Leistung und Gegenleistung sind Richtlinien, an denen wir uns bei der Entgegennahme von Verteidigungsaufträgen orientieren. In den meisten Fällen besteht die Gegenleistung unserer Mandanten in der Zahlung des Honorars in Geld.
Es gibt aber auch Varianten. Die reichen von einem schlichten, aber aufrichtigen „Dankeschön!“ über eine Schachtel Schnapspralinen bis hin zu sowas hier:
Der junge Mann hatte wiederholt mit der Strafjustiz Konflikte, bei deren gütlichen Beilegung ich immer wieder mitgewirkt habe. Irgendwann stand er dann mit dem Pocketbike auf den trainierten Armen vor der Kanzleitür und meinte: „Hier, für Dich, Alta! Vielen Dank!“
Seitdem steht das Moppedchen in unserem Besprechungszimmer und erinnert an die großartigen Momente des schönsten Berufs wo gibt.
Der junge Mann ist längst erwachsen und braucht meine Hilfe nicht mehr.
Bei mir wird das Pocket Bike mit 28 x 21 Pixel angezeigt -> Es ist nicht zu erkennen. Bitte ein bisschen größer einstellen.
„Für Dich, Alta!“ – hart aber herzlich! Und so herrlich!
Jetzt hats 550 x 413 Pixel und ist auch zu erkennen. Danke. Sieht doch super aus! Kann man das legal im Straßenverkehr benutzen oder ist das mehr so zum Angucken oder für abgesperrtes Gelände?
In Jüterbog gab’s (gibt’s?) ne Indoor-Cartbahn, auf der wir mit diesen Dingern Rennen gefahren sind. Die Stürze damit sehen spektakulär aus, wegen der geringen Fallhöhe tut man sich aber nicht weh. Und einen Höllenlärm machen sie auch. :-)
crh
Ich plädiere für ein Foto mit dem Beschenkten auf dem Geschenk.
Und? War das Teil geklaut?
Ist diese unprofessionelle Distanzlosigkeit zum Mandanten bei Ihnen so üblich oder war dieser Mandant eine Ausnahme?
Und was hat der Verteidiger von diesem Stück? Wäre da nicht eine Veräußerung gegen ein in Deutschland offiziell zugelassenes Tauschmittel an einen Blogleser für das Finanzbuch sinnvoller?
Ein gelungenes Dankeschön.
Boah .. voll rührend.
Für den Straßenverkehr vermisse ich neben dem Spritzschutz aber auch noch die Fahrtrichtungsanzeigedinger. Spielt aber keine Rolle – weil dat Teil ist ohnehin eher ein Liebhaberstück und gehört nicht auf die Straße.
Und falls auf YT demnächst ein paar Videos vom verhüllten AdvoRAider auftauchen … meine Lippen sind versieglt.
„des schönsten Berufs wo gibt“
Wenn ich solch ehrliche Begeisterung lese, werde ich manchmal doch wehmütig, dass ich die Zulassung gegen die Beschäftigung im ÖD abgegeben habe. Wenn es läuft hat man als Anwalt schon einen tollen Job.
Danke übrigens für den Hinweis auf SOKOplus…da haben sie sich mit der OSta richtig gut geschlagen. Tolles Format!
Solange wie der Wert (150-200€?) als steuerpflichtige Einnahme im Buchwerk erfasst wird …
steht da die nächste Alpenüberquerung mit dem Zweirad an? ;P
@K75 S:
Wurstblinker!?
@Arnooo:
In einer Stadt, in der es mehr Hunde als Motorräder gibt? Das würde wohl die falsche Zielgruppe anlocken.
Btw.: Vorsicht bei der gleichzeitigen Benutzung mit Rollerblades. Nicht dass die Rennleitung noch verlangt, diese als Beiwagen eintragen zu lassen. ;-)