Frauenpower

Aus der Anklageschrift gegen eine 19-jährige Frau:

Insgesamt geht es um den klassischen Dreikampf mit den Ordnungshütern, in der Version für Erwachsene:

  • 6 Fälle der Beleidigung,
  • 2 Fälle des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und
  • 2 Fälle der Körperverletzung, im letzten Fall „nur“ als Versuch.

Begonnen hatte alles mit einer Diskussion um einen vermeintlich ungültigen Fahrschein der BVG zum Preis von 2,80 Euro.

Dieser Beitrag wurde unter Kanzlei Hoenig Info, Strafrecht veröffentlicht.

29 Antworten auf Frauenpower

  1. 1
    roflcopter says:

    Und die netten Kontrolletis sind unbeleidigt davongekommen? Wie inkonsequent :D

  2. 2
    ali says:

    2,80 €?! Jungejunge. Hier in Leipzig gibt’s dieselbe Operette ab 1,80 €…

  3. 3
    Drucker says:

    Mit 19? Dann ist sie wohl auch eine von den vielen, die ihre Sozialisation via Pöbelfernsehen genossen haben und jetzt mit der Realität zusammenstoßen.

    Als Nächstes wird sie dann vielleicht feststellen müssen, dass es bei einer Verhandlung nicht so zugeht wie bei Richterin Salesch.

  4. 4
    AG says:

    Ich finde es erstaunlich, welches detaillierte Erinnerungsvermögen die Beamten hinsichtlich der Beschimpfungen an den Tag legen …

  5. 5
    WPR_bei_WBS says:

    Ich frage mich auch, warum man wegen 2,80 EUR so einen Aufstand machen muß, anstatt sich einfach eine gültige Fahrkarte zu kaufen bzw. alternativ (je nach Sachlage) zivilisiert gegen die Behauptung der Kontrolleute vorzugehen.

  6. 6
    HugoHabicht says:

    Nettes Detail finde ich ja den Umstand, dass die Staatsanwaltschaft (Amtsanwaltschaft?) bei dieser Pöbelorgie nur Dolus Eventualis bezüglich der Beleidigung annimmt.

    @ali
    Die Preise für den öffentlichen Nahverkehr in Berlin sind völlig außer Kontrolle. € 2,80 für einen Einzelfahrschein mit dem man dann auf dem Gleis steht, weil die S-Bahn sowieso wieder nicht fährt, sind der Knaller. Aber gut, die Berliner Politik bräuchte halt einen kompletten Reboot und das sind so die Randerscheinungen dieser Malaise.

    @AG
    Das Protokoll wird direkt im Anschluss gefertigt. Da sollte noch genug Erinnerung da sein.

  7. 7
    Friederike says:

    @HugoHabicht

    Außer Kontrolle? Bei 2,80 Euro für eine Fahrt? Auf welchem Planeten leben Sie? Das ist Jammern auf ganz hohem Niveau. Kommen Sie mal ins Ruhrgebiet. Hier kostet eine Einzelfahrt 2,70 Euro. Nur kommen Sie damit nicht mal im Ansatz soweit wie in Berlin, sondern können nur innerhalb einer Stadt damit fahren – das ist dann so ähnlich wie wenn Ihr 2,80 Fahrschein nur innerhalb eines Berliner Kiezes gelten würde. Eine Fahrt in die Nachbarstadt schlägt schon mit 5,80 zu Buche, selbst wenn das nur 11 Minuten mit dem Regionalexpress sind (z.B. Bochum nach Essen).

    Vor lauter Arm und Sexy scheinen Berliner wie Sie völlig das Augenmaß verloren zu haben was ein angemessener Preis ist.

  8. 8
    BV says:

    Polizeibeamte sind ja viel gewohnt. Aber „perverse Arschgucker“ geht dann doch etwas zu weit ;-)

  9. 9
    Gagfuiso says:

    Soll nach dem Pressecodex das Geschlecht nicht nur dann genannt werden, wenn es für das Geschehen von Relevanz ist?

  10. 10
    Johann L. says:

    @AG, #4
    ich mache ja auch gerne meine Witze über Polizisten als „besonders geschulte und vertrauenswürdige Zeugen“, aber wenn ich bereits weiss, worauf ich zu achten habe, fällt es viel leichter (wenn z.B. bei „witzigen“ Videos der Pechvogel bereits rot eingekreist ist)

    @Friederike, #7
    „Vor lauter Arm und Sexy scheinen Berliner wie Sie völlig das Augenmaß verloren zu haben was ein angemessener Preis ist.“
    Vorschlag zur Güte: BEIDES sind keine angemessenen Preise (deutlich zu hoch), wenn man die verkehrs- und gesundheitspolitische Bedeutung des ÖPNV zugrunde legt.

    @BV, #8
    sicher? Sie ist 19, kann (noch) so einen richtigen ge* Knackarsch haben…
    (jaja, 5 EUR in die Sexistenkasse. Zumal ich gerade misogynistisch gehatespeecht habe…)

  11. 11
    HugoHabicht says:

    @Friederike
    hier werden verschiedene Dinge vermischt. Dass die Ruhrpottler es versäumt haben, beizeiten Rhinopolis zu gründen (Duisburg bis Bochum, Dortmund kann alleine), und es deshalb kein vernünftiges überörtliches S-Bahnnetz gibt, ist dabei zunächst eine Sache, die man Berlin (zusammen gewachsen aus Charlottenburg, Berlin, Lichtenberg [zuvor größer als das eigentliche Berlin!], Spandau und noch 100 Dörfern) nicht vorwerfen kann.

    Richtig ist, dass man auf dem Papier mit einem Fahrschein in Berlin sehr weit kommen könnte. Nur will halt kaum jemand von Spandau bis Mahlsdorf fahren. Für die durchschnittliche Fahrt ist der Preis viel zu hoch. Der Poster, auf den ich mich bezog, hat ja schon ein anständiges Gegenbeispiel genannt.

    Außerdem ist die Qualität halt unter jeder Kritik. Die U-Bahn funktioniert noch halbwegs, die S-Bahn (v.a. Ring-S-Bahn) ist nur für Personen interessant, bei denen es nicht darauf ankommt, ob sie heute oder morgen fahren. Das ist nur noch Drittweltniveau. Wie das aktuell im Pott aussieht, kann ich leider nicht beurteilen.

  12. 12
    David says:

    Wenn sich tatsächlich jemand von so einem Redeschwall und in solch einer Situation in seiner Ehre verletzt fühlt, möge er zum Arzt gehen.

  13. 13
    matthiasausk says:

    Das merke ich mir und werde demnächst mit den Worten „daß Sie sich durch [situationsangepaßte Beleidigungsphrase nach Wahl hier einsetzen] in Ihrer Ehre gekränkt fühlen, nehme ich billigend in Kauf“
    beleidigen.

  14. 14
    meine5cent says:

    @David: Der Klügere gibt so lange nach bis er der Dumme ist. Oder: wer derartige Beleidigungen hinnimmt, der mag zwar auf einem ganz hohen Sockel stehen. Andererseits setzen sich dann nicht nur kurzfristig, sondern dauerhaft die Rücksichtslosen, die Asozialen und die Pöbler durch. Und ob man eine derartige Pöbelherrschaft will ist dann die Frage, die man sich stellen sollte.

    • Wäre es in Ihrer schwarzen, rücksichtlosen, asozialen, pöbelnden Vorstellungs-Welt nicht auch möglich, schlicht eine psychiatrische Erkrankung der Frau in Erwägung zu ziehen? Schade, daß Ihnen konstruktive Gedanken so selten in den Sinn kommen. crh
  15. 15
    David says:

    @meine5cent

    Das hat nichts mit klüger oder dümmer zu tun. Einen Sockel habe ich hier auch nicht herumstehen, leihe ihn mir nur ab und zu mal bei Bedarf aus (keine Sorge, ist selten).

    Davon abgesehen, dass manch einer der Meinung ist, so ein pöbelhaftes Verhalten sei Grundvoraussetzung, um im Jahre 2017 Präsident der USA zu werden (was Sie vielleicht unter Pöbelherrschaft verstehen und ich auch nicht besonders doll finde), kann man sich immer noch nicht ernsthaft davon beleidigt fühlen. Herrschaft – ernsthaft?

    Wenn es Ihnen darum geht, solch ein Verhalten zu unterbinden, heißt das noch nicht, dass es Sie in Ihrer Ehre verletzt hat. Und wenn das tatsächlich der Fall wäre (insbesondere aufgrund der Umstände der getätigten Aussagen), würde ich das noch immer nicht für besonders gesund halten. Die strafrechtliche Seite hat mich hier nicht interessiert.

  16. 16
    HugoHabicht says:

    @15 CRH
    aus dem Ausschnitt der Anklageschrift ergibt sich nicht unbedingt eine psychiatrische Erkrankung. Es gibt auch Menschen mit einfach sehr, sehr schlechter Kinderstube und es gibt (bevorzugt „autonome“) politisch Radikale, die auch gerne mal so abgehen.

  17. 17
    Johann L. says:

    @David, #15
    Sie sind ein gutes Beispiel für die Verkommenheit der heutigen politischen Diskussion.
    Ich gehe davon aus, dass Sie nur mit-mobben, das nicht ‚auf Ihrem Mist‘ gewachsen ist. Aber Trump mit dieser Göre auch nur zu vergleichen zeigt eine Impertinenz und Abgehobenheit, die bis vor Kurzem Ihresgleichen suchten.

    Sie müssen sich das mal vergegenwärtigen! Nicht einmal evil Putin oder Erdogan* werden mit solchen Begriffen belegt (von Politik und Leitmedien!), wie der Präsident eines (ehedem) befreundeten Staates. Noch vor 6 Monaten hätten Sie sich heftigtsten Antiamerikanismuses ’schuldig gemacht‘. Heute ist es schon Normalität…

    Was ich damit sagen will: Bitte mal 3 Gänge zurückschalten, das ganze ‚ad hominem‘ stecken lassen. Es disqualifiziert Sie und die Ihren mehr, als Trump.
    Und wie so oft: Nutze niemals eine Waffe, die Du nicht auf Dich gerichtet sehen willst.

    * diesen Pöbler Böhmermann ausgenommen

  18. 18
    Engywuck says:

    Wäre es (…) nicht auch möglich, schlicht eine psychiatrische Erkrankung der Frau in Erwägung zu ziehen?

    Wobei mir zumindest eine Anklage wegen versuchter Beleidigung „plus“, gegen die man dann gegebenenfalls ein psychiatrisches Gutachten in Stellung bringen kann, immer noch lieber ist, als wenn die Polizei bei jedem Widerstand gegen Beamte mit Beleidigung gleich in der psychiatrischen einliefert… ich kenne auch genug Personen, die im Jähzorn (ohne psychisch krank im landläufigen Sinn zu sein) sich durchaus in sowas reinsteigern könnten.

    Wie hoch ist denn laut Rechtsanwaltlicher Erfahrung eigentlich der Anteil der psychisch Kranken in derartigen Fällen? Bzw. anders ausgedrückt: ist es etwas, was eben auch mit abgeprüft wird vom Anwalt oder tritt es wirklich in statistisch nennenwerter Weise auf (z.B. 1/4 der Fälle)?

  19. 19
    K75 S says:

    Ein lediglich vermeindlich ungültiger Fahrschein?

  20. 20
    Der wahre T1000 says:

    Ich habe mit dem Verhalten der „Dame“ so meine Probleme.

    Ich kann mir kaum vorstellen, wie eine solch banale (Fahrkarten-)Situation so eskalieren kann, wenn man nur ein bißchen Respekt voreinander hat. Und damit meine ich nicht Respekt vor der Polizei, sondern dem Menschen gegenüber.

    Es ist wahrscheinlich nicht unfair, wenn ich annehmen darf, dass nach einer Fahrkartenkontrolle (und dann dem Ruf nach Polizei) ein Wortgeplänkel folgte, welches der Dame nicht gefiel. Sodann kam die Aufforderung die Polizisten zu begleiten. Vermutlich nachdem sie sich weigerte sich auszuweisen. Dem wollte sie wohl nicht nachkommen und wurde „gepflückt“. Dann ist sie ausgerastet. Ist zwar reine Spekulation, aber dürfte nicht so sehr daneben liegen.

    Klar, ich weiß dass bei Fehlverhalten von Beamten zur Abwehr von Ärger üblicherweise eine Anzeige wegen Widerstand und Beleidigung geschrieben wird. Aber mir fällt es wirklich schwer zu glauben, dass sich Kontrolleur UND Beamte als erste schwer daneben benommen haben. Insofern habe ich nun wenig Mitleid.

    Schlechtes Benehmen hat meist nichts mit psychischen Erkrankungen zu tun.

  21. 21
    RA Feske says:

    –snip–
    Und die netten Kontrolletis sind unbeleidigt davongekommen? Wie inkonsequent :D
    –snap–
    @ roflcopter:
    nein, konsequent: diese sind nicht satisfactionsfähig

    @ all:
    Für das „Theater“, dass nun deswegen auch in diesem veranstaltet werden wird (oder „muss“ – je nach Gisto) muss aus dem Steuersäckl mächtig berappt werden. Die Kosten liessen sich sparen und sinnvoller einsetzen: z.B. für einen ÖPNV zum Nulltarif.
    Dann – ohne jede Investition oder gar Innovation – auch das Gejammer über Zugausfälle und -verspätungen erledigt. Auch ein spätes Geschenk findet immer einen dankbaren Empfänger :-)

  22. 22
    RA Ullrich says:

    Eine psychiatrische Erkrankung der Beschuldigten, namentlich eine solche, die zu verminderter oder gar ausgeschlossener Schuldfähigkeit führt, würde ich mir als Verteidiger hier ganz sicher nicht wünschen. Ist ja schön wenn’s nur die Beleidigung wäre, dann wird halt sang- und klanglos eingestellt, aber wenn die Dame zusätzlich nachdrücklich um sich tritt und womöglich nicht zum ersten Mal auffällig ist, dann wäre eine psychiatrische Erkrankung hier schlimmstenfalls ein Anlass für eine Unterbringung nach § 63 auf unbestimmte Zeit, und das ist bei derartigen Delikten und einem mw. schwer therapierbaren Leiden die Höchststrafe, die durchaus länger ausfallen kann als die komplett abgesessene Haftstrafe o.B. bei einer uneinsichtigen und renitenten, aber voll schuldfähigen Beschuldigten.

    • Daß die §§ 20, 21 StGB die Tür zu den §§ 63, 64 StGB öffnen, gehört zum Grundlagenwissen der Strafverteidigung. Allerdings bei den üblichen Dreisprüngen wie diese hier reicht es regelmäßig nicht für eine Einweisung. Ein ziemlich zuverlässiger Indikator dafür, daß das auch die Staatsanwaltschaft so sieht, ist die Anklage zum Strafrichter. Uffbasse muß der Verteidiger aber trotzdem. Insoweit sind wir uns einig. crh
  23. 23
    Mueller says:

    Guten Abend Herr Hoenig,

    irgendetwas stimmt seit einigen Monaten mit dem Zertifikat Ihrer Homepage nicht. Sagt Safari und mein Newsfeedreader. Ich wollte Ihnen das nur auf diesem Weg mitteilen, falls es sich beheben lässt und Sie es noch nicht wissen.

    Ansonsten danke ich Ihnen für Ihre Blogbeiträge!

  24. 24
    whocares says:

    @Mueller: Zertifikatsspeicher mal gelöscht? Siehe https://www.heise.de/security/meldung/GlobalSign-annulliert-versehentlich-Zertifikate-von-vielen-Webseiten-3350544.html (das Zertifikat des Blogherren ist auch von GlobalSign).

  25. 25
    Klaus says:

    Vielleicht heißt sie Silke und kann daher glaubhaft machen, dass solch ein Benehmen zu ihrem Naturell gehört und nicht persönlich gemeint war.

  26. 26
    Mueller says:

    @ whocares Vielen Dank!

  27. 27
    meine5cent says:

    @blogbetreiber:
    Mir ging es nur darum, auf die recht pauschale sinngemäße Auffassung von David zu antworten, man brauche sich da überhaupt nicht beleidigt zu fühlen..
    Dass es den einen oder anderen gibt, bei dem der Redeschwall eine psychiatrische Ursache hat, steht auf einem anderen Blatt.
    Abgesehen davon, dass Sie im Ausgangsbeitrag nichts von entsprechenden Problemen Ihrer Mandantin geschildert haben., sondern von einer Anklageschrift schreiben (für einen 20er scheint es jedenfalls noch nicht zu reichen), weiß ich nicht, warum ich mir bei einer Erwiderung auf einen wenig konstruktiven Kommentar von David „konstruktive Gedanken“ machen sollte.

  28. 28
    meine5cent says:

    @David
    Weil es gerade so grob zum Thema passt, eine Leseempfehlung
    „Innere Unsicherheit“ auf ZEIT Online über den Zustand der Berliner Polizei, der es vermutlich nicht erlaubt, überhaupt wegen jeder Beleidigung eine Anzeige zu pinseln (die dann ggf. ohnehin mit einer Einstellung endet).
    Auch wenn man derartige Artikel wie immer mit etwas Vorsicht genießen muss (zB „die Staatsanwaltschaft entscheidet, keinen Haftbefehl zu erlassen“) finde ich jedenfalls die Zahlen zur Unterbesetzung und die Berichte zu den offenbar sinkenden EInstellungsvoraussetzungen und zur Schießausblidung einigermaßen schlimm.

  29. 29
    David says:

    @Johann L.

    Ich habe keinen Vergleich zu Herrn Trump angestellt. Sie hätten meinen Kommentar als beiläufigen Scherz begreifen können. Davon abgesehen kann ich ihn wirtschaftspolitisch (in der Zielsetzung) nachvollziehen, in der Umsetzung (derzeit) nicht. Dieses keynesianische Vorgehen wird langfristig zu nichts positivem führen. Wir werden hoffentlich erleben, wozu das alles führt. Vorerst würde ich jedoch sagen, dass das Vertrauen, das man gegenüber einem Präsidenten (wie es bei Obama der Fall gewesen sein könnte) hegt, im vorliegenden Falle aus unterschiedlichen Gründen nicht gegeben ist. Dies ungeachtet der Tatsache, dass ich Hillary wohl auch nicht gewählt hätte.

    @meine5cent

    Ihre Aussage „(…) man BRAUCHE sich da überhaupt nicht beleidigt zu fühlen (…)“ finde ich sehr spannend. Brauche?! Davon abgesehen, dass die Dame Hilfe benötigt oder nicht, ist es hinsichtlich der angeblichen Beleidigung völlig egal, ob die Dame psychische Probleme hat. Ich für meinen Teil kann schlicht nicht nachvollziehen, das man sich von so einem undifferenzierten Gerede beleidigt fühlen kann.

    Arbeiten Sie mal eine Woche in der Kundenbetreuung eines Mobilfunkanbieters. Da gibt es, denke ich, schlimmeres.