Keine Durchsuchungen in Sachsen

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof teilt mit:

Durchsuchungen in mehreren deutschen Städten gegen mutmaßliche Mitglieder einer rechtsextremistischen Vereinigung

In einem Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft wegen des Verdachts der Bildung einer rechtsextremistischen Vereinigung werden aufgrund von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs seit heute Morgen (25. Januar 2017) insgesamt 12 Wohnungen und weitere Räumlichkeiten in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt durchsucht, darunter die Wohnungen von sieben Beschuldigten. An dem Einsatz sind etwa zweihundert Polizeibeamte der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt beteiligt.

Gegen sechs Beschuldigte, die vorwiegend über soziale Medien miteinander vernetzt sind, besteht der Verdacht, sich zu einer rechtsextremistischen Vereinigung (§ 129a StGB) zusammengeschlossen zu haben. Sie sollen seit Frühjahr 2016 in Planungen eingetreten sein, bewaffnete Angriffe auf Polizisten als Repräsentanten des Staates, Asylsuchende und Menschen der jüdischen Glaubensgemeinschaft zu begehen. Dem siebten Beschuldigten wird vorgeworfen, die Gruppe durch Beschaffungshandlungen unterstützt zu haben.

Ziel der heutigen Durchsuchungsmaßnahmen ist es, weitere Beweismittel für das tatsächliche Bestehen einer Vereinigungsstruktur sowie zu den angeblich geplanten Straftaten und zu etwaigen Tatmitteln zu gewinnen. Erkenntnisse zu konkreten Anschlagsplanungen liegen derzeit nicht vor.

Mit den kriminalpolizeilichen Ermittlungen hat die Bundesanwaltschaft das Landeskriminalamt Baden-Württemberg beauftragt. Weitergehende Auskünfte können mit Blick auf die laufenden Ermittlungen und die noch andauernden Durchsuchungsmaßnahmen derzeit nicht erteilt werden.

Quelle: Pressemitteilung 8/2017 vom 25.01.2017

In Sachsen hat es demnach keinen Anlaß gegeben, gegen mutmaßliche Mitglieder einer rechtsextremistischen Vereinigung zu ermitteln. Dafür waren die Berliner Polizisten erfolgreich dabei:

Dieser Beitrag wurde unter Politisches, Polizei, Strafrecht veröffentlicht.

9 Antworten auf Keine Durchsuchungen in Sachsen

  1. 1
    K75 S says:

    Was muss man finden, damit eine Durchsuchung (als Teil der Ermittlungen) erfolgreich ist? Die Wahrheit? Woran erkennt der geneigte Durchsuchungsvollstrecker diese eigentlich?

    Oder ist eine Durchsuchung erst dann erfolgreich, wenn man das finden, was man zuvor eh bereits erwartet hat?

    Vielleicht hat das aber mit den Fundsachen in der Wohnung auch garnichts zu tun … und die Beamten werten es als Erfolg, zumindest nicht die falsche Wohnung gestürmt zu haben.

  2. 2
    Miraculix says:

    „Was muss man finden, damit eine Durchsuchung (als Teil der Ermittlungen) erfolgreich ist? “
    Das bringt man der Einfachheit halber mit, dann dauert das auch nicht so lang.

  3. 3
    Diasporasachse says:

    Welchen Sinn hat die Überschrift?? Wäre zu erwarten, dass bei einer bestimmten aus 7 Personen bestehenden Tätergruppe auf jeden Fall ein Sache dabei ist??

  4. 4
    HugoHabicht says:

    Sachsen bashen ist voll OK. Sind zwar die einzigen „drüben“ die was aus ihrem Bundesland gemacht haben nach der Wende, aber gerade deshalb: immer feste druff.

  5. 5
    kleinerKarsten says:

    In Sachsen wird bestimmt auch noch durchsucht. Wenn alle Betiligten die Nachrichten gelesen haben natürlich, das erspart so einiges Arbeit.

  6. 6

    Das ist kein Sachsen Bashing. Sondern der freundliche Hinweis darauf, daß es in Sachsen keine Druiden gibt. Das ist doch erfreulich. Oder?

  7. 7
    Silke says:

    @ Diaspora-Sachse
    Das war ein „alternativer“ Fakt, sozusagen eine postfaktische Überschrift :))
    Aber ein gewisses Ressententiment des Blogbetreibers RA Hoenig gegenüber den Sachsen ist da leider doch zu verspüren. Zuminedst scheint er der Meinung zu sein, wenn es um Ermittllungen gegen Rechte geht, müssten natürlich auch unbedingt Sachsen dabei sein. Aber schau an – solche Leute (Ausländerfeinde u.ä.) gibt es tatsächlich auch in anderen Bundesländern…
    @ HugoHabicht
    Hier lesen auch Ossis mit. und ein kleiner Tip an Sie: schauen Sie sich mal bei gelegenheit auch die anderen vier ostdeutschen Bundesländern an. Da hat sich auch einiges getan – falls nicht gerade große Westkonzerne die Ostbetriebe plattgemacht haben.

  8. 8
    HugoHabicht says:

    @Silke
    ich lebe in Neufünfland, mache regelmäßig Urlaub in McPomm und kenne auch S.-Anhalt und Sachsen ganz gut. Ich bin immer wieder baff erstaunt, was in Sachsen alles funktioniert und in den anderen 4 1/2 Neuländern nicht.

    Wenn es um Polizeiversagen geht (wie es in dem Beitrag so mitschwingt), sollten sich die verantwortlichen Sachsen-Basher in Berlin und NRW nach dem Fall Amri aber so was von kleinlaut die Hosen hochziehen, von denen dürfte man eigentlich fünf Jahre gar nichts mehr hören. Immerhin haben die Sachsen ihren Mann trotz allen Problemen noch gestellt, bevor es geknallt hat.

  9. 9
    Silke says:

    @ HugoHabicht
    Was soll denn in Sachsen so gut funktionieren, was in den anderen vier (einhalb) Neu-Bundesländern angeblich nicht funktioniert?! (wobei zugegebenermaßen im Osten noch einges sehr im Argen liegt, vor allem bei den Verwalltungen)
    Aber noch eine kleine Korrektur zu Ihrer letzten bemerkung: Es waren NICHT die sächsiche Polizei/ Behörden, die „ihren Mann“ noch gestellt haben (damit meinen Sie vermutlich den Flüchtling, der sich dann in der gefängniszelle, also unter den „wachsamen“ Augen der sächsischen Justiz, erhängt hat), sondern es waren Landsleute von ihm, die ihn gefesselt und der Polizei übergeben haben. (der Polizei war er zuvor entwischt). Also – auch das kein Ruhmesblatt/ kein Verdienst für die sächsische Polizei.