Möge die Gerechtigkeit siegen

Auf besonderen Wunsch einer einzelnen Dame zum Sonntag wieder etwas Spannendes:

Das ist der alles entscheidende Termin, in dem über Wohl und Wehe entschieden wird.

Ich muß mit dem Schlimmsten rechnen, nachdem die Dame (in einem nicht veröffentlichten Kommentar) angekündigt hatte:

Angesichts Ihres erbärmlcihen Verhaltens mir gegenüber haben Sie sicher Verständnis dafür, dass ich nun wohl doch dem Autodoc mit ein paar wichtigen Tips zur seite springen werde. Hätte ich sonst nicht gemacht. Aber skrupellosen Egomanen sollte man auch nal Einhalt gebieten. Um der Gerechtigkeit willen.

Nun habe ich den Salat: Silke supportet den Autodoc (der im Übrigen von einer renommierten Berliner Kanzlei engagiert vertreten wird).

Der Termin wurde anberaumt, nachdem der Spammer die Nagelprobe im Hauptsacheverfahren beantragt hatte. Damit er sich auf unsere Klage und seine Verteidigung in Ruhe vorbereiten (und sich supporten lassen – s.o.) kann, hat er erst einmal um Fristverlängerung gebeten:

Es ist für einen Strafverteidiger befremdlich, wenn ein Zivilrechtsanwalt für die Verteidigung in einer Standardsache insgesamt fünf Wochen braucht, um ein paar – unbeachtliche – Argumente auf’s Papier zu bringen. Meine (von Rechtsanwalt Handschumacher geschriebene) Klage stammt vom 08.12.2016, das Landgericht hat sie am 31.01.2017 zugestellt und dem Spammer aufgegeben, binnen zweier Wochen auf die Klage zu erwidern. Eine ausgewogene und gut durchdachte Klageerwiderung braucht eben ihre Zeit. Trotz sachkundiger Unterstützung einer einzelnen Dame.

Jetzt aber nochmal ein Kommentar zum Verfahren aus dem Off:

Die Hauptsache könnte für Sie jetzt ziemlich peinlich – und teuer werden.

Dies Rede richtet Silke aber nicht an den Spammer, sondern an mich; denn:

Ich finde Ihr Verhalten zutiefst erbärmlich …

Na gut, dann schau’n wir mal …

To be continued …

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40 Antworten auf Möge die Gerechtigkeit siegen

  1. 1
    Knoffel says:

    Sie müssen sich mal die Google-Bewertungen dieses äußerst seriösen Unternehmens ansehen. Wirklich sehr beeindruckend!

    • Been threre. Done so! crh
  2. 2
    Non Nomen says:

    Möge die Gerechtigkeit siegen

    Vor einem deutschen Gericht? Naja…

  3. 3
    Bernd says:

    Es wird also nicht mehr schnöde beantragt, die Klage abzuweisen, sondern versucht dem Richter alles vorgeschnitten in den Mund zu legen und vorab „Fakten“ zu schaffen.
    Zitat: „Es wird beantragt zu erkennen:
    Die Klage wird kostenpflichtig abgewiesen.“

    Auch die Klageerwiderung wird nicht einfach nachgereicht, sondern ist einem gesonderten Schriftsatz vorbehalten. Hochtrappend bettelt man im leichen Atemzug nach einer Fristverlängerung.

    Oje, der arme Autodoc, am 4.5. wird er geteert und gefedert, sowie sein Geld verbrannt.

    • Die Formulierungen in der Vertretungsanzeige entsprechen den üblichen, Jahrhunderte lang bewährten Umgangsformen der Zivilisten untereinander. Die brauchen sowas. Einen Strafverteidiger würde man nach PsychKG wegschließen, wenn er so redet. crh
  4. 4
    Tobias says:

    „Ihr persönliches Erscheinen […] ist angeordnet […]. Sie müssen daher auch bei anwaltlicher Vertretung zum Termin erscheinen. Es wird darauf hingewiesen, dass […] das Erscheinen eines […] ermächtigten Vertreters dem persönlichen Erscheinen genügt.“

    Ja müssen Sie jetzt persönlich erscheinen oder nicht?

    • Tja, man muß ein paar Jahre Erfahrung im Umgang mit diesen Zivilrichtern haben, um sie wirklich verstehen zu können. Das sind ganz besondere Menschen! Suchen Sie sich was aus: Sie haben eine 50%-Chance, daß Sie richtig liegen. crh
  5. 5
    bla says:

    Wollen wir mal hoffen, dass der Antrag Zwecks zügiger Belustigung der Allgemeinheit abgewiesen wird.
    Ich will nämlich nicht so lange auf die Fortsetzung warten.

    • Gut, daß Sie das sagen. Ich werde gleich morgen mal bei dem Vorsitzenden anrufen und ihn bitten, den Termin auf Übermorge zu verlegen. Ist das in Ordnung für Sie? Halten Sie das noch aus? crh
  6. 6
    Johann L. says:

    Verständnisfrage: Wie seriös ist eine Kanzlei, die für ein eben übernommenes Mandat um Fristverlängerung ersuchen muss, weil „Der Unterzeichner als alleiniger Sachbearbeiter […] auf Grund akuter Arbeitsüberlastung derzeit nicht in der Lage [ist] die Begründung sach – und fristgerecht einzureichen.“? Wie fundiert kann und wird eine Stellungnahme ‚unter Zeitdruck‘ (die anderen Mandanten warten ja auch auf die Einhaltung ihrer Fristverlängerungen!) sein?
    Würde eine seriöse Kanzlei nicht bei Überlastung an Kollegen verweisen, anstatt Mandate zu übernehmen?!
    Aus Loyalität zum Kunden/Mandanten und aus Standesehre (‚guten Job machen‘)?

  7. 7
    Johann L. says:

    @Fake-News-Tobias, #4

    Genau das verachte ich an unseriösen Journalisten, aber auch Foristen/Kommentatoren: Aussagen zur Desinformation aus dem Zusammenhang zu reissen – oder, wie Sie, verfälschend zu verkürzen. Das Gericht schrieb ausweislich des obigen Abbildes des Schreibens:
    „Es wird darauf hingewiesen, dass […] das Erscheinen eines [zwecks Aufklärung des Sachverhalts informierten und zum Vergleichsabschluss] ermächtigten Vertreters dem persönlichen Erscheinen genügt.“
    Selbstredend genügt ein Vertreter, der Herrn Hoenig in sachlicher (Aufklärung) und ergebnisorientierter (Vergleich) Hinsicht vertreten kann und darf. Da ist – sobald man Ihre %ç&°%& Verkürzung wieder einfügt – genau gar kein Widerspruch mehr in der Aussage des Gerichts (fun fact: Die machen das auch nicht zum ersten Mal).

    Welchen Teil des Sinn und Zwecks eines Vergleiches oder der obigen Formulierung geht Ihnen nicht ein?
    Welchen Zweck verfolgen Sie mit Ihrer polemischen Verkürzung und der daraus ‚produzierten‘ Frage?

  8. 8
    Fry says:

    Schon alles und alle ein wenig unentspannt. Roman Herzog hätte von der Burg derer von Berlichingen heruntergerufen „alle mal ein wenig unverkrampfter“. Oder das andere Zitat von Götz. Das wäre der Situation angemessener als dies hier.
    In einem Punkt gebe ich CRH aber uneingeschränkt Recht: die Sprache der (Zivil-)Juristen ist schon ein wenig gewöhnungsbedürftig. Ich hab’s auch schon erlebt, dass sogar der Richter die Bedeutung einzelner Wörter (!) der Klageschrift erst im zweiten Termin „nachgelesen und verstanden“ hat. Ein andermal hat sich ein OLG-Senatsvorsitzender über seine eigene Sachunkenntnis belustigt.
    Naja… passend zur Jahreszeit halt.

  9. 9
    Ö-Buff says:

    Spannend an der Sache ist doch, dass der Termin bereits 2017 und nicht erst 2018 anberaumt ist.

  10. 10
    M.A.S. says:

    Nachdem die Dame nun von dem Termin weiß – wird sie auch erscheinen?

  11. 11
    Kein Jurist says:

    Beträgt die Frist nach § 276 I Satz 2 ZPO nicht sogar mind. 4 Wochen?

  12. 12
    Andreas says:

    @Johann L., Nr. 6:
    „Wie seriös ist eine Kanzlei, die für ein eben übernommenes Mandat um Fristverlängerung ersuchen muss, ….“
    Es wird der vertraute Hausanwalt sein, den die Firma sonst auch immer machen lässt.

  13. 13
    RAJohnDoe says:

    Immer dieses Zivilisten-Bashing…

    • Mimimi. Wir sind hier nicht ZPO-Blog. ;-) crh

    Wir brauchen regelmäßig (Ausnahmen bestätigen die Regel) nur einen Termin zur mündlichen Verhandlung – auch und gerade in „großen“ Sachen; Strafverteidiger sind davon ebenfalls regelmäßig – auch und gerade in „großen“ Sachen – meilenweit entfernt.

    Je nach Umfang der erforderlichen Beweisaufnahme dauerts bei uns in der Regel selten über zwei Stunde (ja, auch da gibt’s Ausnahmen), bei Strafverteidigern reden wir von mehreren Sitzungstagen (!)

    Hat halt was für sich, wenn alles vorher schriftsätzlich vorbereitet wurde und nicht nur das zählt, was in der Hauptverhandlung vorgetragen wird, weil das auch u.U. zu Schüssen aus der Hüfte führt, die nicht wirklich durchdacht sind.

    • Nicht durchdachte Schnellschüsse in Strafprozessen kommen in der Regel von Zivilisten, die das bisschen Strafrecht mal eben nebenher machen. Strafverteidiger sind das spontane (und duchdachte!) Reagieren gewohnt. 8-) crh

    Eine Fristverlängerung um 3 Wochen ist angesichts des mitgeteilten Sachverhaltes allerdings schon recht krass – hier kann es eigentlich nur um ausgelutschte Rechtsfragen gehen.

    Aber vielleicht will man ja Herrn RA Hoenig nachweisen, dass er sich systematisch und rechtsmissbräuchlich an den armen Spammern bereichern will… (nicht ernst gemeint, sollte ich besser dazuschreiben).

    Allerdings – ein bißchen überheblich ist die Formulierung „unbeachtliches Argument“ dann doch: Sie wissen doch nocht gar nicht, was geschrieben werden wird. Am Ende kommt DAS Argument, mit dem keiner gerechnet hat. Unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich.

    Am Rande – ich mags sprachlich auch nicht, wenn der Abweisungsantrag wie oben formuliert wird.

  14. 14
    Johann L. says:

    @Juristen
    „Kein Jurist“ erwähnt in #11 den § 276 I Satz 2 ZPO. Ich sehe da einen Fehler im Gesetzestext (Hervorhebungen von mir) bzw. (wohl wahrscheinlicher :/) verstehe ihn nicht/falsch: „[…]ist der Beklagte […] darüber zu belehren, dass er die Erklärung, der Klage entgegentreten zu wollen, nur durch den zu bestellenden Rechtsanwalt abgeben kann.“
    Zumindest am Amtsgericht gibt es doch keinen Anwaltszwang und ich habe auch schon ohne Anwalt so eine Erklärung abgegeben. Wo liegt mein Denkfehler bzgl des Gesetzestextes?

    @Kein Jurist, #11
    Ja, 4 Wochen. Aber der gegnerische Anwalt hätte gerne 4+3=7 Wochen. Die 4-Wochen-Frist ist ja schon vom Gesetz vorgegeben (und ‚gewährt‘).

    @Andreas, #12
    Danke! Aber ändert das etwas an der Seriosität einer (freiwillig aufgebürdeten) Arbeit unter Zeitdruck und deren Auswirkungen auf die Qualität für alle z.Z. vertretenen Mandanten?

  15. 15
    RA Feske says:

    Zitat:
    –snip–
    § 276 I Satz 2 ZPO. Ich sehe da einen Fehler im Gesetzestext
    –snap–
    Keine Sorge. Das Gesetz ist nicht „kaputt“.
    Sie müssen sich die Norm aber in ihrem systematischen Zusammenhang ansehen.
    § 276 ZPO steht im ersten Abschnitt des zweiten Buchs der ZPO. Dort regelt das Gesetz eben das Verfahren vor den Landgerichten.

    Der Termin vor dem Landgericht ist übrigens öffentlich.
    Wenn sich genug interssiertes Publikum findet, bringe ich Popcorn mit.

  16. 16
    HugoHabicht says:

    @Johann [6]

    das ist völlig normal und dürfte in 1/3 bis 1/2 aller Zivilrechtsfälle so ablaufen. Oft liegt es nicht wirklich am Rechtsanwalt, sondern der Mandant hat gepennt und Unterlagen nicht rechtzeitig bei gebracht oder sich nicht rückgemeldet oder oder oder. Das ist aber wesentlich schwerer zu entschuldigen, also ist halt der Anwalt überlastet ;-). Davon abgesehen ist z.Z. auch „Saison“. alles was in der Weihnachtszeit liegen geblieben ist, wird jetzt verhandelt, so dass Mitte Jan bis Mitte März zu den sehr arbeitsreichen Zeiten im Leben eines (Zivil-)Anwaltes gehört.

    In der Sache interessiert es aber auch niemanden, denn bis zum Termin ist genug Zeit und bis dahin bekommt jeder halbwegs gescheite Anwalt seinen Vortrag auch irgendwie unter. Verweigert das Gericht an dieser Stelle die übliche Verlängerung, handelt es sich nur Mehrarbeit ein.

  17. 17
    SH says:

    @Johann L. Kein Jurist, aber den kann ich beantworten: Beim Verfahren vor Amtsgerichten ist (u.a.) auch der § 499 ZPO einschlägig, der die Vorschriften des 276 in diesem Punkt modifiziert.

  18. 18
    Silke says:

    @ Kein jurist
    Sie haben vollkommen Recht. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestfrist von 4 Wochen für die Klageerwiderung. Da das gericht hier wohl zunächst nur 2 Wochen Frist gesetzt hatte, zeigt sich hier doch recht deutlich, dass die Richter des 16. Senats mit ihrem einseitig parteiischen Agieren zu Gunsten des Klägers (RA Hoenig) weitermachen wollen. (so wie bereits bei Erlass der einstw. Verfügung ohne Verhandlung und ohne Anhörung des Gegners). Der Autodoc hat es hier unschwer erkennbar mit 2 Gegnern zu tun: dem offiziellen Prozessgegner (Kläger Hoenig) und mit dem inoffiziellen Prozessgegner (die Richter des 16. senats). also, die gleichen, die schon über den Eilantrag oberflächlich und einseitig entschieden haben. Um so wichtiger ist da natürlich eine gut erarbeitete und ausführliche Klage-erwiderung, auch im Hinblick auf ein mögliches Berufungsverfahren. (dann endlich mal vor anderen, hoffentlich unparteiischen Richtern).
    Ach ja – ich hatte bisher mich doch noch nicht beim Autdoc gemeldet, aber nun sollte ich das wohl doch endlich mal machen und ihm noch ein paar Tips geben – um der Gerechtigkeit willen.

    • Was ist eigentlich mit Ihrem Aluhut? Kaputt? crh
  19. 19
    matthiasausk says:

    Die „Gerechtigkeit“ kann bei sowas normalerweise nicht siegen, da sich in der Regel einer „ungerecht“ behandelt fühlen wird. Vielleicht auch zwei …

    Wenn „das Recht“ siegt, reichts eigentlich.

  20. 20
    HugoHabicht says:

    @Ö-Buff
    Die meisten Zivilgerichte in Deutschland haben weniger zu tun, als noch vor 10 Jahren. Die Verfahren sind auch etwas effizienter geworden. Dass man mehr als 1/2 Jahr auf einen Termin warten muss, ist zwischenzeitlich doch ziemlich die Ausnahme, in Berlin jedenfalls. Gibt so ein paar Gerichte, die sind notorisch überlastet. Sollte es z.B. in dieser Sache in die zweite Instanz gehen, wird es deutlich länger dauern. Das Kammergericht ist lahm wie eh und je.

  21. 21
    HugoHabicht says:

    @SH
    Das Verfahren findet aber vor der 16. Kammer des Berliner Landgerichtes statt.

    Das Gericht hat hier (lässt sich auch leicht nachrechnen), ordnungsgemäß zwei Wochen Zeit gesetzt um die Verteidigungsanzeige abzugeben und dann nochmal zwei Wochen, um sich zu verteidigen. Das ist alles richtig gelaufen.

    Es kann allerdings auch vor dem Landgericht kürzere Fristen geben, dann aber im Verfahren mit frühem ersten Termin (§ 275 ZPO).

  22. 22

    Blick ins Gesetz erspart dummes Geschwätz: § 276 I 2 ZPO:

    Zugleich ist dem Beklagten eine Frist von mindestens zwei weiteren Wochen zur schriftlichen Klageerwiderung zu setzen.

    Zwei Wochen für die Verteidigungsanzeige, weitere zwei Wochen für die Erwiderung. Es ist also alles sauber gelaufen. Die nunmehr unterbreitete Klageerwiderung ist tatsächlich sehr dünn und es gab auch eine Verfügung der ZK 16 hierzu: Es reicht nicht aus!

    Carsten ist zwar geladen, kann mir aber eine besondere Vollmacht erteilen. Es wird im wesentlichen um eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits gehen, der in der Regel bei den Wettbewerbskammern „Unterlassungserklärung gegen Hauptsachenerledigung“ heißt.

    Sollte Carsten dennoch die Verhandlung sich antun wollen, werde ich ihm bis zur mündlichen Verhandlung noch rudimentäre zivilrechtliche Gepflogenheiten beibringen, nämlich:

    • daß mit dem Richter vorher keine Urteilsabsprachen geführt werden und ihm in der mündlichen Verhandlung auch nicht mit der Sanktionsschere gedroht wird;
    • daß er nicht die Festsetzung einer Pauschgebühr in dem Vergleich verlangt;
    • daß er nicht um ein „mildes Urteil“ nachsucht;
    • daß wir keinen Ablehungsantrag nach §§ 145, 146 GVG analog gegen den gegnerischen Prozeßbevollmächtigten stellen;
    • und wir bei Benennung eines Verkündungstermins nicht in den Kalender schauen und dem Gericht mitteilen, daß der Termin verschoben werden muß, weil er da einen Hauptverhandlungstermin hat

    @Silke:
    Sie haben die Chemtrails vergessen!

  23. 23
    RA Munzinger says:

    Anwalt berichtet vom (erfolgreichen) Termin an Mandant:
    Das Gute hat gesiegt!

    Antwort des Mandanten: Sofort Berufung einlegen.

  24. 24
    le D says:

    Nitpicking: beim Landgericht gibt es keine Senate…

    Daumen drücken lohnt kaum – Bert kennt die Konstellationen zu genüge und weiß auch gegen hartnäckige Gegner das psassende Schwert zu führen (ohne dass er anschließend zu CRH zwecks Vollmacht unterschreiben muss).

  25. 25
    RA Schepers says:

    Was wird rauskommen, VU oder Anerkenntnis?

  26. 26
    RA Schepers says:

    @ RA Handschuhmacher

    „Sollte Carsten dennoch die Verhandlung sich antun wollen, werde ich ihm bis zur mündlichen Verhandlung noch rudimentäre zivilrechtliche Gepflogenheiten beibringen, nämlich: …“

    Spielverderber! ;-)

  27. 27
    Tobias says:

    @Johann L.: Danke für Ihre netten Worte. Ich dagegen verachte Forentrolle, die selbst Verständnisfragen stellen, aber erstmal rumpöbeln, wenn andere das gleiche tun.

    @Bert Handschumacher: Danke für die Erklärung :)

  28. 28
    Oliver says:

    Wie hoch ist eigentlich die Wahrscheinlichkeit, dass „Silke“ die kleine Büromieze vom AutoDoc ist, die die Mails verschickt hat und jetzt um ihrem Job bangt? 75% oder mehr?

  29. 29
    M.A.S. says:

    Ach ja – ich hatte bisher mich doch noch nicht beim Autdoc gemeldet, aber nun sollte ich das wohl doch endlich mal machen und ihm noch ein paar Tips geben – um der Gerechtigkeit willen.Ich frage mich schon die ganze Zeit, was der Mann Ihnen getan hat, daß Sie ihm ständig drohen müssen.

  30. 30
    M.A.S. says:

    Eigentlich sollte der erste Satz in dem Beitrag oben als Zitat erscheinen – könnte das möglicherweise noch geändert werden? Danke!

  31. 31
    Martin says:

    Bei den negativen Kommentaren – es gibt natürlich auch positive, aber doch nicht wenig Bewertungen, die mich von einem Kauf dort abschrecken würden – in der Google-Bewertung frage ich mich, ob der Laden es noch lange macht.

    Wer zahlt die Gerichtskosten etc., wenn dort nichts mehr zu holen ist?

  32. 32
    Ad_inski says:

    @Martin die Gerichtskosten hat in Zivilsachen der Kläger als Vorschuss bereits gezahlt. Das Insolvenzrisiko trifft also möglicherweise crh … Mir für meinen Teil wäre es die bis jetzt erbrachte Belustigung auch durchaus wert ;)

  33. 33
    Andreas says:

    Gibt es einen Liveticker von der Verhandlung?

  34. 34
    Küchentischpsychologe says:

    Ob sich Silke in Herrn Hoenig verliebt hat und nun an Schnappatmung ob des unerwiderten Begehrens leidet…?

  35. 35
    Silke says:

    @ Andreas
    Liveticker von der Verhandlung wäre super – da könnte ja RA Hoenig hier im Web-Blog live drüber berichten..;)
    @ KT-Psychologe
    Sie haben wenigstens realistischerweise erkannt, dass es bei Ihnen nur zum Küchentisch-Psychologen reicht. Und ich muss Sie leider enttäuschen: ich habe mich nicht in RA Hoenig verliebt. Und ich bin auch nicht die Büro-Mieze vom Autodoc. Es ist schon witzig, auf was für verrückte Ideen manche hier so kommen….
    @ RA Handschuhmacher
    Wenn die Klageerwiderung nun doch bereits eingeericht wurde, hat das Gericht ja anscheinend den Fristverlängerungsantrag abgelehnt. Das bestätigt nur um so mehr, dass das Gericht hier den Beklagten (Autodoc) benachteiligt und einseitig zu Gunsten von RA Hoenig agiert.

  36. 36
    whocares says:

    Oh, das sind natürlich unwiderlegbare Beweise für eine Voreingenommenheit der ZK16. So ein Glück für den Autodoc, dass er Super-Silke an seiner Seite weiß – was kann da noch schiefgehen?

  37. 37
    HugoHabicht says:

    @RA Schepers
    sollte der Gegner hier mitlesen, gibt es VU, gegen das dann später ohne größere Begründung Widerspruch eingelegt wird.

    So exzerzierte es der Blogbetreiber jedenfalls einmal vor.

  38. 38
    Johann L. says:

    @Silke, #35
    Sicher? Zivilrichter als ‚Kollegenschweine‘, die ausgerechnet einen ‚garstigen‘, widerborstigen, Strafrichtern-das-Leben-schwermachenden Strafverteidiger unterstützen?
    Was sagt der Ein Ermittlungsrichter dazu: Vorstellbar? Oder geht das nicht schon eher in Richtung Verschwörungstheorie?

  39. 39
    Der wahre T1000 says:

    …gacker… Heut´ ist es lustig hier.

    Autodoc hat doch längst gemerkt, dass auch negative Berichterstattung gute Werbung ist. Insofern ist der kaputte Prozess gut angelegtes Geld, zumindest solange Herr Hoenig darüber berichtet.

  40. 40
    HeiseForenLeser says:

    Ich werfe mal zu Silkes möglicher Motivation einen Link ein: http://heise.forenwiki.de/index.php?title=Rolltreppe