Unter der Überschrift „Was für ein Blödsinn“ hatte ich über intellektuelle Mangelernährung geschrieben. Und über einen besserwissenden Spammer.
Irgendwie scheint der aber dem Vortrag des Landgerichts in der einstweiligen Verfügung nicht recht folgen zu können. Der pr-managende Autodoktor hat daher nochmal nachgefragt und uns um weiterführende Erläuterungen gebeten.
Der von mir beauftragte Kollege Bert Handschumacher hat daraufhin seine Textbausteinzusammensetzungsmaschine angeworfen …
… und die gewünschten Informationen an das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) geschickt.
Das Gericht vermeldet:
Wir sind nun auf die sicherlich hoch interessanten Ausführungen sgepannt, mit denen der Ersatzteilbeschaffer seinen Spam zu rechtfertigen versucht.
Bleiben Sie dran, wenn es heißt:
Wie man ohne Sinn und Verstand gutes Geld in die Schatullen eigener und gegnerischer Rechtsanwälte versenkt.
Obiter dictum:
Der dargestellte Kostenfestsetzungsbeschluß ist nicht nur vollstreckbar, sondern wird auch zwischenzeitlich schon vollstreckt.
Vielleicht sollte Ihr Kollege seine Textbausteinzusammensetzingsmaschine noch einmal etwas überarbeiten.
„…zum Zecke der Werbung…“
Aber vielleicht war das ja auch beabsichtigt. Bei Spammern passt es ja auch irgendwie…
Die Google-Bewertungen bestätigen wohl das Bild vom überforderten Autoteile-Kaufmann. Eieieieiei.
irgendwie erinnert mich das an was….:-)
Neulich stand in der Zeitung, dass es in Deutschland jährlich 50 Milliarden Spam-Mails gibt. Da ist es ja ein großes Glück, dass die meisten Leute genug common sense aufbringen, um dafür nicht jedesmal gleich die Gerichte zu bemühen. Die kämen sonst nämlich zu gar nichts anderem mehr.
Warum ausgerechnet ein Blogger, der sich gerne lauthals darüber beschwert, wenn irgendwas bei Gericht mal länger dauert, stolz darüber berichtet, wenn er das Gericht erfolgreich mit so einer Klage zugespamt hat, verstehe deshalb wer will.
Die Spams, von denen Sie „in der Zeitung“ gelesen haben, sind von gänzlich anderer Qualität (und überwiegend automatisch filter-/löschbar) als das individuelle Zeug, mit dem mich der Spammer zugemüllt hat. Äpfel sind keine Birnen.
Ich bin ziemlich sicher, daß Sie sich auch nicht die Mühe gemacht haben, die verlinkte Geschichte zu lesen, die vor dem gerichtlichen Verfahren stattgefunden hat. Sollten Sie machen, dann verstehen Sie vielleicht, warum ich auf diese Weise reagiere. Er hat seine Chance bekommen, sie nicht nur nicht genutzt, sondern ist auch noch unverschämt geworden.
Daß, was hier passiert, hat zur Folge, daß der Spammer wohl eher nicht mehr andere Leute belästigt, weil das ganz einfach viel teurer ist als eine Briefmarke.
Und dadurch, daß ich das Verhalten des Spammers in einem Sonntagsblogbeitrag verarbeite, können und werden auch andere potentielle Werbetreibende das Risiko einschätzen, das mit der an uns gerichteten unerwünschten Werbung verbunden ist.
Aber wenn Sie einfach nur neidisch sind, daß mein Prozeßbevollmächtigter einen 4stelligen Umsatz in seiner Kasse verbuchen kann: Schreiben Sie sich an einer juristischen Fakultät ein, absolvieren Sie zwei Staatsexamen, zahlen Sie die Zulassungsgebühren an die Rechtsanwaltskammer und schon können Sie selbst solche lustigen Rechnungen schreiben. Ist doch ganz einfach, oder?
(Zivil-)Gerichte sind Dienstleister. Für diese Dienstleistung werden sie bezahlt. Den Gerichtskostenvorschuß iHv. bummeligen 400 Euro habe ich bereits eingezahlt. Dafür kann so ein Gericht schonmal ein wenig arbeiten. Oder meinen Sie nicht?
Eine entspannten Sonntagnachmittag noch! crh
Ich bin ja gespannt, ob die Vollstreckung auch fruchtbar sein wird. Die GmbH hat jedenfalls die drei letzten fälligen Abschlüsse (2013-2015) nicht veröffentlicht. Macht man eigentlich nur, wenn man was zu verbergen hat, denn die Bußgelder dürften schmerzlich werden.
Hallo zusammen,
50 Milliarden Spammails ist eine glatte Untertreibung. Der Anteil des Spams am Gesamtmailaukommen pendelt zwischen 50 und 65%, was den meisten Nutzern nicht auffällt, weil die Mailprovider in der Regel gute Spamfilter anbieten.
Wer eine Mailadresse auf seiner Homepage veröffentlicht, darf sich allerdings nach wie vor über ein Verhältnis von 1:100 freuen, oder muss den Spamfilter schärfer einstellen und bekommt dann eben ab und an eine Falschpositive Mail, vielmerh: er bekommt sie je eben nicht.
Das mag ja noch ärgerlich sein, spätestens wenn aber Anbieter wie die Telekom die Netzneutralität in Frage stellen, weil die Infrastruktur nicht mehr hinterherkommt, ist das ärgerlich.
Vor 15 Jahren haben wir auf unserem Mailserver einen Spamassassin installiert – und es war kein Spaß. Bei größeren Spamwellen konnte man zusehen, wie die Server in die Knie gehen. Und wer dann eben keine Infrastruktur wie die großen Hoster im Rücken hat, hat verärgerte Kunden. Spammails performanceneutral abzufangen ist ein einträgliches Geschäft geworden, aber es nach wie vor ärgerlich, dass man sich damit auseinandersetzen muss. Den Menschen, die das als Kavaliersdelikt sehen, möchte ich immer gerne den Spamfilter ausschalten – sollen sie ihre Mail doch von Hand sortieren.
Vor zehn Jahren machten Spam mails 90% der Bits in den Leitungen aus. Das hat sich glücklicherweise geändert, aus mehreren Gründen: auf der technischen Seite steht, dass es nicht mehr ganz so einfach ist, Rechner für Botnetze zu kapern, zum anderen ist der Datenverkehr selbst explodiert, dank der verfügbarkeit von Videostreamangeboten. Trotzdem ist Spam immer noch ein Thema: Anbieter wie GMX filtern pro Tag Spammails in der Größenordnung von 100 Millionen. Das macht im Jahr alleine bei GMX 35 Milliarden Spammails. Irgendjemand muss übrigens für die Infestruktur zahlen, damit Spam uns nicht das Postfach zumüllt: ich gebe einen kleinen Tip: es wird nicht der Spamverursacher sein.
Ein zweiter Effekt über die Jahre war tatsächlich dass sich Nutzer zu wehren begannen und Spammern mit Unterlassungserklärungen und Einstweiligen Verfügungen das Leben etwas schwerer machten.
crh hat recht, wenn er sich gegen Spamerei wehrt. Das einzeige, das ich wirklch nicht verstehe ist, dass seine erste Antwort höflich und moderat ausgällt. Meine ist es nicht mehr: Wer spamt, nervt nicht nur, er macht mein Leben teurer, weil ich für diesen Scheiß auch noch zahlen muss.
Schöne Grüße,
Hend
@ crh
Vielleicht könnte diese Sache aber auch für Sie ganz schön teuer werden. So glasklar und eindeutig, wie Sie glauben, ist die rechtliche Wertung hier nämlich keineswegs. Und dass Sie die einstweilge Verfügung erwirkt haben, war ja nun nicht gerade schwer – ohne Anhörung des gegners und, ohne Gerichtsverhandlung – einfach nur ein Abnicken des Gerichts zu Ihrem Antrag. Eilverfahren haben aber eben erhebliche rechtsstaatliche Defizite – z. Bsp. Verstoß gegen das Grundrecht auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 GG – (schon erst recht, wenn ohne Verhandlung entschieden wird, wie hier, denn immerhin gibt es ja auch Richter, die auch im einstw. Verfügungsverfahren eine Gerichtsverhandlung ansetzen.
Jedenfalls wegen dieser Ungleichbehandlung und Benachteiligung des Gegners im Eilverfahren gibt es ja eben die Möglichkeit, dass dieser ein Hauptsacheverfahren fordern kann, um das ganze dann auf saubere, rechtsstaatliche Art klären zu lassen. Und genau davon macht der Autodoc hier Gebrauch. Undf falls er Recht bekommt, könnte es sein, dass Sie dann feststellen müssen, dass Sie womöglich etwas vorschnell den „PR-Manager“/ Autodoc juristisch vorführen und bestrafen wollten.
Und falls die Sache sogar vorm BGH landet,wird es richtig teuer, da können Sie sich übrgens nicht von Ihrem Berliner RA-Kollegen H. vertreten lassen, sondern nur von einem speziell für den BGH zugelassenen Anwalt.
Oder gewinnen. Was wahrscheinlicher ist. Ich mache das nicht zum ersten Mal. Vastehste?! ;-) crh
@ Silke:
Da wird sich crh aber freuen, das war ihm sicherlich garnicht bewußt…
Bei solchen Typen gibt es nur eine gute Methode der Vollstreckung:
1.) hingehen, etwas kleines kaufen und mit EC-Karte bezahlen.
2.) IBAN aus der EC-Abbuchung entnehmen.
3.) Pfändungs- und Überweisungsbeschluss für besagte Bankverbindung – das kommt gut an, wenn das Geschäftskonto, über das die EC-Abbuchungen laufen, mal für einige Tage eingefroren ist. ;-)
Nach eigenen Angaben auf seiner Webseite hat die Schuldnerin mehr als 500 Mitarbeiter, wickelte bereits 2015 über 1 Mio. Bestellungen ab und plante für 2016 einen Umsatz von 170 Mio EUR. Da werden sich die paar EUR für den KFB noch irgendwo auftreiben lassen.
Ob diese Eigenangaben alle so zutreffend sind, ist vor dem Hintergrund des Umstandes der für 2013 und 2014 hinterlegten Bilanzen (entgegen einem anderen Beitrag sind die Bilanzen zwar nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht, aber im Unternehmensregister hinterlegt) schon ein wenig fraglich; die 2015er Bilanz mit den phantastischen Zahlen dürfte in der Tat mittlerweile überfällig sein.
Aber wie dem auch sei:
Ich würde ja in den PayPal Account hineinpfänden.
@Berliner (#5): Die hinterlegten Bilanzen für 2013-2014 übersehen? ;-)
@ Thorsten, # 9:
Warum denn Geld ausgeben? Bestellen, Vorkasse wählen, Bankverbindung notieren, Bestellung wieder stornieren.
@ Aggiepack, # 10:
Haben Sie schon einmal eine erfolgreiche Pfändung bei PayPal in Luxemburg vorgenommen?
@ # 12
Viele Wege führen nach Rom bzw. im Einzelfall nach Luxemburg.
Rechspfleger in grenznahen Gebieten haben damit wahrscheinlich etwas mehr Erfahrung als die durchschnittliche Fachkraft in Berlin.
Ansonsten: „Brüssel 1a-VO“ und VO 1215/2012
Es ist eben der Flächenbrand, der die Vollstreckung via PayPal so verlockend macht
Aggiepack schrieb:
——- snip ——
„Es ist eben der Flächenbrand, der die Vollstreckung via PayPal so verlockend macht“
——- snap ——
Ich bin begeistert: eine vollendete Brandstiftung, mit Justizia als Gehilfin und noch nicht einmal strafbar. :-)
Geben Sie vielleicht gelegentlich – ggf. gerne gegen Bezahlung – auch Nachhilfe für angehende Vollstreckungspyromanen?
@ WPR
Herr Hoenig sagt ja hier selbst immer wieder, dass er von Zivilrecht keine (wenig) Ahnung hat. Daher meine gutgeneinten Hinweise. Nicht dass er sich dann wundert, dass er mal so locker 10.000 Euro (Anwalts- und Gerichtskosten) zahlen muss, wenn er das Verfahren verlieren sollte. (So teuer wird das dann nämlich (mindestens), jedenfalls falls die Sache vor dem BGH landet.
Und dass vor dem BGH in Zivilsachen NUR spezielle BGH-Anwälte als Bevollmächtigte auftreten dürfen, wusste crh bisher vielleicht wirklich nicht. Weil er in einem Kommentar zu seinem Ursprungsbeitrag /“So ein Blödsinn“) behauptete, sein Kollege RA Handschuhmacher sei zu diesem Thema schon „mehrfach in Karlsruhe (BGH) vorstellig geworden und hat auf diesem wege für Klarheit (Rechtssicherheit) gesorgt.“
Das ist schlichtweg unmöglich. Weil der Berliner RA Handschmacher gar nicht vor dem BGH – als Anwalt – vorstellig, also tätig werden darf. Aber vielleicht hat er ja als Zuschauer da mit bei einer BGH-Verhandlung gesessen.. das darf er natürlich ..:))
Es könnte also schlichtweg sein, dass diese Sache RA Hoenig sehr teuer zu stehen kommt, und er das in seinem ersten Handlungs-Impuls gar nicht richtig bedacht hat.
Naja, schauen wir mal, was dabei herauskommt.
Da haben Sie vollkommen Recht, andere Menschen für blöd zu halten, fällt mir sehr schwer.
Und ich halte auch Sie keinesfalls für blöd, falls Sie mir das mit Ihrer Bemerkung unterstellen wollten. Im Übrigen sind Sie doch derjenige, der andere hier gerne mal als ziemlich blöd hinstellt und anderen „intellektuelle Mangelernährung“ (dem PR-Manager) vorwirft und ähnliches. Wer sich so arrogant und abfällig über andere äußert, sollte dann wenigstens auch selbst Kritik einstecken können. Und da Sie ja mit Ihrer einstweiligen Verfügung hier so herumprahlen, habe ich nur objektiverweise darauf aufmerksam gemacht, dass das kein heldenhafter juristischer Sieg war. Sondern sozusagen ein Duell, von dem der Gegner gar nichts wusste und Sie als Erster ungehindert zugestochen haben, als der Gegner gar keinen Degen in der Hand hatte und sich gar nicht verteidigen konnte. (da er weder Ihren Eilantrag noch die Begründung dazu kannte, und sich mit keinem einzigen Wort dazu äußern konnte,sonderm nur die Gerichts-Entscheidung plötzlich um die Ohren gehauen bekommen hat.)
Jetzt herrscht wenigstens Waffengleichheit.
Also – Ihre schnelle Attacke und erster Treffer auf den PR-Manager/ Autodoc, könnte für Sie im Endeffekt durchaus mit einer Niederlage enden.
Und einer saftigen Kostenkeule.
Nur darauf habe ich freundlicherweise aufmerksam gemacht.
Und wenn Sie sich hier mal umschauen möchten … crh
@Silke
Das stimmt ja so nicht. crh hat die Gerichte ja nun eben *nicht* ohne Vorwarnung bemüht, sondern detailliert per Mail erklärt, worauf sich die Gegenseite einzustellen hat.
Die Reaktion auf diese Ankündigung wiederum ist ja in jeder Hinsicht mangelhaft und genügt nicht einmal den üblichen Umgangsformen — was wiederum im Grunde bei Spammern nicht anders zu erwarten ist.
Der „Gegner“ (PR-Manager/ Autodoc) wurde zwar von crh darauf hingewiesen, dass er juristische Schritte ergreifen werde, wenn der Autodoc nochmal „Werbemails“ (laut Aufassung von crh) schicken würde. Insofern wurde dem Autodoc zwar mitgeteilt, dass es ein Verfahren vor Gericht geben könnte, der Aotodoc ist aber sicher (zu rRecht) davon ausgegangen, dass es sich dabei um ein faires, rechtsstaatliches Verfahren handeln würde.
Davon konnte hier aber bei erlass dieser einstw. Verfügung keine Rede sein. Der Antrag und Unterlassungsanspruch wurde vom Gericht einfach durchgewunken, ohne Verhandlung, ohne dass der Gegner (Autodoc) sich auch nur mit einem einzigen Wort dazu äußern bzw verteidigen konnte. Es waren hier also sozusagen die Richter, die dem Gegner (Autodoc) den Degen aus der Hand genommen haben und ihm jegliche verteidigungsmöglichkeit verweigert haben, so dass cdh völlig ungehindert zustechen konnte. Und dieser hinterhältige, unfaire erste Stich führt durchaus des öfteren dazu, dass der gener dann schon davon so schwer verwundet ist, dass er sich dann nicht mehr dagegen wehren kann und dann auch oft kein Hauotsache-verfahren einleitet (vor allem bei Privatpersonen). Hier hat es crh aber mit einem – vermutlich – recht finanzstarken gegner zu tun, der nun eine Klärung in einem rechsstaatlichen (Hauptsache)-verfahren fordert.
Und angesichts dessen, dass schon die Abmahnung von crh juristisch fehlerhaft war (falls er tatsächlich nur diesen verlinkten AbmahnTextbaustein verwendet haben sollte), sehe ich durchaus gute Chancen für den Autodoc, das dieser nun Recht bekommt.
Auch angesichts dessen, dass es sich eben eigentlich NICHT um eine werbemail handelte.
@ Werter Herr Hoenig!
Ich kann Sie vollauf beruhigen – ich kenne diesen Autodoc nicht persönlich und habe noch nie mit ihm gesprochen, weder über Sie noch über sonstwas, und hatte auch nicht die Absicht dies jemals zu tun. (bisher jedenfalls).
Zur Fehlerhaftigkeit der Abmahnung: (falls Sie ihren verlinkten Textbaustein verwendet haben). Es fehlt hier bereits eine konkrete rechtliche Begründung dafür, worauf Sie Ihre Unterlassungsforderung stützen -also auf welche gesetzliche Grundlage. Es ist kein einziger Paragraf von Ihnen benannt, keinerlei Gesetz/ rechtliche Grundlage genannt, womit Sie Ihre Unterlassungsforderung (angebliche werbe-mail) begründen. Sie fordern einfach nur. Die Abmahnung soll aber gerade dazu dienen, dass der Gegner erkennen kann, ob der Abmahner wirklich einen berechtigten rechtlichen Anspruch zur Unterlassungsforderung hat. Dazu muss der Abmahner aber die rechtliche Grundlage benennen. Bei Unterlassungsforderungen ist dies üblicherweise der § 1004 BGB, üblicherweise in Verbindung mit anderen Gesetzen/ Paragrafen, hier käme konkret iVm Art 1 GG und Art 2. GG in Betracht.
Davon steht aber kein einziges Wort in Ihrer Abmahnung (Aufforderung zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung), kein einziger Paragraf wird benannt. Der Abgemahnte hat daher gar keine Möglichkeit , Ihre Forderung rechtlich zu prüfen oder (z. Bsp. durch einen Anwalt) prüfen zu lassen, Und schon erst recht nicht in derart kurzer zeit. Daher dürfte die Abmahnung bereits rechtswdirig, bzw. zumindest rechtlich grob mangelhaft sein – was eigentlich zur Unwirksamkeit der Abmahnung führt. Da aber eine Abmahnung nach geltender Rechtsprechung Voraussetzung ist, (zumindest sein soll), um vor Gericht eine Unterlassungsforderung einklagen zu können, kann man solch einen U-Ansprich vor gericht eigentlich nicht durchsetzen, wenn schon die Abmahnung rechtswidrig/ rechtlich unwirksam war.
Ich hoffe, das genügt Ihnen erst mal zur Erkärung ::).
Mehr zeit hab ich jetzt nämlich nicht. Vielleicht schreib ich noch ein anderes mal etwas dazu.
PS: Ihre Forderung zur Auskunfserteilung ist dagegen vollauf berechtigt, und hier war auch korrekterweise eine rechtliche Grundlage benannt. (BDSG) – aber diesen Anspruch haben Sie ja vor Gericht nicht geltend gemacht.
Werter Herr Hoenig!
Ich kann Sie vollauf beruhigen – ich kenne den Autodoc nicht und habe auch nie mit diesem gesprochen.
Außerdem habe ich Ihnen hier gerade ausführlich auf Ihre Frage geantwortet – Fehlerhaftigkeit Ihres Textbausteins (Abmahnung) – aber da mein Text hier nicht erschienen ist, haben Sie den wohl „gekapert“ (zensiert) und den anderen Lesern vorenthalten. Nunja, immerhin habe ich Ihnen offenbar sehr überzeugend gezeigt, dass ihr Textbaustein sehr mangelhaft/ fehlerhaft war.
@Frau Silke, #7, 16, 17, 19, 20 21
„ich kenne diesen Autodoc nicht persönlich“
So buchstabiert man ‚essentielle Bildungslücke‘. Aber Ihnen kann geholfen werden, der Autodoc (eigentlich: die Autodoktoren) sind sind 2 ganz reizende, kompetente Herren: https://youtu.be/ucYAKCBXZCE?t=18
So, meine gute Tat der Woche ist getan… :D
[…] Silke engagiert sich mit insgesamt sechs Beiträgen zu meinem Blogbeitrag über einen als PR-Manager getarnten Spammer. ich freue mich über so viel Engagenment. Aber den Vorwurf, ich würde einen ganz wichtigen Kommentar „den anderen Lesern vorenthalten“, möchte ich nicht auf mir sitzen lassen. […]
@Allgemeingebildeter: Bist Du sicher? Ganz sicher? Verwechselst Du da nicht was? Ich mein‘ ja nur, kontrolliere das besser noch mal. :-)