In meinem Rechtsstreit gegen den Gebraucht-Teil-Spammer haben wir Post vom Gericht bekommen. Das soll Gegenstand des heutigen Sonntagsbeitrags sein.
Zu dem Beitrag über Silkes Spammer Support hat der Kollege RA Schepers sinngemäß genörgelt, daß ich keine sofortige Entscheidung gebloggt habe.
Das Sitzungsprokoll, das mir heute übermittelt wurde, hilft der berechtigten Nörgelei leider auch nicht ab. Der Prozeßbevollmächtigte des Autodoktoren hatte Silkes eMail, mit der sie sich als Zeugin anbot, an das Gericht überreicht und beantragt, sie als Zeugin zu laden.
Die Zeugin ist zu laden über meinen Gegner. Wenn das mal gutgeht.
Silke soll nämlich jetzt bestätigen, daß sie von mir „ungebetene E-Mailwerbung“ bekommt.
Das ist ein klassisches Rückzugsgefecht. Die eigentliche Frage, ob der Geschäftsführer des Kfz-Heilers ein Spammer ist, dürfte geklärt sein. Jetzt trägt er den Einwand der „unclean hands“ vor.
Das finale, prozeßrettende Argument:
Weil ich der Silke angeblich ungebetene Werbung zuschicke, dürfe ich jetzt nicht mehr reklamieren, daß der Autodoc mir ungebetene Werbung zuschickt. Eine Treu-und-Glauben-Argumentation, die immer dann bemüht wird, wenn einem sonst nichts mehr einfällt.
Nun wird sich das Gericht aber etwas einfallen lassen. Und jetzt, lieber Kollege RA Schepers, müssen Sie ganz stark sein – ein weiterer Cliffhanger:
Wenn Sie es als erster erfahren wollen, was das AG Tempel-Kreuz entschieden hat, schauen Sie mal im Sprengel Kreuzberg vorbei und kommen anschließend auf einen Caffè in unsere Kanzlei.
Und wenn Sie Silke im Gericht treffen, die sich sicher die Entscheidung anhören möchte, bestellen Sie ihr bitte eine Gruß von mir.
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Bild: © berggeist007 / pixelio.de
Lieber Kollege Hoenig,
vielen Dank für Ihre freundliche Einladung auf einen Caffé.
Sehen Sie es mir bitte nach, daß ich am 1.6.17 nicht nach Berlin reisen werde. Nachher brauchen die Berliner Richter 3 Wochen für einen Beweisbeschluß, ich stehe zur Belustigung der Kammer dumm da, und habe zu allem Überfluß dann auch noch Silke an der Backe. Lieber nicht. :-)
Sollte ich sonst einmal in Berlin unterwegs sein, werde ich mich nicht scheuen, Ihre Einladung anzunehmen.
Und ich möchte eine Gegeneinladung aussprechen. Sollten Sie einmal im Rheinland unterwegs sein, würde ich mich freuen, mit Ihnen einen Espresso zu trinken.
Selbstverständlich gilt diese Einladung auch für den Kollegen Handschuhmacher, der Sie in dieser Sache so erfolgreich unterstützt. :-)
Ich habe DALLAS überstanden, da werde ich auch diesen weiteren Cliffhanger überstehen, und ab 1. Juni gespannt auf den Bildschirm starren, um zu erfahren, wie es weitergeht.
Bis dahin und schöne Grüße
Christoph Schepers
Darf ich fragen, was das nun genau bedeutet?
Überlegt sich das Gericht in den nächsten drei Wochen, ob es Silke vernehmen will,
und wenn ja geschieht dies an dem angegebenen Termin
und wenn nein wird gleich das Urteil verkündet?
Oder hat es den Beweisantrag gleich am Termin abgelehnt?
Ist Caffè eigentlich was anderes als Kaffee?
Einfach mal crh und Caffè googeln, bzw. Kanzlei Hoenig und Caffè.
Diese Frage hat der Blogbetreiber bereits diverse Male beantwortet. Beim Stichwort „Jura“ diskutiert man hier auch nicht das Gebirge … :-P
Kaffee wird hierzulande eingekauft, Caffè in Italien.
… und ich hatte auf sowas wie „crh bekommt in allen Punkten die volle Unterstützung des Gerichts, woraufhin der Dokter und die Silke sich derart echauffieren, daß die Justizwachtmeister eingreifen mußten“ … Ordnungshaft … oder so was erwartet …
Ich bin so aufgeregt…
;-)
Gibt es keine neuen Infos ?…
wie lief es ? oder sitzen Sie in U-Haft ? ;)
2. Nein. Man hat mich aufgrund hervorragenden Verteidigereinsatzes sofort wieder entlassen. crh
[…] am Cliff gehangen! Die lang erwartete Entscheidung ist […]