Zum zweiten Mal binnen weniger Wochen rief mich ein Polizeibeamter wegen der Kanzlei-Wanne an. Im September stand sie den Berlin-Marathonisti am Großen Stern im Weg. Deswegen wurde sie umgesetzt und am Einsteinufer geparkt. Ok, das hatte ich verbaselt.
Vergangene Woche war es ein Anwohner, dem die Wanne „seinen“ Parkplatz blockierte. Und deswegen die Polizei ruft. Wir leben in Deutschland.
Ein freundlicher Kontaktbereichsbeamter rief mich an (die Telefonnummer unserer Kanzlei ist ja leicht zu finden) und berichtete mir von dem Genörgel des Parkplatzgeschädigten.
Ich habe zugesagt, die Wanne am Wochenende dort wegfahrzufahren. Es war ein angenehmes Telefonat, mit Geplauder über die guten alten Zeiten, in denen der Gruppenkraftwagen noch im öffentlichen Dienst war … und die Leute nicht wegen jeden Kleinscheiß‘ nach der Polizei riefen.
Es gibt aber auch jüngere Polizeibeamte, die in den 80er Jahren noch nicht im Grünzeug unterwegs waren, und Spaß am Kult haben:
Kanzlei-Wanne vor Untersuchungsknast.
Moabiter Stillleben à la @KanzleiHoenig. pic.twitter.com/hthLku6I5Y— Oliver v Dobrowolski (@vonDobrowolski) 25. Oktober 2017
Vielen Dank an den Vize-Bundesvorsitzenden von @PolizeiGruen e.V. für das schöne Photo, mit dem er den Parkplatzdiebstahl (oder war es gar ein Raub?) gerichtsfest dokumentiert hat.
Seien Sie froh. Woanders wäre das Teil so unbewacht wie es rumsteht schon längst geklaut und zerlegt. Hier kümmert sich wenigstens noch die Polizei um jeden Kleinsche!ß. Hat ja nix besseres zu tun.
/sarc
„Privater Parkwächter“ scheint generell eine beliebte Freizeitbeschäftigung zu sein.
Hierzulande gibts Menschen, die semiprofessionell abgestellte Anhänger überwachen und vollprofessionell Alarm schlagen, wenn diese länger als … sinds 2 Wochen? unbewegt öffentlichen Parkraum belegen.
Seien Sie froh. Anderswo werden solche beweglichen Werbetafeln nicht mit Humor genommen, sondern rechtlich als das behandelt, was sie tatsächlich sind, nämlich bewegliche Werbetafeln.
Ich oute mich mich jetzt mal als vollkommen ahnungslos.
Kann mir jemand erklären, was es mit der Blockade „seines Parkplatzes“ auf sich hat? Ich kann nicht erkennen, was an dem Abstellort falsch sein soll.
@Paul: Sondernutzung ohne Erlaubnis. Ein Parkplatz ist nunmal ein solcher und kein Platz für Werbemassnahmen.
Hmm, Blockade eines Parkplatzes, der jemand anderem gefühlt gehört…
Ist das so eine Art falsche Verdächtigung für ein erfundenes Vergehen?
Unklar, warum ein Polizist überhaupt tätig wird. Vielleicht weil weil nicht korrekt längs/quer geparlt wurde?
@Manuel und @Leo: ein zugelassenes Kfz, höchstwahrscheinlich mit HU, auf dem eher unauffällig der Name des Halters und dessen Internetpräsenz, aber nicht mal ’ne Telefonnummer oder irgendwas wie ‚Rufen Sie uns an, wir sind rund um die Uhr für Sie da‘ o.ä. steht, als ‚bewegliche Werbemassnahme‘ zu bezeichnen und daraus dann eine ‚Sondernutzung ohne Erlaubnis‘ zu konstruieren – das ist schon mutig. Vielleicht sollten Sie hier im Blog verfolgen, wo die Wanne so steht und dann eine entsprechende Anzeige schreiben, damit wir alle erfahren, wie die Rechtslage tatsächlich ist.
Hier konstruiert das Ordnungsamt bei einem „Zu Verkaufen“-Zettel im Auto einen auf Sondernutzung zu überprüfenden Zustand (bzw hat damals extra in der Zeitung davor gewarnt).