Die Ebene der Gauner

Ich hatte dem Mandanten einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen unterbreitet. Es sind ein paar Aufräumarbeiten nach einer erfolgreichen Verteidigung gegen einen 10 Jahre alten Tatvorwurf, über den die Wirtschaftsstrafkammer rechtskräftig und zugunsten meines Mandanten entschieden hat.

Wir haben über die verschiedenen Handlungsvarianten diskutiert und bin mir sicher, auf dem richtigen Weg zu sein. Allerdings geht der Mandant damit nicht konform.

Ausnahmsweise bin ich nicht Ihrer Meinung. Hier ist eine Veränderung der Betrachtungsweise erforderlich. Unter dem von Ihnen gewohnten Gesichtspunkt des redlichen Anwalts, so fürchte ich sagen zu müssen, kommen Sie zu einer Beurteilung der Vorgänge, die so nicht zu unserem Vorteil wäre. Fakt ist, streng genommen ist es offensichtlich, dass sich das Finanzamt auf unsere Ebene, nämlich nach Ansicht des Finanzamts auf die Ebene der „Gauner“ hinab begeben hat. Wenn Sie die Vorgänge unter diesem Aspekt betrachten, werden diese nicht nur verständlich, sondern es leuchtet auch ein, welche Massnahmen dazu passend zu setzen sind.

Ich räume ein, daß es dem Finanzamt schwer fallen wird, die Rechtslage zu akzeptieren. Denn nimmt man die Position des rechtlich ungebildeten Betrachters ein, macht der Mandant jetzt Ansprüche geltend, für die er vor ein paar Jahren gelyncht worden wäre, hätte ihn der Plebs erwischt. Es ist allerdings heute so, daß seine Forderungen rechtlich begründet sind, auch wenn man es unter rein ethischen Gesichtspunkten anders beurteilen möchte.

Aber ich bin Auftragnehmer, also mache ich nun dem Finanzamt einen Vorschlag …
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Dieser Beitrag wurde unter Mandanten, Steuerstrafrecht, Strafverteidiger, Wirtschaftsstrafrecht veröffentlicht.

13 Antworten auf Die Ebene der Gauner

  1. 1
    chris says:

    Mir leuchtet gar nix ein.

  2. 2
    Steuerfahnder Krawuttke says:

    Ein Freispruch vor Wirtschaftsstrafkammer bedeutet nicht, dass das Amt nicht trotzdem zuschätzen wird und kann.

  3. 3
    WPR_bei_WBS says:

    Bahnhof [*]? Ja aber welcher denn?


    Ist zumindest das einizige Wort, dass ich gerade verstehe ;-)

  4. 4
    DonJon says:

    Jup, ist ein bißchen schwammig und wenig erhellend (bin ich gar nicht gewohnt hier).

    Was will der Mandant denn?

  5. 5
    quicker-easier says:

    Ich fasse mal zusammen, so wie ich’s verstanden habe:

    Ihr Mandant wurde freigesprochen und will jetzt ziemlich hohe, juristisch aber wohl vertretbare Forderungen (vermutlich Geld) an das Finanzamt stellen. Außerdem neigt Ihr Mandant zu wichtigtuerischem Geschwafel. Sie halten sein Vorgehen für überzogen und moralisch falsch und hatten ihm eine zurückhaltendere Vorgehensweise empfohlen. Aber weil er nunmal Ihr Mandant ist, tun Sie, was er sagt.

    Klingt nicht unbedingt nach Traumjob…

    • Kalt. Gaaaanz kalt. Kein Freispruch, keine Forderungs ans Finanzamt. Auch der Rest des Kaffeesatzblicks geht in die falsche Richtung. Auch die Vermutung mit dem Traumjob. crh
  6. 6
    Hab nix verstanden says:

    Finanzamt und Ethik in einem Beitrag. Neee, oder?

    Fällt es dem Finanzamt ihrer Erfahrung nach denn oft schwer, die Rechtslage zu akzeptieren? Wenn dem so sein sollte: ist das Verhalten Absicht und auf einen finanziellen Vorteil ausgerichtet?

  7. 7
    Vincent Lacroix says:

    Jetzt kommt bestimmt so ein richtiger Klopper, § 823 II BGB iVm § 164 StGB gerichtete auf Schmerzensgeld oder sowas…

  8. 8
    quicker-easier says:

    @crh: dann hab ichs wohl falsch verstanden. Aber mit dem Geschwafel lag ich nicht so falsch, oder? Typ „Ich bin kein Jurist, will mir aber vor meinem Anwalt keine Blöße geben. Deshalb formuliere ich so, wie sich Juristen meiner Meinung nach ausdrücken.“

  9. 9
    DonJon says:

    Erinnert ein bißchen an Tucholsky (aus dem Gedächtnis): Im Zusammenhang mit einem Streit in einem Mietshaus schlugen die Wellen so hoch, dass am Ende immer die Rede von „dem Keller“ war und keiner der Beteiligten auch nur auf die Idee kommen könnte, dass es noch einen anderen Keller geben könnte. So sehr war man in die Sache eingestiegen. Außenstehenden – so wie hier alle Leser – erschließt sich dann natürlich nix.

  10. 10
    Kater Karlo says:

    Nix unethisches kann micht nicht machen mit dem Finanzamt. Dem ist es ja auch egal.
    Pfändet Konto wegen 3 Wochen Verzug und gleich noch dazu Beträge, die erst in zwei Wochen fällig werden.

    Also los, Finanzamt melken, wo auch immer es legal geht!

  11. 11
    DonJon says:

    O.k.,da keinerlei Erläuterung erfolgt, versuch ich es noch mal mit Kaffesatzleserei:

    Welche Infos haben wir?

    – Es geht um irgendwas finanzrechtliches
    – Es gab ein langandauerndes Wirtschaftsstrafverfahren,welches allerdings nicht mit Freispruch endete, sondern wohl (Kaffeesatz) eingestellt wurde.
    – Den zu unterbreitenden Vorschlag hätte man während des laufenden Verfahrens nicht unterbreitet, Heute sind die dem Vorschlag zugrunde liegenden „Forderungen“ (etwas verwirrend, angeblich sollen doch keine geltend gemacht werden) nunmehr begründet sind; was entweder auf das Verfahren oder eine Änderung der Rechtslage zurückzuführen ist.

    Geht’s um eine zu fordernde öffentliche Entschuldigung?

  12. 12
    Der wahre T1000 says:

    Die Mitarbeiter des FA sind sich für nichts zu schade, wenn der (vermeintlich) Steuerpflichtige mal so „richtig drangenommen“ werden soll. Rechtsprechung und Urteile werden ignoriert – in internenen Anweisungen steht man soll sie nur anwenden, wenn der Steuerprflichtige sich hartnäckig genug darauf beruft – und gepfändet wird gedankenlos.

    Wenn es gegen das Finanzamt geht, dann ist ALLES, was das Gesetz hergibt, erlaubt; je unmoralischer, desto besser.

    Wer Leuten wegen einer Forderung unter 100 Euro mit Schlüsseldienst ins Haus einbricht, der ist nicht weniger schlimm als jeder gewöhnliche Kriminelle. Nur dass die Würtstchen vom FA dafür nicht belangt werden können.

    Man möge mich richtig verstehen: ich bin nicht gegen Steuern. Sehr wohl aber bin ich gegen die völlig unwürdige Behandlung von Bürgern durch kleingeistige FA-Mitarbeiter, wobei man den Bürgern immer weniger Möglichkeiten lässt die eigene Rechte zu verteidigen. Das FA kommt leichter in eine Wohnung als jeder Polizist und kann sich leicher über Konten und deren Inhalt informieren als ein Richter.

    Ich kann, sehr geehrter Herr Hoenig, nur hoffen, dass sie diesen Mandanten besonders unterstützen.

  13. 13
    Dummfogel says:

    Ihr Mandant ist ein Ostdeutscher, der Begriff „Fakt ist“ kommt dort zuhause. Aber zur Sache.

    Während Herr Hoenig die Angelegenheit mit der rechtlichen Brille betrachtet, sorgt sich der Mandat um das störungsfreie Verhältnis zur Staatsmacht. Letztlich kann ein verärgertes Finanzamt auch in Zukunft viel geschäftlichen Schaden anrichten. Insofern erscheint es weise, eine Win-Win-Situation zu simulieren und zumindest den Anschein einer „Wiedergutmachung“ zu erwecken. Ich dachte ja spontan an das CD-Werk in Dassow, aber da läuft der Prozess ja noch.