Der Kollege Joachim Breu aus der Hansestadt Hamburg kommentierte meinen Beitrag zum Elektronikschrott des beA mit einer Geschichte aus seiner reichhaltigen Erfahrung:
Ich hatte mal mit einem Unternehmer zu tun, der Arabern Zeppeline verkaufen wollte, weil man mit denen Kühe über weite Strecken so schonend transportieren könne, dass ihre Milch nicht sauer wird. Sie hatten sich das Projekt vorstellen lassen, ihm sogar Hotel- und Reisekosten ersetzt, sich am Ende aber nicht dafür entschieden. LKW und Flugzeuge, die es bereits gab, reichte ihnen für die Milchversorgung. Das war schlau. Anders die deutsche Anwaltschaft. Die bestellt sozusagen Zeppeline. Mit meinem Geld.
Ich möchte ergänzen: Die BRAK hat nicht nur normale Zeppeline bestellt und bezahlt, sondern auch solche, die die Rindsviecher nicht transportieren können, weil sie – die Zeppeline – nicht flugfähig sind.
Da fragte sich zu Recht schon vor über 40 Jahren:
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Bild Zeppelin: Sam Shere / Via Wikimedia
Bild Wo soll … : Gerhard Seyfried
Worüber regen Sie sich auf? Die Industrie- und Handelskammern zocken schon seit langem jeden Unternehmer/Handwerker ab. Zwangsmitgliedschaften und Zwangsbeiträge sind super! Besondere Freude kommt dann dann auf, wenn selbige Kammer kostenlose oder vergünstigte Fortbildungen anbietet, also mit den Beiträgen der erfolgreichen Unternehmer seine weniger erfolgreiche Konkurrenz weiterbildet (allerdings meist eher nutzlos).
Der Staat muß halt „Pöstchen“ schaffen.
Bei diesen Kosten und dem völlig überzogenen Aufwand steht ein massiver Verdacht von Korruption und Untreue im Raum.
Also ich benutze das beA, und ja, ich bin jedenfalls begeistert, dass diese Sache durchgedrückt wurde UND nicht auf die Nörgler hier im Forum gewartet wurde.
Die Sache funktioniert, ähnlich wie E-Mail. Für wen PDF und E-Mail mit Signatur kein Problem waren, der ist wirklich nicht überfordert.
Kleine Einschränkung: Wer sich das Registrier-Prozedere mit der Doppel-PIN (wobei die Signatur-PIN erst auf die Karte gespielt werden muss) ausgedacht hat, dem würde ich gerne…… (-:
Für Ihre Kanzleistruktur mag das beA, so wie es ist, einigermaßen in Ordnung sein. In unserer Kanzlei (3 RAe, 3 ReFa u.a.) ist das System jedoch schlichtweg nicht akzeptabel, zumindest nicht, solange es keine Integration in unsere Anwaltssoft gibt.
Und wenn ich mir den Zustand der Jusitz anschaue, mit der wir überwiegend zu tun haben, bin ich mir sicher, daß das zum Jahreswechsel bis auf lange Zeit nicht funktionieren wird. crh
@Neric:
Oooder Sie haben keine Ahnung was Softwareentwicklung kostet.
Natürlich ist das äußerst unwahrscheinlich , wenn der Fehler stattdessen bei jemand anderem liegen könnte.
@ crh
Unsere Kanzleistruktur sind zwei RAe…aber wir setzen keine RA-Software ein (RA-Micro etc…).
Aber, was ich meine, was überhaupt nicht geht, und was mir fast die Luft raubt, ist der Umstand, dass das beA mal zwei oder drei Tage auf Wartungsmodus geht…und kein Kollege dann irgendwas verschicken kann.
Ich meine, das geht überhaupt nicht, das beA muss immer erreichbar sein….Wenn GOOGLE nicht auf Wartungsmodus geht, dann muss das beA auch nicht auf Wartungsmodus gehen.
„Wenn GOOGLE nicht auf Wartungsmodus geht, dann muss das beA auch nicht auf Wartungsmodus gehen.“
Die Aussage ist Falsch.
@ Muhkas
Nun ja, Softwareentwicklung fängt ja damit an, zu bestimmen, was wirklich entwickelt werden muss. Und da liegt der Hase doch schon im Pfeffer – wir haben also im Prinzip eine große Mailbox pro Beteiligten (gibt’s schon), mit zentralen Adressbuch (Klarname technischer Name, gibt’s schon), automatische Sende- / Empfangsbestätigung (gibt’s schon) und Nutzung einer qualifizierten digitalen Signatur (gibt’s schon). Darauf haette man aufbauen koennen – stattdessen erfindet man das Rat neu (und implementiert ein Achteck). Anders sind die kosten in diesem Ausmaß nun wirklich nicht zu erklären.
Also über die Entwicklungskosten will ich nicht meckern, die Sonderumlagen meiner Kammer sind eigentlich nicht der Rede wert.
Aber ein Wartungsmodus im Sinne eines Cut-off ist für mich vollkommen unannehmbar.
Es kann nicht sein, dass man sich dann zukünftig neben den Fristen auch noch die Wartungstage des beA notiert…….
Umfragen zeigen, daß die Mehrheit der deutschen Anwälte das sog. Elektr. Anwaltspostfach ablehnen.
Zu Recht.
Die Gründe sind alle ausgetauscht.
Jetzt waren wir auf das Bundesverfassungsgericht, daß den Zwang zum sog. elektr. Anwaltspostfach noch dieses Jahr stoppen wird.
Mit recht.
Das sog. elektr. Anwaltspostfach dient 3 Dingen:
a) An das sauer verdiente Geld der 180.000 Anwälte zu kommen
b) Den Daten“austausch“ mit dem amerik. Geheimdienst etc. zu fördern und zu unterstützen
c) Die Anwälte für blöd zu verkaufen
Das hätte ja auch fast geklappt.
Aber der Widerstand der Anwälte gegen den Zwang zum sog. elektr Anwaltspostfach und die erstaunliche Erkenntnis über das fragwürdige Verhalten der sog. BRAK und die horrenden Gebühren wachsen täglich.
Wer überwacht wird bestraft.
Wo soll das alles enden?
Nun, wenn alle denkenden Anwälte in der BRD so clever sind und auf die Drohungen und bewußt irreführende Propaganda der unter dem (Tarn)Namen Bundesrechtsanwaltskammer auftretenden Vereinigung nicht mehr reinfallen und so wie ich KEINE Karte für das sog. elektr. Anwaltspostfach bestellen, nimmt das ganze ein gutes Ende.
Jetzt warten wir erst mal ab, was das Bundesverfassungsgericht zum Zwang zum sog. elektr. Anwaltspostfach sagt.
Es dürfte auch der sog. BRAK klar sein, daß das Ding rechtswidrig ist und noch dieses Jahr endgültig gestoppt wird. Man wird langsam sehr nervös dort, Durchhalteparolen wie „Jetzt kommt der Countdown, noch schnell Karten bestellen“ zeigen, daß man langsam eine Ahnung kriegt, wie es ausgeht.
Klar, wenn wir der BRAK unaufgefordert einen Briefkasten vor die Tür dübeln, den sie jeden Tag zusätzlich aufmachen und leeren müßte und wir dafür hunderte Euro im Jahr verlangen (tolle Idee, nicht?), dann wird selbst den konservativ versifften vorsätzlichen Betonköpfen in der BRAK der Beton aus ihren (Rest)Hirnen bröckeln daß man es bis zum Bodensee noch mitkriegt.
Freiheit oder CSU
Freistatt statt Polizeistaat
Anwälte stoppen das sog. elektr. Anwaltspostfach
Eine Verfassungsbeschwerde reicht nicht. Jeder kann in Karlsruhe noch mit eigenen Argumenten dagegen klagen!
@WPR_bei_WBS:
Ganz so einfach ist es nicht. So wie ich es gehört habe stellt der Kunde die Spezifikationen auf. Wenn er dabei was essentielles vergisst oder was dummes bestellt ist es nicht wirklich Schuld des Auftragnehmers.
Eigentlich versucht man sowas durch Kommunikation zu vermeiden, aber das klappt nicht immer.
Um abzuschätzen, wieso die Kosten sehr hoch wurden müsste man die Technischen Details kennen. Rad neu erfinden klingt aber vielversprechend als kostentreiber. Obwohl wir nicht wissen ob es vielleicht zwingende technische Gründe gab, wie das das alte Rad nicht sicher genug war.
Ganz allgemein empfehle ich statt spekulieren und sich ärgern den Kontakt mit den Verantwortlichen in der Anwaltskammer zu suchen, der mit der Softwarebude in Kontakt steht, und ihm die Probleme und wünsche zu erläutern. Vielleicht werden einige der Probleme in der kommenden Zeit behoben oder sind bewusst so gestalltet.
Man kann außerdem eventuell noch etwas nachbessern.
@ Muhkas
Ich mache ja auch nicht (nur) der betreffenden Softwarebude die Vorwürfe, sondern vor allem der BRAK. Es dürfte aber auch klar sein, dass bei einem nicht ganz so kompetenten Einkauf / Projektmanagement auf Seiten des Kunden der Auftragnehmer eher zu viel als zu wenig verkauft. Und wenn man die Möglichkeit hat, das Rad stellenweise neu zu erfinden (und natürlich in Rechnung zu stellen :-)), dann wird man das in der Regel auch machen.
[…] und dann war da noch: Rindsviecher, Zeppeline und das beA. […]
5: Zwei oder drei Tage Wartungsmodus ? Keiner kann etwas versenden ? Stimmt das etwa ? Fake news ?
Nein, das stimmt tatsächlich. In diesen Fällen ist lt. Gesetz auch weiterhin eine fristwahrende Übersendung z. B. per Fax möglich, allerdings sollte man vorsorglich immer das entsprechende fehlerhafte beA-Protokoll zur Akte speichern, um im Zweifelsfall belegen zu können, dass die Übersendung tatsächlich nicht funktioniert hat. Außerdem soll nach meinem Wissensstand der Schriftsatz dann so bald wie möglich per beA nachgereicht werden müssen. Ein weitaus größeres Problem sehe ich derzeit in dem Übergangszeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2021 bzw. 31.12.2019. Denn spätestens zum 01.01.2022, frühestens zum 01.01.2020 soll eine aktive Nutzungspflicht für die Versendung der Schriftsätze per beA bestehen. Jedes Bundesland und innerhalb der Bundesländer sogar jedes Gericht/jeder Gerichtszweig sind technisch aber unterschiedlich weit in der Umsetzung. Zwar sind alle Gerichte im Adressverzeichnis des beA aufgeführt, das heißt aber nicht, dass sie auch tatsächlich schon am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen. Schlimmstenfalls schickt man also einen Schriftsatz vermeintlich fristwahrend per beA ans Gericht und bekommt hinter die Info „April, April wir sind hier noch in der Testphase.“ Deshalb kann ich nur dringend raten, sich vor dem Versand per beA zu vergewissern, dass das Gericht auch tatsächlich beA-empfangsbereit ist, um nicht in eine Haftungsfalle zu stolpern.