Polizisten wird nicht selten vorgeworfen, sie decken sich gegenseitig. Beliebte Meetingpoints des esprit de corps sind solche Delikte wie die Körperverletzung im Amt im Zusammenhang Demonstrationen, die aus dem Ruder gelaufen sind.
Bei Strafanzeigen verletzter Bürger gegen Polizeibeamte ziehen sich spätestens Staatsanwälte, und – wenn es gar mehr nicht anders geht – dann auch Richter ihre Glacéhandschuhe über.
Aber einzelne Ermittler können auch anders. Wenn die dann schon mal einen ihrer Beamten am Kanthaken haben, lassen sie nicht mehr locker. Ich war in mehrere solcher Verfahren auf Seiten beschuldigter Beamten unterwegs und habe mich gewundert, mit welchem gnadenlosen Jagdeifer zuerst die Strafverfolgungsbehörden und im Nachgang dann die Dienstaufsicht gegen ihre eigenen Kollegen vorgehen.
In „meinen“ Fällen konnte ich eine Gemeinsamkeit feststellen: Es waren stets stark engagierte Beamte, also solche, die für ihren Beruf brannten.
Über einen solchen 24-Stunden-Polizisten berichtet Andreas Kopietz, frisurbetonender Kriminalreporter der Berliner Zeitung.
Unter der Überschrift
beschreibt der Journalist die Geschichte eines Oberkommissars, der sich als Beamter im Berliner Rockerdezernat bei den Mitgliedern der OMCG und Onepercenter tierisch unbeliebt gemacht hat.
Skurril an der Geschichte ist, daß dem gnadenlosen Rockerjäger vorgeworfen wurde, im Mai 2012 eine geplante Razzia gegen die Hells Angels verraten zu haben (siehe Agenturbericht in der HAZ). Knackige Beweise dafür hatte die Staatsanwaltschaft nicht. Über ganz dünnes Eis hat sie ihre Anklage gegen den Beamten zum Gericht getragen. Und ist eingebrochen, abgesoffen.
Erst das Landgericht, dann das Kammergericht haben entschieden: Die Verurteilungswahrscheinlichkeit tendiert gegen Null. Die Anklage wurde nicht zur Hauptverhandlung zugelassen. Zeugen vom Hörensagen, die Informationen vom Hörensagen gehört haben, sind eben keine belastbaren Beweise. Und das Drumherum sieht auch eher wie Gemurkse aus. Meint auch das Kammergericht. Der SuperGAU für den SuperStaatsanwalt.
Aus-die-Maus mit der Strafverfolgung, der Mann ist unschuldig, Art. 6 ABs. 2 EMRK. Basta.
Und jetzt?
Der Typ ist fertig, nein, den Typ, den kriegst du wirklich nicht mehr hin.
… sang Wolfgang Niedecken vor langen Jahren in anderem Zusammenhang
Seine Psyche sei kaputt, sagt er. Ob er jemals zur Polizei zurück kann, wird sein Arzt entscheiden.
… schreibt Andreas Kopietz über einen vormals engagierten Beamten, den es zwischen Drohungen mit Mord von der einen Seite und mit Strafverfolgung von der anderen Seite zerrieben hat.
Um den wieder hinzukriegen, braucht es wohl eine Frau,die zaubern kann wie ihre Mutter, die Karten legt.
Hmm, ein paar Sachen gehen bei dem Artikel schon durcheinander. Sprachlich missglückt ist schon einmal der „große untersetzte“ Mann (oder sollte das der Tarnung dienen?)..
Die Anklagevorwürfe „werden vor dem Amtsgericht verhandelt“, aber das Landgericht lässt die Anklage nicht zu? Meint er damit, dass normalerweise so ein Kleinkram vor dem AG verhandelt wird, aber zum LG angeklagt wurde?
Die Nebentätigkeit in den Niederlanden als privater Gegenobservierer bei gleichzeitiger Krankschreibung finde ich ungeachtet der Frage, ob das strafrechtlich relevant ist, dienstrechtlich mehr als nur harmlos. Offenbar war er doch kein 24-Stunden-Polizist.
Schade, dass Sie nicht die Verteidigung der lügenden Polizisten innehatten, die neulich gegen mich verloren haben…Mal sehen was Sie da gebloggt hätten…Aber mit dieser Werbung werden Sie bestimmt noch mehr solcher „Profis“ als Patienten behandeln dürfen.
Ernsthaft:
Vertreten Sie wirklich die ANsicht, daß ein Strafverteidiger keine Polizisten verteidigen darf? Und wenn ja: Warum nicht?
Ergänzung:
Die Wanne darf ich aber behalten, ja? Oder? crh
Türlich darf er :-) Aber es kommt ja auf die Auswahl an, welche seiner Fälle man hier bloggt…