Ein aus Erfahrung kluger Polizeibeamter

Wie man sich am besten gegen Tatvorwürfe verteidigen kann, wissen nicht nur Strafverteidiger. Auch Polizeibeamte verfügen über ausreichende Erfahrung, welche Reaktion die einzig richtige ist, wenn man beschuldigt wird, eine Straftat begangen zu haben.

Der Polizist, den wir zur Zeit verteidigen, macht es richtig:

Es ist eigentlich ganz einfach:

  • Keine Aussage zur Sache
  • Verteidiger beauftragen
  • Akteneinsicht nehmen
  • In Ruhe die Verteidigung organisieren

Hier noch einmal die Sofortmaßnahmen mit ausführlichen Hinweisen … auch wenn es mehr nicht dazu zu sagen gibt.

Dieser Beitrag wurde unter Polizei, Strafverteidiger veröffentlicht.

11 Antworten auf Ein aus Erfahrung kluger Polizeibeamter

  1. 1
    Kai-Uwe says:

    Was bedeutet „nie wieder zukünftig eine Polizeidienststelle besuchen zu wollen“?

    Ist er kein Polizist mehr? Oder arbeitet er zwar als Polizist, aber nicht mehr in einer Polizeidienststelle?

  2. 2
    Bernd says:

    Bei den Sofortmaßnahmen ist auf den ersten Blick nichts weiter verlinkt. Nur 6 kleine Absätze, wovon der letzte einen Link zu einer E-Mailadresse enthält.

    Erst auf den dritten Blick fallen im Menü die weiteren Links auf.

  3. 3
    Kai says:

    Wie ist das denn mit der „Einladung“ bzw. „Ladung“ seitens der Polizei nun 2018?
    Wenn ich mich recht entsinne, gab es eine Gesetzesänderung, die dazu führt, dass man solche Einladungen nicht mehr eifnach so ignorieren kann.
    Insofern es diese Gesetzesänderung gibt, haben Sie herr Hoenig schon darüber geblogt?

  4. 4
    WPR_bei_WBS says:

    @ Kai

    Dem Irrtum bin ich auch aufgesessen, wurde aber eben erst aufgrund meines Kommentars beim neuesten Lawblog-Artokels (und meiner folgenden Recherche von 163 StPO) eines besseren belehrt: Das mit der Vorladung durch die Polizei betrifft wohl „nur“ Zeugen, nicht aber den Beschuldigten.

    Wie auch immer: crh rät ja oben nicht zum nicht-erscheinen, sondern zum nichts-sagen.

  5. 5
    Mondschein says:

    @ WPR
    Welcher Mensch hat so viel Zeit, irgendwohin zu fahren, also konkret zur Polizei, um dann dort eine halbe Stunde lang schweigend herum zu stehen?
    Crh meinte schon eher gar nicht erst zum Vorladetermin zu gehen. Sonst steht dann noch im Polizeiprotokoll: *Der Beschuldigte schwieg verdächtig. Ausserdem zuckte er nervös mit den Augen – was eindeutig seine Schuld beweist.“

  6. 6
    hugo says:

    @ Mondschein: ja, ja. das ist ja alles richtig was Sie sagen. und trotzdem hat der gesetzgeber in seiner weisheit das jetzt zeugen als pflicht aufgetragen. ganz offensichtlich hatten zu viele bürger herausgefunden, dass man jahrzehntelang nicht verpflichtet war, kadavergehorsam zur polizei zu dackeln, und da musste halt die rechtslage angepasst werden, wo kommen wir denn da hin.

  7. 7
    hugo says:

    @ Mondschein nochmal sorry: ich bezog mich nur auf Ihren ersten satz. im zweiten teil Ihres kommentars stellt sich heraus, dass Sie den unterschied nicht verstanden haben. wer als zeuge zur polizei geladen wird, MUSS seit neustem gehen. wer als beschuldigter, nicht.

    • Das ist so nicht richtig.
       
      Bitte schauen Sie in § 163 III 1 StPO: „Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung vor Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt.
       
      Nur wenn der Staatsanwalt ausdrücklich sein Erscheinen angeordnet bzw. verfügt hat, muß der Zeuge erscheinen. Wenn nicht, dann nicht. crh
  8. 8
    hugo says:

    o danke! guter tipp… allein, wie finde ich das raus?

    ich denke ich bleibe bei den zivilisierten mandaten, aber wäre über diese antwort erfreut.

    • Die Vorladung nach 163 III 1 wird einen entsprechenen Hinweis und eine qualifizierte Belehrung in Hinblick auf die möglichen Zwangsmaßnahmen bei unentschuldigtem Ausbleiben enthalten. Ansonsten hilft ein Anruf weiter. Oder die Konsultation eines Strafverteidigers. crh
  9. 9
    matthiasausk says:

    Da hat doch seit Derricks unseligen Zeiten die Propagandamaschinerie die Angst vor der „Vorladung ins Präsidium“ (übrigens immer um 9 Uhr!) geschürt … und alles hat nichts genutzt … böses Volk, das!

  10. 10
    Reiner Verschwind says:

    Auch bemerkenswert wenn man Tatort oder SOKO-Zuschauer ist: alle Fahrzeuge werden halb/halb auf Strasse und Bürgersteig abgestellt. Egal wie Breit die Strasse ist, wie viele Parkmöglichkeiten es vor Ort gibt. Und natürlich fährt man auch mit Handy am Ohr hinter Verdächtige her, ist scheinbar ein Blaulictht/Sirenen-Handy mit Sonderrechten.

  11. 11
    Kater Karlo says:

    Bin gespannt, was es für Ergebnisse bring und ob wirklich jetzt reihenweise Aufträge der StA erlassen werden.