In einer Wirtschaftsstrafsache habe ich in der vergangenen Woche die Terminsladung erhalten:
Zur Erläuterung für das nicht forensisch tätige Publikum
Anhand der Aktenzeichen ist erkennbar: Das Ermittlungsverfahren begann im Jahre 2004. Derzeit (und das seit 2013) dümpelt das Verfahren in der Berufungsinstanz vor dem Landgericht vor sich hin.
Gegenstand des Verfahren sind ein paar Fehler, die ein junger Mann zu Beginn seiner Unternehmerkarriere gemacht hat. Entscheidende Beweismittel sind – selbstverständlich neben ein paar Urkunden – Aussagen von Zeugen über Geschehnisse um eine Bargeldzahlung. Ich erwarte höchst detailreiche Erinnerungen und bunte Berichte über die Geschehnisse von vor 14 Jahren.
Ach so: Verteidigung und Gericht haben mit Engelszungen vergeblich versucht, die Staatsanwaltschaft zum Einlenken zu bewegen … Aber dort hat man noch reichlich freie Kapazitäten für dieses eminent wichtige Verfahren.
Urkungen – > … Urkunden ?