Das Ergebnis meiner Bemühungen, vom Landgericht Frankfurt einen Vorschuß auf meine Reisekosten zu bekommen, möchte ich in diesem Blogbeitrag vorstellen.
Der Blick gestern Morgen in die Post und auf’s Konto ging in’s Leere. Keine Nachricht, keine Überweisung aus Frankfurt. Ok, dachte ich mir: „Ludi incipiant!“ wie der Altgrieche sagt.
Ich räume ein, mir das Flugticket bereits am Montagabend besorgt zu haben. Die Mandanteninteressen erlaubten es nicht, daß ich die Hauptverhandlung durch Abwesenheit zum Platzen bringe. Ein Ablehnungsgesuch, was auch noch in Betracht kam, war auch nicht das Richtige.
Es gab aber weitere Möglichkeiten, dem dringenden Begehr des Gerichts nach Krawall zu entsprechen. Und außerdem stehen ja noch 7 weitere Termine aus, bei denen die Anreise vorfinanziert werden muß. Deswegen habe ich mich vor der Mittagspause (für den Insider: vor der nächsten Mahlzeit) noch einmal an’s Diktier-Mikrofon gesetzt:
- Beschwerde zum Oberlandesgericht wegen faktischer Ablehnung durch Nichtbescheidung des Vorschuß-Antrags.
- Dienstaufsichtsbeschwerde an den Präsidenten des Landgerichts wegen der Nichtbearbeitung
- Strafanzeige gegen unbekannt mit der Bitte um Prüfung, ob hier nicht eine Straftat im Amt vorliegen könnte
- Abschriften dieser Schriftsätze zu Kenntnisnahme an das Justizministerium
- Und schließlich: Ein zusammenfassender Bericht im hier Blog.
Ob das Ganze nun am Ende nach Hornberg geführt hätte oder nicht … darauf kam’s nicht an. Es hätte jedenfalls für lustige Bewegung im Beamtenapparat gesorgt.
Kurz nachdem ich so richtig in Schwung gekommen war, trudelt hier um 12:18 Uhr ein Fax aus Frankfurt ein:
Die Zeit, die ich eigentlich für den Krawall eingeplant hatte, konnte ich nun für diesen Blogbeitrag nutzen. Und für eine entspannte Mittagspause.
Vielen Dank nach Frankfurt!
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Bild: © Klaus Steves / pixelio.de
Glückwunsch. Freue mich auf den 8.
Es muss heißen: „Hornberg“.
@ crh
Wenn Sie diesen Blog-Beitrag schon gestern mittag geschrieben haben, – warum stellen Sie ihn denn dann erst heute morgen ein?! Wir anderen haben uns gestern noch verzweifelt den Kopf zermartert um eine Lösung für dieses schwierige Problem zu finden, während Sie bereits gemütlich bei Currywurst und Pommes sich über das gefüllte Reiseportemonnaie freuten.. Etwas rücksichtlos Herr Hoenig… Dabei hatte ich gestern abend sogar noch die tolle Idee, Sie könnten doch – um die Reisekosten zu sparen – per Anhalter nach Frankfurt fahren.. Dann hätte man Ihnen zumindest nicht den Vorwurf schuldhaften Fehlens bei der Verhandlung machen können. Sie hättem ja dann zmindest versucht mit dem, was das gericht Ihnen zunächst gegeben hatte – nämlich: NICHTS – trotzdem nach Frankfurt zu kommen. Aber dem Richter war das Risiko des Platzens dann wohl doch zu hoch. Außederm hat er sicher fleißig hier mitgelesen, mitsamt der Vorschläge der Blogteilnehmer: von Beschwerde ans OLG (RA Siebers) bis zur Erzwingunsghaft von Richter und Rechtspfleger und Beschwerde an den EUGH war ja so manch unangenehme Prophezeiung für den Vors. Richter dabei.
Also – auch von mir Glückwunsch zum gewonnenen Poker-Spiel. Und schöne Grüße an den „überflüssigen Reporter“. den haben Sie ja nun um eine Super-Story (Schlagzeile) gebracht…. (so etwa: „Überflüssiger Verteidiger erscheint nicht. Gericht findet weiteren Prozess überflüssig und verschenkt die nun nicht mehr erforderlichen Reisekosten des Verteidigers an die Nebenkläger“ (falls vorhanden)
Luctor et emergo.
Optatio beatitudinis ex sententia ad successum velocem!
Statt einer Striegelwurst wäre eine österreichische Frankfurter zum Mittag stilsicherer. (Signalwirkung)
Vielleicht zum (zweiten) Frühstück heute?
Fazit:
Der blögliche Feuerwerk des Denk-Panzers (Think-Tank) am gestrigen Tage … Propter hanc rem gloria Caesarem etiam aboriscet!
Bezüglich Befangenheit: Felis nunc ex sacco!
Permaneo benedice.
Ich habe grammatikalisch versagt:
„Caesaris“ statt „Caesarem“.
Im Zusammenhang:
Propter hanc rem gloria Caesaris etiam aboriscet!
Für diesen Pakt mit dem Fehlerteufel komme ich sicherlich nicht mehr in den Himmel. Aber ich habe mir redliche Mühe in der linguistischen Produktion gegeben. Ganz ehrlich. Wirklich. Ich schwöre!
Der Verteidiger wollte nicht das Risiko eingehen, den Prozeß platzen zu lassen, und besorgt sich das Ticket schon am Montagabend.
Der Rechtspfleger wollte nicht das Risiko eingehen, und bringt den Vorschuß am Dienstag zur Anweisung.
Dem Termin am Mittwoch steht nichts im Wege.
Die Organe der Rechtspflege – ob unabhängig oder abhänig – funktionieren.
Gut so.
P.S. gleichwohl ist die Rechtsfrage spannend: Darf der Pflichtverteidiger auf eine willkürliche Fehlentscheidung mit Trotz reagieren?
Lieber Oscar the Fish:
Ich habe sowieso kein Wort verstanden. Insofern ist irgendein Fehler sicher den meisten hier gar nicht aufgefallen. Es kann ja nicht jeder so schlau sein wie Sie und Herr Hoenig. Ich kann jedenfalls leider weder Latein noch Altgriechisch. Vielleicht können Sie mir ja freundlicherweise verraten, was Sie in Ihrer Geheimsprache mitgeteilt haben…
Ich vermute, dass man in Frankfurt den Blog gelesen hat oder ein Kommentator dort „gepetzt“ hat.
@Silke
Oscar ist mit seinen Worthülsen immer auf der Suche nach einem Fisch, den sie ihm gereicht haben.
Manche kriminellen Geschäfte, besonders in der Wirtschaft, lohnen sich. Andere eher nicht.
Wenn ich so den Reisekostenvorschuss sehe und in Gedanken auch noch das Honorar, was irgendwann bezahlt werden muss, dann ist das eine ganze Stange Geld – welche regelmäßig dem Angeklagten zur Last fallen dürfte. Wenn er denn irgendwann zu Geld kommt. Nach meiner Kenntnis liegt die Freispruchquote, welche die Kosten weitgehend nehmen kann, unter 10%.
Ich habe den EIndruck die meisten Straftaten – welche auf Geld zielen – lohnen sich nicht. Die anderen sowieso nicht.
Gratulation!
Rein vorsorglich würde ich jetzt wohl erst mal die Wanze im Diktiergerät suchen.
@ T1000
jaja, muss alles der Verurteilte zahlen. Der hat sicher schon Angst, dass sein Sparbuch demnächst gepfändet wird. Fragen Sie mal Herrn Reemtsma. Der rennt seit ~20 Jahren seinen Millionen hinterher. Mit einem gigantischen (privaten) Aufwand, der in anderen Fällen nicht betrieben wird, ist es gelungen, lediglich einen Teil des Geldes einzusammeln. Und da reden wir von Bargeld mit erfassten Nummern.
Wenn noch welche da ist, wartet die Knete irgendwo auf der Welt auf ihren unrechtmäßigen Besitzer und wird mit 99%iger Sicherheit nicht das hessische Staatssäckel mehren.
Ob sich das unter dem Strich lohnt, ist immer noch eine andere Frage.
Ich finde es interesannt wie RA Schepers dies mit „Gut so“ „funktioniert“ quittiert.
Schliesslich koennte die verlorene Zeit fuer wesentlich produktivere Dinge genutzt werden und wenn sich sowas nur regelmaessig wiederholt, handelt es sich hier um die Vernichtung von potentieller Arbeit.
Zahlen die auch in anderen Bereichen gerne auf aehnliche Art erhoben werden.
Wenn dies das Mindestmasz ist an dem ein „Gut so“ quittiert wird, moechte ich garnicht wissen was „Schlecht so“ sein wuerde oder was es so ueber „Gut“ noch so alles bei ihm gibt.
Deswegen habe ich mich vor der Mittagspause (für den Insider: vor der nächsten Mahlzeit) noch einmal an’s Diktier-Mikrofon gesetzt:
Aber aber…an´s!!!
Verschmilzt eine Präposition mit einem Artikel, wird kein Apostroph gesetzt.
Auch beliebt bei Juristen: AGB’s (richtig: die AGB)
Nur so am Rand…kommt in der Hitze des Gefecht´s vor ,-)
@Das Ich: Ein Akzentzeichen sollte nicht als Apostroph missbraucht werden.
Ihr geschätzter Freund, Herr Wendt, hat seine Meinungen gestern in der Talkshow Maischberger zum Besten gegeben. Sehr humoristisch abgerundet vom Vorsitzenden des 2. Senats des BVerfG, Herr Fischer. Kann ich nur empfehlen. Könnten Sie, Herr König, dazu einen Blog verfassen die nächsten Tage? Nichts geht über Ihre eloquenten Kommentare zu Herr Wendt morgens um 6 Uhr zum Kaffee.
@Besserwisser
Wenigsten´s hat´s einer bemerkt ,-)
[…] dann war da noch: Na bitte geht doch, nach: „Jajaja!“ rief Meister Böck. Bosheit ist sein […]
Kann mir vielleicht jemand auf die Sprünge helfen, was als potenzielle Straftat im Amt in Frage kommt?