Silkes Spammer-Support

Die heutige Sonntags-Geschichte begann mit einer Spam-eMail, die auf Wunsch einer einzelnen Dame einen – nun, sagen wir mal – etwas ungewöhnlichen Effekt auslöste.

Ein selbsternannter PR-Manager entsorgt seinen Werbemüll in unserem eMail-Postkasten. Ich habe ihn gebeten, damit aufzuhören. Worauf er mir pampig kam. Dann hat das Landgericht ihn einstweilig aufgefordert, die Spammerei zu unterlassen. Der Spammer wollte es genauer wissen und forderte das ultimative Klageverfahren vor dem Landgericht Berlin. Hat er bekommen. Am 4.5.2017 fand der Show-down in der Littenstraße statt – über das Ergebnis berichte ich später noch, wenn mir das Urteil mit Gründen vorliegt. Bis dahin rege ich die Lektüre der Blogbeiträge zum Verfahrensgang an.

Hier geht es um den Support des Spammers durch die Cottbuserin Silke. Sie hatte mir ja schon damit gedroht, den Autodoc im Kampf mit ihrer juristischen Expertise zu unterstützen.

Angesichts Ihres erbärmlcihen Verhaltens mir gegenüber haben Sie sicher Verständnis dafür, dass ich nun wohl doch dem Autodoc mit ein paar wichtigen Tips zur seite springen werde. Hätte ich sonst nicht gemacht. Aber skrupellosen Egomanen sollte man auch nal Einhalt gebieten. Um der Gerechtigkeit willen.

Und diese Drohung hat sie jetzt auch umgesetzt.

Mit EILT !! – Vermerk und unter dem Betreff Ihren Prozes gegen RA Hoenig (Berlin) (wegen angeblicher spam-mail), Landgericht Berlin, Gerichtsverhandlung morgen, 04.05. 2017 schickt sie dem Geschäftsführer persönlich eine eMail. Sie möchte dem Herrn in seinem Gerichtsverfahren gegen RA Hoenig wohl mehrere wichtige Info geben die ihm durchaus helfen könnte.

Und dann folgt plump wie ein Badewannenstöpsel der Sermon, den Silke auch schon hier in ihren Kommentaren abgesondert hat. Damit kann man leben, weil das Zeug – jedenfalls für den Kundigen auf den ersten Blick – als juristischer Unsinn identifizierbar und ohne weitere Relevanz ist: Le texte ne vaut pas l´honneur d`être nommé, würde ein Gallier dazu sagen.

Spannender sind allerdings die einleitenden Worte von Silke, mit denen sie sich dem Spammer anbiedert:

Der wirkliche Spammer ist in Wahrheit RA Hoenig. Denn der versendet – per mail – Informationen über seinen Web-Blog/seine Webseite an alle möglichen Leute – auch ungefragt und ungebeten. So wie es bei mir der Fall ist.

Wenn man in seinem Blog erstmalig einen eigenen Kommenar zu seinen Beiträgen abgibt MSS man die eigene mail-adresse angeben. Und daraufhin bekommt man dann plötzlich mails von ihm zugesangt – siehe nachfolgenden beispiel – obwohl ich NICHT angekreuzt hatte, dass ich irgendwelche mails/ Infos zu seinem Blog bekommen möchte.
Das sollten Sie unbedingt dem gericht vortragen – also schnelstmöglich Ihrem Prozessbevollmächtigtem schicken, damit der das morgen in der verhandlung vortrahen kann.

Silkes „nachfolgenden beispiel“ ist eine eMail, die sie über ein double-opt-in-Verfahren auf unserer Website zum kostenlosen eMail-Kurs bestellt hat.

Beides – Silkes eMail und den Anhang – führt der Rechtsanwalt des Spammers in das Klageverfahren ein, um seine Argumentation, der Spam des Spammers sei in Wirklichkeit gar kein Spam, damit zu unterstützen (die übrige Klageerwiderung hat ein etwas höheres Niveau, ein wenig höher).

Und jetzt? #Wasmacheichdennnun?

Machen Sie mir Vorschläge, den ich nicht ablehnen kann!


     

 

Ergebnis anschauen

Wird geladen ... Wird geladen ...

__
Bild: © Andreas Depping / pixelio.de

Dieser Beitrag wurde unter Unerwünschte Werbung veröffentlicht.

20 Antworten auf Silkes Spammer-Support

  1. 1
    RA Meyer says:

    Halten Sie es mit den Pinguinen aus „Madagaskar“. Das hat mich schon vor so manchem grauen Haar geschützt…

  2. 2
    matthiasausk says:

    Ich gehe mal davon aus, daß der Showdown trotz oder wegen Silkes „Hilfe“ für den Autodoc zahlungspflichtig ausgegangen ist.
    Insofern rate ich zum „bevor isch misch uffreeg, is mers liewer egal“.

    Denn das mit dem double-opt-in dürfte ja nachweisbar gewesen sein …

  3. 3
    Küchentischpsychologe says:

    „Was sich liebt, das neckt sich.“
    – Allgemeine Redensart

    „Wen ich lieb, den necke ich.“
    – Cottbusser Lebensgefühl

  4. 4
    Dagaz says:

    Was soll man da machen, außer mild zu lächeln?
    Selbst wenn der E-Mail-Kurs (über den ich mich sehr gefreut habe) SPAM wäre, hätte das genau nichts mit dem Werbekram des anderen zu tun.

    Ich würde ja noch eine weitere Antwort Kategorie vorschlagen: Den Troll füttern…. Errr….. Die Zeugin im Termin befragen, um die Verfahrenskosten etwas hoch zu treiben. ;)

    • Gute Idee. Silke hat sich ja dazu auch angeboten und ihre ladungsfähige Anschrift mitgeteilt.

      Ich sach mal so:

      Zum Beweis der Tatsache, daß Silke ein Troll ist, beantrage ich ihre Ladung und Vernehmung als Zeugin …

      Oder? crh

  5. 5
    maaax says:

    Mit soetwas erweist der PV-Bkl. seinem Mandanten und der S. doch einen Bärendienst, oder? Da werden Tatsachen verbreitet, die nicht erweislich wahr sind. Dies alles in einer öffentlichen Verhandlung. Ich tendiere zu Antwort Nr. 3.

  6. 6
    Non Nomen says:

    Erinnert irgendwie an die berüchtigte „Turboquerulantin“ eines Ihrer Berufskollegen…

  7. 7
    WPR_bei_WBS says:

    Wie wäre es denn mit Option vier, negativer Feststellungsklage? Es scheint ja Gefahr zu bestehen, dass Silke Sie erst abmahnt und dann irgendwo in der Pampa Klage einreicht… Und Ihr Z-Rechts-Anwalt wird sich ob des einfach verdienten Geldes freuen.

  8. 8
    PD Dr. Dr. Becks-Oettinger says:

    Die Dame sollten Sie zu einem grünen Tee einladen.

    • Ist das der Aufguß, der aus dem grünen Knollenblätterpilz hergestellt wird? crh
  9. 9
    Duncan says:

    „Ist das der Aufguß, der aus dem grünen Knollenblätterpilz hergestellt wird? crh“ – die Dinger sind um die Jahreszeit schwer verfügbar. Eibennadeln eignen sich auch und wachsen quasi vor der Kanzleitür…

    Die Neubrandenburger Kollegen wissen auch noch etwas über die Verwendung von Kartoffelkraut in Verbindung mit Kaffee. Die bittere Bohne kann schon sehr bitter sein, wenn das liebe Ehegeschmons den Kaffee kocht.

  10. 10
    Jörch says:

    Das war also alles, was „RA-Schreck“ Silke beitragen konnte? Da hörte sich also mal wieder die Androhung vollmundiger an, als das, was hinterher so kam… ;)

  11. 11
    BrainBug2 says:

    Ich tendiere ganz eindeutig zu Antwort zwo – und hoffe auf viele weitere interessante Blog-Beiträge von, mit und über „RA-Schreck Silke““ :-)

  12. 12
    RA Schepers says:

    Am 4.5.2017 fand der Show-down in der Littenstraße statt – über das Ergebnis berichte ich später noch, wenn mir das Urteil mit Gründen vorliegt.

    Immer diese Cliffhanger! Und am Ende kommt raus, daß Bobby gar nicht erschossen wurde – Pamela hatte alles nur geträumt.

    ;-)

  13. 13
    RA Bert Handschumacher says:

    Für den Cliffhanger sorgt die Kammer, die am Schluß der Sitzung (vulgo nach dem Kantinenessen) entscheidet und die unsägliche Pin-AG, die solange zum Zustellen des Terminsprotokolles braucht.
    Wohl gibt es aber eine geäußerte Tendenz der Kammer. Die verrate ich aber nicht. Ich bin abergläubisch und überlasse Carsten später die Verkündung.
    Und mit Silke werde ich noch meinen Spaß haben….

  14. 14
    Dimitros says:

    @Abstimmer: Elende missgünstige Weicheier!
    Gönnt doch wenigstens dem Z-Anwalt sein leicht verdientes Geld. Der macht auch eine Mischkalkulation und braucht sowas, um komplexere Sachen quersubventionieren zu können.
    Ausserdem ist ein Lehrsatz der Pädagogik „Lerneffekt == Dauer x Häufigkeit x *emotionale*Intensität*“. Deshalb bleiben kostenpflichtige Erfahrungen auch besser hängen.

  15. 15
    WPR_bei_WBS says:

    @ RA Bert Handschumacher:

    Juhu, das läßt ja mal auf mindestens die Abmahnung hoffen – noch mehr würde mich natürlich freuen :-).

  16. 16
    alter Jakob says:

    Ein anderer Blickwinkel:
    Silke ist in Wirklichkeit ein von RA Hoenig von langer Hand vorbereitetes trojanisches Pferd. War schon länger hier in den Kommentaren mit wilden Rechtsspekulationen aktiv, um dann bei einem nahezu aussichtslosen Fall (hier autodoc) als angeblich persönlich betroffene Zeugin dem gegnerischen Anwalt objektiv falschen Sachvortrag unterzujubeln (angeblich unerwünschte Emails) um dessen Argumentation zu unterminieren nach dem Motto „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht…“. Ganz schön raffiniert die ganze Silkestory zu inszenieren.

  17. 17
    RA Schepers says:

    @ Kollegen Handschuhmacher
    Kein Stuhlurteil? Jetzt bin ich erwas enttäuscht.
    Bereiten Sie Kollegen Hoenig bitte schonend darauf vor, daß er zum Verkündungstermin nicht bei Gericht erscheinen muß ?

  18. 18
    RA Schepers says:

    … das zweite Fragezeichen sollte ein zwinkernder Smiley werden…

  19. 19
    RA Bert Handschumacher says:

    Voraussichtlich wird es ein Stuhlurteil geben.
    Zur Erläuterung: auch wenn manche an einem Verkündungstermin verkündete Urteile mancher Amtsgerichtsabteilungen Stuhlurteile im weitesten Sinne sind, ist mit Stuhl nicht etwa die Fäkalie gemeint, sondern ein Urteil, daß sofort im Anschluß an die mündliche Verhandlung erlassen wird. Vom Richterstuhl aus.)
    Vielleicht darf ich aber auch die Silke in den Meineid treiben.

    @alter Jakob: „in den Kommentaren mit wilden Rechtsspekulationen aktiv“. Man muß derartige Kommentare nur lesen und weiß sofort: „Lehrer oder Journallist“. Wissen per Definitionem alles besser, sind belehrungsresistent, aber wollen jeden Profi selbst belehren.

  20. 20
    Miraculix says:

    >„Lehrer oder Journallist“. Wissen per Definitionem alles besser,
    >sind belehrungsresistent, aber wollen jeden Profi selbst belehren.
    Das können Polizisten auch (eigentlich am Besten).