Erst die Straftat und dann der Verdacht?

Manche Ermittlern möchte man nochmal zur Intensivbetreuung durch einen Nachhilfe-Lehrer in die Grundschule schicken.

Der Mann, der den unten zitierten Bericht geschrieben hat, bekommt monatlich am Ersten im Voraus frei Konto sein Gehalt dafür, daß er auf unseren Rechtsstaat aufpaßt.

Und was macht er? Sowas hier:

Ich habe vor vielen Jahren mühsam gelernt: Erst entsteht irgendwie ein Verdacht, dann sucht der Ermittler Beweise und ganz am Ende entscheidet der Richter, ob sich der Verdacht bestätigt hat und der Tatbestand einer Strafnorm erfüllt ist.

Aber dieser ZAM (ich habe gegoogelt: Zollamtmann. Exkurs: Was bedeutet die Abk.: „ZAM’in“. Süß, nicht?) kennt das anders: Er – und nicht der Richter – nagelt den Tatbestand erstmal fest, sucht sich dann ein paar Beweise zusammen und begründet schließlich irgendwie einen Verdacht.

Wenn er die Beweise gefunden hat. Und die wird er finden! Denn er weiß ja bereits auf Blatt 2(!) der Akte, daß die Voraussetzungen des § 266a StGB vorliegen. Und dann muß es ja die Beweise geben. Sonst wäre ja der Tatbestand nicht erfüllt.

Nebenbei:
Lesen Sie sich den § 266a StGB mal durch! Und bezeichnen Sie dann die Tatbestands-Voraussetzungen. Aber passen Sie auf, daß Ihnen nicht schwindelig wird, wenn Sie sich die Bezugsnormen aus dem Sozialversicherungsrecht zur Gemüte führen. Ich sach nur: „Sozialrechtsakzessorietät“.

Sowas macht unser ZAM aber mit links.

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Bild: © Petra Morales / pixelio.de

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4 Antworten auf Erst die Straftat und dann der Verdacht?

  1. 1
    docmw says:

    Die ZAM’in ist schon seit einigen Jahren die ZAF.

  2. 2
    BrainBug2 says:

    @docmw: Was ist mit denen, die sich noch nicht entschieden haben bzw. sich weder dem einen noch dem anderen Geschlecht zuordnen können? Ist das ein ZAX?

  3. 3
    Thorsten says:

    Anklageschriften wegen § 266a-Delikten lassen überdurchschnittlich häufig wegen eines Verstoßes gegen die Umgrenzungsfunktion auseinandernehmen – natürlich erst in der Hauptverhandlung und nicht schon im Zwischenverfahren. ;-)

  4. 4
    Chak says:

    Bei Amtmann muss ich immer an die Redewendung „voll wie ein Amtmann“ denken.