Herr V. rief mich tatsächlich wie vereinbart zwei Tage später an.
Warum ich meiner Mandantin gleichwohl noch keinen Erfolg vermelden konnte? Die von der Bank verlangte Vollmacht reiche nicht aus, meinte der Herr V. Obwohl dort ausdrücklich (auch) von meiner Geldempfangsvollmacht die Rede ist, teilte mir der Herr V. höflich mit. Man benötige zu Nachweis meiner Legitimation eine Vollmacht auf dem Formular der Commerzbank, informierte mich der immer noch höfliche Herr V., allerdings schon ein wenig leutseliger. Und irgendwas an dem Charakter des Kontos sei noch zu klären. Aha. Das konnte man ja in den vergangenen sechs Wochen offenbar noch nicht. OK.
Es ist mir gelungen, fast ebenso höflich zu bleiben wie der Herr V., schwer gefallen ist mir das aber schon.
Wir haben uns darauf geeinigt: Der Herr V. schickt mir sein Lieblings-Vollmachtsformular per eMail, klärt das Problem, das er mit dem Charakter hat (mit dem des Kontos, nicht mit seinem) und meldet sich dann binnen zweier Tage. In der Zwischenzeit besorge ich die Unterschrift meiner Mandantin auf dem Commerzbankformular.
Nun sind fünf Tage vergangen. Keine eMail, keine Rückmeldung und kein Charakter. Wieder nichts.
Ich verstehe es ja, daß man sich ungern vom Geld trennt. Aber wenn das Geld einem nicht gehört, sollte es nicht ganz so schwer fallen. Und wenn man – wie die Commerzbank – professionell mit fremden Geld umgeht, sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, die Aufträge der Kunden zuverlässig auszuführen. Aber vielleicht ist das bei der Commerbank Hannover ja anders? So ähnlich, wie bei einigen meiner Mandanten?
Mal schauen, was einem bloggenden Strafverteidiger noch so alles einfällt, um dieser Bank an Ihrer Seite auf die Sprünge zu helfen.
Suggestions anyone?
Klage einreichen?
Vor ein paar Tagen entzückten Sie sich ja so sehr über die Möglichkeit einer strafrechtlichen Anzeige seitens der Zivilrechtler. Wie wäre es mit einer Anzeige wegen Unterschlagung? Der erforderliche Nachteil wird schon irgendwie konstruiert werden können ;)
Schon dass Sie dem Wunsch, die Vollmacht in schriftlicher Form nachzuweisen, überhaupt nachkommen, finde ich ziemlich schwach. Gegenüber der Staatsmacht bestehen Sie doch auch darauf, dass die Vollmacht formfrei sei und das Wort eines deutschen Rechtsanwalts selbstverständlich genügen müsse.
Bin ja Laie, aber wäre es nicht elegant, zivilrechtlich Klage einzureichen? Dann laufen Zinsen, Ihre Kosten werden von der Bank gedeckt, und beides wird die Bank dazu bewegen, sehr schnell zu überweisen…
In Verzug setzen, Guthaben verzinsen lassen und in Ruhe dafür sorgen, dass das Geld irgendwann kommt. 5 Punkte über Basiszins sind doch nicht zu verachten.
eine Sparkasse im Siegerland geht noch einen Schritt weiter und verlangt nicht nur das Formular der Sparkasse, sondern auch, daß dieses im Beisein eines Sparkassen-Mitarbeiters von der Kontoinhaberin (87,dement) ausgefüllt wird…
Herausfinden wie der zuständige Symdikus heisst und mit ihm „von Kollege zu Kollege“ sprechen.
1. Gibt denn die bei Vertragsschluss geltende AGB der Bank überhaupt die zwingende Verwendung des aktuellen internen Formulares her?
2. Wäre über den Wege einer einstweilige Verfügung ggf. eine Beschleunigung zu erreichen?
Mmmmhhh, mich macht etwas stutzig, wieso ein leidenschaftlicher Strafverteidiger zivilrechtliche Ansprüche für einen Mandanten geltend macht.
Hat der Mandant vielleicht auch strafrechtliche Probleme? Und kann die Staatsanwaltschaft bei der Bank nicht mal eine Hausdurchsuchung machen, solange das Konto noch besteht?
Als treuer Bankkunde könnte man die Bank natürlich vorab auf solch – möglicherweise – anstehende Unannehmlichkeiten hinweisen…
Warum so kompliziert? Man geht persönlich zu seinem Bankberater (bei einer anderen Bank), legt die Kontounterlagen auf den Tisch und läßt das alte Konto bei der C-Bank auflösen, das Guthaben einziehen und fertig.
Das Zauberwort heißt BaFin. Beim Charakter des Kontos sollte das BDSG hinreichend behilflich sein.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Bank aus eigenem Interesse so absurd vorgeht. Vermutlich hat man dort in diesem Fall Angst, Vorschriften zu verletzen, wenn man das Geld auszahlt, und spielt deshalb auf Zeit. Falls die Gründe dafür nicht offensichtlich sind (mir fällt da gerade das UN-Embargo gegen Terrorverdächtige ein, aber es gibt sicher Naheliegenderes), könnte eine Auskunft nach § 34 BDSG vielleicht Aufklärung verschaffen – und wenn nicht, später evt. eine zusätzliche Handhabe wegen unvollständiger Auskunft bieten.
Wenn gar keine nachvollziehbaren Gründe zu finden sein sollten, muss man sich natürlich fragen, ob die Bank überhaupt zahlungsfähig ist. Ggf. müsste die BaFin den Entschädigungsfall feststellen, damit ein Einlagensicherungsfonds einspringt. Da kann man sicher ein paar Hebel bei der BaFin und den Sicherungsfonds ziehen – Hebel, die normalerweise praktisch gar keinen Publikumsverkehr haben. Vielleicht bewegt sich dadurch ja was.
@ausbilden: Es wird schon Gründe für das umständliche Vorgehen geben, die aber vielleicht nicht in die Öffentlichkeit gehören. Vielleicht haben diese Gründe auch dazu geführt, dass hier ein Strafverteidiger im Zivilrecht unterwegs ist. (Machen Banken eigentlich auch Hausbesuche im Gefängnis?)
Vorstandsbeschwerde und/oder Hannoversche Allgemeine und/oder § 266 StGB.
Wenns richtig krachen darf, dann vielleicht den § 266 StGB ohne Vorlauf?
Die Mandantin möge einmal nachdenken, wie hoch MINDESTENS das Guthaben sein könnte, über diesen Betrag dann Teilklage erheben.
Oder sag Ihnen, dass ich in den nächsten Tagen in Hannover bin und lange niemanden mehr beleidigt habe – glaube ich jedenfalls.
Das Geld per Lastschrift einziehen : )
Nun ja. Sie sind doch von Berufs wegen Strafverteidiger. Gehört es da nicht quasi schon zum guten Ton etwas robustere Gesellen zu kennen, die mal persönlich bei der Bank vorstellig werden könnten um Ihrem Begehren den nötigen Nachdruck zu verleihen?
Nu spannen Sie uns mal nicht so auf die Folter… wie lautet die Auflösung?
wir haben konten früher immer so zu verschwinden gebracht: adress-anfrage per Postkarte an die Post gesckickt und dafür jeweils das konto mit einem kleinen Pausch-Betrag belastet – Kleinvieh läppert sich auch.
wer weiss, was von eurem konto noch übrig ist ……
Ist der Betrag vielleicht so hoch (> € 10.000), dass die strengen Vorschriften zur Vermeidung von Geldwäsche eingreifen?
Hach die Commerzbank.
Als es an die Rückzahlung meines Studienkredits von der damals Dresdner Bank, mittlerweile übernommen von Commerzbank, ging hat die Commerzbank erstmal die Füße still gehalten und gar nichts gesagt, trotz mindestens einem Dutzend Rückfragen und Bitten mir doch wenigstens Informationen zu geben wie viel sie denn gerne hätten bis wann.
Nach so 2 Monaten kam dann eine Aufforderung endlich mal zu zahlen, mit dick dick Überziehungszinsen, weil ja für die 2 Monate kein Kreditvertrag vorlag.
Erst nach einigen ziemlich bösen Mails und Briefen, wo dann klargestellt wurde, dass jegliche Verzögerung ausschließlich auf der Commerzbank beruht, wurde akzeptiert, dass die Zinsen für diese 2 Monate nicht kommen werden und man sich mit dem normalen Kreditbetrag zufrieden geben muss als Rückzahlung.
Und dann wollte man versuchen das jetzt ausgeglichene und leere Konto mit Kontoführungsgebühren zu füllen, weil mans ja nicht geschlossen hätte.
Commerzbank…
Mahnbescheid? Entweder die rühren sich da auch nicht (unwahrscheinlich) und man kann dann nach Frist zum GV; oder die rühren sich endlich mal, dann aber vermutlich in Form der (hoffentlich) kompetenter Rechtsabteilung.
Oha, die berühmten Formulare. Ich erinnere mich noch wie ich als junger Student (Gott, hoere ich mich damit alt an), beeindruckt durch meine Z-Recht Vorlesung, mit General (sicher ist sicher) vollmacht meines Großvaters (Rollstuhl) bei der Bank für irgendwas (ich glaube, war sogar auch eine Depotaufloesung) aufschlug. Der Jungspund mopperte auch was von Formular. Da ich kein Bock auf 100 km mehr an Fahrt hatte, aber ich ihm dann erklärt, dass er hier Garnichts verlangen kann – mit der Vollmacht waere es so, als stuende meine Opa persönlich vor ihm, und solche Formvorschriften sind nicht vom BGB gedeckt. KeineAhnung, ob ich richtig lag (jemand hier, der es weiss), jedenfalls war ich damals davon überzeugt und entsprechend überzeugend. Danach gings dann wie gewünscht weiter.
@ Siegfried Schlosse
Dement? Das wuerde ich aber nicht erwähnen, sonst verlangt nachher noch einen gerichtlich bestellten Betreuer, selbst wenn Oma vor Ort ist. Da wuerde ich sogar zu „richtig so“ tendieren (es sei denn, es ist auch eine notarielle Vollmacht), schließlich kann ein geschaeftsunfaehiger auch keine Vollmacht mehr geben. Zum Glück, gibt ja genug Fälle, wo die Verwandtschaft die Chance ergreift und das Konto abräumen will.
Also, bei schwerwiegenden Bankproblemen lohnt es sich, an die benkeneigene Revision zu schreiben. Ein Bankberater war einmal beleidigt und hat mich gebeten, es nicht mehr zu tun, denn gegenüber der Revision müssen sich die Mitarbeiter schriftlich rechtfertigen.
Mögliche Vorgehensweise: Den Bankberater auf die Revisionsabteilung hinweisen, denn das mit den Formularen und dem Kontocharakter ist reine Schikane, wenn er nicht einlenkt an die Revision schreiben.
Die nächste Eskalationsstufe ist dann das BaFIN. Das mag keiner in der Bank.
Insolvenzantrag stellen. Wer schon kleinere Summen nicht auszahlen kann, ist bestimmt zahlungsunfähig…
@Daarin, so ähnlich war auch meine Idee. Wobei man dann hoffen sollte das, wenn die Methode nicht klappt, die beiden getrennt angeklgt werden. Dann würden für crh noch zwei neue Mandate rausspringen ;)
:-)
@fred
Im Zivilrecht ist die Übersendung der Vollmacht sogar vorgeschrieben wenn es um einseitige Erklärungen geht (nicht aber die Verwendung eines Bankformulars). Es soll Zivilrechtlicher geben (mir fällt da ein Dozent ein), welche die entsprechende Vorschrift auch im Strafverfahren für anwendbar halten.
[…] Der Bericht vom 07.11.2017 über die unseriösen Geschäftspraktiken der Commerzbank Hannover führt heute zu massiven Kurseinbrüchen […]
Mahnbescheid wäre auch mein ganz und gar zivilistischer Hinweis. Führt bei solchen Wirtschaftstankern schlicht dazu, dass die Zuständigkeit wechselt und man die subalternen Wadenbeisser los ist.
Ok, wenn man das Kostenrisiko klein halten und dafür auf den Spaßfaktor verzichten will (könnte ich ja nicht ahnen, für sowas sind sie ja sonst zu haben ;-)) empfehle ich…
… Den Ombudsmann der Banken. Vollkommen kostenfrei und risikolos.
https://bankenombudsmann.de/
Die BaFin wird bei einer Beschwerde nur ihre Standardantwort liefern, nämlich dass die Angelegenheit nicht in ihren gesetzlichen Aufsichtsbereich fällt und Gerichte zuständig seien. Auch der Ombudsmann kümmert sich nur um Verbraucher (§ 13 BGB).
Selbst wenn eine Bank einfach behauptet, dass ein vor 40 Jahren angelegtes Sparbuchguthaben von 10000 DM nicht mehr in ihren Unterlagen zu finden sei und ohnehin die 10 Jahre Dokumentationsfrist abgelaufen sei und daher mangels jeder bankenseitigen Dokumentation von einem bereits aufgelösten Konto ausgegangen werden müsse und folglich die Auszahlung nur anhand der vollständigen Originalurkunde des Kunden in keinem Fall möglich sei, macht die BaFin nach eigener Erfahrung nicht einen Finger krumm.
Selbst der angeblich unabhängige Ombudsmann hatte im Schlichtungsverfahren nur die Hälfte des mit der Sparbuchurkunde nachgewiesenen Guthabens zugesprochen, da man beide divergierenden Sichtweisen der Parteien berücksichtigen müsse und jeder prinzipiell Recht haben könnte.
Ein Privatmann, z. B. ein Vermieter mit Mietkautionen, würde bei solchen Handlungen sicherlich ernsthafte Probleme wegen Untreue bekommen. Eine Bank und deren Mitarbeiter können sich dagegen einiges erlauben ohne belangt zu werden.
Mir würde neulich auf dem Betreuungsgericht geraten, in Geldangegenheiten immer die Formulare der Bank zu verwenden, weil die erfahrungsgemäß so Ihre Problemchen hätten mit irgendwelchen handschriftlichen Vollmachten hätten, bzw. diese sie teilweise schlicht nicht interessieren würden.
Die Banken sind nicht so flexibel wie 1 Kilometer Bahndann weil sie unbedingt das Geld behalten wollen, sondern weil sie standardisierte Arbeitsabläufe verwenden (remember SAP), wenn da nicht alles streng nach Formular in den Computer gehackt wird, dann gibt die Software keine Freigabe.
Wie geht es denn nun weiter?
Fragen über Fragen…