Der letzte Sonntagsbeitrag über Krampfradler ist auf sehr gute Resonanz gestoßen. Zahlreiche engagierte Kommentatoren haben sich an der Diskussion beteiligt. Vielen Dank dafür!
Deswegen soll es auch an diesem Wochenende einen Beitrag zum Thema Fahrrad geben, und zur angeregten Diskussion führen.
Die Eingangsfrage dazu lautet:
Sind Auto- und Fahrradfahrer gleichberechtigt?
Andrea Reidl meint in ihrem Blogbeitrag auf Zeit Online: „Ja, na klar doch!“:
Radfahrer gehören grundsätzlich auf die Fahrbahn und gelten laut Gesetzgeber dort als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer. So steht es seit dem 1. September 1997 in der StVO und wurde 2010 vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigt.
Nun ja, in der Entscheidung des BVerwG 3 C 42.09 geht es um Radwegbenutzungspflicht; das Wort „Gleichberecht*“ findet sich nicht in dem Urteil.
Trotzdem wird diese durchaus nachvollziehbare und richtige Entscheidung von Radfahraktivisten immer gern falsch zitiert. Deswegen einmal eine grundlegende Stellungnahme dazu.
Es gibt einen auch für Radfahrer verständlichen Grundsatz, der seine Anknüpfung an Art. 3 GG findet:
Gleiches soll gleich und Ungleiches soll ungleich behandelt werden.
Schauen wir uns das Nebeneinander von Auto und Fahrrad also mal genauer an.
Umsatzsteuer
Ein Durchschnittsfahrrad für den Alltag kostet um die … sagen wir mal … 500 bis 1.000 Euro. Also im Mittel 750. Ein Durchschnittsauto liegt bei geschätzten 20.000 Euro. Gucken wir nun mal auf die Umsatzsteuer, die beim Kauf von Autos und Fahrrädern anfällt und die in den Kaufpreisen enthalten ist: Beim Fahrad fließen etwa 120 Euro in die Gemeinschaftskasse, beim Auto sind es rund 3.200 Euro.
Einkommensteuer
Damit sich der gemeine Verkehrsteilnehmer ein Fahrzeug kaufen kann, muß er Geld verdienen. Für dieses Einkommen zahlt er Einkommensteuer. Je höher das Einkommen, desto höher die Steuer, die wiederum in die Gemeinschaftkasse einfließt. Autos werden ob ihrer hohen Anschaffungskosten nur von einkommensstarken Verkehrsteilnehmern gekauft, die vergleichsweise hohe Steuern zahlen. Radfahrer tragen auch insoweit weniger zum Allgemeinwohl bei.
Mineralölsteuer
Fährt man 100 km Fahrad, verbraucht man ca. 3 Liter Wasser. Das gibt es nahezu kostenlos aus jedem verfügbaren Wasserhahn. Der Durchschnittsverbrauch eines Autos liegt bei 7 bis 8 Liter auf 100 km. Bei den derzeitigen Spritpreisen zahlt der Tanker runde 10 Euro; darin sind enthalten 65 % Steuern und Abgaben, mithin 6,50 Euro, die der Allgemeinheit zugute kommen.
KFZ-Steuer
Dann weise ich hin auf die Kraftfahrzeugsteuer, die die Kraftfahrzeughalter an den Fiskus zahlen. Die Fahrradhalter zahlen nichts.
Betriebskosten
Betrachtet man die weiteren Betriebskosten, zeigt sich ein vergleichbares Bild. Allein die Verschleißteile, die regelmäßig ersetzt werden müssen, lösen wiederum reichlich Umsatzsteuerzahlungen aus – beim Betrieb eines Autos; die Betriebskosten eines Fahrrads liegen pro Jahr im ein- bis maximal niedrigen zweistelligen Bereich.
Diese überschlägigen Vergleiche zeigen also mehr als deutlich, daß der Autofahrer für das Gemeinwohl wesentlich mehr aufbringt, als der Radfahrer. Die beiden Verkehrsteilnehmer sind also völlig ungleich, müssen also auch ungleich behandelt werden.
Wenn jetzt ein Fahrradfahrer – unbeleuchtet im Dunkeln entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in einer Einbahnstraße – einem Autofahrer begegnet und dann meint, ihm, dem Radler, gehöre die Straße genauso wie dem Autofahrer: Könnte es sein, daß er ein Rad abhat?
Obiter dictum
Popcorn für Alle! ;-)
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Bild: © Carsten R. Hoenig / pixelio.de
a) Als Radfahrer zahle ich zwar weniger für Fahrrad und Unterhalt, aber mein verdientes Geld bringe ich ja trotzdem unter die Leute und zahle dabei meine Steuern – aber halt nicht nur für fahrradspezifische Ausgaben sondern für viele beliebige andere Dinge.
b) als Radfahrer verursache ich erheblich niedrigere Kosten für die Allgemeinheit (Studien aus Dänemark zeigen, dass Radfahrkilometer der Gesellschaft sogar Gewinn bringen, da z.B. erheblich niedrigere Krankheitskosten bei regelmäßig radfahrenden Menschen anfallen), während jeder Autofahrkilometer – trotz hoher Steuern und Kosten – noch von der Gesellschaft subventioniert werden muss, da die direkt durch KFZ in die Stadt- und Staatskassen gespülten Steuern bei weitem nicht ausreichen um die riesige Infrastruktur für KFZ zu erschaffen und zu erhalten.
c) Ich werde weiter mit dem Fahrrad fahren und werde weiter einen (im Vergleich zum Auto sehr sehr kleinen Teil) der Straße nutzen – EINEN TEIL, DEN ICH SEHR WOHL MIT MEINEN STEUERGELDERN BEZAHLT HABE. Bevor Fragen kommen, ich zahle jedes Jahr einen sechsstelligen Betrag an Steuern.
Zum Finale:
Ja – ein unbeleuchteter Radfahrer gegen die Einbahnstraße hat ein Rad ab, aber mit Sicherheit nicht aus den angeführten Finanzgründen!
Wer kommt denn bitte mir 3 Liter Wasser / 100 Km aus? Ich brauch dann wenigstens noch einen Döner!
Das Popcorn nehme ich doch gern auf und werfe zu den Betriebskosten des Autos noch die Versicherungssteuer ein, die immerhin auch 19% des Versicherungsbeitrages beträgt. Selbst wenn das selbst getretene Zweirad auch versichert ist, liegt der automobilbesitzende Mensch kostenmäßig vorn.
Nehmt das, Radfahrer!
Es grüßt
WW aus B an der S
Popcorn? Bin dabei!
Vorschlag zur Güte:
Da Autofahrer die (vornehmlich) von ihnen verschuldeten Verkehrstoten (sowie die Millionen kläglich an Atemwegserkrankungen Dahinscheidenden) billigend in Kauf nehmen, sollte *jeder* Autofahrer (*insbesondere* aber Wannenfahrer!!1!) wegen eventualvorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge in den Knast!!elf!
Schon ist Ruhe und Frieden. Die Strassen frei, wie der glorrreiche Westen. Die Luft rein, wie die Jungfer Maria trotz ihrer Empfängnis. Die Städte leergefegt, wie der glorreiche wilde Westen zu seinen besten Zeiten.
Deal?
@1: Die Steuern würden Sie aber in gleicher Höhe zahlen, wenn Sie ein KFZ nutzten und so gaunern Sie sich an den KFZ bezogenen Abgaben vorbei. Das Argument, Ihr Geld für anderes auszugeben, ist schon deshalb nicht zielführend, weil Sie Ihr Geld (abgesehen von Rauchen, Saufen & Zocken) kaum vergleichbar abgabenlastig ausgeben können. Es wäre daher schön, wenn Sie sich im kommenden Jahr etwas mehr für unsere Gemeinschaft engagieren ;)
Und was ist mit den E-Biker*innen? Und warum dürfen die max. 45 km/h elektrisch unterstützt werden? Damit sie die Autofahrer im Stadtverkehr ausbremsen? 50 km/h wären sicherer, weil dann auch keine gefährlichen Überholmanöver stattfinden.
Trotz all dieser Steuern verursacht der motorisierte Individualverkehr ungedeckte Kosten von ~100-150€/Kopf/Jahr (SIPTRAM-Studie).
Kleine Einführung für Juristen in die Grundlagen des Steuersystems :
„Steuern dürfen zudem nicht zweckgebunden sein: Jeder Steuer-Euro fließt unabhängig von der Steuerart in die Gesamtmasse des Haushalts, aus dem wiederum alle Ausgaben finanziert werden.“ (http://www.bpb.de/izpb/147061/grundsaetze-der-steuerpolitik)
Sie können noch so viel Mineral- und KfZ-Steuer zahlen, daraus erwachsen ihnen keine Privilegien. Angesichts meiner EK-Steuer müssten übrigens schon überall geschützte Radstreifen sein.
Von meinem sehr weisen Kollegen habe ich gelernt, dass Radfahrer sehr nützlich sind:
Sie filtern die Luft.
Das merkt man auch gleich, denn wo mehr Rad als Auto gefahren wird, ist die Luft viel besser. Das muss dem Finanzminister schon mal ein paar Euro Steuerausfälle wert sein.
Radfahrer haben mehr Rechte, fährt ein Radler auf der falschen Fahrradwegseite und wird von einem Auto angefahren, hat der Autofahrer eine nicht geringe Teilschuld. Fährt ein Autofahrer entgegen einer Fahrtrichtung bekommt er die volle Schuld evtl. mit Vorsatz (Objektiver Eindruck durch Gerichtsurteile belegt). Ich selbst bin leidenschaftlicher Autofahrer und Fahrradfahrer. Aber manche Fahrradfahrer sollten doch mal zu einer Verkehrs Psychologischen Untersuchung (subjektiver Eindruck). Was die Politik und die Unternehmen endlich erkannt haben ist die Möglichkeit ein Fahrrad zu leasen. Aber ist der klassische Fußgänger nicht ein aussterbendes Individuum ohne Rechte? Oder wie war das nochmal am Zebrastreifen für ale (auch Radfahrer) Verkehrsteilnehmer- Warten bis der Fußgänger die komplette Fahrbahn überquert hat. Hmmm…….
Hier mein bisschen Popcorn.
Könnte man mal ebenso kurz die unterschiedlichen Kosten, die der Öffentlichkeit durch Auto- und Fahrradnutzung entstehen aufführen und miteinrechnen?! – Ich denke da so an Verschleiß von Fahrbahndecke, Umweltbelastung, Summen der Kosten an Sach- und Personenschäden, uvm.
Schöne Grüße übrigens an all die Autofahrer, die mich, wenn ich als Autofahrer unterwegs bin, regelmäßig richtig zu schnell und gefährlich überholen auch dann wenn es noch dazu dunkel und unübersichtlich ist, wenn ich mich an die Geschwindigkeitsbeschränkung (50km/h in der Stadt und außerhalb was so auf dem Schild steht) halte. – Ihr habt kein Rad ab… Das Recht des Stärkeren gilt ja immer da, wo keiner kontrolliert. …und wofür fährt man denn den größten SUV, den man sich leisten kann, egal, ob man mit dem Ding in der Stadt legal parken kann.
Schöne Weihnachtsgrüße kurbelnder und wenn es doch nötig erscheint Kompaktwagenfahrenderweise.
Ich mag es überhaupt nicht, auf einer Bundesstraße ohne Radweg von überholenden Autofahrern mit dem rechten Außenspiegel am linken Ellbogen gezupft zu werden. Zur Klarstellung: Es sind nicht alle Autofahrer, sondern immer nur einer oder zwei.
Wenn der Steuerertrag im Straßenverkehr für die (Vor-)Rechte maßgeblich sein soll, sollte man das Prinzip unbedingt auch bei den Wahlen anwenden!
Zunächst hat der Verfasser Unrecht: sämtliche Steuersätze sind für alle Verkehrsteilnehmer gleich; nur, weil ich Fahrrad fahre, wird mir nicht die KfZ-Steuer erlassen. Hier findet keine erkennbare Ungleichbehandlung statt.
Die Anschaffungs- und Betriebskosten sind der Bauart geschuldet; es gibt auch Fahrräder, die teurer sind als ein Kleinwagen. Wollte man daraus eine Rechtfertigung für die Ungleichverband von Auto- und Fahrradfahrern konstruieren, so würde diese gleichermaßen auch für Fahrzeuge der Ober- und Unterklasse gelten, was die offensichtliche Absurdität eines solchen Unterfangens zeigt.
Zudem fehlt hier auch die Gegenüberstellung, wie sehr Auto- und Radfahrer der Allgemeinheit schaden, etwa durch eine deutlich stärkere Abnutzung der Straßen und eine weitaus gefährlichere Luftverschmutzung, die Autofahrer zu verantworten haben, und weswegen KfZ- und Mineralölsteuer überhaupt erst erhoben werden. Ganz zu schweigen, dass sie im Auto sitzend ungesunder leben und damit das Sozialsystem zusätzlich belasten, sofern sie keinen Ausgleich schaffen.
Im weiteren hat der Autor jedoch Recht: Auto- und Fahrradfahrer müssten eigentlich ungleich behandelt werden. Zum Teil werden die das auch, aber anders als im Artikel ausgeführt, etwa bei der Gefährdungshaftung und der Erlaubnis für Radfahrer, in manchen Einbahnstraßen beide Richtungen zu befahren. Allerdings geht diese Bevorzugung der Radfahrer noch lange nicht weit genug; unsere Nachbarn, die Niederlande, zeigen, wie man es richtig macht: kostenlose Parkplätze rückbauen, KfZ-Verkehr nur über Umgehungen, gute Infrastruktur für den Radverkehr.
Da bekommt der Begriff Advocatus Diaboli eine ganz neue Bedeutung ?
Ich bin wie Herr Hoenig der Meinung, Topverdiener sollten vor Gericht bessere Chancen haben, denn es sind ja schließlich diese, die am meisten Steuern zahlen und daher am meisten zum Gemeinwohl beitragen, also am sozialsten sind. Das ist doch nur gerecht!
Die steuerlastigen Kommentatoren sollten mal in § 3 (1) AO schauen. Egal wer warum wieviel Steuern zahlt erwirbt damit nicht das Recht auf irgendeine Gegenleistung.
Wenn ich als gutverdienender Akademiker mit 3L-Hubraum-Ami-Schlitten mal Fahrrad fahre hätte ich dann aber auch gerne eine Plakette, die mich als bevorrechtigter Steuerzahler ausweist.
Damit ich auch auf dem Rad Vorfahrt vor bettelarmen Gesocks, Steuerbefreiten Ökö-Autos und steuerflüchtigen Firmenchefs habe!
@Fry 16: Topverdiener sollten nicht nur bessere Chancen haben, sondern habe diese tatsächlich. Sie können sich mehr und bessere Verteidiger, Gutachter usw. leisten. Sie haben eine bessere Sozialprognose und erscheinen vor Gericht besser bekleidet. Da kommt dann schonmal jemand mit einer Million hinterzogenen Steuern mit Bewährung davon, während der kleine Man so „richtig drangenommen“ wird.
Der Umstand, dass Reiche (nicht nur) vor Gericht besser behandelt werden, ist doch schon seit Jahrhunderten offenkundig.
Im Übrigen überreiche ich Herrn Hoenig für seine steilen Thesen hiermit den „Goldenen Troll des Jahres“. Ich dachte ja Silke sei kaum zu toppen, aber das hier ist vom Unterhaltungswert wirklich grandios.
Wie wäre es mit Nummernschildern für Fahrräder?
@ werter Herr Hoenig
Ihre Argumentation ist ja leider völlig GaGa. Mit der Zahlung von Steuern die Ungleichbehandlung von Radfahren und Autofahrern begründen zu wollen ist ja nun wirklich völlig absurd. in der Jura-Pruefung wären Sie mit dieser Argumentation/ Logik glatt durchgefallen.
Aber selbst Ihre eigene Logik/ Argumentation ist leicht zu entkräften: z. Bsp.: Haben Sie schon mal einen Radfahrer auf einer Autobahn gesehen?! Ich glaube wohl kaum. Die werden nämlich NUR von Autofahrern benutzt. Und wurden auch NUR für Autofahrer gebaut. Und zwar mit gigantisch viel Geld. Und wovon? Vom Steuergeld ALLER Bürger. Also – auch der Radfahrer, der nie die teuer erbaute Autobahn benutzt, hat den Bau derselbigen mitfinanziert. Und wenn Sie sich mal die gigantische Länge (Kilometerzahl) von Autobahnen in Dt anschauen, dann können Sie sich wohl vorstellen, wieviel MILLIARDEN Euro an Staatsgeld (korrekter: Steuergeld der Bürger) da rein geflossen ist. Insofern ist es wohl nur gerecht, dass Autofahrer durch die KFZ-Steuer dann wenigstens etwas mit zum Bau solcher teuren Straßen herangezogen werden. Denn vorrangig dazu dient die Kfz-Steuer. der Autofahrer ist also gegenüber dem Radfahrer in vielerlei Hinsicht privilegiert – und dafür sollte er dann gefälligst auch etwas mehr Geld/ mehr Steuern zahlen.
Wer – steuerliche Hintergründe mal ganz vernachlässigt – nur um ein (vermeintliches oder tatsächliches) Recht zu verteidigen mit einem Fahrrad „unbeleuchtet im Dunkeln entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in einer Einbahnstraße“ einen unbescholtenen PKW angreift – ja, der hat ein Rad ab.
Der handelt grob selbstgefährdend, wenn nicht sogar in selbstmörderischer Absicht.
Der muß zur MPU, wo ihm mit größter Wahrscheinlichkeit die Eignung zum Führen jeglichen Fahrzeugs im Straßenverkehr abgesprochen werden wird – wodurch das Thema ohne Zuhilfenahme steuerlicher Hintertüren zur allseitigen Zufriedenheit ein für allemal geklärt wäre.
Prost! Ääääh … frohes Sonnwendfest.
@mondschein: Da war doch was … so mit Radfahrern auf der Autobahn: http://www.rp-online.de/nrw/panorama/radfahrer-mit-plueschpanther-auf-der-a52-bei-marl-gibt-polizei-raetsel-auf-aid-1.6696042
(Aufmerksames Verkehrsfunkhören hilft auch: Kommt öfter vor als man gemeinhin denkt – also jetzt nicht der Schußwaffengebrauch, aber Radfahrer auf der BAB)
@law: Genau, Nummernschilder. Wer nichts zu verbergen hat, hat ja auch nichts zu befürchten!
@ crh
Sie können ja immer noch nur sehr schlecht mit Kritik/ anderen Meinungen umgehen.
Und die neu ausgebaute A 71 zwischen Erfurt und Thueringen hat ja soo wahnsinnig viel mit den Nazis zu tun. Vor allem der Rennsteigtunnel auf der A 71, eröffnet im Juli 2003 vom damaligen Kanzler Gerhard Schröder, das kann ja wirklich nur eine Erfindung der Nazis gewesen sein… Jedenfalls Ihrer Meinung nach.
Hat übrigens laeppische 200 Millionen Euro gekostet, der Tunnel, natürlich Steuergeld aller Bürger.
@ Matthias
Danke für den interessanten Link.Ja manchmal kommt so etwas dann doch vor, dass ein Verrückter oder Lebensmüder per Rad auf der Autobahn unterwegs ist.
Oder vielleicht auch jemand, der eine Wette abgeschlossen hat o.ae…
Sehr geehrte Wesen jeglicher aktueller und zukünftiger gendergemäßer polypotenter Geschlechtszuordnungen,
hiermit trage ich bei:
Präludium:
Herrlich „wissenschaftlich“ – „Studien aus Dänemark zeigen“ klingt wie „Forscher aus Schweden haben herausgefunden“. Wenn man sich als Autor auf Studien beziehen möchte, wäre eine Quellenangabe (vorzugsweise nach wissenschaftlichem Muster) angebracht.
Im Übrigen:
Ich sehe bei den Radfahrern vor allem ökologische Probleme (hier im Zusammenhang mit dem Wirkungsgrad der Muskelarbeit (Böning et al. 2017). Schon Emil Simonson hat hierzu frühe Erkenntnisse beigetragen (Simonson 1912), die durchaus noch heute Gültigkeit besitzen.
Daraus geht hervor:
Gerade untrainierte Radfahrer (Worst Case: in Tateinheit / -mehrheit mit starkem Mundgeruch) belasten durch bedauerlicherweise nicht unterdrückte Atmung die Umwelt mit CO2 und tragen dadurch zur Klimakatastrophe bei (Beweis: Ich bekomme schon seit einigen Jahren schlechter Luft.). Insbesondere ist von den Radfahrern in signifikanter Beitrag zur CO2-Konzentrationssteigerung der Atmosphäre von 0.03% auf 0.04% zu erwarten. (weitere Forschung ist hierzu notwendig)
Wir müssen also alle bald sterben, wenn wir die Radfahrer nicht stoppen!
Analog [sic] zum Keckeldeckel des Instituts H. Klöttenschreck (Berlin), der die Darmabgase abriegelt und gelegentlich bei Überdruck (automatisiert über ein Wastegate – vgl. Turbolader bzw. mechanisch über eine manuelle Remote-Steuerung – wählbare Anlassbeziehung) aussteuert, sollten auch Mundmonolithen zur Eliminierung von Foetor ex ore und Nasennanoparikel gesetzlich zwingend bei Radfahrern zum Einsatz gelangen.
Qualifizierte Grüße.
Literatur:
Böning D, Maassen N, Steinach M. Der Wirkungsgrad von Muskelarbeit. Dtsch Z Sportmed. 2017; 68: 203-214.
Simonson E. Der Organismus als kalorische Maschine und der zweite Hauptsatz. Unikum-Verlag 2012.
Ihre Argumentation greift zu kurz: Was ist mit dem Radfahrer A, der seine E-Klasse stehengelassen hat? Was ist dem Hartz-IV Autofahrer B, der den Wagen nur geliehen hat, sonst aber nur Radfahrer ist (jeweils vom Steueraufkommen her betrachtet)?
Was ist, wenn A und B sich im Dunkeln unbeleuchtet radfahrend auf einem für beide Richtungen freigegeben Radweg entgegenkommen, der an der Passierstelle durch einen beleuchteten Kinderwagen verengt wird?
Sie machen es sich viel zu einfach ;)
Momentmal, 25 Kommentare, und noch keine Radhelm-Diskussion? Ich bin sehr enttäuscht.
Nun mal langsam mit die jungen Pferde.
CRH wollte uns doch nur aufmerksam machen darauf, dass Auto und Fahrrad völlig zu Recht ungleich behandelt werden.
Einbahnstraße in Gegenrichtung? Auto nein, Fahrrad ja.
Rote Ampel? Auto nein, Fahrrad ja.
Besoffen fahren? Auto nein, Fahrrad ja.
und so weiter ….
Nun wissen wir auch endlich, warum diese ngleichbehandlung sein darf :-)
Willi
(mehr Fahrradfahrer als Autofahrer)
Um mal den Fahrradhelm aufzunehmen. Wie üblich ist es bei den Juristen solche für die Fragestellung völlig irrelevanten Punkte in die Diskussion zu werfen? Bei Gericht?
Es sollte doch jedem klar sein, dass die Straßenverkehrsordnung keine Helmpflicht für Radler vorsieht und der Radfahrer daher folglich auch freihändig entgegen der Fahrtrichtung der Einbahnstraße fahren darf.
Hmmm, auf mich als aktiv radelnden Autofahrer macht das den Eindruck eines Bürgerkriegs. Jeder von sich überzeugte egomanisch veranlagte „Bürger“ sollte sich morgens vor dem Spiegel selber eine in die Fr… hauen.1. Es trifft nie den Falschen. 2. Eine Anzeige und teure Anwalts- und Gerichtskosten sind auch nicht fällig. Die Problematik von Rad- und Autofahrern ist genau so auch in allen anderen Bereichen anzutreffen. Im nächsten Leben wird ich auch Anwalt. Je dümmer die Bürger desto höher der Verdienst.
„Und danke für den Fisch!“
(Soll natürlich Popcorn heißen.)
;-) You’ve made my day.
Ach, Menno, Herr Hoenig, Sie Spielverderber! Normalerweise ist es ja so, dass man bei Fahrradthemen zwar schon ein paar Punkte auf dem themenspezifischen Bullshit-Bingo-Zettel abhaken kann, während man den Haupttext liest, dass es dann aber darum geht, die Kommentarspalte flott abzuarbeiten, ehe man das befreiende „Bullshit!“ rufen kann.
Sie dagegen bringen nahezu alle Bullshit-Punkte schon in Ihrem Beitrag – da ist man noch nicht ganz durch und hat schon alle Reihen senkrecht, waagerecht und diagonal angekreuzt. Nur den Helm musste „doppelfish“ noch nachtragen. Ist das fair?
Na, immerhin weiß ich jetzt, dass ich Sie dringend engagieren müsste, wenn ich in Berlin mal was verbrechen oder vergehen sollte und der Richter durch konsequent durchgespielte (wenn auch etwas dick aufgetragene) Stammtischseligkeit zu beeindrucken wäre …
Lieber Herr Hoenig,
ich bin von Ihrem Post entsetzt. Gerade Sie als Strafverteidiger müssten doch in der Lage sein, auf das grundsätzlich verdächtige Auftreten von Todesfällen im Umkreis von Radfahrern hinzuweisen. Googeln Sie doch einmal nach „Radfahrer Leichenfund“ – die Häufung wird nur noch von „Joggern Leichenfund“ übertroffen. Ich halte das für sehr verdächtig – wer nicht ehrlich seine Steuern zahlt und wissentlich deutsche Arbeitsplätze gefährdet, dem ist alles zuzutrauen !