Ein großer Vorteil des Strafverteidigers gegenüber Richtern und Staatsanwälten besteht in der Möglichkeit des Ortswechsels. Während die justiziellen Organe der Rechtspflege nur selten aus ihrem Sprengel herauskommen, ist das freie Organ oft in der gesamten Republik unterwegs.
In der vergangenen Woche war ich in Bergen auf Rügen unterwegs. Weil ich entspannt und gut vorbereitet zum Termin am Mittwochmorgen erscheinen wollte, bin ich bereits am Sonntagabend angereist, auch um mich langsam an das Reizklima der Ostsee akklimatisieren zu können. ;-)
Auch auf Bergen ist man vorsichtiger geworden. Als ich das Gebäude betrat, wurde ich gleich von einem Wachtmeister in Empfang genommen, der mich erst freundlich begrüßte und dann nach dem Grund meines Besuchs fragte. Erst nachdem ich mich artig vorgestellt habe, öffnete er mir die Tür zum Treppenhaus in den ersten Stock.
„Saal A200“ war natürlich ein Fake. Es gibt dort nicht zweihundert Säle, sondern – von mir grob geschätzt – nur zwei. Aber Klappern gehört ja nicht nur bei Strafverteidigern zum Handwerk.
Meinem Mandanten wurden zwei falsche uneidliche Aussagen (§ 153 StGB) vorgeworfen. Also eine Straftat, deren „Geschädigte“ die Justiz ist. Das war schonmal der erste Grund für die anfängliche Zurückhaltung der Richterin. Eine zweite Ursache könnten ihre Recherchen über meine Herkunft gewesen sein.
Die Verhandlung begann gleichwohl in einer recht entspannten Atmoshäre. Sie endete unerwartet schnell, denn es zeichnete sich bald eine friedliche Lösung des Konfliktes ab.
Die Richterin war allerbestens vorbereitet. Sie kannte sämtliche Details der Strafakte; auch die beigezogenen vier Bände der Zivilakte hatte sie im Griff. Die aktuelle Rechtsprechung des BGH in Zivilsachen(!) zum Thema dieser Strafsache schüttelte sie aus dem Ärmel.
Und sogar, was den Verteidiger anging, war sie bestens informiert. Bei unserer Verabschiedung nach Schluß der Verhandlung teilte sie mir mit, daß sie genau wisse, daß ich seit Jahren schon meinen Lebensunterhalt mit Straftaten verdiene. Das habe sie irgendwo gelesen.
Dem Mandanten hat das Ergebnis gefallen; ich werde mich gern an das schnuckelige kleine Amtsgericht und die freundliche Verhandlungsatmosphäre erinnern.
Und ich würde mich sehr freuen, wenn ein solches Kleinod eines Gericht dem Justizpublikum noch lange erhalten bleibt und nicht aus kalten ökonomischen Gründen wegrationalisiert wird.
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Bild: © Gerhard Giebener / Bergen auf Rügen – Amtsgericht (2) / CC BY 2.0 / Link
Der zweite Zeuge kommt doch nicht etwa vom „Amtsgericht Tiergarten, Berlin“? Und ist auch nicht der Richter des Grauens[1], oder?
Lieber RA Hoenig, ich bin selbst in Bergen geboren, auf der Insel Rügen aufgewachsen und verfolge ihren Blog zudem seit einiger Zeit. Daher hat es mich sehr gefreut, diesen Beitrag zu lesen. Insbesondere vor dem Hintergrund der Strukturreform der Gerichte des Landes. Dabei haben wir Insulaner, wie viele andere Teile M-Vs, darum gerungen, „unser“ Amtsgericht zu behalten. Auch wenn dieses nun „nur noch“ eine Zweigstelle des Stralsunder Gerichts ist, freut es mich zu hören, dass sie der Einsatz wohl gelohnt hat, auch wenn ich inzwischen selber in der Ferne studiere.
Ja.. Südlurker ..alles richrig gesagt!