Die Staatsanwaltschaft, die sich manchmal selbst stolz als die Kavallerie der Justiz bezeichnet, sollte eigentlich am besten wissen, wann ein Pferd tot ist.
Manche Staatsanwälte reiten schneidig auch auf toten Pferden weiter.
Die Staatsanwaltschaft, die sich manchmal selbst stolz als die Kavallerie der Justiz bezeichnet, sollte eigentlich am besten wissen, wann ein Pferd tot ist.
Manche Staatsanwälte reiten schneidig auch auf toten Pferden weiter.
Die aktuelle Website von Rechtsanwalt Carsten R. Hoenig finden Sie unter
www.hoenig.de.
Die Seiten unter www.kanzlei-hoenig.de sind auf dem Stand von 2019 und wurden/werden seitdem nicht mehr aktualisiert.
Dies schließt sich in 20Sekunden
Was passiert jetzt, wenn die Akte zufälligerweise zu lange braucht? Die Beschwerde wird mangels Begründung als unzulässig verworfen?
Quatsch, der Staatsanwalt liest nur diesen Blog nicht und hat deshalb keine Angt vor crh.
Oder aber er möchte zeigen wie furchtlos er sich sehenden Auges ins Verderben des Hoenig Blogs begibt.
Wer Ironie findet, kann Sinn-entnehmend lesen.
,,wäre ich dankbar“
Da gibt es eine Akte nur einmal (Kopierer oder gar elektronische Speicherung sind noch nicht erfunden). Und die Akte muss in zehn Tagen zurückgesandt werden, die Begründung muss aber in elf Tagen vorliegen? Was ist denn das für einTheater?
[…] Reiterei der Justiz den Mausetod ihrer Schindmähre nicht mehr leugnen konnte, hat sie die Beschwerde gegen Aussetzung des Verfahrens zurück […]